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3. April 1807
Bayern organisiert das Bürgermilitär neu 

München - Königreich Baiern * Das „Mandat über die Uniformierung und Organisation des bürgerlichen Militärs in den Städten, Flecken und Märkten des Königreichs“ schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für die bayerischen Bürgerwehren. Alle wehrfähigen Bürger unterliegen nun der Musterungspflicht; als untauglich Eingestufte müssen eine Ersatzabgabe entrichten. Die Offiziers- und Unteroffizierskorps dürfen ihre Reihen ergänzen und Beförderungen weitgehend selbst vornehmen. 

Das Bürgermilitär dient nicht dem Krieg gegen äußere Feinde, sondern schützt die öffentliche Ordnung. Es übernimmt den Wach- und Sicherheitsdienst, wenn reguläre Regimenter ihre Garnison verlassen, bewacht Orte ohne ständig stationierte Truppen und führt Patrouillen im Umland durch. Das örtliche Kommando liegt beim ranghöchsten beziehungsweise dienstältesten Bürgeroffizier. In Garnisonsstädten untersteht er dem militärischen Stadtkommandanten, andernorts dem Landrichter oder Polizeidirektor. 

Das Münchner Bürgermilitär gehört damit nicht zur regulären Garnison. Die traditionelle Trennung zwischen Armee und Bürgerwehr bleibt bis weit ins 19. Jahrhundert bestehen. Aus dem städtischen Wehrwesen entwickelt sich später die Königlich Bayerische Nationalgarde III. Klasse. Aus ihren Reihen kommt 1810 auch der Vorschlag für ein Pferderennen anlässlich der Hochzeit des Kronprinzen Ludwig – den Ausgangspunkt des Münchner Oktoberfests. 

1. Januar 1919
Schießerei im Katholischen Gesellenhaus

München-Hackenviertel * Im Katholischen Gesellenhaus in der Brunnstraße kommt es in den frühen Morgenstunden zu einer Auseinandersetzung zwischen der aus Soldaten, Matrosen und Zivilpersonen bestehenden Tanzgesellschaft und dem Sicherheitsdienst.  

Im Verlauf fallen Schüsse, die die Militärpolizei und die Republikanische Schutztruppe mit Handgranaten beantworten. Zahlreiche Personen werden verletzt, davon sieben schwer. 

12. Juni 1937
Jüdische Rasseschänder müssen ins Konzentrationslager

Berlin * Durch einen Geheimerlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich, werden „jüdische Rasseschänder“ und Partnerinnen in „rassenschänderischen Beziehungen“ nach Verbüßung der Haftstrafe in ein Konzentrationslager eingewiesen.

23. Juni 2019
Barbusige Frauen an das Nacktbadeverbot erinnert

München * Mehrere Männer eines Sicherheitsdienstes haben barbusige Frauen am Isarufer zwischen Wittelsbacherbrücke und Reichenbachbrücke angesprochen und sie an das Nacktbadeverbot erinnert, das mit einigen Ausnahmen überall in der Landeshauptstadt gilt, obwohl der Wachdienst angewiesen worden war, das textilfreie Baden an der Isar auch außerhalb der FKK-Zonen nicht von sich aus zu verfolgen.

Die Badeverordnung verlangt etwas unpräzise: „Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München Badekleidung tragen“. Der Stadtrat muss sich nun in seiner Sitzung am 26. Juni damit beschäftigen, wie viel Nacktheit München verträgt und was unter „nackt“ überhaupt zu verstehen sei.