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Der Kykeon im antiken Griechenland 

Griechenland * Die Griechen bevorzugen Wein und betrachten das Bier der Ägypter sowie die Getreidegetränke anderer Völker häufig als „barbarisch“. Dennoch kennen auch sie Getränke aus Getreide. Zu ihnen gehört der Kykeon, dessen Name so viel wie „Mischtrank“ bedeutet. 

Im Homerischen Hymnos an Demeter besteht der Kykeon aus Wasser, Gerstenschrot und Polei-Minze. Das Getränk ist der Göttin Demeter geweiht und spielt später eine wichtige Rolle bei den Mysterien von Eleusis. Über die genaue Zusammensetzung des dort gereichten Trankes bewahren die Eingeweihten Stillschweigen. 

Ob der Kykeon vergoren und damit alkoholhaltig ist, lässt sich nicht sicher feststellen. Auch die Vermutung, er enthalte Mutterkorn, Opium oder andere berauschende Substanzen, ist wissenschaftlich nicht belegt. Die bei den Mysterien beschriebenen außergewöhnlichen Erfahrungen können ebenso durch Fasten, nächtliche Rituale, Musik und die religiöse Erwartung der Teilnehmenden hervorgerufen worden sein. Der Kykeon darf daher nicht ohne Einschränkung als Bier oder psychedelischer Rauschtrank bezeichnet werden. 

1. Mai 1316
Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung

Haidhausen * König Ludwig der Baier erlässt für die Siechen am Gasteig eine Hausordnung. Die Ordnung enthält unter anderem eine Vorschrift, wonach „aus der ganzen Versammlung der siechen Menschen” ein Hausmeister und eine Hausmeisterin benennen sind, die auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten haben. Die Spital-Insassen müssen ihnen Gehorsam leisten.

Übertretungen einzelner Bestimmungen haben zum Teil sehr empfindliche Strafen für die Kranken zur Folge. Disziplinierungsmittel sind vorgesehen. Sie reichen von Geldstrafen bis zu Fasten bei Wasser und Brot, dem Essen auf dem Stubenboden, der Verrichtung von vorgeschriebenen Gebeten - kniend auf dem Stubenboden - in Anwesenheit der anderen Spitalinsassen. Selbst Strafen in der Kheichen, dem Kerker, bei Wasser und Brot, sind unter bestimmten Umständen möglich.

  • Mit vier Stunden nehmen die religiösen Übungen und Gebete den größten Teil des Tages ein.
  • Die Arbeitszeiten zugunsten des Leprosenheims werden auf dreieinhalb Stunden pro Tag begrenzt.
  • Commissionäre überwachen die Arbeit im Siechen-Spital.  

Mittelalterliche Spendentätigkeit hat sehr viel mit dem Seelenheil des Geldgebers zu tun. Je größer deren Spendierfreudigkeit ausfällt, desto länger sind die Gebete der Almosenempfänger und desto schneller kommen die Reichen dem „Paradies“ ein Stückchen näher.

Das Leprosenhaus ist vornehmlich für Münchner Bürger und die in der Stadt Dienenden bestimmt.  
Nur sie erhalten hier unentgeltliche Aufnahme und Verpflegung. Für die „Auswärtigen Siechen” müssen die zuständigen Landgerichte die anfallenden Kosten übernehmen.

1. Mai 1501
Der Orden erhält seinen Namen und das vierte Gelübde 

Rom * Die Gemeinschaft heißt nun Orden der Mindesten Brüder („Minimen“, später auch „Paulaner“). Sie einigt sich auf eine Regel für das gemeinsame Zusammenleben. Damit ist der Grundstein für einen Bettelorden gelegt. 

  • Sie wollen die Geringsten unter den Söhnen des heiligen Franz von Assisi sein und nennen sich deshalb zunächst Eremiten des heiligen Franziskus. 
  • Da die Ordensmitglieder die Regeln des Quadragesimalfastens auf ihr ganzes Leben ausdehnen, müssen sie neben den drei üblichen Gelübden Keuschheit, Armut und Gehorsam noch ein viertes, nämlich das der Enthaltung von Fleischspeisen ablegen. 
  • Das Fastengelübde besagt, dass sie sich nicht vom Fleisch und von allem, was vom Fleische kommt, ernähren dürfen. Damit sind ihnen nicht nur Fleisch und Wurst, sondern auch Milch, Butter und Eier strengstens untersagt. Da bleibt also nur Brot, Fisch, Gemüse, Salat, Wein und Bier. 
13. März 1598
Maximilian I. erlässt ein ausführliches Religions- und Sittenmandat

München * Herzog Maximilian I. erlässt ein ausführliches „Religions- und Sittenmandat“. Zur Überwachung der Vorschriften werden eigens geheime Kundschafter, sogenannte „Aufsteher“, bestellt. Diese Spitzel müssen jede Übertretung des Mandats anzeigen.

  • Auf Fluchen werden Strafen bis zum Verlust von Gliedmaßen und bis zum Tode ausgesetzt.
  • Übertretungen des Fastengebots müssen angezeigt werden.
  • Andersgläubige, auch Wiedertäufer, werden im Land nicht mehr geduldet.
  • Nach ketzerischen Büchern wird ohne Voranmeldung gefahndet.
  • Priesterkonkubinen werden verfolgt, gegen Unzucht, Leichtfertigkeit und ungebührliches Spielen werden Strafen ausgesetzt.
16. Mai 1772
Die Menschen sollen arbeiten, nicht feiern!

München - Rom-Vatikan * Papst Clemens XIV. hebt auf Bitten der baierischen Regierung zwanzig kirchliche Feiertage auf. Bisher gibt es 124 Sonn- und Feiertage, die sich aufteilen in 52 Sonntage, 53 übliche und 19 gebotene Feiertage, was im Schnitt einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Abgeschafft werden

  • acht Apostelfeste,
  • dazu die Festtage der Heiligen Anna (26. Juli),
  • Laurentius (10. August),
  • Michael (29. September),
  • Johann Evangelist (27. Dezember),
  • Georg (23. April),
  • Magdalena (22. Juli),
  • Martin (11. November),
  • Katharina (25. November),
  • Nikolaus (6. Dezember),
  • Unschuldige Kindlein (28. Dezember). 
  • Dann noch der Osterdienstag und
  • der Pfingstdienstag.

Mit der Aufhebung der Feiertage entfällt die Verpflichtung zum Besuch der heiligen Messe am Vormittag und das Fastengebot am Vorabend. Andererseits müssen an den aufgehobenen Feiertagen die Werkstätten und Läden geöffnet werden. Weil die Einhaltung der Verordnung nicht überprüft wird, wird sie auch nicht eingehalten. 

1791
Über das Braurecht in Baiern

Ingolstadt * Der Ingolstädter Universitätsprofessor Franz Xaver Moshamm geht in seinem Werk „Über das Braurecht in Baiern“ auch auf das Bier aus den Klosterbrauereien ein. Er schreibt: „In den Baierischen Klöstern wird gewöhnlich zweierlei Bier gebrauet. Das beste, das in diesen Herrenbier genennet wird, trinken die Herrn Religiosen selbst.“ 

Das „Herrenbier“ wird  demnach nicht nur bei den Paulanern, sondern in allen Klöstern gesotten und eingelagert. Die Bezeichnung Herrenbier bedeutete nichts anderes als Fastenbier, weil vor allem vor den sogenannten „Herrenfesten“, wozu Ostern und Weihnachten zählen, die strengsten Fastengebote gelten. 

1792
Disziplin und Verfall im Paulanerkloster

Au * Der Geistliche Rat erfährt, dass die Paulaner den Gottesdienst vernachlässigen, nicht in den Chor gehen, dafür aber im Klosterkreuzgang - oft unter wildem Lärm - mit bis zu einhundert Personen zechen. 

Um das strenge Fastengebot zu umgehen, holen die Pater ärztliche Atteste ein, die ihnen den Fleischgenuss erlauben. Jeder Kranke erhält wöchentlich zwei Gulden Kostgeld, für die er sich - außerhalb des Klosters - Fleischspeisen zubereiten und danach aufs Zimmer bringen lassen kann. 

 

13. Juni 1792
Frater Barnabas Still und die klösterliche Zucht

Au * Bei der durch die Mitglieder des Geistlichen Rates im Paulanerkloster abgehaltenen Untersuchung über die klösterliche Zucht und den Wirkungen des für den Paulanerorden vorgeschriebenen sehr strengen Fastengebotes werden alle Klosterinsassen vernommen. Frater Barnabas Still kann dabei nur Angaben über das seiner Leitung unterstellte Bräuwesen machen. 

Um 1800
Bayerische Biersorten im 19. Jahrhundert 

Herzogtum Baiern * Neben dem Normalbier brauen die bayerischen Brauereien zahlreiche weitere Biersorten. Ihre Preise sollen sich nach ihrer jeweiligen Stärke richten und im Verhältnis zum Normalbier berechnet werden. Zu dieser Zeit gibt es jedoch noch kein zuverlässiges Verfahren, um die Stärke eines Bieres genau zu bestimmen. Zu den verbreiteten Biersorten gehören: 

  • Fastenbiere: Diese meist besonders starken Biere werden nach älteren Rezepten gebraut. Zu ihnen zählt beispielsweise der „Salvator“. 
  • Doppelbiere und Einböcker: Ihr Name geht auf die Stadt Einbeck bei Braunschweig zurück, aus der das ursprüngliche Rezept stammt. Aus der Bezeichnung „Einböcker“ entwickelt sich schließlich der Name „Bockbier“. 
  • Ammen- und Nährbier: Dieses alkoholarme Getränk wird stillenden Müttern, Ammen und Kranken als Stärkungsmittel angeboten. Da es auch von stillenden Frauen getrunken wird, kommen mitunter bereits Säuglinge indirekt mit Alkohol in Berührung. 
  • Dünn- und Nachbiere: An besonders heißen Tagen sind diese leichten Biere beliebt. Dazu zählen auch misslungene, wenig haltbare oder verschnittene Biere, die als „Schöps“ oder „Scheps“ bezeichnet werden. Weil ihr Preis nicht in Kreuzern, sondern in Pfennigen berechnet wird, nennt man sie auch „Pfennigbiere“. 
1808
Klösterliche Wurzeln, später Name

Au * Der Name „Salvator“ wird gerne vom „Sankt-Vater-Bier“ der Paulaner-Mönche abgeleitet, doch weder vom Fastenbier noch vom Salvator ist zu ihrer Zeit die Rede. Der Name taucht erst im Jahr 1808, neun Jahre nach Aufhebung des Klosters, auf. 

In der Grundrezeptur bleibt das Frühjahrsstarkbier seit Frater Barnabas Stills Tagen unverändert. Somit hat das Salvatorbier ganz ohne Zweifel seine Wurzeln im Paulanerkloster in der Au. 

März 1880
Behörden erwägen das Ende des Salvatorausschanks

München-Au * Die wiederkehrenden Ausschreitungen auf dem Zacherlkeller, auf dem während der Fastenzeit Salvatorbier ausgeschenkt wird, beunruhigen zunehmend die Behörden. Angesichts von Trunkenheit, Schlägereien und Maßkrugwürfen wird ernsthaft erwogen, den stark besuchten Ausschank vollständig zu untersagen. 

Zur Begründung verweist man auf die Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit, Sittlichkeit und Ordnung“. Im Raum steht sogar die Forderung, den „Massenausschank im Zacherlkeller ganz einzustellen“. Zu einem dauerhaften Verbot kommt es jedoch nicht. Die ungelösten Sicherheitsprobleme bestehen fort – und entladen sich 1888 in der sogenannten Salvatorschlacht.