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Die Tempel-Rittern erhalten eine umfangreiche Ordensregel

Rom-Vatikan * In der Bulle „Omne datum optimum“ gibt Papst Innozenz II. den Tempel-Rittern eine umfangreiche Ordensregel, die mit Ergänzungen im Jahr 1230 und 1260 auf insgesamt 678 Artikel anwachsen wird.

Durch die päpstliche Bulle werden die Tempelherren als „extemt“ erklärt, also aus dem kirchlichen Gesamtorganismus heraus genommen. Sie sind damit die erste Gemeinschaft von Rittermönchen, die jeglicher bischöflicher Jurisdiktion entnommen und alleine und direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind. Er erklärt die Templer auch zu „Vorkämpfer der Christenheit“ und hebt sie damit über alle anderen Orden. Dadurch nehmen die Templer in der Gesamtkirche eine elitäre Ausnahmestellung ein, die von den Folgepäpsten fortgeschrieben und durch eine Vielzahl von Privilegien erhärtet wird. 

  • So darf kein Kirchenmann oder Laie, lediglich der Templer-Meister mit Zustimmung des Kapitels, die Ordens-Statuten ändern. 
  • Das Recht der Tempel-Ritter eigene Priester zu haben, wird in der Bulle ebenso festgeschrieben wie die Freistellung vom Zehent. 
  • Die Templer-Kapläne sind berechtigt Spenden zu sammeln, um Almosen zu bitten und einmal im Jahr in jeder Kirche die Kollekte für sich zu behalten.
  • Einmal jährlich dürfen sie in den unter Interdikt, dem Verbot gottesdienstlicher Handlungen, gestellten Regionen die Messe halten.
    Die Kirche macht - nicht nur aus Sicht der Templer - viel zu viel Gebrauch von dieser Strafmaßnahme, die darauf abzielt, jede religiöse Aktivität, ob das nun Messen oder die Segnungen der Sakramente sind, in einer Ortschaft, einer Region oder einem ganzen Königreich zeitweilig zu verbieten. Damit wollen die Kirchenmänner die Sünden eines Herren, einer Gemeinde oder eines Königs bestrafen.
    Gottesdienste, die in solchen vernachlässigten und teilweise auch vollkommen ungerechtfertigt bestraften Regionen abgehalten werden, ziehen freilich viele Gläubige an und bringen schon deshalb außergewöhnlich hohe Einnahmen von Almosen und Opfergaben. 
  • Darüber hinaus dürfen die Tempelherren eigene Kirchen und Friedhöfe besitzen, worin sie auch Exkommunizierte beerdigen können, was ihnen häufig großzügigst gedankt wird.
  • Schließlich ergänzt Papst Coelestin II. die Privilegien der Templer indem er die Ritter-Brüder, ihre Vasallen und Grundholden von den durch die Bischöfe ausgesprochenen Exkommunizierungen und Interdikten als ausgeschlossen erklärt.
    Dies geschieht sehr zum Ärgernis des Weltklerus und vergiftet das eh schon angespannte Verhältnis zwischen dem Ritterorden und den Weltpriestern.

Dennoch hält der Heilige Stuhl beständig seine schützende Hand über die geistlichen Ordensritter und stellt die gewährten Privilegien nie in Frage.

Seit Hugo von Payns den Tempelherren seine Besitzungen schenkte, folgte jeder, der in den Orden eintritt oder sich ihm anschloss, diesem Beispiel.

Durch Schenkungen von Land und Vermögen sind die Ordensritter sehr schnell reich geworden. Und nachdem heimgekehrte Kreuzfahrer Wunderdinge über das Heldentum der Templer berichten, führt dies in ganz Europa zu einer großzügigen Spendentätigkeit für die Ordensgemeinschaft.

7. April 1145
Eigene Kirchen und Friedhöfe für den Templerorden 

Rom - Europa * Papst Eugen III. erweitert mit der Bulle „Militia Dei“ die Vorrechte der Templer. Der Orden darf nun eigene Kirchen und Kapellen errichten, Gottesdienste feiern und Friedhöfe für seine Mitglieder und Angehörigen seiner Gemeinschaft anlegen. 

Die Ordenspriester unterstehen dem Templermeister und sind weitgehend von der Zuständigkeit der örtlichen Bischöfe unabhängig. Außerdem dürfen die Templer bestimmte Zehnten und Begräbnisabgaben für sich beanspruchen. Diese Rechte festigen ihre kirchliche Selbstständigkeit, führen jedoch zunehmend zu Auseinandersetzungen mit Bischöfen und Pfarrgeistlichen, die um ihre Zuständigkeiten und Einnahmen fürchten.

16. November 1566
Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein religiöses Mandat  

  • zur Einhaltung des sonn- und feiertäglichen Gottesdienstes,  
  • die Aufforderung zu einem gottesfürchtigen Leben und  
  • zur täglichen Verrichtung des Türkengebets.  

Außerdem wird den Wirten verboten, an gebotenen Fasttagen, auch Freitagen und Samstagen, Fremden und Inländern öffentlich Fleisch zu essen zu geben. 

Um 1700
Marianische Kongregationen prägen das katholische Stadtleben 

München * Rund jeder achte Einwohner Münchens gehört als Sodale einer der sechs Marianischen Kongregationen der Stadt an. Die von jesuitischer Frömmigkeit geprägten Laiengemeinschaften besitzen damit erheblichen Einfluss auf das religiöse und gesellschaftliche Leben.  

Neue Mitglieder legen zunächst eine umfassende Lebensbeichte ab und verpflichten sich in einem feierlichen Weiheakt zum lebenslangen Dienst an der Gottesmutter. Von den Sodalen werden regelmäßige Beichte und Kommunion, tägliches Gebet und Gewissenserforschung sowie Bußübungen an den kirchlichen Fast- und Abstinenztagen erwartet. 

Auch in der Öffentlichkeit treten die Kongregationen deutlich hervor: Ihre Mitglieder nehmen geschlossen an Prozessionen, Wallfahrten, Festgottesdiensten und religiösen Theateraufführungen teil. Zugleich verpflichten sie sich, einander in Notlagen beizustehen und verstorbene Mitbrüder auf ihrem letzten Weg zu begleiten. 

Ab 15. September 1707
Der St.-Anna-Dreißiger in Harlaching ist erstmals belegt 

Harlaching * Der „St.-Anna-Dreißiger“ an der Anna-Kirche wird erstmals erwähnt. Während dieser Andachtszeit suchen Gläubige die Kirche zur Verehrung der heiligen Anna auf. Die Paulaner aus der Au betreuen die Gottesdienste. Aus der Andacht entwickelt sich eine dauerhafte Wallfahrt nach Harlaching. 

11. Dezember 1711
Päpstliche Genehmigung für das Kloster am Gaisberg 

Au * Nach mehr als einem Jahr Verzögerung kann die päpstliche Konzessionsurkunde für das geplante Kloster am Gaisberg ausgestellt werden. Die Paulaner in der Au haben gegen das Vorhaben Einwände erhoben: Sie befürchten, dass Gottesdienste und Spenden am Gaisberg ihre eigenen Einnahmen schmälern. Die Genehmigung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Benediktinerinnenkloster, zu dem die Gemeinschaft 1715 wird. 

1712
Interdikt gegen die Hieronymiten am Walchensee 

Walchensee * Der Streit zwischen dem Kloster Benediktbeuern und den Hieronymiten auf der Halbinsel Zwergern spitzt sich zu. Benediktbeuern beklagt, dass die Einsiedler vereinbarte Grenzen für ihre Gemeinschaft und ihre Tätigkeit nicht einhalten. Auf die Beschwerden hin wird über die Hieronymiten zeitweise ein Interdikt verhängt: Gottesdienste sind damit untersagt. Erst 1713 genehmigt Rom die Niederlassung. 

1789
Das Bettlerunwesen in München

München * Über das Bettlerunwesen schreibt Sir Benjamin Thompson die nachfolgenden Zeilen: 

  • „Man konnte in München nicht über die Straße gehen, ohne von Bettlern angefallen und gezwungen zu werden, ihren lärmenden Forderungen genüge zu leisten.
  • Die Kirchen waren überschwemmt von Bettlern, welche während des Gottesdienstes die Andächtigen so lange quälten, bis ihre Wünsche befriedigt wurden.
  • Der Kinderdiebstahl war im Schwunge.
  • Die Bettler stachen den armen Kleinen die Augen aus, verrenkten ihnen die Glieder, um das Mitleid der Vorübergehenden zu wecken.
  • Sie stellten ihre Kinder völlig nackt und fast verhungert in die Straßen, damit das jämmerliche Geschrei der Unglücklichen die Leute zum Almosengeben bewog“.
Februar 1815
Bemühungen um ein offizielles jüdisches Gotteshaus

München * Das Generalkommissariat der Münchner jüdischen Gemeinde bemüht sich frühzeitig um den Erwerb geeigneter Räumlichkeiten, „worin die kirchliche Gemeinde versammelt werden kann“.

Dieses Vorhaben wird von der Stadt unterstützt – allerdings weniger aus Fürsorge für die jüdischen Bürgerinnen und Bürger, sondern vielmehr, um die damals noch mit Misstrauen betrachtete Religionsgemeinschaft in einem „offiziellen“ Gotteshaus besser kontrollieren zu können.

Die seit 1763 in einem Privathaus im Tal 13 eingerichtete Betstube ist inzwischen für die Gottesdienste deutlich zu klein geworden. 

Suchbegriffe: Juden, Synagoge
Februar 1817
Polizei fordert zentrale Kontrolle jüdischer Gottesdienste

München * Der Polizeidirektion sind die jüdischen Gottesdienste in privaten Betsälen verdächtig, weshalb sie diese als „Geheimversammlungen“ oder „Winkelzusammenkünfte“ verdächtigten Gottesdienste dauerhaft unterbinden will. Gottesdienste sollen künftig nur noch in einer offiziellen „Schule“ stattfinden dürfen. Alle Nebenschulen und heimlichen Zusammenkünfte sind einzustellen. Damit will die Polizei eine bessere Kontrolle der jüdischen Gemeinden gewährleisten. 

Oktober 1862
König Max II. plant ein Mausoleum in Neuberghausen

Bogenhausen * König Max II. beabsichtigt darüber hinaus, sich im Garten von Neuberghausen,ein Mausoleum zu errichten. Zunächst gibt es Überlegungen, die Pfarrkirche von Bogenhausen zu diesem Zweck zu benutzen und diese „auf eine würdige Weise auszustatten und zu verschönern“, doch schon kurz darauf schreibt er: „Ich bin also zu der Ansicht gekommen, dass es zweckmäßiger ist, eine eigene Grabkapelle zu bauen und mit der Relikten-Anstalt zu verbinden. Wenn diese Kapelle auch nicht dem bestimmten Zwecke dereinst dienen sollte, so bliebe doch immer der Vorteil, dass sie zu einem Simultan-Gottesdienste dem Glaubens-Bekenntnisse der Beamten Relikten entsprechend verwendet werden könnte.“ 

Die Planungen Eduard Riedels sehen einen achteckigen Bau vor, in dem man den Sarkophag im Untergeschoss über eine Wendeltreppe erreichen kann. König Max II. lässt für sich eine ganze Reihe von Grablegen - auch außerhalb Münchens - planen, stirbt jedoch vor der Ausführung der Projekte. 

April 1876
Orthodoxe Münchner Juden setzen auf Tradition

München * Die Einführung eines neuen Gebetbuchs und der - traditionell nicht üblichen - Neugestaltung des Gottesdienstes mit Orgelbegleitung und Chorgesang veranlasst eine kleinere Gruppe orthodoxer Gemeindemitglieder zur Gründung des Vereins Ohel Jakob. 

Die Traditionalisten wollen „einen permanenten Gottesdienst nach früheren, in der hiesigen Synagoge üblich gewesenen Ritus“ abhalten. Aus diesem Grunde treffen sich die Orthodoxen in verschiedenen, über das ganze Stadtgebiet verteilten Betsälen, darunter in der Kanalstraße 29, heute Herzog-Rudolf-Straße. 

Trotz der Differenzen spalten sie sich nicht von der Israelitischen Kultusgemeinde ab.

16. September 1887
Die neue Hauptsynagoge wird feierlich eingeweiht

München-Kreuzviertel * Um 17 Uhr erfolgt - unter interessierter Beteiligung der Münchner Öffentlichkeit und der offiziellen Repräsentanten von Stadt und Staat - die feierliche Einweihung der neuen, nach dreijähriger Bauzeit fertiggestellten Münchner Haupt-Synagoge an der Herzog-Max-Straße 7. Ausgestattet mit 1.000 Männer- und 800 Frauen-Betstühlen ist sie - nach der Berliner und der Breslauer Synagoge - das drittgrößte deutsche jüdische Gotteshaus. 

Architekt der Münchner Synagoge ist Albert Schmidt, der zuvor schon die Planungen für die protestantische Lukas-Kirche, die Deutsche Bank und den Löwenbräukeller ausgeführt hat. 

Der gesamte Kostenaufwand von über 1,5 Millionen Mark für die Kirche und das danebenstehende Gemeindehaus hat die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Jüdischen Kultusgemeinde bis an die Grenzen des 

Erträglichen belastet. Die Finanzierung des ehrgeizigen Bauvorhabens erfolgt in erster Linie durch Geld- und Sachspenden, aber auch durch den Verkauf von Betstühlen, die zwischen 200 und 1.700 Mark kosten. Der Preis richtet sich nach seinem Platz innerhalb des Sakralraums und der Nähe zur Heiligen Lade. 

Die neue Haupt-Synagoge entwickelte sich rasch zu einem Mittelpunkt des religiösen und kulturellen Lebens der Münchner Juden. Neben den Gottesdiensten wird das Haus auch für Konzerte und Vorträge genutzt. Das Anwachsen der Kultusgemeinde und der damit verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand macht den Bau eines neuen Gemeindehauses notwendig. 

29. November 1918
In Preußen wird das Schulgebet abgeschafft

Berlin * Das Preußische Kultusministerium

  • schafft das Schulgebet vor und nach dem Unterricht ab und
  • verbietet alle religiös geprägten Feiern.
  • Schüler dürfen nicht mehr zur Teilnahme an Gottesdiensten oder am Religionsunterricht verpflichtet werden.
  • Religionslehre ist kein Prüfungsfach mehr.

Dieser Erlass löst vor allem in den katholischen Reihen einen Sturm der Empörung aus. 

29. März 1924
Das Bayerische Konkordat - ein Staatsvertrag

München * Durch die Revolution und der damit verbundenen veränderten Staatsform wird dem Staatskirchentum das Fundament entzogen. Deshalb versucht die katholische Kirche seit dem Jahr 1920 vergeblich, einen Staatsvertrag - ein Konkordat - mit den Vertretern der Weimarer Republik zu schließen, mit dem ihre Stellung im Staat fest definiert wird.

Nachdem sich dieser Weg so nicht realisieren lässt, beginnt der päpstliche Nuntius in München, Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., gemeinsam mit Kardinal Michael von Faulhaber, mit dem republikanischen Freistaat Bayern ein Konkordat abzuschließen. Das bayerische Konkordat

  • sichert der Kirche nach Außen den Schutz durch den Staat zu und
  • gibt ihr gleichzeitig die völlige Unabhängigkeit nach Innen.
  • Die Ernennung und Abberufung von Professoren an den theologischen Fakultäten der Universitäten und der Religionslehrer an den höheren Schulen obliegen nun allein den Bischöfen, die wiederum nur vom Papst ernannt werden.
  • Der Religionsunterricht wird zum Hauptfach an den Schulen erklärt und die Bekenntnisschule zur Regelschule gemacht.  
  • Schulgebet und Schulgottesdienste werden staatsrechtlich abgesichert.
  • Weiter wird festgelegt, dass der Freistaat Bayern feste Beträge an die Kirche abzutreten und bei finanziellen Notlagen die Kirche zu unterstützen hat.
  • Der Steuerzahler finanziert die Gehälter und Wohnungen der Geistlichen, ihre Ruhestandsgelder, Gebäude usw.  
  • Die katholische Kirche in Bayern lässt sich ihre Ausgaben zu einem großen Teil vom Staat zahlen, ohne gleichzeitig dessen Kontrolle dulden zu müssen. Dazu wird die Kirchensteuer festgeschrieben.  

Das „bayerische Konkordat“ hat Vorbildfunktion für weitere Abkommen zwischen Staat und Kirche. 

Februar 1928
Rassistische Proteste gegen Josephine Baker 

Wien * Bereits die Ankündigung eines Auftritts von Josephine Baker im Wiener Ronacher löst eine rassistisch und moralisch aufgeladene Protestkampagne aus. Konservative und katholische Kreise organisieren Kundgebungen und Gottesdienste gegen die Künstlerin und warnen: „Der schwarze Teufel kommt“. Rassistische Plakate und Zeitungsberichte sprechen vom „Negerskandal“ und dämonisieren Baker. Auch die Wiener NSDAP fordert wegen ihrer angeblich „obszönen“ Darbietungen ein Auftrittsverbot. 

Die Auseinandersetzung erreicht den österreichischen Nationalrat. Der christlichsoziale Abgeordnete Anton Jerzabek bezeichnet Bakers Tanz als Gefahr für die öffentliche Moral und verlangt mit dem Worten „Wir können keine pornografischen Tanzaufführungen zulassen“ ein Verbot. Der liberale Abgeordnete Adalbert Graf Sternberg verteidigt dagegen die künstlerische Freiheit und weist darauf hin, dass der Mensch nach christlichem Verständnis von Gott nackt erschaffen worden sei. „Wenn wir Nacktheit verbieten, kommt das Blasphemie gleich.“ Die angekündigte Revue darf im Ronacher schließlich nicht stattfinden. 

Ab Ostern 1930
Die politischen Unruhen im roten Giesing wachsen

München-Obergiesing * Während der Wirtschaftskrisen wachsen die politischen Unruhen im roten Giesing, sodass mehrmals Gottesdienste in der Martin-Luther-Kirche gegen kommunistische Störer geschützt werden müssen. Der Grund ist, dass viele Giesinger Gemeindemitglieder im Nationalsozialismus den „Retter religiöser Werte“ sehen.