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18. August 1723
Kurfürst Max Emanuel verkauft den Falkenhof in der Au

Au * Kurfürst Max Emanuel verkauft den Falkenhof in der Au an den kurfürstlichen Rat und „Admodiateur der Bräuhäuser“, also den für die Vergabe der Braugerechtigkeiten zuständigen Verwaltungsmann, Johann Georg Messerer aus Aibling. Die auf Münchner Boden befindlichen Falkenhäuser waren das älteste beim Alten Hof und das neuere beim Kosttor.

Der ehemalige Falkenhof in der Au befand sich an der heutigen Falkenstraße 36 und unterstand einem Aumeister. Nachdem die dort gehaltenen Falken und die anderen wertvollen Vögel unter der Feuchtigkeit des Bodens sehr litten und in großer Zahl zugrunde gingen, ließ Kurfürst Max Emanuel ein zweckmäßigeres Falkenhaus vor dem Neuhauser Tor neu erbauen.

Der Falkenhof in der Au wird zwar sofort zum adeligen Sitz erhoben, doch darf ihn Johann Georg Messerer erst nutzen, nachdem der dort wohnende Falkner den Neubau an der Arco-, Barer- und Karlstraße beziehen kann. Messerer muss den neuen Falkenhof zu einem nicht unerheblichen Teil finanzieren. Dennoch erwirbt der kurfürstliche Rat in der Zwischenzeit alles käufliche Land um seinen Hof, darunter die Riegermühle und das Säggängerl. 

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

1781
Von 986 Handwerksgerechtigkeiten ruhen insgesamt 66

München * Von 986 Handwerksgerechtigkeiten ruhen insgesamt 66 - oder 6,7 Prozent. Damit sind Handwerksgesellen oder auswärtige Handwerker, die sich in München niederlassen wollten, gezwungen, sich unter Hofschutz zu stellen, als „Pfuscher“ zu arbeiten oder sich in den Vororten niederzulassen, in denen kein Zunftzwang besteht.