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Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“

12. September 1615
Das Münchner Stadtgericht kommt unverhofft zu einem Hexenprozess

München-Graggenau * Ohne eigenes Zutun kommt das Münchner Stadtgericht zu einem Hexenprozess. Eine Bettlerin wird nach einem Selbstmordversuch festgenommen und diese erklärt dazu völlig unerwartet, dass sie, Barbara „Bärbl“ Schwerzin, „vom Teufel besessen“ und sie, ihre Schwester Elisabeth „Elsl“ und besonders ihre Mutter Katharina Hexen seien. An diesem 12. September beginnt der Hexenprozess. 

4. Dezember 1615
Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung von drei Hexen

München-Graggenau * Der Stadtrat beschließt die Hinrichtung der drei Hexen: Barbara Bärbl, Elisabeth Elsl und Katharina Schwerzin. Auch der Hofrat schließt sich dem Vorschlag an. Doch nun stellt sich Herzog Maximilian I. gegen die Auffassung des Stadtrats und seiner eigenen Justizbehörde.  

Auf Drängen Herzog Maximilians I. nimmt dieser städtische Hexenprozess beinahe wieder ausufernde Formen an. Getreu der Doktrin: „Wo eine Hexe ist, da sind noch mehr zu finden.“ 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

1803
Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg dient als Eisenfronfeste

München - Au * Mit der Verstaatlichung des Münchner Gerichtswesens und der Polizei gibt die Stadt ihre Fronfeste im Rathaus und die Haftstube im Rathausturm an das nunmehr staatliche Stadtgericht ab. Die profanierte Klosterkirche am Lilienberg und der nördlich daran anschließende Seitenflügel dient als Eisenfronfeste, als Strafvollzugsanstalt. 

Seit Dezember 1846
Lola Montez wird ausspioniert

München-Kreuzviertel * Der bayerische Finanzminister Karl Graf von Seinsheim lässt die Tänzerin Lola Montez im Gasthof zum Goldenen Hirschen ausspionieren. Er schleust dazu die Creszentia Ganser als Haushälterin in den Goldenen Hirschen ein. Ihr Auftrag ist, ein minutiöses Tagebuch über das „ausschweifende Nachtleben“ ihrer Arbeitgeberin zuführen. Mit ihren „schlüpfrigen Informationen“ soll genügend Beweismaterial gesammelt werden, um die Tänzerin vor das Münchner Stadtgericht zu zerren, um sie letztlich des Landes zu verweisen.  

Geleitet wird die gesamte Aktion vom Polizeidirektor Johann Nepomuk Freiherr von Pechmann. Doch der Plan wandelt sich ins Gegenteil. 

17. September 1868
Die Braugerechtsame fällt an die Bank

München-Graggenau * Das Stadtgericht rechts der Isar entscheidet, dass die mit dem Zengerbräu verbundene Braugerechtsame für den Standort an der Kellerstraße an die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank übergeht. Damit verliert die Familie Hierl zunächst die rechtliche Grundlage, den Braubetrieb an der Kellerstraße unter dieser Braugerechtsame fortzuführen.