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Um das Jahr 1484
Ein früher Entwurf einer Münchner Brauordnung

München * Aus diesen Jahren stammt ein Entwurf einer Münchner Brauordnung. Als Begründung für das Entstehen dieses Entwurfs nennen die Verfasser Missstände im Bräuamt und zahlreiche Beschwerden darüber.

  • Die städtischen Gesetze umfassen die Organisation des Handwerks, die Herstellung des Produkts vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Fertigung des Produkts und dessen Vertrieb.
  • Zudem finden sich in diesem ratsherrlichen Entwurf Anweisungen zum Bierpreis und zur Biersorte.

Die städtische Obrigkeit tritt eindeutig für die Interessen der Verbraucher ein.

23. April 1844
Der Münchner Bierkrawall von 1844

München * Nur ein Jahr nach den Ausschreitungen von 1843 erhebt sich die biertrinkende Bevölkerung erneut. Dieses Mal kommt es zu einem schweren Krawall, bei dem Menschen verletzt und zahlreiche Einrichtungen beschädigt werden. 

Mit dem Beginn des sommerlichen Brauverbots am Georgstag gibt die Obrigkeit den Preis für das Sommerbier bekannt. Da dessen Herstellung aufwendiger ist und das Bier einen höheren Alkoholgehalt besitzt als das Winterbier, liegt auch sein Preis höher. Mit dem Beginn des Sommerbierausschanks steigt der Preis um einen halben Kreuzer beziehungsweise zwei Pfennige. Eine Maß kostet nun sechseinhalb statt sechs Kreuzer - oder 26 statt 24 Pfennige. Die Erhöhung entspricht etwa dem damaligen Preis einer Semmel. 

Auf den ersten Blick erscheint der Aufschlag moderat, zumal die Verbraucher dafür ein gehaltvolleres Bier erhalten. Dennoch löst er heftigen Widerstand aus. Der Zorn der Aufständischen richtet sich weniger gegen den König und die königliche Regierung, die den Bierpreis festsetzen, als gegen die Brauereien und deren Einrichtungen. 

In der Bevölkerung gelten die Brauer zunehmend als rücksichtslose Unternehmer, die technische Neuerungen vor allem zur Vergrößerung ihres Gewinns einsetzen. Viele Biertrinker haben den Eindruck, mit jeder Maß zum wachsenden Wohlstand der Brauereibesitzer beizutragen. Diese Wahrnehmung mobilisiert offenbar mehr Menschen als manche politische Forderung oder Ideologie. 

Klagen über den Bierpreis sind in München weit verbreitet und keineswegs auf die unteren Bevölkerungsschichten beschränkt. Ein zeitgenössischer Beobachter stellt fest, der Fremde werde, „wohin er sich auch fragend wendet“, stets auf Beschwerden über den hohen Bierpreis sowie über den vermeintlich unverhältnismäßigen Gewinn und die „unmäßige Bereicherung der Brauer auf Kosten des Publikums“ stoßen. Solche Klagen seien sogar „in den höheren Schichten der Bevölkerung, in den Gesellschaften der gebildeten Stände“ zu hören. 

1. Januar 1872
Der Liter ersetzt die bayerische Mass 

Königreich Bayern * Die Vereinheitlichung der Maße und Gewichte im Deutschen Reich tritt in Bayern in Kraft. Grundlage ist die bereits am 29. April 1869 beschlossene bayerische Maß- und Gewichtsordnung. Das metrische System mit Meter, Kilogramm und Liter ersetzt die bisherigen Landesmaße. 

Davon ist auch der Bierausschank betroffen. Die traditionelle bayerische Mass fasst 1.069 Kubikzentimeter beziehungsweise 1,069 Liter. Der neue Liter enthält dagegen nur 1.000 Kubikzentimeter. Die ausgeschenkte Menge verringert sich somit um 69 Milliliter oder rund 6,5 Prozent. 

Viele Bayern bezeichnen die neue Einheit spöttisch als „Preußenmass“. Der Unmut richtet sich vor allem dagegen, dass die Biermenge schrumpft, der Preis aber nicht entsprechend sinkt. Teilweise verlangen die Wirte sogar sieben Kreuzer je Liter, nachdem die größere bayerische Maß zuvor sechseinhalb Kreuzer gekostet hat. Die Verbraucher erhalten damit weniger Bier und müssen zugleich mehr bezahlen. 

Auch die vorhandenen Masskrüge müssen an die neue Einheit angepasst werden. Eichbeamte ermitteln den Füllstand von genau einem Liter im Inneren des Kruges und übertragen ihn mithilfe eines besonderen Messwerkzeugs auf die Außenwand. Dort bringen sie einen neuen, tiefer liegenden Eichstrich an. Die Kosten dieser Nacheichung entsprechen ungefähr dem Preis einer halben Maß Bier und müssen von den Besitzern der Krüge getragen werden. 

Neu hergestellte Krüge erhalten den Literfüllstand bereits während der Fertigung. Die alte Bezeichnung verschwindet dennoch nicht: Im alltäglichen Sprachgebrauch heißt auch der Einliterkrug weiterhin „Mass“. Aus einer historischen Maßeinheit wird damit die bis heute gebräuchliche Bezeichnung für einen Liter Bier. 

24. Juni 1874
Ein Bierstreik als organisierter Verbraucherboykott

München * Auf der Titelseite seiner Ausgabe vom Mittwoch, dem 24. Juni 1874, ruft der „Zeitgeist“ unter der Überschrift „An die Arbeiter Münchens!“ dazu auf, den Boykott bis zu einem vollständigen Erfolg fortzusetzen: „Der am Morgen des 20. Juni von wenigstens 20–25.000 Männern begonnene Bierstreik hat bis heute bereits namhafte Erfolge zuwege gebracht. Eine erhebliche Anzahl von Wirten, bei denen die Arbeiter zahlreich zu verkehren pflegen, haben den Bierpreis, so wie gefordert, herabgesetzt. Dieser teilweise Sieg war ein über Erwarten rascher.“ 

Die Zeitung warnt davor, in der Entschlossenheit nachzulassen. Der Aufruf endet mit der eindeutigen Parole: „Kein Arbeiter darf auch fernerhin irgendwo ein Glas Bier trinken, wo der Liter mehr als acht Kreuzer kostet!“ 

Der sogenannte Bierstreik erweist sich damit als organisierter Verbraucherboykott. Statt die Arbeit niederzulegen oder gewaltsam gegen Brauereien vorzugehen, setzen die Münchner Arbeiter Wirte und Brauer durch gemeinsamen Konsumverzicht wirtschaftlich unter Druck.

20. Dezember 2006
Die EU beschließt Nährwertprofile

Brüssel * Die Europäische Union verabschiedet die Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln. Ziel ist es, Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Lebensmittel, die zu viel Zucker, Fett oder Salz enthalten, sollen künftig nicht mehr allein durch Aussagen wie „fettarm“, „ballaststoffreich“ oder „natürlich“ einen besonders gesunden Eindruck erwecken können.

Dazu verpflichtet die Verordnung die Europäische Kommission, bis zum 19. Januar 2009 sogenannte Nährwertprofile festzulegen. Sie sollen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel überhaupt mit gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben beworben werden dürfen.

Suchbegriffe: Breze, Nährwertprofil, EU
Um 20. Januar 2009
Streit um die Nährwertprofile

Brüssel * Nach Ablauf der Frist für die Einführung der Nährwertprofile sorgt deren Ausgestaltung für heftige Diskussionen. Die Europäische Kommission arbeitet an Entwürfen, die unter anderem Grenzwerte für den Salzgehalt von Brot und Backwaren vorsehen – allerdings ausschließlich für den Fall, dass diese mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden.

Das deutsche Bäckerhandwerk befürchtet, traditionelle Brotsorten und Brezen könnten dadurch benachteiligt werden. Kritiker warnen vor einer übermäßigen Regulierung, während Verbraucherschützer die Nährwertprofile als wirksames Mittel gegen irreführende Gesundheitswerbung begrüßen.

Tatsächlich geht es in der Debatte weder um ein Verbot von Brot oder Brezen noch um Vorschriften für deren Rezepturen, sondern allein um die Voraussetzungen für gesundheitsbezogene Werbeaussagen. 

Suchbegriffe: Breze, Nährwertprofil, EU
23. April 20261516
Herzogliche Brauvorschriften münden in das Reinheitsgebot

Ingolstadt * Die herzoglichen Brauvorschriften von 1487 und 1493 dienen als Vorbilder für das Baierische Reinheitsgebot vom 23. April 1516. Mit der neuen Landesordnung gelten einheitliche Regeln für die Bierherstellung im wiedervereinigten Herzogtum Baiern. 

Die klaren Vorgaben stellen hohe Anforderungen an die baierischen Brauer. Sie sollen die Qualität des Bieres sichern und das Vertrauen der Bevölkerung in das Getränk stärken. Zugleich spiegeln die Vorschriften ein verbreitetes Misstrauen gegenüber dem Lebensmittelgewerbe wider. Besonders den Brauern unterstellt man eine große Experimentierfreude bei der Verwendung unterschiedlicher Zutaten. 

Die Braugesetze dienen dem Verbraucherschutz, verfolgen aber auch wirtschaftliche Ziele. Einheitliche Qualitätsstandards verbessern die Konkurrenzfähigkeit des Bieres. Im Laufe des 16. Jahrhunderts gewinnt es gegenüber dem Wein zunehmend an Bedeutung und entwickelt sich schließlich zum vorherrschenden Volksgetränk.