Staatliche Fabrikinspektoren kontrollieren den Kinderschutz
Deutsches Reich - Königreich Bayern * Auf der Grundlage der im Juli 1878 geänderten Reichsgewerbeordnung bauen die Bundesstaaten eine staatliche Fabrikaufsicht auf. Die von den Landesregierungen ernannten Inspektoren sollen Betriebe kontrollieren und Verstöße gegen die Arbeits- und Kinderschutzbestimmungen anzeigen. Bayern bestellt drei Fabrikinspektoren. Eigene polizeiliche Anordnungen können sie jedoch nicht erlassen, weshalb ihre Durchsetzungsmöglichkeiten zunächst begrenzt bleiben.
Die Einführung erfolgt nur ein Jahr nach Bismarcks Sozialistengesetz, das sozialdemokratische Vereine, Versammlungen und Veröffentlichungen verbietet. Während der Staat die organisierte Arbeiterbewegung bekämpft, reagiert er zugleich mit ersten sozialpolitischen Maßnahmen auf deren Forderungen.