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Ein fünfbändiger Entwurf für einen christlichen Idealstaat

Savoyen * Herzog Amadeus VIII. von Savoyen, der spätere Gegenpapst Felix V., lässt einen fünfbändigen Entwurf für einen christlichen Idealstaat erarbeiten. Darin dürfen keinerlei Normverstöße, erst recht keine Gotteslästerung, Häresie und Zauberei geduldet werden.

Als weltlicher Herrscher führt er in seinem Herzogtum bereits schärfere Gesetze gegen sittliche und religiöse Verstöße ein. Dabei führt Herzog Amadeus - „der Friedfertige“ - das inquisitorische Verfahren gegen Ketzer wie gegen Zauberer ein und ermuntert seine Amtsleute, mit dominikanischen und franziskanischen Inquisitoren zusammenzuarbeiten. 

1634
Ein Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei

München - Au * Weil sich die Paulanermönche nicht an die Abmachungen halten und ihr Bier auch außerhalb des Klosters verkaufen, beschweren sich die Münchner Brauer beim Magistrat der Stadt und bitten um entschiedene Abhilfe des klösterlichen Brau- und Ausschankunwesens.

Dieser Protestbrief gilt als Geburtsurkunde der Paulaner-Brauerei. Die Paulaner verstoßen allerdings auch in den kommenden 165 Jahren immer wieder ganz bewusst gegen Vorschriften und Gesetze.

19. April 1834
Das bis dahin teilnehmerstärkste Haberfeldtreiben in Maxhofen

Maxhofen bei Kirchdorf * Vom 19. zum 20. April 1834 findet das bis dahin teilnehmerstärkste Haberfeldtreiben statt. Bis zu 150 Burschen versammeln sich auf einem Hügel zwischen Maxhofen und Kirchdorf, um dem Lehrer Rothammer wegen „Umgangs mit ledigen Mädchen“ und verschiedenen Bauern von Kirchdorf wegen „ehelicher Untreue“ die Leviten zu lesen.

Besonders gilt das Treiben aber dem Jäger des Grafen Arco, Friedrich Oberbichler, der die Gärtnermagd Katharina Wagner geschwängert hatte, ohne dass die Beiden aus dem Schloss verstoßen worden wären.

Bei diesem Haberfeldtreiben wird dem Bauern Kaspar Schnitzenbaumer durch den Hut geschossen und eine Magd durch eine Schrotkugel verletzt. 

1. Juli 1862
Kinderschutz ohne wirksame Kontrollen 

Königreich Bayern * Neue Vorschriften bringen weitere, wenn auch nur geringfügige Verbesserungen beim Schutz arbeitender Kinder. In der Praxis bleiben die Bestimmungen jedoch weitgehend wirkungslos: Eine systematische Kontrolle der Fabriken und wirksame Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen. Ob die Unternehmer Arbeitszeit, Mindestalter und Schulpflicht einhalten, wird daher kaum überprüft. Der gesetzliche Anspruch und die Lebenswirklichkeit der Kinder liegen weiterhin weit auseinander.

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
1879
Missstände der Fabrikkinderarbeit werden sichtbar

Deutsches Reich * Der politische Druck für bessere Arbeitsbedingungen nimmt zu. Vor allem Sozialdemokraten und Gewerkschaften fordern einen wirksameren Schutz der Fabrikarbeiter und der dort beschäftigten Kinder. Eine amtliche Erhebung zur Kinderarbeit deckt zahlreiche Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften auf. Sie zeigt zugleich, dass gesetzliche Verbote ohne regelmäßige Kontrollen kaum durchzusetzen sind. Die Ergebnisse verstärken die Forderungen nach strengeren Schutzbestimmungen und einer staatlichen Fabrikaufsicht.

1892
Bayern erweitert die Fabrikaufsicht 

Königreich Bayern * Die Zahl der bayerischen Fabrikinspektoren steigt auf acht. Zugleich erhalten die Aufsichtsbeamten die neue Amtsbezeichnung „Fabriken- und Gewerbeinspektoren“. Sie sollen die Einhaltung der Arbeits- und Kinderschutzbestimmungen überwachen. 

Die Reform bleibt jedoch in ihrer Wirkung begrenzt. Acht Inspektoren stehen einer großen Zahl zu kontrollierender Betriebe gegenüber; zudem fehlt ihnen häufig die Unterstützung der örtlichen Polizeibehörden. Manche Unternehmen erfahren bereits vorab von einer bevorstehenden Kontrolle und können Verstöße vorübergehend verbergen. Deshalb werden die staatlichen Kinderschutzbestimmungen in bayerischen Fabriken weiterhin vielfach missachtet. 

1898
Hohe Geldstrafen für Verstöße gegen die Betriebsordnung

Berg am Laim * Bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger beträgt das Wochenleistungsmaß 57 Stunden.

  • Die Beschäftigten müssen nach der geltenden Betriebsordnung um 7 Uhr morgens im Betrieb sein und dürfen ihn vor abends 19 Uhr nicht mehr verlassen. 
  • Es gibt zwar eine allgemeingültige Gewerbeordnung für alle Unternehmen, doch wird diese durch innerbetriebliche spezielle Arbeitsordnungen, in der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer noch eindeutiger festgelegt sind, ergänzt. 
  • Verstöße gegen diese Hausordnung werden durch von der Firmenleitung einseitig festgelegte Geldstrafen geahndet. 
  • Es gibt eine Paragraphen-Liste für die sogenannten „50-Pfennig-Strafen“. Diese können fällig werden, wenn ein Beschäftigter während der Arbeitszeit schlafend angetroffen wird. Das ist zwar ein nicht akzeptierbares Verhalten, doch bei einer 57-Stunden-Arbeitswoche, oftmals verbunden mit schweren körperlichen Arbeit kann das schon vorkommen. 
  • Selbst das Führen von Unterhaltungen am Arbeitsplatz, die von der Geschäftsleitung als „arbeitsstörend“ eingestuft werden, führen zu dieser Strafe. Das gilt gleichfalls für das „Müßiggehen“ in den Geschäftsräumen. 
  • Daneben regelt die Arbeitsordnung das Verhalten der Arbeitnehmer. So darf niemand die Arbeit niederlegen, bevor nicht das Glockenzeichen oder die Dampfpfeifen ertönt sind. 
  • Die Geldstrafen für Verspätungen sind bei der Firma Franz Kathreiner's Nachfolger GmbH noch differenzierter geregelt. Da müssen jene Beschäftigte, die zu spät an ihren Arbeitsplatz kommen, außer beim ersten Mal, eine Mindeststrafe von 20 Pfennigen entrichten. Sind die Verspätungen größer als zwanzig Minuten, dann ist pro Minute ein Pfennig fällig.
4. Februar 1916
Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.

Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.

  • Statt für „Freibier“ sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von „Liebesgaben für die Front“.
  • Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.
Februar 1928
Parlamentarischer Disput über Josephine Bakers Auftritt

Wien * Als Josephine Baker für Februar 1928 einen Auftritt im Wiener Ronacher ankündigt, gehen die Wogen hoch. Eine fast nackte, dunkelhäutige Frau ist für das Wien der 1920er-Jahre zu viel. Die  konservativen und katholischen Kreise protestieren, organisieren Aufmärsche und warnen, dass „der schwarze Teufel kommt“.

Tageszeitungen sprechen vom „Negerskandal“, Vertreter der katholischen Kirche organisieren Sondergottesdienste zur Buße gegen Bakers „schwere Verstöße gegen die Moral“, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP - Wiens protestiert gegen ihre „obszönen“ Auftritte und fordert ein Auftrittsverbot.

Es wird öffentlich und sogar im Parlament diskutiert, ob man ihren Auftritt nicht verbieten sollte. Ein christsozialer Abgeordneter meint, dass Josephine Baker eine Gefährdung der öffentlichen Moral sei. „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen.“ Worauf ein liberaler Abgeordneter kontert: „Gott hat die Menschen nackt erschaffen. Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“

Suchbegriffe: Wien, Ronacher, NSDAP
Um den 25. September 1984
Zwei kleine Männer rasen wie ungebremste Lokomotiven aufeinander

München-Theresienwiese * Günter Jauch, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, findet heraus, dass in Richard Süßmeiers Armbrustschützenzelt aus einem Hirschen (200-Liter-Fass) 289 Mass Wiesnbier ausgeschenkt werden. Süßmeier nimmt das Ganze auf die leichte Schulter und macht sich darüber lustig. Peter Gauweiler, CSU-Stadtrat und Kreisverwaltungsreferent, geht gegen Süßmeier wegen Betrügerischen Einschenkens vor. 

Der Wiesnwirt beruft daraufhin eine Pressekonferenz ein, verkleidet sich als Gauweiler und hängt Gauweiler-Plakate mit dem Schriftzug „Gauweiler sieht Dich!“, „Gauweiler paßt auf!“ und „Gauweiler is watching you!“ an die Zeltwände. Sein Schankkellner Biwi Wallner zeigt schließlich noch, wie man aus einem ganzen Hendl drei halbe Hendl machen kann. Dass er zuvor eine Hälfte hatte einnähen lassen, finden nicht Alle lustig. Allen voran Peter Gauweiler.

Bei der darauf folgenden einer Razzia in Süßmeiers Armbrustschützenzelt werden 23 „Verstöße gegen das Ausländerrecht“ festgestellt. Einige Hilfskräfte haben illegal gearbeitet. Süßmeiers Beteuerungen, er habe davon nichts gewusst, glaubt die Gegenseite natürlich nicht - und handelt: Gauweiler entzieht Süßmeier die Festzeltkonzession.

Zwei Tage später wird mit Helmut Huber ein neuer Wirt eingesetzt.

6. Oktober 2013
Das Oktoberfest 2013 endet. Das Fazit.

München-Theresienwiese * Das Oktoberfest 2013 endet. Das Fazit lautet:

  • In 16 Tagen besuchten 6,4 Millionen Besucher die Wiesn, davon kamen 540.000 Gäste auf die Oide Wiesn. 
    Der Konsum und damit die Umsätze waren zum Teil stark rückläufig.
  • 6,7 Millionen Mass Wiesnbier wurden getrunken.
  • 114 Ochsen wurden in der Ochsenbraterei verzehrt, in der Kalbs-Kuchl 58 Kälber verspeist.
  • Insgesamt wurden 1.552 Straftaten bei der Polizei angezeigt. Es gab 492 Festnahmen. 
  • 449 Körperverletzungen wurden von der Polizei registriert. 
  • Die Polizeistatistik weist 99 Gewalttaten (gefährliche Körperverletzungen) aus, worunter auch die 58 Masskrugschlägereien zählen. 44 Täter konnten sofort festgenommen werden. 
  • 6 Raubüberfälle wurden angezeigt und 46 Falschgelddelikte erfasst.
  • 504 Taschendiebstähle. 78 Täter konnten gefasst werden.
  • 16 Strafanzeigen wurden wegen Sexualdelikten gestellt, darunter wegen zwei Vergewaltigungen. 
     
  • 7.551 Hilfeleistungen mussten die Sanitäter und Ärzte leisten.
  • 914 Patienten mussten ins Krankenhaus gebracht werden.
  • 638 Wiesnbesucher mussten wegen Alkoholvergiftungen medizinisch überwacht werden. Der überwiegende Teil dieser Patienten ist zwischen 18 und 30 Jahren alt, etwa ein Drittel ist weiblich. 27 Personen waren jünger als 16 Jahre.
  • 230 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden registriert. 
     
  • 140 Mal musste der U-Bahnhof Theresienwiese gesperrt werden.
  • 81.000 gestohlene Masskrüge werden den Besuchern wieder abgenommen.
  • Rund 4.200 Fundstücke wurden im Wiesn-Fundbüro abgegeben. Darunter das obligatorische Gebiss.
  • 22.221 Autofahrer wurden kontrolliert. Bei 473 Fahrzeugführern wurde Alkoholeinfluss festgestellt.

Münchens Oberbürgermeister Christian Ude nahm nach 21 Jahren Abschied von der Wiesn.

5. Oktober 2014
Das Oktoberfest 2014 endet

München-Theresienwiese * Das Oktoberfest 2014 endet. Das Fazit lautet: 

  • In 16 Tagen besuchten 6,3 (6,4) Millionen Besucher die Wiesn, davon kamen 610.000 (540.000) Gäste auf die Oide Wiesn.
  • Der Konsum und damit die Umsätze waren zum Teil rückläufig. (Zahlen in Klammer = 2013)
  • 6,5 (6,7) Millionen Mass Wiesnbier wurden getrunken.
  • 112 (114) Ochsen wurden in der Ochsenbraterei verzehrt, in der Kalbsbraterei 48 (58) Kälber verspeist. 
     
  • Insgesamt wurden 1.290 (1.552) Straftaten bei der Polizei angezeigt.
  • 398 (449) Körperverletzungen wurden von der Polizei registriert.
  • Die Polizeistatistik weist 36 (58) Masskrugschlägereien auf. 
     
  • 3.603 (7.551) Hilfeleistungen mussten die Sanitäter und Ärzte leisten.
  • 681 (638) Wiesn-Besucher mussten wegen Alkoholvergiftungen medizinisch überwacht werden.
  • Der überwiegende Teil dieser Patienten ist zwischen 18 und 30 Jahren alt, etwa ein Drittel ist weiblich.
  • (230) Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden registriert. 
     
  • 150 (140) Mal musste der U-Bahnhof Theresienwiese gesperrt werden.
  • 112.000 (81.000) gestohlene Masskrüge werden den Besuchern wieder abgenommen.
  • 3.646 (rund 4.200) Fundstücke wurden im Wiesn-Fundbüro abgegeben. Darunter das obligatorische Gebiss. 
     
  • Wasserverbrauch: 115.000 Kubikmeter
  • Gasverbrauch: 220.000 Kubikmeter
  • Stromverbrauch: 2,98 Millionen Kilowattstunden