Eine Verordnung über Einschränkung der Tanzlustbarkeiten
München * Martin Segitz [SPD] erlässt in seiner Funktion als Staatskommissar für Demobilmachung eine „Verordnung über Einschränkung der Tanzlustbarkeiten“.
München * Martin Segitz [SPD] erlässt in seiner Funktion als Staatskommissar für Demobilmachung eine „Verordnung über Einschränkung der Tanzlustbarkeiten“.
Weimar - Ruhrgebiet * Die Reichsregierung
In der Folge werden zahlreiche Streikführer verhaftet, um die Arbeitskampfmaßnahme zu unterlaufen und zu schwächen.
München * Die bayerische Landeshauptstadt liegt unter einer Schneedecke von 40 Zentimetern.
Der neu ernannte Staatskommissar für Ernährungswesen, Johann Wutzelhofer vom Bayerischen Bauernbund- BBB, stellt sein Programm vor.
München * Die bayerische Regierung ernennt Gustav Ritter von Kahr - aus Protest gegen den Abbruch des Ruhrkampfes durch die Reichsregierung - zum Generalstaatskommissar, auf den die gesamte exekutive [= vollziehende] Gewalt übergeht. Er hat damit diktatorische Vollmachten.
Gustav von Kahr, Otto von Lossow, der Befehlshaber des Wehrkreises VII, und der Chef der Landespolizei, Hans Ritter von Seisser, regieren den Freistaat Bayern als Triumvirat und bereiten zusammen mit Rechtsradikalen in Norddeutschland den Staatsstreich in München und Berlin vor.
München * Der gerade zum Generalstaatskommissar mit diktatorischen Vollmachten ernannte Gustav Ritter von Kahr verhängt den Ausnahmezustand in Bayern.
München-Haidhausen * Dr. Fritz Gerlich ist mit Begeisterung dabei, als unter Mitwirkung des Generalstaatskommissars Gustav Ritter von Kahr der Staatsstreich gegen das Reich vorbereitet wird. Kahrs Rede im Bürgerbräukeller stammt aus den Redaktionsräumen der Münchner Neuesten Nachrichten, Dr. Fritz Gerlich hat an ihr mitgearbeitet.
München * Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr, Landespolizeichef Hans Ritter von Seißer und den früheren Reichswehrbefehlshaber Otto von Lossow ein. Ein Vorsatz der drei Beschuldigten, sich am Hitler-Ludendorff-Putsch vom 8. und 9. November 1923 zu beteiligen, sei nicht nachzuweisen.
Kahr, Seißer und Lossow haben während des Umsturzversuchs eine widersprüchliche Rolle gespielt: Im Bürgerbräukeller erklären sie zunächst – unter dem Druck der bewaffneten Putschisten – ihre Unterstützung, widerrufen diese jedoch noch in derselben Nacht und leiten Gegenmaßnahmen ein. Wegen ihres mehrdeutigen Verhaltens und ihrer vorausgegangenen eigenen Diktaturpläne ist bereits ihr Ausschluss vom Münchner Hochverratsprozess auf scharfe Kritik gestoßen. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bleiben sie strafrechtlich unbehelligt.