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13. Oktober 1307
Im Morgengrauen werden die Templer verhaftet

Paris * Zur Überraschung von Papst Clemens V. werden im Morgengrauen - gleichzeitig in ganz Frankreich - die Templer verhaftet, ihre Güter beschlagnahmt und die Ordenshäuser unter königliche Aufsicht gestellt. Der Überraschungscoup gelingt und es gibt keinen militärischen Widerstand der Tempelritter. Trotzdem kann der Großmeister der Tempelherren, Jacques de Molay, noch kurz vor der Massenverhaftung Bücher und Dokumente des Ordens verbrennen. Die Zahl der Verhaftungen lässt sich nur schwer abschätzen. In Paris gibt es 138 Festnahmen. Lediglich zwölf bis zwanzig Ordensritter können vor der Razzia fliehen, darunter nur ein hoher Würdenträger.

Der Brief von König Philipp IV., datiert vom 14. September [Tag der Kreuzerhebung], hat den folgenden Inhalt:

  • „Eine bittere, beklagenswerte, entsetzlich sich vorzustellende Sache [...].
  • Ein verabscheuungswürdiges Verbrechen, eine scheußliche Missetat [...].
  • Eine ganz und gar unmenschliche, ja jeder Menschlichkeit fremde Sache ist uns dank mehrerer glaubwürdiger Menschen zu Ohren gekommen“.

Und weiter heißt es:

  • „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigten, werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken, sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben“, und
  • „sie verpflichten sich durch Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen, sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird.“

Zur Aufdeckung der Wahrheit werden „ausnahmslos alle Mitglieder des selbigen Ordens unseres Königreichs festgenommen, gefangengehalten und dem Urteil der Kirche vorbehalten“. Alle ihre Güter, „bewegliche und unbewegliche“, werden „beschlagnahmt, von uns eingezogen und getreu verwahrt werden“.

14. Oktober 1307
Eine Liste beinhaltet die Verbrechen der Templer

Paris * Ein Manifest wird veröffentlicht, das die Verbrechen der Templer beinhaltet:

  • Häresie [Abkehr vom wahren Glauben],
  • Blasphemie [Gotteslästerung],
  • obszöne Riten,
  • Homosexualität und die
  • Anbetung eines Götzen namens Baphomet. 

Nach bis heute durchaus geläufigen Methoden konstruiert König Philipp IV. ein Anklagegebäude, dessen Vorwürfe er durch unter der Folter erpresste Geständnisse erhärtet.

Im Templerprozess lässt Philipp IV. durch den französischen Generalinquisitor Anklage auf Häresie und Blasphemie gegen den Orden erheben, wobei in der Regel die Geständnisse der zahlreich angeklagten Ordensmitglieder unter der Folter erpresst werden.

16. Oktober 1307
Frankreichs König Philipp IV. informiert über die Operation Templer

Paris * Frankreichs König Philipp IV. informiert die europäischen Herrscher über die Operation Templer und fordert sie umgehend zum Handeln im Sinne seiner Politik der vollendeten Tatsachen auf. Zur Untermauerung enthält das königliche Schreiben die gegen die Tempelherren erhobenen Vorwürfe:

  • „Die Brüder des Ordens der Miliz vom Tempel, die die Wolfsnatur unter dem Schafspelz verbargen und unter dem Habit des Ordens in erbärmlicher Weise die Religion unseres Glaubens beleidigen,
  • werden beschuldigt, Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken,
  • sich bei der Aufnahme in den Orden obszönen Gesten hinzugeben.“

Und weiter schreibt der König:

  • „Sie verpflichten sich durch ihr Gelübde und ohne Furcht, das menschliche Gesetz zu beleidigen,
  • sich einander hinzugeben, ohne Widerrede, sobald es von ihnen verlangt wird.“