Kinderschutz ohne wirksame Kontrollen
1. Juli 1862
Königreich Bayern * Neue Vorschriften bringen weitere, wenn auch nur geringfügige Verbesserungen beim Schutz arbeitender Kinder. In der Praxis bleiben die Bestimmungen jedoch weitgehend wirkungslos: Eine systematische Kontrolle der Fabriken und wirksame Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen. Ob die Unternehmer Arbeitszeit, Mindestalter und Schulpflicht einhalten, wird daher kaum überprüft. Der gesetzliche Anspruch und die Lebenswirklichkeit der Kinder liegen weiterhin weit auseinander.
Schlagwörter:
Kinderschutz, Kinderarbeit, Sanktionen, Verstöße, Arbeitszeit, Mindestalter, Schulpflicht,