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Fakten

Die Reichsfilmkammer kontrolliert die Filmwirtschaft 

14. Juli 1933

Berlin * Mit dem „Gesetz über die Errichtung einer vorläufigen Filmkammer“ schafft das NS-Regime die Reichsfilmkammer. Sie erfasst und kontrolliert sämtliche Bereiche der Filmwirtschaft – von der Produktion und dem Verleih bis zum Betrieb der Lichtspieltheater. 

Wer weiterhin im Film- und Kinowesen arbeiten will, muss die beruflichen und politischen Voraussetzungen der Kammer erfüllen. Auf diese Weise kann das Regime jüdische Menschen, politische Gegner und andere unerwünschte Personen aus der Filmbranche ausschließen. Im September 1933 wird die Reichsfilmkammer in die neu gegründete Reichskulturkammer eingegliedert.