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13. April 1795
Das Kurfürstenpaar genießt das Sankt-Vater-Bier in der Au

Au * Während seiner Flitterwochen besucht der 71-jährige pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor mit seiner frisch angetrauten 18-jährigen Frau Maria Leopoldine den Ausschank des Sankt-Vater-Bieres, ein Starkbier, im Paulaner-Kloster in der Au.

Drei Auer Bürger bitten den Landesherrn um die Abhaltung von zwei Jahrmärkten, als Ausgleich für die häufig zu erleidenden Hochwässer der Isar.

1808
Der Name „Salvator“ für ein Starkbier

Au * Der Name „Salvator“ wird gerne vom „Sankt-Vater-Bier“ der Paulaner-Mönche abgeleitet, doch weder vom Fastenbier noch vom Salvator ist zu ihrer Zeit die Rede. Der Name taucht erst im Jahr 1808, neun Jahre nach Aufhebung des Klosters, auf. 

In der Grundrezeptur bleibt das Frühjahrsstarkbier seit Frater Barnabas Stills Tagen unverändert. Somit hat das Salvatorbier ganz ohne Zweifel seine Wurzeln im Paulanerkloster in der Au. 

13. März 1813
Franz Xaver Zacherl erwirbt die ehemalige Brauerei der Paulaner-Mönche

Vorstadt Au * Die ehemalige Paulaner-Klosterbrauerei, das gesamte Areal mit allen Gebäuden, dem vorhandenen Inventar und „mit allen übrigen Pertinenzien“ wird für 13.000 Gulden an Franz Xaver Zacherl verkauft. Zum Verkauf ist es gekommen, da die Administration des Johanniter-Malteser-Ordens zum Verkauf geraten hat, da sich ein Neubau nicht mehr umgehen lässt. 

Neben der normalen Bierproduktion versucht der Hallerbräu vulgo Zacherlbräu die Starkbiertradition unter neuem Namen fortzuführen. Das „Heilig-Vater-Bier“ war bald als „Zacherl-Öl“ und später als „Salvator“ bekannt. 

Die genannten Pertinenzien, also die sogenannten Zugehörigkeiten, beinhalteten für den geschäftstüchtigen Hallerbräu auch den Heilig-Vater-Bier-Ausschank - und das traditionsgemäß zu einem höheren als dem üblichen Preis. 

 

1820
Ärger wegen des Bierpreises

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl bekommt wegen des höheren Bierpreises Ärger mit der Konkurrenz und in der Folge Scherereien mit der Regierung des Isarkreises. Das Finanzamt wirft ihm einen Verstoß gegen das Bierregulativ vor, da er sein Starkbier über dem gesetzlich vorgeschriebenen Bierpreis verkauft. 

Zacherl begründet den erhöhten Preis mit der besseren Qualität des doppelt eingebrauten Starkbieres und verweist auf das „Königliche Hofbräuhaus“, das ebenfalls von den Vorgaben der gesetzlichen Bierpreisregelung ausgenommen ist. 

März 1870
Salvatorausschank endet eine halbe Stunde früher 

München-Au * Die Behörden setzen auf zeitliche Einschränkungen des Starkbier-Ausschanks. Bislang darf das Starkbier vom Vormittag bis zur allgemeinen Sperrstunde um 23 Uhr ausgeschenkt werden. Nun endet der Ausschank bereits um 22:30 Uhr. Die Verkürzung um eine halbe Stunde soll den Alkoholkonsum begrenzen und nächtliche Ausschreitungen verhindern. 

März 1874
Frühere Sperrstunden für den Salvatorausschank 

München-Au * Als Reaktion auf wiederkehrende Ausschreitungen beschränken die Behörden die Ausschankzeiten während der Starkbiersaison. An Sonn- und Feiertagen sowie montags darf Salvatorbier nur noch bis 20.30 Uhr ausgeschenkt werden. An den übrigen Werktagen endet der Ausschank um 21.30 Uhr. 

Mit den vorgezogenen Sperrstunden soll verhindert werden, dass sich der hohe Bierkonsum bis tief in die Nacht fortsetzt und in Schlägereien oder andere Ausschreitungen mündet. Die Regelung zeigt, dass der Salvatorausschank bereits lange vor der „Salvatorschlacht“ von 1888 als Sicherheitsproblem gilt.

März 1876
Ausschank wieder bis 22 Uhr erlaubt 

München-Au * Die Behörden lockern die zuvor verschärften Einschränkungen für den Salvatorausschank. Während das Starkbier seit 1874 an Werktagen nur bis 21.30 Uhr ausgegeben werden darf, wird das Ausschankende nun wieder auf 22 Uhr verlegt. 

Die Verlängerung währt jedoch nicht lange. Erneute Ausschreitungen zeigen, dass die Sicherheitsprobleme auf dem Salvatorkeller weiterhin ungelöst sind.

März 1877
Warnungen vor Gewalt auf dem Salvatorkeller

München-Au * Schon Jahre vor der späteren „Salvatorschlacht“ fürchten Polizei und Presse einen größeren Gewaltausbruch auf dem Salvatorkeller. Während der Starkbierzeit kommt es dort immer wieder zu Trunkenheit, Streit und handfesten Auseinandersetzungen. 

Das „Dillinger Tag- und Anzeigenblatt“ zeichnet im Frühjahr 1877 ein drastisches Bild: „Alle Jahre wiederholen sich zur Schande Münchens und zur Belästigung der Einwohner dieselben widerlichen Erscheinungen in Folge des Salvatorgenusses. Auf dem Keller selbst gibt es viehische Szenen, deren viele zu beschreiben der Anstand verbietet. Da wird gebrüllt, gerauft, gestochen, mit Masskrügen geworfen usw.“ 

Der Bericht macht deutlich, dass die Ausschreitungen von 1888 nicht völlig überraschend kommen. Bereits mehr als ein Jahrzehnt zuvor gilt der Salvatorkeller während der Starkbierzeit als möglicher Schauplatz schwerer Gewalttaten. 

März 1886
Geschrei und Gedränge erreichen neue Ausmaße 

München-Au * Trotz der im Vorjahr bekannt gemachten Verbote herrschen auf dem Salvatorkeller erneut dichtes Gedränge, Geschrei und Gejohle. Die Presse berichtet über Zustände, wie sie dort bislang noch nicht zu beobachten gewesen seien: „Ein Gemenge, Geschrei und Gejohle, wie wir es noch nie auf dem Keller zu sehen Gelegenheit hatten.“ 

Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen erweisen sich damit als weitgehend wirkungslos. 

März 1887
Überfüllte Halle am Rand des Krawalls 

München-Au * Während der Starkbiersaison ist die Halle des Salvatorkellers vollständig überfüllt. Das Schreien und Toben nimmt derartige Ausmaße an, dass die Situation jederzeit außer Kontrolle geraten kann. 

Ein zeitgenössischer Bericht hält erleichtert fest, es sei ein Glück gewesen, „dass unabsehbare Exzesse nicht stattgefunden haben“. Die befürchtete Eskalation bleibt in diesem Jahr noch aus. Doch die angespannte Lage kündigt bereits die gewaltsame „Salvatorschlacht“ des folgenden Jahres an. 

9. März 1888
Staatstrauer überschattet die Starkbiersaison 

Berlin - München-Au * Die Starkbiersaison steht von Beginn an unter einem schlechten Stern. Am 9. März stirbt Kaiser Wilhelm I. im Alter von 90 Jahren in Berlin. Sein Tod löst im gesamten Deutschen Reich eine mehrwöchige Staatstrauer aus. 

Auch in München prägen Trauerbeflaggung und Einschränkungen öffentlicher Vergnügungen das gesellschaftliche Leben. Die ausgelassene Stimmung des Salvatorausschanks steht damit in einem deutlichen Gegensatz zur offiziell angeordneten Trauer. Nur wenige Wochen später kommt es dennoch zur gewaltsamen „Salvatorschlacht“. 

11. März 1888
Salvatorausschank ohne Musik und Gesang

München-Au * Zwei Tage nach dem Tod Kaiser Wilhelms I. beginnt auf dem Salvatorkeller der diesjährige Starkbierausschank. Wegen der reichsweiten Staatstrauer untersagt die Polizeidirektion jede musikalische Begleitung und jeden Gesang. 

Das Verbot soll die gebotene Trauer wahren und zugleich verhindern, dass sich die Stimmung unter den zahlreichen Gästen durch Musik, gemeinsames Singen und rhythmisches Krügepoltern aufheizt. Der Ausschank selbst darf jedoch stattfinden.

11. März 1888
Von der Wirtshausrauferei zum Bierkrawall

München-Au * Nicht jeder Bierkrawall entsteht aus Protest gegen steigende Preise, die Obrigkeit oder die Brauereien. Das zeigt eine große Massenschlägerei, die als „Salvatorschlacht“ in die Münchner Stadtgeschichte eingeht. 

Zwar steigt der Preis für die Mass während der Starkbiersaison 1888 um einen Pfennig. Diese Erhöhung bildet jedoch lediglich den angespannten Hintergrund der Ereignisse. Ausgelöst wird die gewaltsame Auseinandersetzung am 23. März durch einen scheinbar nichtigen Anlass. Was zunächst wie eine gewöhnliche Wirtshausrauferei beginnt, entwickelt sich zu einem der bekanntesten Bierkrawalle des ausgehenden 19. Jahrhunderts. 

16. März 1888
Salvatorkeller bleibt zur Kaiserbeisetzung geschlossen

Berlin - München-Au * Kaiser Wilhelm I. wird am Freitag, dem 16. März, im Mausoleum des Schlossparks Charlottenburg beigesetzt. Aus Anlass der Trauerfeier bleibt der Münchner Salvatorkeller an diesem Tag vollständig geschlossen. 

Damit folgt die Brauerei den staatlichen Trauervorschriften. Öffentliche Vergnügungen und der sonst stark besuchte Ausschank des Salvatorbiers müssen während der Beisetzungsfeier ruhen. 

20. März 1888
Zusammenstoß zwischen Soldaten und Zivilisten

München-Au * Auf dem Salvatorkeller geraten angetrunkene Soldaten und Zivilisten aneinander. Aus dem Streit entwickelt sich eine heftige Schlägerei. Ein zeitgenössischer Bericht hält fest: „Eine ziemliche Anzahl Personen erlitten mehr oder minder schwere Verletzungen.“ 

Trotz des gewaltsamen Zwischenfalls ordnen die Behörden keine zusätzlichen Beschränkungen an. Der Salvatorausschank wird bis einschließlich 24. März in der üblichen Form fortgesetzt. Die Auseinandersetzung erweist sich jedoch als Vorzeichen der noch schwereren Ausschreitungen vom 25. März.

24. März 1888
Der Starkbierausschank wird um einen Tag verlängert

München-Au * Nach einer Übereinkunft aus dem Jahr 1833 endet der Ausschank des Märzenbocks [= Salvator] auf dem Nockherberg am Samstag vor dem Palmsonntag, da dann die Karwoche beginnt. Die Schmederer-Brauerei möchte jedoch den Umsatzausfall ausgleichen, der durch die Schließung während der Beisetzung Kaiser Wilhelms I. am 16. März entstanden ist. Sie beantragt deshalb, den Starkbierausschank um einen Tag zu verlängern. Die Behörden genehmigen die Verlängerung.

25. März 1888
Die Salvatorschlacht

München-Au * Das Musikverbot wegen der Staatstrauer um den verstorbenen Kaiser Wilhelm I. dämpft zwar zunächst die Stimmung auf dem Nockherberg, verhindert aber keine Ausschreitungen. Der genaue Auslöser der „Salvatorschlacht“ lässt sich später nicht mehr feststellen. Vermutlich entstehen an verschiedenen Stellen gleichzeitig zwei zunächst unbedeutende Streitigkeiten, die sich in der dicht gedrängten Menge überlagern und rasch ausweiten. 

Innerhalb kurzer Zeit entwickelt sich daraus eine gewaltige Massenschlägerei. Mehrere Hundert Besucher geraten aneinander. Der als Verlängerung des Starkbierfestes genehmigte zusätzliche Ausschanktag geht als „Salvatorschlacht“ in die Münchner Stadtgeschichte ein.

März 1889
Mehr Polizei, elektrisches Licht und ein Zylinderverbot

München-Au * Die Verantwortlichen ziehen Konsequenzen aus der Salvatorschlacht des Vorjahres. Während der Starkbiersaison wird der Ordnungs- und Überwachungsdienst auf dem Nockherberg deutlich verstärkt. Elektrische Lampen sorgen zudem für eine bessere Ausleuchtung des Salvatorkellers und sollen den Sicherheitskräften die Kontrolle der dicht gedrängten Menge erleichtern. 

Auch Zylinderhüte sind fortan verboten, da sie 1888 einen der ersten Konflikte ausgelöst hatten. Wer mit einem Zylinder erscheint, muss ihn nach zeitgenössischen Berichten am Eingang abgeben und gegen einen Papierhut eintauschen. Damit soll das sogenannte „Zylinder-Eintreiben“ [= Zusammendrücken] verhindert und ein möglicher Anlass für neue Schlägereien beseitigt werden. 

2. Februar 1915
Faschingstreiben und Starkbierausschank passen nicht zum Krieg

München * Das Stellvertretende Generalkommando gibt folgende Bekanntmachung heraus: „Faschingstreiben und Starkbierausschank in der im Frieden üblichen Weise passen nicht in unsere Zeit. Ich bestimme deshalb auf Grund des Kriegszustandsgesetzes:

  • Faschingstreiben: Während des diesjährigen Faschings ist Faschingstreiben jeder Art, sowie der Verkauf von Karnevalsartikeln auf öffentlichen Plätzen und Straßen und in Wirthschaften, Kaffeehäusern usw. untersagt.
  • Starkbierausschank: Der bisher übliche Sonderausschank von Starkbier darf nur im gewöhnlichen Schankbetrieb und in den diesem Betrieb dienenden Räumen ausgeschenkt werden. Konzerte, Volksgesänge und sonstige Belustigungen sowie der Verkauf von Scherzartikeln sind hiebei verboten“
4. Februar 1916
Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.

Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.

  • Statt für „Freibier“ sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von „Liebesgaben für die Front“.
  • Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.
28. Dezember 1921
Löwenbräu und Bürgerbräu beschließen ihre Fusion

München * Die Generalversammlungen der Löwenbräu AG und der Bürgerbräu AG stimmen der Fusion der beiden Münchner Brauereien zu. Der Zusammenschluss ist eine Reaktion auf die tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Ersten Weltkrieg und stärkt die gemeinsame Position auf dem Münchner Biermarkt. 

Mit dem Fusionsbeschluss endet nach rund vier Jahrzehnten die Geschichte des Bürgerlichen Brauhauses als selbstständige Aktiengesellschaft. Die Tradition des alten Zengerbräu, aus dem das Bürgerliche Brauhaus hervorgegangen ist, setzt sich fortan unter dem Dach der Löwenbräu AG fort. 

Das heute von Löwenbräu gebraute Starkbier Triumphator geht auf das gleichnamige Märzenbier der Bürgerbräu AG zurück.

12. Februar 2017
Der Doppelbock der Giesinger Brauerei - der „Innovator“

München-Obergiesing * Aus Anlass des 500. Jahrestages der Reformation bringt die Giesinger Brauerei einen dunklen Doppelbock auf den Markt - den „Innovator“ - und veranstaltet an diesem Tag ein Starkbierfest. Das Etikett der Bierflasche ziert ein Bild der evangelischen Martin-Luther-Kirche. „Schismator“ wäre ganz sicher die treffendere Bezeichnung für das Starkbier gewesen.