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25. April 1811
Das Bierregulativ von 1811

München * Unter Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas entwickelt die Regierung eine Formel, mit der sich der Bierpreis jederzeit und für jedermann nachvollziehbar berechnen lassen soll: das sogenannte „Bierregulativ“. Als Grundlage dient die Braubilanz des Königlichen Hofbräuhauses in München. 

Aus dieser Bilanz leitet die Regierung drei feste Kostenbestandteile ab. Sie geht davon aus, dass sich diese über Jahrzehnte hinweg nicht verändern werden. Alle drei fließen in den Bierpreis ein. 

Die erste feste Größe ist die sogenannte „Mannsnahrung“. Darunter versteht man den Unternehmergewinn je Mass Bier. Die Regierung setzt diesen auf 1,47 bayerische Pfennige fest. Der Betrag bildet eine Obergrenze, die keinesfalls überschritten werden darf. Den Brauern steht es jedoch frei, teilweise auf diesen Gewinn zu verzichten. Nach dem Willen der Regierung darf ihr Unternehmergewinn bei steigenden Bierpreisen nicht ebenfalls zunehmen. 

Als zweite feste Größe berücksichtigt das Bierregulativ die laufenden Ausgaben der Brauer. Dazu zählen die Instandhaltung der Brauereigebäude und Sudanlagen, die Personalkosten, die Verzinsung des Grundkapitals sowie das für den Betrieb der Brauerei erforderliche Verlagskapital. Für diese Aufwendungen setzt die Regierung insgesamt 4,53 bayerische Pfennige je Mass Bier an. 

Hinzu kommt als dritter Bestandteil ein „Malzaufschlag“ von vier Pfennigen je Mass, der die Kosten des Rechnungswesens der Brauereien decken soll. 

Damit belaufen sich die festen Kosten über Jahrzehnte hinweg auf insgesamt zehn baierische Pfennige beziehungsweise zweieinhalb Kreuzer je Mass Bier. 

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

1822
Der Münchner Bierpfennig 

München-Graggenau * Die Münchner Obrigkeit erkennt, dass sich das in der Stadt gebraute Bier zugunsten der kommunalen Finanzen besteuern lässt. Sie führt deshalb den sogenannten Lokalmalzaufschlag ein, der im Volksmund bald als „Bierpfennig“ bezeichnet wird. Für die Stadtverwaltung entwickelt sich diese Abgabe zu einer äußerst einträglichen Einnahmequelle. 

6. Mai 1844
Die Brauer unterzeichnen das Friedensprotokoll

München * Einen Tag nach der Rücknahme der Preiserhöhung unterzeichnen die Münchner Brauer das sogenannte Friedensprotokoll. Darin heißt es: „Die versammelten Bierbrauer beschließen durch Stimmen-Mehrheit, daß der gegenwärtige Biersatz von 6 Kreuzer 2 Pfennigen für den Zeitraum von heute bis zum 16. Juli des Jahres auf 6 Kreuzer mit Einschluss des Lokal-Malzaufschlages und Schankpreises herabgesetzt werden solle.“ Damit sinkt der Bierpreis befristet bis zum 16. Juli 1844 von sechs Kreuzern und zwei Pfennigen auf sechs Kreuzer je Mass. Der Lokalmalzaufschlag und der Schankpreis sind darin bereits enthalten. 

25. Dezember 1852
Bayernkönig Max II. will eine neue Prachtstraße bauen lassen

München-Graggenau - München-Lehel * Der Bayernkönig Max II. teilt dem Ersten Bürgermeister der Stadt München, Dr. Jakob von Bauer, mit, er hat vor, „die Stadt mit der Sankt-Anna-Vorstadt mittels einer schönen Straße zu verbinden und hierdurch einem vielseitig gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen.

Die Vorbereitungen sind so weit gediehen, daß Ich Ihnen, Herr Bürgermeister, den Plan anbei mitteilen kann, damit Sie Mir berichten, ob sich die Überbrückung und Auffüllung der Kanäle und die Herstellung des Straßenkörpers aus städtischen Mitteln ins Werk setzen läßt, indem Ich in diesem Falle durch schenkungsweise Überlassung des auf Meine Kosten erworbenen Straßengrundes das Vorhaben zu verwirklichen gedenke.“

Bürgermeister Dr. Bauer setzt sich in der Folge vor dem Magistrat für den Bau der Straße ein, da mit ihr die kurz vor der Eingemeindung stehenden Orte des Ostends (Haidhausen, Au, Giesing) wesentlich besser erschlossen werden können.

Er räumt aber auch ein, dass der auf die Stadt zukommende Aufwand in Höhe von 260.000 Gulden nur dann zu finanzieren sei, wenn der König der Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer oder des Malzzuschlags, einer Art Biersteuer, die der Stadt bis zum Jahr 1899 zu garantieren sei, zustimmen würde.