Soldaten schleppen die Pest in das Römische Reich ein
Alpenvorland * Aus dem „Partherkrieg“ zurückkehrende Soldaten schleppen die Pest in das Römische Reich ja ein. Auch im Alpenvorland sterben viele Menschen an der Epidemie.
Der Sonntag wird arbeitsfrei
Rom ? • Der Kaiser Konstantin der Große erklärt den Sonntag, den Heiligen Tag des Christentums und des Mithraskultes, für arbeitsfrei – für „alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste“. Einzig landwirtschaftliche Arbeiten bleiben sonntags erlaubt. Das Edikt des Kaisers gilt als die Geburtsstunde des staatlich geschützten Ruhetags.
Der Sonntag als gesetzlicher Ruhetag tritt in Kraft
Rom ? • Das Dekret Kaiser Konstantin des Großen, in dem er den Sonntag als gesetzlichen Ruhetag im römischen Reich erklärt, tritt in Kraft.
Papst Liberius verlegt Christi Geburt auf den 25. Dezember
Rom * Papst Liberius verlegt das Fest Christi Geburt vom damals üblichen Termin, dem 6. Januar, auf den 25. Dezember. An diesem Tag feiert man im Römischen Reich den Tag der unbesiegbaren Sonne. Ein Fest zu Ehren von Mithras. Damit tritt die Geburt Christi an die Stelle eines heidnischen Festes.
An diesem Tag wird das Weihnachtsfest in der westlichen Welt noch heute gefeiert, im Gegensatz zur orthodoxen und orientalischen Kirche, die Weihnachten an Epiphanie [= 6. Januar] begeht.
Die Wittelsbacher führen den Adler in ihrem Wappen
München * Die Wittelsbacher führen den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren in ihrem Wappen.
Münchens ältestes Stadtsiegel
München * Das älteste erhaltene Stadtsiegel findet sich auf einer Urkunde, in der die Bürgerschaft erstmals neben dem stadtherrlichem Richter auftritt. Das Siegel zeigt einen Mönchskopf mit überzogener Kapuze in einem von zwei Türmen flankierten offenen Tor, über dem ein Adler erscheint. Den Adler als Symbol des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation führen die Wittelsbacher Herzöge in ihrer Funktion als baierische Pfalzgrafen und als Münchner Gerichtsherren seit 1179 in ihrem Wappen. -
Der Stadtherr ist zu diesem Zeitpunkt noch der Bischof von Freising, Konrad I. von Tölz, den die Wittelsbacher Herzöge aber aus „ihrer” Stadt verdrängen wollen und werden.
Wirklich aufgehoben wird der Tempel-Ritterorden nur in Frankreich
Paris * Wirklich aufgehoben wird der Orden der Tempel-Ritter nur in Frankreich.
- In Aragón werden sie ähnlich wie in Frankreich behandelt,
- in England ergreift King Edward II. zunächst die Partei des Ordens und schwenkt später - nur widerwillig - auf die päpstlich-französische Linie ein, sodass die Tempelritter der Verfolgung größtenteils entgehen.
- In Schottland wird die päpstliche Bulle nie verkündet, weshalb der Templerorden dort ungehindert fortleben kann.
- Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation findet eine Verfolgung der Templer nicht statt. Sie schließen sich nach der offiziellen Auflösung des Ordens den Johannitern oder dem Deutschen Orden an.
König Ludwig der Baier gewährt den Münchnern Schutz und Geleit
München * König Ludwig IV. der Baier gewährt „den Münchner Bürgern, ihrem Gut und ihren Boten“ Schutz und Geleit im ganzen Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und natürlich in den baierischen Herzogtümern.
König Ludwig der Baier wird in Rom zum Kaiser gekrönt
Rom * König Ludwig IV., der Baier, wird in Rom unter großer Anteilnahme der Bevölkerung und in feierlicher Zeremonie erstmals zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gekrönt. An Stelle des Papstes vollziehen zwei kaisertreue - und gebannte - Bischöfe die Krönung.
Herzog Albrecht IV. muss Regensburg zurück geben
Regensburg * Herzog Albrecht IV. muss Regensburg auf kaiserlichen Druck an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zurück geben.
Maximilian I. wird im Dom zu Trient zum Kaiser gekrönt
Trient * König Maximilian I. wird im Dom zu Trient zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gekrönt.
Der Reichstag tagt nur noch im Regensburger Rathaus
Regensburg * Der Reichstag, die Ständevertretung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, tagt bis dahin in unregelmäßigen Abständen in verschiedenen Städten. Seither wird er nur noch im Reichssaal des Regensburger Rathauses abgehalten.
Kaiser Rudolf II. stirbt in Prag
Prag * Kaiser Rudolf II. stirbt in Prag. Sein Bruder Matthias wird daraufhin Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Entgegen seinem Versprechen hält er sich jedoch nicht an die den Böhmischen Ständen gegebenen Zusagen im Majestätsbrief.
Erzherzog Ferdinand II. wird in Frankfurt am Main zum Kaiser gekürt
Frankfurt am Main * Erzherzog Ferdinand II. wird in Frankfurt am Main zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gekürt.
Kaiser Ferdinand II. stirbt in Wien
Wien * Kaiser Ferdinand II. stirbt in Wien. Nachfolger auf dem Thron des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wird sein Sohn Ferdinand III..
Leopold I. wird in Frankfurt am Main zum Kaiser gekrönt
Frankfurt am Main * Erzherzog Leopold wird im Kaiserdom St. Bartholomäus zu Frankfurt zum Kaiser Leopold I. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gekrönt.
20-jährigen Waffenstillstand mit den Türken vereinbart
Vasvár-Eisenburg * Kaiser Leopold I. schließt in Vasvár-Eisenburg mit den Osmanen den Friedensvertrag von Eisenburg für die Dauer von zwanzig Jahren ab.
Der Waffenstillstand von Vasvár-Eisenburg wird gültig
Vasvár-Eisenburg * Der zwischen Kaiser Leopold I. und den Türken unter Führung von Sultan Mehmed IV. in Vasvár-Eisenburg ausgehandelte 20-jährige Waffenstillstand wird nach der Ratifizierung des Vertrags vom 10. August gültig.
Ein Gremium, das sich mit der Modifizierung des Kalenders befasst
Wien * Kaiser Leopold I. richtet ein Gremium ein, das sich mit der Modifizierung des Kalenders befassen und einen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gültigen Kalender berechnen soll.
Mit der Kalenderumstellung ist die einheitliche Tageszählung erreicht
Deutschland * Auf den protestantischen Gebieten folgt auf den 18. Februar der 1. März 1700. Damit ist die einheitliche Tageszählung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation endgültig wieder erreicht. Bis zur Kalenderumstellung in den protestantischen Ländern werden alle Dokumente mit zwei Daten versehen.
Sorgen um das rebellische Volk in Baiern
Regensburg * Der in Regensburg stattfindende Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation macht sich Sorgen um „das rebellische Volk“ in Baiern.
Kaiser Joseph I. stirbt überraschend
Wien * Kaiser Joseph I. stirbt überraschend. Josephs Bruder Carl, der als König Carl III. den Thron Spaniens beanspruchte, wird sein Nachfolger in Österreich und als Kaiser Carl VI. im Reich.
Kurfürst Carl Albrecht wird in Frankfurt am Main zum Kaiser gekrönt
Frankfurt am Main * Der baierische Kurfürst Carl Albrecht wird in Frankfurt am Main feierlich zum Kaiser Carl VII. Albrecht gekrönt.
Franz I. Stephan wird in Frankfurt am Main zum Kaiser gekrönt
Frankfurt am Main * Franz I. Stephan von Lothringen, Gemahl von Maria Theresia, wird in Frankfurt am Main zum Kaiser gekrönt.
Kurfürst Max IV. Joseph zieht feierlich in seine Residenzstadt ein
München * Kurfürst Max IV. Joseph von Pfalz-Baiern vertritt den drittgrößten Staatenkomplex des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Er zieht mit der kurfürstlichen Familie feierlich durch das festlich geschmückte Karlstor in seine neue Residenzstadt München ein.
Neuer Waffenstillstand zwischen Frankreich und Österreich
Steyr * In Steyr wird ein neuer Waffenstillstand zwischen Frankreich und Österreich geschlossen.
Nach der für die Revolutionstruppen siegreichen Schlacht von Hohenlinden am 3. Dezember 1800 ist Frankreich endgültig zur dominanten und im Südosten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation militärisch präsenten Macht geworden. Österreich muss erkennen, dass sich der Krieg gegen Frankreich nicht erfolgreich weiterführen lässt.
Linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich
Lunéville * Im Friedensvertrag von Lunéville ist auch abschließend festgelegt worden, dass die linksrheinischen Gebiete an Frankreich abgetreten werden müssen. Napoleon Bonaparte erreicht damit ein Ziel jahrhundertelanger französischer Politik.
Pfalzbaiern muss neben den bereits verloren gegangenen Herzogtümern Zweibrücken und Jülich sowie der linksrheinischen Kurpfalz nun auch noch die rechtsrheinische Kurpfalz um Mannheim und Heidelberg an Baden abgeben.
Das bedeutete einen Verlust von 200 Quadratmeilen und 730.000 Einwohnern. Den von den Landverlusten betroffenen Fürsten wird allerdings ein Ausgleich zugestanden, der jedoch „aus dem Schoß des Reiches“ kommen muss.
Und weil dieses nur aus säkularisiertem Kirchenbesitz und aus den mediatisierten Reichsständen erfolgen kann, bedeutet das in der Konsequenz gleichzeitig das Ende des alten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Kaiser Franz erhebt sich zum Doppel-Kaiser
Wien * Der deutsch-römische Kaiser Franz II. nimmt - ohne Rücksprache mit den Reichsfürsten und unter Bruch der Reichsverfassung - als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Titel eines erblichen Kaisers von Österreich an. Damit ändert er auch seinen Namen in Franz I. Joseph Karl.
Gleichzeitig gliedert er seinem Kaiserreich sämtlichen Reichsbesitz ein, über den er ohne Zustimmung des Reichstags eigentlich gar nicht hätte verfügen dürfen.
Seine Absicht ist, seine kaiserliche Hausmacht zu erhalten und auch im Fall des Untergangs des alten Reichs die Ranggleichheit mit Napoleon Bonaparte zu wahren. Den Titel des Erwählten Römischen Kaisers trägt er unabhängig davon bis zum 6. August 1806.
Die Post künftig als Staatsaufgabe selbst übernehmen
München * Im Zuge der bevorstehenden Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ist Kurfürst Max IV. Joseph fest entschlossen, die Post künftig als Staatsaufgabe selbst zu übernehmen. Bestärkt wird der Wittelsbacher vom Generallandesdirektor Joseph Maria von Weichs, der ihm den Rat gibt, „daß der gegenwärtige Zeitpunkt der schicklichste sey, das Postregal [der Thurn und Taxis] einzuziehen und unter landesherrlicher Verwaltung auszuüben“.
Kaiser Franz II. bietet den Baiern den Königstitel an
München • Auch Kaiser Franz II. trifft in München ein und bietet als Oberhaupt des das Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation dem Kurfürstentum Baiern den Königstitel an, wenn es sich der Dritten Koalition anschließen würde.
Doch das hätte nicht gleichzeitig die Erringung der vollen staatlichen Souveränität bedeutet, wie sie Napoleon angeboten hat. Diese war aber für Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas die rechtliche Voraussetzung für die inneren Reformen der kommenden zwölf Jahre, insbesondere für die Ausschaltung der Stände und die Schaffung einer Konstitution. Denn noch ist die Ständeverfassung gültig, die durch das Reichsrecht und die Reichsgerichte geschützt ist.
Fehlende Kroninsignien und Salbung des Königspaares
München-Graggenau * Was fehlt, sind die Kroninsignien und natürlich die feierliche Krönung mit kirchlicher Salbung des Königpaares. Napoleon hätte gerne eine Krönung gesehen, die aber in München nicht gewollt ist. Begründet wird dies damit, dass im immer noch bestehenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation derartige Königskrönungen unbekannt sind.
Da aber Baiern, Württemberg, Baden und Frankreich bestrebt sind, die Bestimmungen des Friedens von Preßburg vom 26. Dezember 1805 schnellstmöglich umzusetzen und damit unumkehrbar zu machen, fehlt für eine Krönung sowohl in München als auch in Stuttgart die dazu notwendige Vorbereitungszeit. So findet lediglich die Proklamation der neu entstandenen Königreiche Baiern und Württemberg zeitgleich statt.
Freilich gibt es noch andere Gründe, die gegen eine Krönung sprechen, aber nicht laut ausgesprochen werden:
- Die Wittelsbacher wollen den Anschein vermeiden, die Königswürde sei dem militärischen Erfolg und dem Willen Napoleon Bonapartes zu verdanken.
- Dieser hat eine Rangerhöhung der süddeutschen Staaten nur deshalb angestrebt, um zuverlässige Bündnispartner gegen Österreich zu gewinnen und dessen Machteinfluss zu beschränken.
- Damit ist Napoleon auch dem Ziel, das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zu zerschlagen und zu beerben, ein Stück näher gekommen.
- Und wenn man schon die baierische Unabhängigkeit und Souveränität als eine von Frankreich und Napoleon unabhängige legitimiert gewusst haben will, scheint eine Krönungszeremonie - noch dazu in Anwesenheit des französischen Kaisers - für absolut unakzeptabel.
Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt vom 1. Januar 1806 wird deshalb angemerkt: „Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden.“ Geplant ist die Krönungszeremonie für Oktober 1806.
Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen
Königreich Baiern * Das Königreich Baiern erhält sein erstes Wappen, das radikal mit der heraldischen Tradition bricht. Vor 42 baierischen Rauten steht das Herzschild als Zeichen der Kurwürde, die ja bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation am 6. August 1806 weiterbesteht.
Bezüge zu Napoleon und Frankreich werden ausdrücklich vermieden
München * In den ab dem 15. Januar 1806 versandten formellen Benachrichtigungen an die Fürsten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und in allen anderen baierischen Verlautbarungen zur Annahme der Königswürde werden Bezüge zu Napoleon und Frankreich für die Rangerhöhung ausdrücklich vermieden. Stattdessen knüpft Max I. Joseph an die Königswürde der Agilolfinger an, die er mit der Königskrönung ja bloß wiederherstelle.
Der Rheinbund wird als Militärbündnis gegründet
München * Der Rheinbund als Konföderation von zunächst 16 Staaten wird als Militärbündnis gegründet. Die Unterzeichner verpflichten sich zum gegenseitigen Beistand im Kriegsfall. Baiern muss mit 30.000 Mann das stärkste Kontingent stellen.
Mit dem Beitritt zum pro-französischen Rheinbund verlässt das Königreich Baiern endgültig und offiziell das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.
Im Gegenzug erhalten die Bundesgenossen enorme territoriale Zuwächse. Das junge Königreich Baiern erhält die Reichsstadt Nürnberg und deren Territorien, darüber hinaus die bislang reichsunmittelbaren Herrschaften der Fürsten Hohenlohe, Öttingen, Fugger, Thurn und Taxis, der Grafen von Vastell, Pappenheim, Stadion und Schönborn sowie fränkische und schwäbische Reichsrittergüter.
Die Rheinbundstaaten erklären ihren Austritt
Regensburg * Auf dem Reichstag in Regensburg erklären alle Rheinbundstaaten den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Kaiser Franz II. muss das geschwächte Kaiserreich auflösen
Wien * Franz II. muss als deutsch-römischer Kaiser abdanken und das durch die Geschehnisse der zurückliegenden Jahre geschwächte sowie durch den Austritt der Rheinbundstaaten zerbrochene Heilige Römische Reich Deutscher Nation auflösen.
Die Konstitution für das Königreich Baiern tritt in Kraft
München * Die Konstitution des Königreichs Baiern tritt in Kraft. Die erste einheitliche Verfassung des Königreichs Baiern besteht aus 45 Paragraphen, die auf acht Seiten Platz finden.
Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem großen Gebietszuwachs, den Baiern erfahren hat, ist es notwendig geworden, das Recht zu vereinheitlichen und die Rechtsgleichheit in den verschiedenen Landesteilen herzustellen. Nur Altbaiern war, bis auf wenige Enklaven, ein geschlossenes Staatsgebiet. Ansonsten gleicht das neue Baiern mit seiner Anhäufung von Besitzungen verschiedener Fürsten, Grafen, Herren und Ritter eher einem Fleckerlteppich.
Baiern muss nun zusammenwachsen und nach einheitlichen gesellschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Grundsätzen regiert werden.
- Damit werden „alle besonderen Verfassungen, Privilegien, Erbämter und Landschaftliche Korporationen der einzelnen Provinzen“ aufgehoben.
- Die Verfassung garantiert die Gleichheit aller vor dem Gesetz und den Steuerbehörden sowie beim Zugang zu den Staatsämtern.
- Die Rechte des Adels werden darin eingeschränkt und deren bisherigen politischen Vorrechte ausdrücklich abgelehnt. In einer neu eingeführten „Adelsmatrikel“ muss der Adelstitel erst staatlich anerkannt werden.
- Die Leibeigenschaft wird ersatzlos abgeschafft.
- Die Sicherheit des Eigentums wird ebenso gewährleistet, wie die Gewissensfreiheit und die Pressefreiheit. Letztere wird allerdings durch Gesetze teilweise wieder eingeschränkt.
- Das Gesetz sieht ein stehendes Volksheer und eine Bürgermiliz vor.
Mit 21 Jahren muss jeder Staatsbürger vor der Verwaltung seines Kreises einen Eid ablegen, dass er „der Konstitution und den Gesetzen gehorchen - dem König treu sein wolle“. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Monarchen darf kein Staatsbürger auswandern oder ins Ausland reisen.
Zum „Königlichen Hause“ wird in der Konstitution festgelegt,
- dass die Krone erblich ist „in dem Manns-Stamme des regierenden Hauses, nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatisch-linealischen Erbfolge“.
- Die Prinzessinnen sind für immer von der Regierung ausgeschlossen, so lange noch männliche Nachkommen vorhanden sind.
- Sämtliche Familienmitglieder des königlichen Hauses stehen unter der Gerichtsbarkeit des Monarchen, und können bei Verlust Ihres Erbfolge-Rechts nur mit dessen Einwilligung zur Ehe schreiten.
Nach den Bestimmungen der Konstitution besteht zur Verwaltung des Königreiches Baiern
- das Ministerium aus fünf Departements, dem des Äußeren, der Justiz, der Finanzen, des Inneren und des Kriegswesens.
- Zudem teilte sie das Königreich in Kreise ein, um so einen einheitlichen Beamten- und Verwaltungsstaat zu schaffen.
- Auch das Justiz- und Militärwesen werden neu organisiert.
Ein Parlament ist in Form einer National-Repräsentation vorgesehen, kommt aber nicht zustande.
Gleichwohl werden die Vertretungen der einzelnen Teilgebiete des Königreichs mit Inkrafttreten der Verfassung abgeschafft.
- Die National-Repräsentanten sollten für die Dauer von sechs Jahren gewählt werden.
- Dazu sollten in jedem der acht Kreise,von den 200 höchstbesteuerten „Land-Eigenthümern, Kaufleuten und Fabrikanten“ von Wahlmännern sieben Mitglieder gewählt werden. Diese 56 Gewählten hätten dann die Reichs-Versammlung gebildet.
Durch die Einführung der Konstitution verhindert Minister Maximilian Joseph von Montgelas, dass der auf Napoléon Bonapartes Drängen geschlossene Rheinbund die Souveränität des Königreichs Baiern zu stark einschränkt.
Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet
Wien * Auf dem Wiener Kongress wird der Deutsche Bund gegründet. Der Zusammenschluss aller souveränen deutschen Fürsten und Freien Städte tritt an die Stelle des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
In der Bundesakte wird der Deutsche Bund als Staatenbund organisiert. Ohne Zentralgewalt, unter der Präsidialmacht Österreichs, ohne Gerichtshof und ohne gewähltes Parlament. Die Bundesversammlung, inoffiziell auch Bundestag genannt, ist eine Gesandtenversammlung. Darin ist sie dem alten Reichstag ähnlich, wie auch das alte Heilige Römische Reich Deutscher Nation ein Staatenbund war.
Der Artikel 13 der Deutschen Bundesakte bestimmt für alle Mitgliedsstaaten eine landständische Verfassung. Doch diesem Auftrag kommt das Königreich Baiern nur unvollständig nach, da die Verwirklichung eindeutig ein Rückschritt gegenüber der Konstitution gewesen wäre. Denn in einer landständischen Verfassung hätte sich die Landschaft wieder aus
- dem landständischen Adel,
- den landsässigen Prälaten und
- den Vertretern der Städte und Märkte
zusammengesetzt. Wieder hätte lediglich die Geburt, der Besitz und das Amt die Grundlage zur Beteiligung an der politischen Willensbildung gebildet.
Weder eine Wahl, noch eine Legislaturperiode ist vorgesehen. Dieses ist schlicht systemfremd.