Bayern erweitert die Fabrikaufsicht
1892
Königreich Bayern * Die Zahl der bayerischen Fabrikinspektoren steigt auf acht. Zugleich erhalten die Aufsichtsbeamten die neue Amtsbezeichnung „Fabriken- und Gewerbeinspektoren“. Sie sollen die Einhaltung der Arbeits- und Kinderschutzbestimmungen überwachen.
Die Reform bleibt jedoch in ihrer Wirkung begrenzt. Acht Inspektoren stehen einer großen Zahl zu kontrollierender Betriebe gegenüber; zudem fehlt ihnen häufig die Unterstützung der örtlichen Polizeibehörden. Manche Unternehmen erfahren bereits vorab von einer bevorstehenden Kontrolle und können Verstöße vorübergehend verbergen. Deshalb werden die staatlichen Kinderschutzbestimmungen in bayerischen Fabriken weiterhin vielfach missachtet.