Menü
Home Veranstaltungen Fakten Suchbegriffe Personen Jahrestage Karte Zeitensprünge Podcast

Fakten

Fakten Karte Suchbegriffe Personen Jahrestage
2000
-3000 Chronik 2026
Gefundene Einträge: 6
Suchergebnisse als PDF
1916
Betreiberwechsel in Gabriels Kino 

München-Au * Oskar Richard Mohler übernimmt das bisherige „Gabriels Tonbildtheater“ von Kinopionier Carl Gabriel und führt es unter dem neuen Namen „Gabriels Lichtspieltheater“ weiter. Bereits zwei Jahre später erhält das Kino wegen seiner Nähe zum Deutschen Museum den bis heute gebräuchlichen Namen „Museum Lichtspiele“. 

 

1918
Die Museum Lichtspiele erhalten ihren Namen 

München-Au * Das bisherige „Gabriels Lichtspieltheater“ heißt nun „Museum Lichtspiele“. Namensgeber ist das gegenüberliegende Deutsche Museum, dessen Neubau auf der ehemaligen Kohleninsel – der heutigen Museumsinsel – zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollendet ist. Der Erste Weltkrieg unterbricht die Bauarbeiten; anschließend sorgen die politischen Umbrüche und die Inflation für weitere Verzögerungen. Erst am 7. Mai 1925 wird der Neubau des Deutschen Museums feierlich eröffnet. Der Name „Museum Lichtspiele“ bleibt bis heute erhalten. 

14. Juli 1933
Die Reichsfilmkammer kontrolliert die Filmwirtschaft 

Berlin * Mit dem „Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer“ schafft das NS-Regime die Reichsfilmkammer. Sie erfasst und kontrolliert sämtliche Bereiche der Filmwirtschaft – von der Produktion und dem Verleih bis zum Betrieb der Lichtspieltheater. 

Wer weiterhin im Film- und Kinowesen arbeiten will, muss die beruflichen und politischen Voraussetzungen der Kammer erfüllen. Auf diese Weise kann das Regime jüdische Menschen, politische Gegner und andere unerwünschte Personen aus der Filmbranche ausschließen. Im September 1933 wird die Reichsfilmkammer in die neu gegründete Reichskulturkammer eingegliedert.

22. September 1933
Die Reichskulturkammer vollendet die Kontrolle des Filmwesens 

Berlin * Mit dem Reichskulturkammergesetz unterstellt das NS-Regime das gesamte deutsche Kulturleben einer zentralen staatlichen Kontrolle. Die bereits im Juli gegründete Reichsfilmkammer wird als eine von sieben Einzelkammern in die Reichskulturkammer eingegliedert. 

Wer in der Filmbranche tätig sein oder ein Lichtspieltheater betreiben will, muss Mitglied der Reichsfilmkammer sein. Aufnahme und Verbleib hängen von der vermeintlichen „Zuverlässigkeit und Eignung“ ab, die das Regime nach politischen und rassistischen Kriterien beurteilt. Für jüdische Filmschaffende und Kinobetreiber bedeutet der Ausschluss aus der Kammer faktisch ein Berufsverbot. 

In München trifft diese Verfolgung später die jüdische Kinobesitzerin Lonny van Laak. Ihr Ehemann Wilhelm van Laak hat die „Museum-Lichtspiele“ zwischen 1928 und 1930 gemeinsam mit Valentin Neumeier geleitet. Nach Wilhelms Tod im Jahr 1935 entziehen die Behörden Lonny van Laak wegen ihrer jüdischen Herkunft die Vorführlizenz für ihr letztes Kino.