Die protestantischen Reichsstände stellen den Kalender um
Heiliges Römisches Reich * In den meisten protestantischen Territorien des Reiches folgt auf den 18. Februar unmittelbar der 1. März. Durch das Überspringen von elf Kalendertagen wird die Tageszählung an den seit 1582 schrittweise in den katholischen Gebieten eingeführten Gregorianischen Kalender angeglichen. Grundlage ist ein Beschluss der evangelischen Reichsstände vom September 1699.
Die Protestanten bezeichnen ihre Zeitrechnung als „Verbesserten Kalender“, weil sie eine unmittelbare Übernahme des päpstlich eingeführten Kalenders vermeiden wollen. In Verträgen, Briefen und anderen konfessionsübergreifenden Schriftstücken waren zuvor häufig zwei Daten angegeben worden: eines nach dem julianischen und eines nach dem gregorianischen Kalender.
Damit gilt im Reich nun grundsätzlich eine einheitliche bürgerliche Tageszählung. Bei der Berechnung des Ostertermins bleiben zwischen katholischen und protestantischen Gebieten allerdings noch bis 1776 Unterschiede bestehen.