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8. Mai 1832
Die Rheinbayerische Kreisregierung verbietet das Hambacher Fest

Hambach * Die Rheinbayerische Kreisregierung unter der Leitung von Ferdinand Freyherr von Adrian-Werburg verbietet das Hambacher Fest. Begründet wird das Verbot mit

  • der Ungesetzlichkeit des Versammlungszwecks,  
  • der politischen Diskussion und
  • dem Bestreben der Auflösung der bestehenden Ordnung. 
31. Juli 1834
König Ludwig I. ändert seine positive Haltung zum Haberfeldtreiben

München * König Ludwig I. gibt seine wohlwollende Haltung gegenüber dem Brauch des Haberfeldtreibens auf und erteilt den Befehl: „Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß

  • die alte Sitte des Haberfeldtreibens in jenen Gemeinden, in welchen selbes zur Verübung von Exzessen irgendeiner Art, d.h. als Spottung vor die Häuser der Mütter unehelicher Kinder mißbraucht wurde, oder künftig mißbraucht wird, verboten, und daß
  • sodann die von einem solchen Verbote betroffenen Gemeinde für etwaige Zuwiderhandlungen in solidum [= ganzheitlich] verantwortlich erklärt und nach Lage der Sache durch die Kreisregierung selbst mit militärischer Exekution belegt werde.“ 
25. März 1837
Salvator-Bier ist ein Luxusartikel

Vorstadt Au * Bis dahin muss Franz Xaver Zacherl um die Genehmigung zum Ausschank seines Salvator-Bieres kämpfen. Nun entscheidet König Ludwig I.: „Solange ich nichts anderes verfüge, soll die Kreisregierung ermächtigt werden, jährlich die Erlaubnis zum Ausschank des Salvatorbieres zu erteilen, die Schankzeit ist daher festzusetzen, nicht aber die Taxe [= Bierpreis], da dieses Bier als Luxusartikel zu betrachten ist.“