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1956
Das Landratsamt München zieht an den Mariahilf-Platz

München-Au - München-Kreuzviertel * Nach dem Umzug des Amtsgerichts München II in die Maxburg wird das ehemalige Gerichtsgebäude am Mariahilf-Platz zum Sitz des Landratsamtes München. Nun kann auch die Kraftfahrzeugzulassungsstelle für den Landkreis München-Land vom „Lilienberg“ an den Mariahilfplatz ziehen.

Ab 19. September 1983
Mehr als 53.000 Einwendungen gegen die WAA

München - Schwandorf * Der Sicherheitsbericht für die erste atomrechtliche Teilgenehmigung liegt vom 19. September bis 18. November 1983 beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in München sowie beim Landratsamt Schwandorf öffentlich aus. Gegen die geplante Wiederaufarbeitungsanlage werden 53.017 Einwendungen eingereicht - eine für ein atomrechtliches Verfahren dieser Zeit außergewöhnlich hohe Zahl.

23. Juli 1985
Die „Lex Schuierer“ ermöglicht den Selbsteintritt

München-Haidhausen * Mit einer Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes schafft der Freistaat ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Dadurch kann eine Aufsichtsbehörde Aufgaben einer nachgeordneten Behörde übernehmen. Im Fall der WAA kann die Regierung der Oberpfalz damit anstelle des Landratsamtes Schwandorf handeln und die verweigerten Genehmigungen erteilen. Kritiker bezeichnen die Gesetzesänderung als „Lex Schuierer“. Sie tritt am 1. August 1985 in Kraft.

Suchbegriffe: WAA, Wackersdorf, Lex Schuierer
11. November 1985
Die Regierung der Oberpfalz entzieht dem Landratsamt die Zuständigkeit

Regensburg * Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag von Landrat Hans Schuierer zurückgewiesen hat, macht die Regierung der Oberpfalz vom neuen Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Regierungspräsident Karl Krampol übernimmt anstelle des Landratsamtes Schwandorf die Zuständigkeit und unterzeichnet die von Schuierer verweigerten bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen für die WAA. Die sogenannte „Lex Schuierer“ wird damit erstmals – und bis heute einmalig – angewandt.

1. April 2014
Schanklizenz-Entzug für die Waldwirtschaft wird geprüft

München-Au * Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung prüft das Landratsamt München, ob dem Wiesnwirt Sepp Krätz auch die Schanklizenz für die Waldwirtschaft in Großhesselohe entzogen werden soll. Damit wäre Krätz‘ kleines Gastronomie-Imperium endgültig zerschlagen. 

Nach seiner Verurteilung im Steuerhinterziehungsprozess muss er bereits damit rechnen, dass ihm die Schanklizenz für den Andechser am Dom entzogen wird. Und damit braucht er sich gar nicht mehr um eine Wiesn-Lizenz fürs Hippodrom bewerben. 

14. April 2014
Sepp Krätz zieht seinen Antrag für das Frühlingsfest zurück

München-Theresienwiese * Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz zieht seinen eigenen Antrag auf Gestattung für das Frühlingsfest zurück. Statt ihm sollen seine Ehefrau Tina Krätz und seine Schwester Johanna Barsy das Hippodrom betreiben. Das Kreisverwaltungsreferat - KVR stimmt dem Antrag zu.

Ob Sepp Krätz seine Schankkonzession und damit seine Zukunft als Wirt des Andechser am Dom weiter behalten kann, entscheidet das KVR nach Ostern. Erst Anfang Mai will das Landratsamt über die Zukunft seiner Konzession als Wirt der Waldwirtschaft in Großhesselohe entscheiden. 

8. Juli 2014
Der Verwaltungsgerichtshof entzieht Sepp Krätz endgültig die Konzession

München * Der Verwaltungsgerichtshof entzieht dem Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz endgültig die Konzession für den Andechser am Dom. Schließen muss der Andechser aber nicht. Sepp Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit Längerem schon mit ihrem Vater gemeinsam an der Spitze der Wirtschaft steht, wird das Lokal weiter betreiben. Die Stadt will dieses Modell akzeptieren, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen erteilen wird.  

Das Hauptsacheverfahren läuft noch weiter. Bis zur Urteilsverkündung kann es noch Jahre dauern. Offen ist auch noch, wie es mit der Waldwirtschaft in Großhesselohe weitergeht. Das Verfahren wird beim zuständigen Landratsamt geführt. Die Entscheidung steht noch aus.