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Ab dem 5. November 1414
Auf dem Konzil von Konstanz soll das Schisma überwunden werden

Konstanz * Das Konzil von Konstanz beginnt. Es dauert bis zum 22. April 1418. Der wichtigste Tagesordnungspunkt des Konzils ist die Beendung des Abendländischen Schisma und damit die Wiederherstellung der Einheit der Kirche. Die Lösung besteht darin, alle drei Päpste abzusetzen und einen neuen, von allen anerkannten Papst zu wählen. 

Doch auf dem Konzil wird nach kurzer Zeit eine ungewöhnliche Reform des Stimmrechts unternommen: Fortan gilt nicht mehr das Prinzip ein Teilnehmer, eine Stimme, sondern es wird nach Nationen abgestimmt, wobei jede Nation nur eine Stimme haben soll. Damit haben die Italiener nur noch eine Stimme, die gegen die drei anderen Nationen England, Deutschland und Frankreich sowie die des Kardinalskollegiums steht.

Dem Kirchenkritiker Jan Hus, dem König Sigismund freies Geleit zugesichert hatte, wird auf dem Konzil von Konstanz der Prozess gemacht und am Scheiterhaufen verbrannt. 

8. November 1918
Frauenwahlrecht als Bestandteil eines demokratischen Beginns

München - Hamburg * Nachdem Kurt Eisner in München den Freistaat Bayern ausgerufen und das Frauenstimmrecht als Bestandteil eines demokratischen Beginns nannte, schreibt Anita Augsburg ihrer sich in Hamburg aufhaltenden Lebensgefährtin Lida Gustava Heymann:

„Nun begann ein neues Leben! Zurückdenkend erscheinen die folgenden Monate wie ein schöner Traum, so wunderbar herrlich waren sie. […] Endlich konnten Frauen aus dem vollen Schaffen. Frauenmitarbeit war auf allen politischen und sozialen Gebieten erwünscht.“ 

11. April 1919
Der Revolutionäre Zentralrat wird erweitert

München * Der Revolutionäre Zentralrat hat jetzt zehn neue Mitglieder: die am Tag zuvor gewählte Abordnung des Rats Revolutionärer Betriebsobleute und Revolutionärer Soldatenvertreter. Die Neuen lehnen ein Stimmrecht und die Verantwortung für die Maßnahmen des Zentralrats ab. 

3. Oktober 1976
SPD und FDP behaupten ihre Regierungsmehrheit 

Bundesrepublik Deutschland – Bonn * Bei der Wahl zum 8. Deutschen Bundestag erreicht

  • die SPD mit Bundeskanzler Helmut Schmidt 42,6 Prozent der Zweitstimmen (−3,2 Prozentpunkte gegenüber 1972). 
  • Die CDU/CSU mit Kanzlerkandidat Helmut Kohl erzielt 48,6 Prozent (+3,7), die FDP 7,9 Prozent (−0,5). Die Wahlbeteiligung liegt bei 90,7 Prozent. 
  • Die CSU gewinnt in Bayern 60,0 Prozent der Zweitstimmen. Bundesweit entspricht ihr Ergebnis 10,6 Prozentpunkten des gemeinsamen Stimmenanteils der Union.CDU und CSU bilden mit 243 stimmberechtigten Abgeordneten die stärkste Fraktion. 
  • SPD und FDP verfügen zusammen über 253 Mandate – 214 für die SPD und 39 für die FDP – und damit über einen Vorsprung von zehn Sitzen gegenüber der Union. 
  • Die sozialliberale Koalition setzt ihre Regierungsarbeit fort. 

Am 15. Dezember 1976 wählt der Bundestag Helmut Schmidt erneut zum Bundeskanzler. 

Zu den Sitzzahlen: Einschließlich der 22 West-Berliner Abgeordneten zählen CDU/CSU 254, SPD 224 und FDP 40 Sitze. Die Berliner Abgeordneten besitzen damals kein volles Stimmrecht und zählen bei der Kanzlerwahl nicht mit. 

Suchbegriffe: Bundestagswahl, CDU, CSU, SPD, FDP