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13. Oktober 1307
Philipp IV. lässt die Templer in ganz Frankreich verhaften 

Paris - Königreich Frankreich * Im Morgengrauen beginnt eine landesweit vorbereitete Verhaftungsaktion gegen den Templerorden. Königliche Amtsträger nehmen die Ordensbrüder fest, beschlagnahmen ihre Güter und stellen die Niederlassungen unter königliche Kontrolle. Auch Großmeister Jacques de Molay gerät im Pariser Temple in Gefangenschaft. Die überraschende Aktion trifft den Orden weitgehend unvorbereitet; ein organisierter bewaffneter Widerstand bleibt aus. 

Die Grundlage bildet ein geheimer Befehl König Philipps IV. vom 14. September 1307, dem Fest der Kreuzerhöhung. Darin ordnet er die Festnahme aller Templer seines Königreichs sowie die Sicherstellung ihres beweglichen und unbeweglichen Besitzes an. Die königlichen Amtsträger sollen die Gefangenen für ein kirchliches Verfahren festhalten. 

Das Schreiben schildert die angeblichen Vergehen in einer betont empörten Sprache. Den Templern wird vorgeworfen, bei ihrer Aufnahme Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken und sich obszönen Handlungen zu unterziehen. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen sexueller Beziehungen zwischen Ordensbrüdern. Philipp stellt diese Behauptungen als glaubwürdig übermittelte Verbrechen dar, obwohl ihre gerichtliche Prüfung noch aussteht. 

Mit seinem Vorgehen greift der König der bereits angekündigten päpstlichen Untersuchung vor. Der Orden untersteht unmittelbar dem Papst, weshalb Clemens V. den eigenmächtigen Zugriff als Eingriff in seine Zuständigkeit betrachtet. Am 27. Oktober protestiert er gegen die Verhaftungen, die Folter und die Einziehung des Ordensvermögens. 

In Paris beginnen am 19. Oktober die Verhöre der Gefangenen. Das erhaltene Verhörprotokoll erfasst die Aussagen von 138 Templern, darunter Jacques de Molay. Unter dem Druck der Haft, von Drohungen und Folter kommen zahlreiche Geständnisse zustande. Sie bilden eine wesentliche Grundlage des weiteren Verfahrens, sind jedoch keine verlässlichen Beweise für die behaupteten Praktiken. 

Die Verhaftungen leiten die offene Verfolgung des Templerordens in Frankreich ein. Der Orden ist damit noch nicht aufgehoben; darüber entscheidet erst Papst Clemens V. im Jahr 1312. 

14. Oktober 1307
Die französische Krone macht die Vorwürfe gegen die Templer öffentlich 

Paris * Einen Tag nach den Massenverhaftungen lässt König Philipp IV. die Anschuldigungen gegen den Templerorden öffentlich verbreiten. Sein Berater Guillaume de Nogaret erläutert die Vorwürfe vor einer Versammlung von Geistlichen und Theologen. Damit soll das königliche Vorgehen als notwendiger Schutz des christlichen Glaubens erscheinen. 

Den Ordensbrüdern werden Ketzerei, die Verleugnung Christi, die Schändung des Kreuzes und angeblich obszöne Aufnahmezeremonien vorgeworfen. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen, damals unter dem Begriff „Sodomie“ verfolgt, sowie wegen der Verehrung von Götzenbildern. 

Die öffentliche Darstellung behandelt die Beschuldigungen bereits als erwiesene Verbrechen. Die Verhöre beginnen in Paris jedoch erst am 19. Oktober unter Leitung des dominikanischen Inquisitors Guillaume de Paris, auch Guillaume Imbert genannt. Haft, Drohungen und Folter führen zu zahlreichen Geständnissen, mit denen die Anklage gestützt wird. Wegen ihrer Entstehungsbedingungen sind diese Aussagen keine verlässlichen Belege für die behaupteten Praktiken.

19. Oktober 1307
In Paris beginnen die Verhöre der gefangenen Templer

Paris * Sechs Tage nach der Verhaftungsaktion beginnen unter Leitung des dominikanischen Inquisitors Guillaume de Paris, auch Guillaume Imbert genannt, die Verhöre der in Paris festgehaltenen Templer. Im Mittelpunkt stehen die Anschuldigungen gegen den Orden, darunter Christusverleugnung, Kreuzschändung und angeblich obszöne Aufnahmezeremonien. 

Die Gefangenen stehen unter erheblichem Druck; auch Folter wird eingesetzt. Das erhaltene Protokoll dokumentiert die Aussagen von 138 Ordensbrüdern. 

24. Oktober 1307
Jacques de Molay legt im Pariser Verhör ein Geständnis ab 

Paris * Der gefangene Großmeister des Templerordens, Jacques de Molay, wird im Pariser Temple vom Inquisitor Guillaume de Paris verhört. Laut Protokoll erklärt er, bei seiner Aufnahme in den Orden vor mehr als vierzig Jahren aufgefordert worden zu sein, Christus zu verleugnen und auf ein Kreuz zu spucken. Er gesteht die Verleugnung, betont jedoch, nur auf den Boden gespuckt zu haben. 

Molay bestätigt damit einzelne Anschuldigungen gegen den Orden, keineswegs aber den gesamten Katalog der behaupteten Vergehen. Sein Geständnis erhält wegen seiner Stellung als Großmeister besonderes Gewicht. Am folgenden Tag wiederholt er es vor einer Versammlung von Geistlichen und Angehörigen der Pariser Universität. 

Die Verhöre finden unter den Bedingungen königlicher Gefangenschaft statt. Gegen zahlreiche Templer werden Drohungen und Folter eingesetzt. Die so gewonnenen Aussagen dienen zur Stützung der Anklage, lassen jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf tatsächliche Ordenspraktiken zu. Molay widerruft sein Geständnis später. 

27. Oktober 1307
Clemens V. protestiert gegen das königliche Vorgehen gegen die Templer 

Poitiers * Papst Clemens V. protestiert in einem Schreiben an König Philipp IV. gegen die eigenmächtige Verhaftung der Templer. Da der Orden unmittelbar dem Papst untersteht, betrachtet Clemens den königlichen Zugriff als Verletzung seiner Zuständigkeit und der Rechte der römischen Kirche. 

Sein Protest richtet sich auch gegen die angewandte Folter und die Einziehung des Ordensvermögens. Der Papst beansprucht die Kontrolle über die Untersuchung und verlangt, dass die Gefangenen und ihre Güter seiner Verfügung übergeben werden. Damit tritt der Konflikt zwischen französischer Krone und Papsttum über die Führung des Verfahrens offen hervor. 

Dezember 1307
Templerführer widerrufen ihre Geständnisse vor päpstlichen Gesandten 

Paris * Papst Clemens V. entsendet die Kardinäle Bérenger Frédol und Étienne de Suisy nach Paris, um die gefangenen Templerführer anzuhören. Vor ihnen widerrufen Großmeister Jacques de Molay und weitere Ordenswürdenträger ihre zuvor abgelegten Geständnisse. Zu ihnen gehört der Visitator von Frankreich, Hugues de Pairaud. 

Die Gefangenen erklären, ihre belastenden Aussagen unter Zwang abgegeben zu haben. Damit stellen sie die Grundlage des königlichen Vorgehens infrage. Molay und Pairaud ermutigen auch andere Ordensbrüder, ihre Geständnisse zurückzunehmen. Der Widerruf verschärft den Konflikt um die Beweisführung und die Kontrolle über das Verfahren. 

16. Oktober 1311
Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben

Vienne * Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben. Gleichzeitig entscheidet das Konzil aber auch, dass die Templer der ihnen vorgeworfenen Häresie und Blasphemie nicht überführt sind. Bis dahin geht der König rücksichtslos gegen die Templer vor. Geständnisse werden durch die Folter erzwungen und der Widerruf durch Verbrennen geahndet. Trotzdem sterben viele Templer lieber im Feuer, als ihren Widerruf zurückzuziehen.

6. Mai 1527
Der Sacco di Roma beginnt

Rom * Der „Sacco di Roma“ beginnt. Die Erstürmung, Plünderung und Besetzung Roms durch deutsche Landsknechte dauert bis zum 17. Februar 1528. Die Stadt fällt den Landsknechten wie eine reife Frucht in den Schoß, weil die völlig korrupte und seit Jahrzehnten ein Lotterleben führende römische Oberschicht nicht in der Lage ist, sich gegen die enthemmt wütende Soldateska zu wehren.  

Die Kirchen Roms werden zu Pferdeställen, Bordelle und öffentlichen Toiletten umgewandelt. Die Mätressen, aber auch die Nichten der Kirchenfürsten, die Frauen und Töchter der Fürsten und Herzöge sowie jede Nonne, die sie fangen, vergewaltigten sie und tun das am Liebsten unter dem Hochaltar.  

Sie notzüchtigten die Damen des Adels im Beisein ihrer Ehemänner, Väter und Brüder. Sie foltern die Häupter der ältesten und reichsten römischen Feudalgeschlechter viele Wochen lang. So lange, bis sie auch die letzten Verstecke verraten, in denen sie ihre Frauen und ihr Gold versteckt haben. 

6. Januar 1528
Münchner Wiedertäufer werden verhaftet

München * 29 Angehörige der Münchner Wiedertäufergemeinde werden verhaftet, verhört und gefoltert. Nur neun Mitglieder bleiben ihrem Glauben treu. Das bedeutet für sie das Todesurteil, das am 30./31. Januar vollstreckt werden wird.

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1542
Die Agnes auf dem Färbergraben erhält einen Stadtverweis

München * Die Agnes auf dem Färbergraben erhält einen Stadtverweis. Da sie zuerst mit dem Kapellmeister Ludwig Senfl und danach mit dem Dechant der Frauenkirche „in Unehren gehaust“ hat, verdächtigt man sie nun, dass sie mit ihren Liebestränken den beiden Würdenträgern Vernunft, Gedächtnis und die Leibsgesundheit geraubt hätte.

In der Schergenstube wird sie vom Henker mit Daumenstock und Nagelbrand zum Geständnis gebracht.

11. März 1578
Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt

Bozen - München * Die aus Bozen stammende Margarete Schiller wird als erste Hexe in München verbrannt. „Sie hatte in der Folter gestanden eine Unholdin zu sein, Gott geleugnet und dem bösen Feind sich ergeben zu haben, vielmals fleischlich mit ihm verkehrt und auf der Gabel ausgefahren zu sein, viele Menschen durch Zauber ums Leben gebracht, den Bauern das Vieh verzaubert und zuletzt das Wetter, das auf Starnberg und Weilheim niederging gemacht zu haben“.

Das war ein typisches Hexengeständnis, das in qualvollen Folterprozeduren erpresst wurde. 

Um März 1589
Maximilian I. ist bei Folterungen von Hexen anwesend

Ingolstadt * Maximilian I., Sohn Wilhelms V. und späterer baierischer Herzog und Kurfürst, studiert an der Hohen Schule in Ingolstadt Rechtswissenschaften. Sein Lehrer ist der Doktor beider Rechte, Johann Baptist Fickler, der Hexerei als eine Realität betrachtet und sie als einen Fluch des Teufels bezeichnet, dem mit allen Strafmitteln begegnet werden muss.

Dem Hexenwahn steht der studierte Jurist ebenso mit Arglosigkeit und Kritiklosigkeit gegenüber, wie sein Zögling Herzog Maximilian I.. Man lässt den damals gerade 17-jährigen Prinzen der Folterung von Hexen beiwohnen. Nach solcher Vorbereitung auf den Regentenberuf kann es nicht überraschen, dass Maximilian I. der ärgste Hexenverfolger unter den baierischen Fürsten wird. 

Ab August 1589
Der Schongauer Hexenprozess beginnt

Schongau * In dem ohne gesetzliche Grundlage durchgeführten und Hexenprozess werden unter rücksichtslosester Anwendung der Folter die unsinnigsten Geständnisse erpresst. Die Frauen gestehen unter anderem

  • das Wettermachen, 
  • das Töten von Tieren durch Beschmieren mit der Hexensalbe,
  • das Ausgraben und Sieden von Kindern zur Salbenherstellung,
  • sexuellen Umgang mit dem Teufel und
  • nächtliche Ausfahrten auf der Heugabel zu teuflischen Festen.

Die Aussagen der so gepeinigten Angeklagten werden mit einer entsprechenden Empfehlung des Schongauer Landrichters Hans Friedrich Herwarth von Hohenberg an Herzog Ferdinand gesandt, der dann den Hinrichtungsbefehl gibt. 

30. Oktober 1589
Anwendung der Folter bei den Werdenfelder Hexen

Freising - Werdenfelser Land * Aus Freising geht der Befehl in die Grafschaft Werdenfels, gegen die der Hexerei Angeklagten Ursula Klöck sowie Elsbeth Schlamp und ihre Tochter Appolonia die Folter anzuwenden.

Damit ist der Ausweitung des Hexenprozesses Tür und Tor geöffnet. Durch die über die Folter herausgepressten Geständnisse werden etwa 180 Personen in den Prozess einbezogen. Am Ende werden 50 Frauen und ein Mann der Hexerei schuldig befunden und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. 

14. Mai 1590
Der Student Maximilian I. berichtet völlig unberührt von den Folterungen

Ingolstadt - München * In mehreren Briefen, unter anderem in dem vom 14. Mai 1590, berichtet der Student Maximilian I. - völlig unberührt - an seinen Vater von den entsetzlichsten Folterungen, die er in den Ingolstädter Hexenprozessen erlebt hat. Auch nach seinem Regierungsantritt huldigt der Herzog und Kurfürst Maximilian I. dem Hexenwahn. 

5. November 1591
Die beiden letzten Werdenfelser Hexen werden hingerichtet

Werdenfelser Land * Mit Brigitta Krätzler und Barbara Feurer werden die beiden letzten Beschuldigten des Werdenfelser Hexenprozesses hingerichtet. Dann endet zunächst die Hexenverfolgung im Werdenfelser Land. Das liegt einerseits am verstärkt auftretenden Widerstand aus der Bevölkerung, andererseits an den hohen Kosten.

Alleine der Nachrichter erhält für jede Besichtigung zwei Gulden, dazu täglich ein Wartegeld von zwei Gulden und für jede Hinrichtung nochmal acht Gulden. Auch Verpflegung und Unterkunft trägt die Staatskasse. Insgesamt kostet der Werdenfelser Hexenprozess rund 4.000 Gulden.

Am Ende dieser Verfolgungs-Periode zählt man 49 auf dem Scheiterhaufen zum Teil lebendig verbrannter Angeschuldigter, zum Teil werden sie vorher erwürgt oder geköpft. Zwei Frauen sterben während ihres Gefängnisaufenthalts, eine davon verübt Selbstmord. 

März 1600
Der Münchner Hofrat ordnet die Folter an

Altmannstein * Die aus München kommende Antwort ordnet die „hochnotpeinliche Befragung“ der Familie Pämb an. Unter der Tortur der Folterknechte gestehen die 59-jährige Anna, der 57-jährige Paulus und die Söhne Michael [20] sowie Gumpprecht [22] jede Menge Diebstähle, Brandstiftungen und Raubüberfälle. Michael und Gumpprecht bekennen sich zudem, „Hexer“ zu sein.

So wirr, unlogisch und widersprüchlich die unter der Folter erpressten „Geständnisse“ auch sind, der Altmannsteiner Amtmann verständigt daraufhin umgehend den Hofrat in München. 

17. April 1600
Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb

München-Graggenau * Eine vierköpfige Kommission untersucht die Landfahrerfamilie Pämb. Auf Wunsch von Herzog Maximilian I. soll zunächst geprüft werden, ob sich die Familie tatsächlich für ein öffentlichkeitswirksames Exempel eignet. Die Kommission scheint zufrieden. Denn vor ihnen stehen zwei alte, ausgezehrte Menschen und zwei Burschen, die alle vier bereits durch die Folter gezeichnet sind, dazu ein zehnjähriges Kind. Sie sind davon überzeugt: diesen Delinquenten kann man alles mögliche andichten, auch eine Teufelsanbetung. Begeistert erstattet man dem Herzog davon Bericht.

Den Hexen-Prozess leitet der Hofratskommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh. Zunächst befragt er den kleinen Hansel. Mit anwesend sind dabei die Hofräte Jacob Hainmüller und Ernst von Roming, ein Schreiber sowie der Eisenmeister Sebastian Georg, der zugleich der Verwalter des Falkenturms und oberster Folterknecht ist.

Zunächst soll Hansel nur sagen, ob seine Brüder jemals abgeschnittene Kinderhände mit sich geführt hätten. Schockiert schüttelt Hansel den Kopf und gab damit das Zeichen für die Folterknechte. Nach der Tortur gesteht der Zehnjährige alles, was man ihm an Unterstellungen über seine Brüder eingeredet hat. 

  • Ja, sie haben Kindern die Hände abgeschnitten,
  • ja, sie haben Schwangere ermordet, um an die Hände der Ungeborenen zu kommen.
  • „Ja“, immer wieder „ja“. 
19. April 1600
Die „Inquisitoren“ nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor

München-Graggenau * Die Inquisitoren nehmen sich den Vater Paulus Pämb vor. Er kommt an den Wippgalgen, bei dem man an nach hinten gestreckten Armen und einem Gewicht an den Füßen hochgezogen wird. Auch sein Widerstand bricht schnell und er bestätigt jede nur mögliche Grausamkeit, die man ihm und seinen erwachsenen Söhnen unterstellt.

Die Verhandlungsführer gehen immer nach dem gleichen Muster vor. Die gewünschten Antworten werden quasi vorformuliert und müssen von dem Opfer nur noch bestätigt werden. Was dann im Geständnis steht, ist also in der Regel der Phantasie der Befrager entsprungen.

Um den 24. April 1600
Nach dem Vater muss Michael Pämb in den Wippgalgen

München-Graggenau * Nach dem Vater muss Michael in den Wippgalgen. Doch der Bursche hält länger durch als sein Vater. Erst als man ihn zusätzlich mit einer brennenden Fackel unter den Achseln foltert, ist auch sein Wille gebrochen. Er bestätigt, dass er Kinderhände zum Zaubern genutzt hat, gesteht Morde, Brandstiftungen, Einbrüche, Raubzüge und alle sonstigen Verbrechen, die man ihm suggeriert. Die Mutter habe ihm das Hexen beigebracht.

Bei seinem älteren Bruder Gumpprecht erzwingen die Folterknechte die Bestätigung für alles sowie weitere Gräueltaten. 

28. April 1600
Zuletzt widmen sich die Hofräte der betagten Mutter Anna Pämb

München-Graggenau * Zuletzt widmen sich Hofkommissar Dr. Johann Simon Wagnereckh und die Hofräte Hainmüller und Roming der betagten Mutter Anna. Bei ihr fragt man nicht erst nach Morden oder anderen Verbrechen, sondern widmet sich gleich dem schlimmsten aller Verbrechen: der Hexerei und Teufelsanbetung. Dabei steht gar nicht zur Frage, ob sie eine Hexe sei. Das wird als Tatsache vorausgesetzt.

Die gemarterte Frau erfindet äußerst wilde Geschichten von der alten Zieglerin und dem Knecht, der der Satan gewesen sei, um den Qualen endlich ein Ende zu bereiten. Insgesamt gibt Anna Pämb zu, dass sie 100 Kinder und 19 alte Menschen mit ihren Zauberkünsten brutal ermordet habe. Ferner nennt sie rund 400 weitere Personen, die ebenfalls Hexerei betreiben. 

Um den 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

Mai 1600
Die Familie des Klostermüllers wird der Hexerei bezichtigt

München-Graggenau * Unter der Tortur bezichtigen die Pämbs auch die Familie des Klostermüllers aus dem niederbaierischen Tettenwang der Hexerei. 

Der Klostermüller, seine Frau Anna und beider Tochter Agnes, später auch Ursula genannt, sowie weitere Bekannte der Pämbs werden umgehend verhaftet, nach München gebracht und dort so lange gefoltert, bis auch sie grauenhafte, hexerische Untaten gestehen.

Dabei hatte der Klostermüller von Tettenwang den Pämbs lediglich geholfen und den fahrenden Bettlern Unterkunft und Essen gewährt. 

Mai 1600
Ein zusätzlicher „Hexenturm“ muss eingerichtet werden

München-Graggenau * Zur Erpressung von Geständnissen unter der Anwendung der Folter gehört auch das Denunzieren von Mitmenschen als Hexen, Zauberer und Teufelsbündler.

Es war deshalb nicht verwunderlich, dass bei Erreichen des Höhepunkts der Hexenverfolgung im Herzogtum Baiern der Falkenturm bald überfüllt ist und aus diesem Grund ein Stadtmauerturm, unmittelbar neben der Alten Münze, als zusätzlicher „Hexenturm“ eingerichtet werden muss. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

11. August 1600
Agnes Klostermüller wird elfmal aufgezogen

München-Graggenau * Die zwanzigjährige Agnes Klostermüller wird elfmal „aufgezogen“, davon zehnmal belastet mit einem fünfzig Pfund schweren Stein. Das Mädchen bleibt standhaft, obwohl ihm alle Glieder zerrissen werden. Nichts, außer der Beteuerung ihrer Unschuld, ist aus ihr herauszubringen.

Vor dem Beginn der Folter spricht Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh lateinische Verse und Psalme über sie, um sie zu „entzaubern“. Da hier der Name Jesus vorkommt, sagt Agnes Klostermüller: „sie wolle diesen Jesus nit [in dessen Namen man Unschuldige martert] sondern wolle den haben, der sie erschaffen und für sie am Stamme des Kreuzes gelitten“.

Nach der Folter lässt man Agnes für etwa zehn Wochen in Ruhe. 

24. Oktober 1600
Ein Selbstmordversuch der Agnes Klostermüller scheitert

München-Graggenau * Ein Selbstmordversuch der eingesperrten und gefolterten Agnes Klostermüller scheitert. Gebrochen und verzweifelt erzählt sie nun alles, was man von ihr hören will: 

  • „Sie habe eine Menge Kinder umgebracht,
  • habe an dreißig Herzlein [von Kindern] gegessen,
  • habe acht alte Leute durch Bestreichen mit der Salbe getötet,
  • sei ausgefahren, besonders zu Brunn im Schloss in den Keller, wo sie guten Wein getrunken.
  • Des Edelmanns Weib dort habe sie ‚erkrümbt‘. 
  • Sie habe an 20 Rinder gefällt, vielen Kühen die Milch benommen, fünf Wetter [...] gemacht.“ 
26. November 1600
Die Scheiterhaufen lodern auf dem Münchner Galgenberg erneut

München-Maxvorstadt * Die Scheiterhaufen auf dem Münchner Galgenberg lodern erneut. Diesmal befindet sich neben der Agnes Klostermüller und ihrer Mutter Anna, der Weber Hans Stumpf, Glashansl genannt, und der Brotträger Augustin Baumann. Auch der elfjährige Hansel Pämb wird dem Feuer übergeben.

Der alte Klostermüller stirbt noch im Falkenturm. Es ist ungewiss, ob an den Qualen der Folter oder durch einen Selbstmord. 

26. Mai 1608
Schadenszauber und Hexerei auch in Donauwörth

Donauwörth * Während der Fronleichnams-Prozession geht ein schweres Gewitter über der Stadt Donauwörth nieder, das man sich nur mit Schadenszauber und Hexerei erklären kann. Birgit Schuster und Paul Ritter werden als Verursacher des Unwetters verhaftet.

Birgit Schuster gesteht unter der Tortur, nennt über hundert weitere Hexen und wird verbrannt. Paul Ritter wird ebenfalls den Flammen übergeben. Durch die Denunziation werden weitere 17 „Unholdinnen“ angeklagt. 

März 1609
Der Donauwörther Hexenprozess greift auf Wemding über

Wemding * Der Donauwörther Hexenprozess greift durch Denunziation auf Wemding über. Auch der dortige Pfleger Konrad Bemelberg d. J., der Sohn des Donauwörther Statthalters, erhält vom Münchner Hofrat Dr. Johann Simon Wagnereckh eine Blankovollmacht zur Folteranwendung. Das Amt des Richters übt Dr. Gottfried Sattler aus.

Neun Frauen und ein Mann werden daraufhin der Hexerei bezichtigt und später hingerichtet. 

1611
Ein Befehl zur Ausweisung der Priesterkonkubinen

München * Der Münchner Rat verhält sich gegenüber der Ausweisung der „Schlafweiber“ weiterhin so zurückhaltend, dass in den Jahren 1611, 1612 und 1613 der Befehl wegen Ausweisung der Priesterkonkubinen von Herzog Maximilian I. wiederholt werden muss.  

Der Befehl sieht bei der Vernehmung der Konkubinen auch die Anwendung des Daumenstocks vor. 

1614
Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei

München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.

Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis. 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

8. November 1616
Elisabeth „Elsl“ Schwerzin wird nach einem Hexenprozess hingerichtet 

München * Elisabeth „Elsl“ Schwerzin wird mit Erlaubnis der herzoglichen Regierung hingerichtet. Trotz wiederholter Folter und zahlreicher Verhöre hält sie an ihren Selbstbezichtigungen fest. Dabei stellt das Stadtgericht ausdrücklich fest, dass ihre angeblichen Hexentaten nicht nachweisbar sind und sie sich selbst zu Unrecht beschuldigt. Dennoch verhindert diese Erkenntnis ihre Hinrichtung nicht.  

Ihre Mutter Katharina und ihre Schwester Barbara, genannt „Bärbl“, bleiben zunächst in Haft. Erst Mitte Dezember beschließt der Stadtrat, Katharina freizulassen und ihre Versorgung durch die Bürgerstiftung „Reiches Almosen“ finanzieren zu lassen. Im Januar 1617 wird ihre Entlassung konkret geregelt. 

1626
Erste Stimmen der Jesuiten gegen die Verfolgung der Hexen

München * Selbst unter den Jesuiten gibt es erste Stimmen, die sich entschieden gegen die Verfolgung der Hexen aussprechen. Dazu gehört der Jesuitenpater Adam Tanner, der sich im dritten Band seines Werkes „Theologiae Scholasticae“ vehement gegen die Ansicht wehrt, dass Gott es zulassen würde, dass neben vielen „Schädlichen“ auch viele „Unschuldige“ sterben müssten.

Tanner bejaht zwar die Existenz der Hexen, glaubt grundsätzlich an den „Teufelspakt“ und sieht in der Hexerei ein „todeswürdiges Verbrechen“, dem der Prozess zu machen sei.

  • Er verlangt aber auch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unschuld der Angeklagten auszugehen sei.
  • Geständnisse unter der Folter dürfen keine Begründung für einen Urteilsspruch sein. 

Seine Forderungen bringen dem Jesuiten Adam Tanner mannigfache Anfeindungen ein.
Erboste Inquisitoren drohen ihm sogar die Folter an. 

1. März 1627
Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird der Hexerei beschuldigt. Sie wurde aufgrund von 16 Denunziationen gefangen genommen und „gütlich und peinlich vernommen“. 20 Tage hält sie den Qualen einer extrem grausamen und sich immer steigernden Folterprozedur stand, erst dann ist die selbstbewusste Frau gebrochen.

Sie gesteht schließlich alles, was man ihr vorsagt: „Wetterzauber, Kinderausgraben, Coitus mit dem ‚bösen Feind‘, Schadzauber mit Pulver und Salben an Menschen und Tieren“. Außerdem nennt sie noch 34 Gespielinnen, an denen sich die fürstbischöflichen Kommissare im Anschluss ebenfalls vergehen. 

8. Mai 1627
Ursula Bonschab wird von Rechts wegen als Hexe verbrannt

Eichstätt * Ursula Bonschab wird „von Rechts wegen“ als Hexe mit dem Schwert der Kopf abgeschlagen und ihr Körper anschließend auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Das nicht unbeträchtliche Vermögen der Bürgermeisterin wird vom Fürstbischof Johann Christoph von Westerstetten, seinen Terrorkommissaren, Foltermeistern und Henkerknechten geraubt. 

1628
Kurfürst Ferdinand von Köln verstärkt die Hexenverfolgung

Köln * Kurfürst Ferdinand von Köln, sowie Bischof von Lüttich, Hildesheim, Münster und Paderborn, erlässt eine überarbeitete Hexenprozessordnung, in der er die Regelungen der kaiserlichen Halsgerichtsordnung - Constitutio Criminalis Carolina verschärft und den Einsatz der Folter erleichtert. 

1629
Auch Ingolstadt bekommt noch einen Hexenprozess

Ingolstadt * Auch Ingolstadt bekommt einen Hexenprozess. Das Strafurteil fällt die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt, die zwar im Allgemeinen milder urteilte, als es dem Herzog gefiel, dennoch einige Todesurteile fällte. Verurteilt wird die Hofschneiderin Catharina Nickhlin wegen „Teufelsbündnis, Teufelsvermischung, Absagung Gottes, Schädigung von Mensch und Vieh“ und wegen „Verunehrung der Hostien“.

Catharina Nickhlin stammt aus Eichstätt und wird aus dem Kreis der dort wegen Hexerei verbrannten Frauen und Männer denunziert. Sie flieht nach Ingolstadt, wird aber dort auf Ersuchen der Eichstätter Behörden am 13. Februar 1629 verhaftet. Nachdem sich die Stadt Ingolstadt gegen den Hexen-Prozess wehrt, muss ein Dr. Wolfgang Kolb auf Befehl des Münchner Hofrats die Tortur durchführen. Dr. Kolb hat vorher schon als Hexen-Kommissar in Eichstätt gedient.

6. Juli 1629
Erfolgreiche Einführung einer neuen Foltermethode

Ingolstadt * Die Juristenfakultät der Universität Ingolstadt stellt das Todesurteil gegen Catharina Nickhlin aus, nachdem der Hofrat zuvor die Hinrichtung durch Verbrennen befohlen hat.

Dr. Kolb exekutiert in Wallerstein zwischen 1628 und 1630 zwanzig Hexen, in Wemding ist er im Jahr 1629 für die Hinrichtung der ersten neun Delinquenten verantwortlich. Den Erfolg von Dr. Wolfgang Kolb führt man auf die Einführung einer neuen Foltermethode zurück: auf den Bock, den er erstmals im Kurfürstentum Baiern anwendet. 

Mai 1631
Friedrich Spees Schrift gegen Folter und Hexen-Verfolgungen

München * Die Schrift „Cautio Criminalis“ des Jesuitenpaters Friedrich Spee erscheint, in der er sich - erstmals im katholischen Bereich - kritisch mit der Anwendung der Folter und den Hexen-Verfolgungen auseinander setzt. Die Schrift muss anonym erscheinen.

Auch ein aussagekräftigerer Titel - wie etwa „Wider den Hexenwahn“ - wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die allgemein herrschende Überzeugungen gewesen und geeignet, neben dem Verfasser auch noch den Drucker und den Verleger in Verdacht zu bringen, dass sie Hexen in Schutz zu nehmen und somit die Partei des Satans stärken würden.

Der Jesuitenpater Friedrich Spee hatte während seiner Aufenthalte in den Zentren der Hexenverfolgung in Köln, Trier, Würzburg, Mainz, Speyer und Paderborn Hexenprozesse verfolgt und kam dabei zur Überzeugung, dass die Folter nicht zur Wahrheitsfindung geeignet sei.

Das verstößt freilich gegen die damalige Rechtsauffassung, denn daraus lässt sich ableiten, dass die verdächtigten Frauen - trotz ihrer Geständnisse unter der Tortur - unschuldig sind.

Innerhalb der Gesellschaft Jesu bleibt die Autorenschaft des Paters Friedrich Spee nicht verborgen. Zeitweise droht ihm sogar die Entlassung aus dem Jesuitenorden. 

17. Mai 1632
Die Münchner Stadtväter überreichen Gustav II. Adolf die Stadtschlüssel

München - Haidhausen * Unterwürfig überreichen die Münchner Stadtväter dem anrückenden Kriegsherrn Gustav II. Adolf am Gasteig die Stadtschlüssel. Der schwedische König zieht daraufhin in München ein, um in der Münchner Residenz Quartier zu nehmen.

Sein Weg führt ihn über die Isarbrücke zum Roten Turm und weiter durch das Isartor in die Stadt. In seiner Begleitung befinden sich der „Winterkönig“ Friedrich V., Pfalzgraf August von Sulzbach, die Herzöge Bernhard und Wilhelm von Weimar sowie Johann von Holstein. Ihnen folgen drei Regimenter.

Der Überlieferung nach soll Gustav Adolf von München so begeistert gewesen sein, dass er am liebsten die Residenz mit nach Schweden genommen hätte. Tatsächlich wird berichtet, er habe die Stadt – angesichts ihres vergleichsweise kargen Umlandes – mit einem „goldenen Sattel auf einem mageren Pferd“ verglichen. Seine angebliche Schwärmerei für die Residenz ist jedoch wohl eine spätere Ausschmückung. Überliefert ist vielmehr, dass ihm besonders ein Ofen gefiel und er gewünscht habe, „dass dieser Ofen zu Stockholm wäre“.

Die Schweden besetzen die bayerische Haupt- und Residenzstadt. Der Historiker Siegmund Riezler schrieb dazu: „Im Übrigen aber wurde weder Eigentum noch Person angetastet.“ Ganz zutreffend ist das nicht. Wie so oft leiden vor allem die Bewohner der Vorstädte. Die Hauptarmee lagert nicht innerhalb der Stadtmauern, sondern in den Dörfern vor den Toren. Dort plündern und rauben die Soldaten, was sie finden können, und verkaufen es anschließend in der Stadt. So gelangen die Münchner zu billigsten Preisen an Waren – doch der Preis dafür wird außerhalb der Mauern bezahlt.

Ab 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

17. September 1701
Maria Theresia Käser wird als „Hexe“ hingerichtet 

München * Die erst 17-jährige Maria Theresia Käser aus Pfaffenhofen wird auf der Münchner Richtstätte enthauptet und ihr Leichnam anschließend verbrannt. Ihre Hinrichtung gilt als die letzte sicher belegte Vollstreckung eines Todesurteils wegen angeblicher Hexerei in München. Die Prozessakten befinden sich heute im Stadtarchiv. 

Die früh verwaiste Tochter eines kurbaierischen Wachtmeisters lebt in großer Armut und hält sich zeitweise durch Betteln und Diebstähle über Wasser. Nach einer Denunziation gerät die gesellschaftlich weitgehend schutzlose Jugendliche in die Hände der Justiz. Unter der Folter gesteht sie einen Bund mit dem Teufel und die Teilnahme an einem Hexensabbat – Vorstellungen, die zum feststehenden Fragenkatalog frühneuzeitlicher Hexenprozesse gehören. 

Der Fall zeigt, dass der Hexenglaube und die darauf beruhende Strafjustiz in Baiern selbst zu Beginn des 18. Jahrhunderts noch Menschenleben fordern. Maria Theresia Käser wird zum Opfer von Aberglauben, sozialer Ausgrenzung und eines Rechtssystems, das durch Folter erzwungene Aussagen als Beweise anerkennt. 

10. März 1894
Das Internationale Handels-Panoptikum wird eröffnet

München-Hackenviertel * Der Schausteller Carl Gabriel eröffnet gemeinsam mit dem Wachsplastiker Emil Eduard Hammer im ehemaligen Vogl'schen Kaufhaus in der Neuhauser Straße 1/Ecke Färbergraben das „I. Internationale Handels-Panoptikum“. Es ist das größte und bedeutendste Panoptikum Münchens und wird als „ein Bedürfnis der werdenden Großstadt“ bezeichnet. 

Es gibt rund 2.000 Exponate zu betrachten, davon etwa 500 Wachsfiguren und Wachspräparate. Der Eintrittspreis beträgt 50 Pfennig, Kinder und Soldaten zahlen die Hälfte. Das Panoptikum ist täglich von 8 bis 21 Uhr geöffnet.

Als besondere Attraktion befindet sich in der dritten Etage das Anatomische Museum und ein Extrakabinett mit über 600 Exponaten. Das Extrakabinett dürfen nur Personen über 18 Jahren betreten. Personen beiderlei Geschlechts ist die gemeinsame Besichtigung polizeilich verboten. Am Dienstag und Freitag ist die Anatomische Abteilung ab 14 Uhr nur für Damen geöffnet.

Im Keller befindet sich die Inquisitionsabteilung mit einer Sammlung von Folterwerkzeugen, deren Anwendung an lebensgroßen Wachsfiguren dargestellt werden. In der angeschlossenen Verbrecher-Galerie werden hauptsächlich zeitgenössische Massenmörder als Wachsimitate gezeigt.

3. Mai 1919
Jetzt beginnt „die Reinigung von dem roten Gesindel“

München * Jetzt beginnt „die Reinigung von dem roten Gesindel“, wie es eine Zeitung formuliert. Nicht Befreiung, sondern Terror einer grausamen Soldateska müssen die Münchner in den nächsten Tagen erleben. Willkürliche Erschießungen, furchtbare Folterungen und Morde werden begangen.

Oskar Maria Graf schreibt: „Überall zogen lange Reihen verhafteter, zerschundener, blutig geschlagener Arbeiter mit hochgehaltenen Armen. Seitlich, hinten und vorne marschierten Soldaten, brüllten, wenn ein erlahmter Arm niedersinken wollte, stießen mit Gewehrkolben in die Rippen, schlugen mit Fäusten auf die Zitternden ein. [...]
Das sind alle meine Brüder, dachte ich zerknirscht. [...]
Sie sind alle Hunde gewesen wie ich, haben ihr Leben lang kuschen und sich ducken müssen, und jetzt, weil sie beißen wollten, schlägt man sie tot. [...]
Tage hindurch hörte man nichts mehr als Verhaftungen und Erschießungen. [...]
Die Räterepublik war zu Ende. Die Revolution war besiegt. Das Standgericht arbeitete emsig“
. 

7. Februar 2013
Die 20-jährige Leniata Kepari wird bei lebendigem Leib als Hexe verbrannt

Mount Hagen * In Mount Hagen in Papua Neu-Guinea wird die zwanzigjährige Leniata Kepari bei lebendigem Leib als Hexe verbrannt. Die junge Frau soll einen Knaben verhext haben. Der Sechsjährige hat zuvor über Schmerzen in Magen und Brust geklagt und ist daraufhin in das Krankenhaus gebracht worden. Am nächsten Tag stirbt er.  

Die Männer ziehen die mutmaßliche Hexe aus, foltern sie mit einer erhitzten Eisenstange, fesseln sie und übergießen sie mit Benzin. Danach wird Kepari Leniata ins Feuer geworfen. Sie verbrennt bei lebendigem Leib. Bilder zeigen sie unter einem brennenden Lkw-Reifen, der offenbar noch auf sie geschmissen wurde. Sie selbst ist Mutter eines acht Monate alten Mädchens.  

Polizisten und Feuerwehrleute schreiten nicht ein. Angeblich lässt die Meute ihr Einschreiten nicht zu.