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Ab 15. Januar 1918
In Wien beginnen Rüstungsarbeiter einen Streik

Wien * Der in den Wiener-Neustädter Daimler-Motorenwerken am Tag zuvor begonnene Streik weitet sich zur politischen Massenstreikbewegung in fast allen Industriegebieten des Habsburger Reich bis nach Prag und Budapest aus. Bis zum 25. Jänner 1918 werden über 700.000 Arbeiter in den Ausstand treten. Es kommt zur größten Streikaktion in der Geschichte des Landes. Die Streikenden fordern nicht mehr nur

  • eine bessere Lebensmittelversorgung, sondern auch
  • ein demokratisches Wahlrecht, 
  • die sofortige Beendigung des Krieges und
  • einen raschen Friedensschluss ohne Annexionen in Brest-Litowsk.

In Massenveranstaltungen werden Arbeiterräte - nach dem Vorbild der russischen Revolution - als ein konkretes Gegenmodell politischer Interessenvertretung gewählt. Noch am ersten Tag des Wiener Streiks formuliert der sozialdemokratische Parteivorstand Forderungen an die Regierung, die vom Arbeiterrat akzeptiert werden. 

15. November 1918
Abkommen zwischen Gewerkschaft und Unternehmerverband

Berlin * Die Gewerkschaften sehen die Chance, endlich als Interessenvertretung der Arbeiterschaft in wirtschaftlichen Fragen anerkannt zu werden. In Zukunft sollen die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden, die zwischen den Unternehmerverbänden und den Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Die beiden Verhandlungsführer Hugo Stinnes, mächtiger Schwerindustrieller sowie Verhandlungsführer der Unternehmerseite, und Carl Legien, der Vorsitzende der Generalkommission der Freien Gewerkschaften, unterzeichnen ein weitreichendes, die genannten Punkte beinhaltendes Abkommen. 

4. Februar 1920
Betriebsräte erhalten eine gesetzliche Grundlage 

Berlin * Das Betriebsrätegesetz wird ausgefertigt und schafft erstmals eine reichsweit einheitliche Grundlage für die betriebliche Interessenvertretung. Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten müssen einen Betriebsrat wählen lassen; in kleineren Betrieben ab fünf Beschäftigten ist eine Vertrauensperson vorgesehen. Die Räte vertreten die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Belegschaften, ihre tatsächlichen Mitbestimmungsrechte bleiben jedoch eng begrenzt. Vor allem bei unternehmerischen Entscheidungen erhalten sie kaum Einfluss. Das Gesetz ist ein Kompromiss zwischen den weitergehenden Forderungen der revolutionären Rätebewegung und der parlamentarischen Ordnung der Weimarer Republik.