Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000Chronik2026
Gefundene Einträge: 2
Suchergebnisse als PDF
16. Juli 1854
Die Arbeitsbedingungen für Kinder in Fabriken wird verbessert

München - Königreich Bayern *  Die Königlich Allerhöchste Verordnung, die sanitäts- und sittenpolizeiliche Fürsorge für jugendliche Arbeiter in den Fabriken betreffend wird erlassen. Diese zweite bayerische Kinderschutzverordnung erhöht immerhin 

  • das Mindestalter von Fabrikarbeitern auf zehn Jahre, 
  • gleichzeitig senkt sie die zulässige Höchstarbeitszeit von Kindern auf neun Stunden pro Tag. 
  • Nachtarbeit von schulpflichtigen Kindern ist nun ausdrücklich und uneingeschränkt verboten. 
  • Der den Kindern während der Arbeitszeit zu erteilende Schulunterricht wird auf drei Stunden am Tag erhöht. 

Die Verordnung erweitert somit den Kinderschutz in Bayern, bleibt aber erneut hinter den Bestimmungen eines ein Jahr zuvor in Preußen erlassenen Gesetzes zurück. 

Suchbegriffe: Kinderarbeit, Fabrikkinder
1. Juni 1891
Reichstag verschärft den Schutz der Kinderarbeit 

Deutsches Reich * Mit dem Arbeiterschutzgesetz, einer umfassenden Änderung der Reichsgewerbeordnung, wird 

  • die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren in Fabriken verboten. 
  • Auch ältere Kinder dürfen dort nicht arbeiten, solange sie noch der Schulpflicht unterliegen. 
  • Für 13- bis 14-Jährige gilt anschließend eine tägliche Höchstarbeitszeit von sechs Stunden, 
  • für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren von zehn Stunden. 
  • Darüber hinaus wird die Nachtarbeit von Kindern und Jugendlichen untersagt. 

Die Vorschriften bedeuten einen wichtigen Fortschritt, beschränken sich jedoch weiterhin im Wesentlichen auf Fabriken und vergleichbare Großbetriebe.