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1879
Staatliche Fabrikinspektoren kontrollieren den Kinderschutz

Deutsches Reich - Königreich Bayern * Auf der Grundlage der im Juli 1878 geänderten Reichsgewerbeordnung bauen die Bundesstaaten eine staatliche Fabrikaufsicht auf. Die von den Landesregierungen ernannten Inspektoren sollen Betriebe kontrollieren und Verstöße gegen die Arbeits- und Kinderschutzbestimmungen anzeigen. Bayern bestellt drei Fabrikinspektoren. Eigene polizeiliche Anordnungen können sie jedoch nicht erlassen, weshalb ihre Durchsetzungsmöglichkeiten zunächst begrenzt bleiben. 

Die Einführung erfolgt nur ein Jahr nach Bismarcks Sozialistengesetz, das sozialdemokratische Vereine, Versammlungen und Veröffentlichungen verbietet. Während der Staat die organisierte Arbeiterbewegung bekämpft, reagiert er zugleich mit ersten sozialpolitischen Maßnahmen auf deren Forderungen. 

1887
Kommentierte Berichte der Fabrikinspektoren

München * Dr. Bruno Schoenlank, Vordenker in der SPD, kommentiert die Berichte der Fabrikinspektoren in seinem Buch „Zur Lage der arbeitenden Klasse in Bayern“, das während der Zeit der Sozialistengesetze verboten ist, wie folgt:

„[...] Das harte Werk, der lange Arbeitstag, der in den oberbayerischen Ziegeleien, diesen Musteranstalten rücksichtslosester Ausbeutung der Arbeitskraft herrscht, ist vom Fabrikinspektor oft genug denunziert worden.

Aber was nützt es? Die Herren Ziegeleibrenner lassen sich, um den einheimischen Arbeitern die Lebenshaltung noch tiefer als sie bereits steht, herabzudrücken, beständig neue Waggonladungen italienischer Kulis von ihren Lieferanten aus dem Lande kommen, wo die Citronen und die Schmutzconkurrenz blüh‘n.

So nimmt es Keinen, der die Verhältnisse selbst zu beobachten Gelegenheit gehabt, Wunder, wenn es über die Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen betreffs der Kinderarbeit von den Ziegeleien heißt:
‚In einer namhaften Zahl derartiger Anlagen, die ich im Berichtsjahr theils zum erstenmale, theils nach mehrjähriger Zwischenpause besucht habe, fanden sich nicht einmal die Arbeitsbücher und man war anscheinend entweder noch in völliger Unkenntniß der die jugendlichen Arbeiter betreffenden Vorschriften, oder man hat sie mangels genügender Controle einfach außer Acht gelassen. Das behufs dieser Mißstände weiter Erforderliche ist eingeleitet‘.

Mangel an Controle, weil Mangel an Aufsichtspersonal, und darum eine Gesetzesverletzung nach der anderen, begangen durch die sittenstrengen Stützen der bürgerlichen Gesellschaft, die Moral, Ehrbarkeit, Gesetzlichkeit und Schutz nationaler Arbeit in Erbpacht haben, ferner Unkenntnis der Gesetze, d.h. derjenigen, die den Profit der Kapitalisten ein wenig zu beschneiden bestimmt sind.

O diese unschuldvollen, ahnungslosen Engel von Kapitalisten!“

1892
Bayern erweitert die Fabrikaufsicht 

Königreich Bayern * Die Zahl der bayerischen Fabrikinspektoren steigt auf acht. Zugleich erhalten die Aufsichtsbeamten die neue Amtsbezeichnung „Fabriken- und Gewerbeinspektoren“. Sie sollen die Einhaltung der Arbeits- und Kinderschutzbestimmungen überwachen. 

Die Reform bleibt jedoch in ihrer Wirkung begrenzt. Acht Inspektoren stehen einer großen Zahl zu kontrollierender Betriebe gegenüber; zudem fehlt ihnen häufig die Unterstützung der örtlichen Polizeibehörden. Manche Unternehmen erfahren bereits vorab von einer bevorstehenden Kontrolle und können Verstöße vorübergehend verbergen. Deshalb werden die staatlichen Kinderschutzbestimmungen in bayerischen Fabriken weiterhin vielfach missachtet.