Elektrischer Probebetrieb auf den Gemeindelinien
München * Nach Verhandlungen beschließt der Magistrat die probeweise Einführung eines elektrischen Trambahn-Betriebs auf den beiden Gemeindelinien. Dem Beschluss folgen langwierige Verhandlungen mit allen einschlägigen Behörden sowie den Haus- und Grundbesitzern und auch dem Kgl. Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Äußeren. Diese geben ihre „Allerhöchste Genehmigung“ nur mit dem Vorbehalt, dass sie jederzeit die „Umstellung des Oberleitungs- auf Akkumulatorenbetrieb“ verlangen dürfen.