Kaiser Carl V. schließt den Nürnberger Religionsfrieden
Nürnberg * Kaiser Carl V. schließt mit den evangelischen Reichsständen den Nürnberger Religionsfrieden. Gegen Bezahlung einer Türkenhilfe dürfen sie ihre Religion vorläufig frei ausüben.
Nürnberg * Kaiser Carl V. schließt mit den evangelischen Reichsständen den Nürnberger Religionsfrieden. Gegen Bezahlung einer Türkenhilfe dürfen sie ihre Religion vorläufig frei ausüben.
Donauwörth * In Donauwörth zieht die katholische Minderheit - unter Verletzung des Augsburger Religionsfriedens - aus Anlass einer jährlich stattfindenden Bittprozession mit fliegenden Fahnen vom Kloster Heiligenkreuz aus. Es kommt zum Konflikt mit der protestantischen Mehrheit, die die Katholiken spontan verprügelt.
Donauwörth ist eine der acht Freien Reichsstädte, in denen nach den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens Katholiken und Protestanten das Recht freier Religionsausübung genießen.
München * Das „Regulativ über die Verhältnisse der hiesigen Judenschaft“ ist ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München. Es stellt erstmals eine staatlich geregelte Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben dar, bleibt aber von starken Einschränkungen geprägt.
Das Regulativ erlaubt jüdischen Familien die offizielle Niederlassung in München, begrenzt ihre Zahl jedoch streng durch eine Judenmatrikel.
Zugleich bringt das Regulativ einige Verbesserungen:
Historisch markiert das Regulativ den Übergang von der bloßen Duldung einzelner Juden hin zu einer staatlich anerkannten, aber streng kontrollierten jüdischen Gemeinde. Es ist damit sowohl ein erster Schritt zur Emanzipation als auch ein Instrument staatlicher Kontrolle. Gleichzeitig bildet es eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung der jüdischen Gemeinde Münchens und gilt als Vorläufer des Bayerischen Judenedikts von 1813.
Berlin - Deutsches Reich * Der aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Rat der Volksbeauftragten in Berlin verkündet in einem Aufruf an das Deutsche Volk mit Gesetzeskraft unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland.
Berlin * Die Erzbischöfe und Bischöfe Preußens bezeichnen in einem Hirtenbrief den Erlass des preußischen Kultusministeriums zur Religionsausübung in den Schulen vom 29. November 1918 als „frevelhaftes Unrecht“ und fordern zum Widerstand auf.