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10. März 1919
Standrechtliche Erschießungen verteidigt

Berlin * Das Berliner Tageblatt verteidigt die standrechtlichen Erschießungen der Regierungstruppen, die schließlich einen „Kampf gegen die Bestie“ führen. „Diese Mordtat, diese ruchlose und feige Massenerschießung, ist nur ein einziger, besonders hervorstehender Fall in der Unzahl der bestialischen Scheußlichkeiten, die von dem spartakistisch-kommunistischen Verbrechertum gegenwärtig verübt werden“

8. Mai 1919
Missgriffe können nicht ganz vermieden werden!

München * Die halbamtliche Bayerische Staatszeitung rechtfertigt die standrechtlichen Erschießungen mit der Aussage:

„Die Bevölkerung verurteilt aufs Schwerste jene feigen Häuserschützen, die aus dem Hinterhalt Angehörige der Regierungstruppen heimtückisch niederknallen, und versteht es, dass solche Schützen, wo sie auf der Tat oder mit der Schusswaffe ertappt werden, nach dem Grundsatz ‚Auge um Auge, Zahn um Zahn!‘ an die Wand gestellt werden.“

Und natürlich muss nach Auffassung der Bayerischen Staatszeitung Verständnis dafür aufgebracht werden, „dass in der Erregung des Augenblicks vielleicht Missgriffe nicht ganz vermieden werden können“