Die Wittelsbacher führen den Adler in ihrem Wappen
München * Die Wittelsbacher führen den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren in ihrem Wappen.
München * Die Wittelsbacher führen den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren in ihrem Wappen.
München * Das älteste erhaltene Stadtsiegel findet sich auf einer Urkunde, in der die Bürgerschaft erstmals neben dem stadtherrlichem Richter auftritt. Das Siegel zeigt einen Mönchskopf mit überzogener Kapuze in einem von zwei Türmen flankierten offenen Tor, über dem ein Adler erscheint. Den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation führen die Wittelsbacher Herzöge in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren seit 1179 in ihrem Wappen. -
Der Stadtherr ist zu diesem Zeitpunkt noch der Bischof von Freising, Konrad I. von Tölz, den die Wittelsbacher Herzöge aber aus „ihrer” Stadt verdrängen wollen und werden.
Paris * Wirklich aufgehoben wird der Orden der Tempel-Ritter nur in Frankreich.
München * König Ludwig IV. der Baier gewährt „den Münchner Bürgern, ihrem Gut und ihren Boten“ Schutz und Geleit im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und natürlich in den baierischen Herzogtümern.
Rom * König Ludwig IV., der Baier, wird in Rom unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und in feierlicher Zeremonie erstmals zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gekrönt. An Stelle des Papstes vollziehen zwei kaisertreue - und gebannte - Bischöfe die Krönung.
Regensburg * Herzog Albrecht IV. muss Regensburg auf kaiserlichen Druck an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zurück geben.
Trient * König Maximilian I. wird im Dom zu Trient zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gekrönt.
Regensburg * Der Reichstag, die Ständevertretung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, tagt bis dahin in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen Städten. Seither wird er nur noch im Reichssaal des Regensburger Rathauses abgehalten.
Prag * Kaiser Rudolf II. stirbt in Prag. Sein Bruder Matthias wird daraufhin Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Entgegen seinem Versprechen hält er sich jedoch nicht an die den Böhmischen Ständen gegebenen Zusagen im Majestätsbrief.
Frankfurt am Main * Erzherzog Ferdinand II. wird in Frankfurt am Main zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gekürt.
Kurfürstentum Baiern * Mit der Übertragung der Kurwürde an Herzog Maximilian I. erhält das Wappen mit Löwen und Rauten einen roten Herzschild mit goldenem Reichsapfel. Dieser kleine Schild liegt in der Mitte des Hauptschildes.
Der Reichsapfel steht für das mit der Kurwürde verbundene Erztruchsessenamt, eines der hohen Ehrenämter im Heiligen Römischen Reich.
Wien * Kaiser Ferdinand II. stirbt in Wien. Nachfolger auf dem Thron des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wird sein Sohn Ferdinand III..
Frankfurt am Main * Erzherzog Leopold wird im Kaiserdom St. Bartholomäus zu Frankfurt zum Kaiser Leopold I. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gekrönt.
Vasvár-Eisenburg * Kaiser Leopold I. schließt in Vasvár-Eisenburg mit den Osmanen den Friedensvertrag von Eisenburg für die Dauer von zwanzig Jahren ab.
Vasvár-Eisenburg * Der zwischen Kaiser Leopold I. und den Türken unter Führung von Sultan Mehmed IV. in Vasvár-Eisenburg ausgehandelte 20-jährige Waffenstillstand wird nach der Ratifizierung des Vertrags vom 10. August gültig.
Wien * Kaiser Leopold I. richtet ein Gremium ein, das sich mit der Modifizierung des Kalenders befassen und einen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gültigen Kalender berechnen soll.
Heiliges Römisches Reich * In den meisten protestantischen Territorien des Reiches folgt auf den 18. Februar unmittelbar der 1. März. Durch das Überspringen von elf Kalendertagen wird die Tageszählung an den seit 1582 schrittweise in den katholischen Gebieten eingeführten Gregorianischen Kalender angeglichen. Grundlage ist ein Beschluss der evangelischen Reichsstände vom September 1699.
Die Protestanten bezeichnen ihre Zeitrechnung als „Verbesserten Kalender“, weil sie eine unmittelbare Übernahme des päpstlich eingeführten Kalenders vermeiden wollen. In Verträgen, Briefen und anderen konfessionsübergreifenden Schriftstücken waren zuvor häufig zwei Daten angegeben worden: eines nach dem julianischen und eines nach dem gregorianischen Kalender.
Damit gilt im Reich nun grundsätzlich eine einheitliche bürgerliche Tageszählung. Bei der Berechnung des Ostertermins bleiben zwischen katholischen und protestantischen Gebieten allerdings noch bis 1776 Unterschiede bestehen.
Regensburg * Die Nachrichten über die rasche Ausbreitung der baierischen Volkserhebung erreichen den Immerwährenden Reichstag. Die dort versammelten Gesandten der Reichsstände befassen sich besorgt mit dem „rebellischen Volk“ in Baiern.
Damit wird der Aufstand auch zu einem reichspolitischen Thema. Die Unruhen gefährden nicht nur die kaiserliche Herrschaft im besetzten Kurfürstentum, sondern können auch die Kriegführung und die politische Ordnung im Heiligen Römischen Reich beeinträchtigen.
Wien * Kaiser Joseph I. stirbt überraschend an den Pocken. Da er keinen überlebenden Sohn hat, fällt die Herrschaft über die habsburgischen Länder an seinen Bruder Carl. Dieser hält sich noch in Spanien auf, dessen Krone er als Carl III. beansprucht. Zum römisch-deutschen Kaiser wird er erst am 12. Oktober 1711 gewählt.
Frankfurt am Main - Baiern * Der baierische Kurfürst Carl Albrecht wird als Carl VII. zum römisch-deutschen Kaiser gewählt. In seinem kaiserlichen Wappen trägt der Doppeladler des Heiligen Römischen Reichs das Wittelsbacher Wappen auf der Brust. Über den beiden Adlerköpfen schwebt die Kaiserkrone.
Carl VII. bleibt bis zu seinem Tod am 20. Januar 1745 im Amt.
Frankfurt am Main * Der baierische Kurfürst Carl Albrecht wird in Frankfurt am Main feierlich zum Kaiser Carl VII. Albrecht gekrönt.
Frankfurt am Main * Franz I. Stephan von Lothringen, Gemahl von Maria Theresia, wird in Frankfurt am Main zum Kaiser gekrönt.
München * Kurfürst Max IV. Joseph von Pfalz-Baiern vertritt den drittgrößten Staatenkomplex des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Er zieht mit der kurfürstlichen Familie feierlich durch das festlich geschmückte Karlstor in seine neue Residenzstadt München ein.
Steyr * In Steyr wird ein neuer Waffenstillstand zwischen Frankreich und Österreich geschlossen.
Nach der für die Revolutionstruppen siegreichen Schlacht von Hohenlinden am 3. Dezember 1800 ist Frankreich endgültig zur dominanten und im Südosten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation militärisch präsenten Macht geworden. Österreich muss erkennen, dass sich der Krieg gegen Frankreich nicht erfolgreich weiterführen lässt.
Lunéville * Im Friedensvertrag von Lunéville ist auch abschließend festgelegt worden, dass die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abgetreten werden müssen. Napoleon Bonaparte erreicht damit ein Ziel jahrhundertelanger französischer Politik.
Pfalzbaiern muss neben den bereits verloren gegangenen Herzogtümern Zweibrücken und Jülich sowie der linksrheinischen Kurpfalz nun auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben.
Das bedeutete einen Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern. Den von den Landverlusten betroffenen Fürsten wird allerdings ein Ausgleich zugestanden, der jedoch „aus dem Schoß des Reiches“ kommen muss.
Und weil dieses nur aus säkularisiertem Kirchenbesitz und aus den mediatisierten Reichsständen erfolgen kann, bedeutet das in der Konsequenz gleichzeitig das Ende des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Wien * Der deutsch-römische Kaiser Franz II. nimmt - ohne Rücksprache mit den Reichsfürsten und unter Bruch der Reichsverfassung - als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Damit ändert er auch seinen Namen in Franz I. Joseph Karl.
Gleichzeitig gliedert er seinem Kaiserreich sämtlichen Reichsbesitz ein, über den er ohne Zustimmung des Reichstags eigentlich gar nicht hätte verfügen dürfen.
Seine Absicht ist, seine kaiserliche Hausmacht zu erhalten und auch im Fall des Untergangs des alten Reichs die Ranggleichheit mit Napoleon Bonaparte zu wahren. Den Titel des Erwählten Römischen Kaisers trägt er unabhängig davon bis zum 6. August 1806.
München * Im Zuge der bevorstehenden Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist Kurfürst Max IV. Joseph fest entschlossen, die Post künftig als Staatsaufgabe selbst zu übernehmen. Bestärkt wird der Wittelsbacher vom Generallandesdirektor Joseph Maria von Weichs, der ihm den Rat gibt, „daß der gegenwärtige Zeitpunkt der schicklichste sey, das Postregal [der Thurn und Taxis] einzuziehen und unter landesherrlicher Verwaltung auszuüben“.
München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.
Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist.
München-Graggenau * Was fehlt, sind die Kroninsignien und natürlich die feierliche Krönung mit kirchlicher Salbung des Königpaares. Napoleon hätte gerne eine Krönung gesehen, die aber in München nicht gewollt ist. Begründet wird dies damit, dass im immer noch bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation derartige Königskrönungen unbekannt sind.
Da aber Baiern, Württemberg, Baden und Frankreich bestrebt sind, die Bestimmungen des Friedens von Preßburg vom 26. Dezember 1805 schnellstmöglich umzusetzen und damit unumkehrbar zu machen, fehlt für eine Krönung sowohl in München als auch in Stuttgart die dazu notwendige Vorbereitungszeit. So findet lediglich die Proklamation der neu entstandenen Königreiche Baiern und Württemberg zeitgleich statt.
Freilich gibt es noch andere Gründe, die gegen eine Krönung sprechen, aber nicht laut ausgesprochen werden:
Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 1. Januar 1806 wird deshalb angemerkt: „Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden.“ Geplant ist die Krönungszeremonie für Oktober 1806.
Königreich Baiern * Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen, das radikal mit der heraldischen Tradition bricht. Vor 42 baierischen Rauten steht das Herzschild als Zeichen der Kurwürde, die ja bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation am 6. August 1806 weiterbesteht.
München * In den ab dem 15. Januar 1806 versandten formellen Benachrichtigungen an die Fürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und in allen anderen baierischen Verlautbarungen zur Annahme der Königswürde werden Bezüge zu Napoleon und Frankreich für die Rangerhöhung ausdrücklich vermieden. Stattdessen knüpft Max I. Joseph an die Königswürde der Agilolfinger an, die er mit der Königskrönung ja bloß wiederherstelle.
München * Der Rheinbund als Konföderation von zunächst 16 Staaten wird als Militärbündnis gegründet. Die Unterzeichner verpflichten sich zum gegenseitigen Beistand im Kriegsfall. Baiern muss mit 30.000 Mann das stärkste Kontingent stellen.
Mit dem Beitritt zum pro-französischen Rheinbund verlässt das Königreich Baiern endgültig und offiziell das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.
Im Gegenzug erhalten die Bundesgenossen enorme territoriale Zuwächse. Das junge Königreich Baiern erhält die Reichsstadt Nürnberg und deren Territorien, darüber hinaus die bislang reichsunmittelbaren Herrschaften der Fürsten Hohenlohe, Öttingen, Fugger, Thurn und Taxis, der Grafen von Vastell, Pappenheim, Stadion und Schönborn sowie fränkische und schwäbische Reichsrittergüter.
Regensburg * Auf dem Reichstag in Regensburg erklären alle Rheinbundstaaten den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Wien * Franz II. muss als deutsch-römischer Kaiser abdanken und das durch die Geschehnisse der zurückliegenden Jahre geschwächte sowie durch den Austritt der Rheinbundstaaten zerbrochene Heilige Römische Reich Deutscher Nation auflösen.
München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.
Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich.
Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.
Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen.
Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,
Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern
Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.
Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.
Wien * Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet. Der Zusammenschluss aller souveränen deutschen Fürsten und Freien Städte tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
In der Bundesakte wird der Deutsche Bund als Staatenbund organisiert. Ohne Zentralgewalt, unter der Präsidialmacht Österreichs, ohne Gerichtshof und ohne gewähltes Parlament. Die Bundesversammlung, inoffiziell auch Bundestag genannt, ist eine Gesandtenversammlung. Darin ist sie dem alten Reichstag ähnlich, wie auch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein Staatenbund war.
Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte bestimmt für alle Mitgliedsstaaten eine landständische Verfassung. Doch diesem Auftrag kommt das Königreich Baiern nur unvollständig nach, da die Verwirklichung eindeutig ein Rückschritt gegenüber der Konstitution gewesen wäre. Denn in einer landständischen Verfassung hätte sich die Landschaft wieder aus
zusammengesetzt. Wieder hätte lediglich die Geburt, der Besitz und das Amt die Grundlage zur Beteiligung an der politischen Willensbildung gebildet.
Weder eine Wahl, noch eine Legislaturperiode ist vorgesehen. Dieses ist schlicht systemfremd.