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März 1870
Salvatorausschank endet eine halbe Stunde früher 

München-Au * Die Behörden setzen auf zeitliche Einschränkungen des Starkbier-Ausschanks. Bislang darf das Starkbier vom Vormittag bis zur allgemeinen Sperrstunde um 23 Uhr ausgeschenkt werden. Nun endet der Ausschank bereits um 22:30 Uhr. Die Verkürzung um eine halbe Stunde soll den Alkoholkonsum begrenzen und nächtliche Ausschreitungen verhindern. 

März 1874
Frühere Sperrstunden für den Salvatorausschank 

München-Au * Als Reaktion auf wiederkehrende Ausschreitungen beschränken die Behörden die Ausschankzeiten während der Starkbiersaison. An Sonn- und Feiertagen sowie montags darf Salvatorbier nur noch bis 20.30 Uhr ausgeschenkt werden. An den übrigen Werktagen endet der Ausschank um 21.30 Uhr. 

Mit den vorgezogenen Sperrstunden soll verhindert werden, dass sich der hohe Bierkonsum bis tief in die Nacht fortsetzt und in Schlägereien oder andere Ausschreitungen mündet. Die Regelung zeigt, dass der Salvatorausschank bereits lange vor der „Salvatorschlacht“ von 1888 als Sicherheitsproblem gilt.

März 1876
Ausschank wieder bis 22 Uhr erlaubt 

München-Au * Die Behörden lockern die zuvor verschärften Einschränkungen für den Salvatorausschank. Während das Starkbier seit 1874 an Werktagen nur bis 21.30 Uhr ausgegeben werden darf, wird das Ausschankende nun wieder auf 22 Uhr verlegt. 

Die Verlängerung währt jedoch nicht lange. Erneute Ausschreitungen zeigen, dass die Sicherheitsprobleme auf dem Salvatorkeller weiterhin ungelöst sind.

März 1880
Behörden erwägen das Ende des Salvatorausschanks

München-Au * Die wiederkehrenden Ausschreitungen auf dem Zacherlkeller, auf dem während der Fastenzeit Salvatorbier ausgeschenkt wird, beunruhigen zunehmend die Behörden. Angesichts von Trunkenheit, Schlägereien und Maßkrugwürfen wird ernsthaft erwogen, den stark besuchten Ausschank vollständig zu untersagen. 

Zur Begründung verweist man auf die Gefährdung der „öffentlichen Sicherheit, Sittlichkeit und Ordnung“. Im Raum steht sogar die Forderung, den „Massenausschank im Zacherlkeller ganz einzustellen“. Zu einem dauerhaften Verbot kommt es jedoch nicht. Die ungelösten Sicherheitsprobleme bestehen fort – und entladen sich 1888 in der sogenannten Salvatorschlacht.

März 1883
Frühes Ausschankende und Musikverbot 

München-Au * Da die bisherigen Maßnahmen keine dauerhafte Besserung bringen, verschärfen die Behörden erneut die Vorschriften für den Salvatorausschank. Die Bierausgabe muss nun bereits um 19.30 Uhr enden. 

Für den Eröffnungstag gilt außerdem ein vollständiges Musikverbot. Dahinter steht die Überlegung, dass ohne die beliebte „Salvatormusik“ auch das begleitende Johlen, Pfeifen und Singen abnimmt. Tatsächlich unterbleibt dadurch weitgehend das rhythmische und ohrenbetäubende Schlagen mit Bierkrügen und Stöcken. Die Stimmung heizt sich deutlich weniger auf. 

Der Vorschlag, das Musikverbot auf sämtliche Sonn- und Feiertage auszudehnen, findet bei der Polizeidirektion jedoch keine Zustimmung. Dagegen sprechen auch die wirtschaftlichen Interessen der Brauerei: Sie befürchtet, dass eine gedämpfte Stimmung die Trinkfreude und damit den Bierumsatz vermindert.

9. März 1888
Staatstrauer überschattet die Starkbiersaison 

Berlin - München-Au * Die Starkbiersaison steht von Beginn an unter einem schlechten Stern. Am 9. März stirbt Kaiser Wilhelm I. im Alter von 90 Jahren in Berlin. Sein Tod löst im gesamten Deutschen Reich eine mehrwöchige Staatstrauer aus. 

Auch in München prägen Trauerbeflaggung und Einschränkungen öffentlicher Vergnügungen das gesellschaftliche Leben. Die ausgelassene Stimmung des Salvatorausschanks steht damit in einem deutlichen Gegensatz zur offiziell angeordneten Trauer. Nur wenige Wochen später kommt es dennoch zur gewaltsamen „Salvatorschlacht“. 

11. März 1888
Salvatorausschank ohne Musik und Gesang

München-Au * Zwei Tage nach dem Tod Kaiser Wilhelms I. beginnt auf dem Salvatorkeller der diesjährige Starkbierausschank. Wegen der reichsweiten Staatstrauer untersagt die Polizeidirektion jede musikalische Begleitung und jeden Gesang. 

Das Verbot soll die gebotene Trauer wahren und zugleich verhindern, dass sich die Stimmung unter den zahlreichen Gästen durch Musik, gemeinsames Singen und rhythmisches Krügepoltern aufheizt. Der Ausschank selbst darf jedoch stattfinden.

20. März 1888
Zusammenstoß zwischen Soldaten und Zivilisten

München-Au * Auf dem Salvatorkeller geraten angetrunkene Soldaten und Zivilisten aneinander. Aus dem Streit entwickelt sich eine heftige Schlägerei. Ein zeitgenössischer Bericht hält fest: „Eine ziemliche Anzahl Personen erlitten mehr oder minder schwere Verletzungen.“ 

Trotz des gewaltsamen Zwischenfalls ordnen die Behörden keine zusätzlichen Beschränkungen an. Der Salvatorausschank wird bis einschließlich 24. März in der üblichen Form fortgesetzt. Die Auseinandersetzung erweist sich jedoch als Vorzeichen der noch schwereren Ausschreitungen vom 25. März.