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4. Oktober 1582
Umstellung des Kalenders bei den Katholiken

Rom-Vatikan * Papst Gregor XIII. reformiert den auf die Antike zurückgehenden Julianischen Kalender, um damit die Nachtgleichen wieder mit dem Kalender in Übereinstimmung zu bringen. Auf den 4. Oktober soll der 15. Oktober 1582 folgen.

Kaiser Rudolph II. fordert daraufhin die Reichsstände auf, den neuen Gregorgianischen Kalender einzuführen. Doch während die Katholischen Stände den Kalender annehmen, lehnen ihn die Evangelischen Stände aus konfessionellen Gründen ab.

Damit werden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zwei Kalender mit unterschiedlicher Tageszählung benutzt, was die Handels- und Rechtsgeschäfte massiv beeinträchtigt. Das bleibt so bis zum 17. Februar 1700 so.

18. Februar 1700
Die protestantischen Reichsstände stellen den Kalender um 

Heiliges Römisches Reich * In den meisten protestantischen Territorien des Reiches folgt auf den 18. Februar unmittelbar der 1. März. Durch das Überspringen von elf Kalendertagen wird die Tageszählung an den seit 1582 schrittweise in den katholischen Gebieten eingeführten Gregorianischen Kalender angeglichen. Grundlage ist ein Beschluss der evangelischen Reichsstände vom September 1699. 

Die Protestanten bezeichnen ihre Zeitrechnung als „Verbesserten Kalender“, weil sie eine unmittelbare Übernahme des päpstlich eingeführten Kalenders vermeiden wollen. In Verträgen, Briefen und anderen konfessionsübergreifenden Schriftstücken waren zuvor häufig zwei Daten angegeben worden: eines nach dem julianischen und eines nach dem gregorianischen Kalender. 

Damit gilt im Reich nun grundsätzlich eine einheitliche bürgerliche Tageszählung. Bei der Berechnung des Ostertermins bleiben zwischen katholischen und protestantischen Gebieten allerdings noch bis 1776 Unterschiede bestehen.