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2000
0 Chronik 2026
24. Oktober 1817
König Max I. Joseph unterzeichnet das Konkordat mit dem Vatikan

München * Die Regierung legt den Konkordatsentwurf König Max I. Joseph zur Unterschrift vor. Neben dem Verzicht auf Kontrollrechte über die Kirche wird der Staat zum Unterhalt der Bischöfe sowie der Domkapitel und zur Wiederherstellung einiger Klöster für Unterricht, Seelsorge und Krankenpflege verpflichtet.  

Weil die religiöse Toleranz und Parität gefährdet scheint, das Konkordat die baierischen Protestanten eindeutig zurückgesetzt hat und gleichzeitig die herausgehobene Stellung der katholischen Kirche im Staat auf ein göttliches Gesetz beruft, ergeht für die neue Verfassung ein neues Religionsedikt, welches den Vertrag mit dem Heiligen Stuhl stark relativiert. Durch einen politisch-juristischen Kunstgriff erhält das Religionsedikt Verfassungsrang, während das Konkordat nur ein Staatsgesetz ist und sich somit unterordnen muss.

17. Juni 1818
König Max I. Joseph verkündet ein Religionsedikt

München * König Max I. Joseph verkündet ein Religionsedikt, durch das das Konkordat vom 24. Oktober 1817 stark relativiert wird. Während das Religionsedikt Verfassungsrang erhält, wird das Konkordat diesem als einfaches Staatsgesetz untergeordnet.  Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, weil das Konkordat für die katholische Kirche eine von Gott gegebene hervorgehobene Stellung proklamiert und damit die religiöse Toleranz und Gleichwertigkeit gefährdet hatte. 

11. August 1919
Erwachsenenbildung als verpflichtende Aufgabe

Deutsches Reich * In der Weimarer Republik erhält die Erwachsenenbildung Verfassungsrang. Der Artikel 148 Abs. 3 der Reichsverfassung macht die Förderung der Erwachsenenbildung zu einer verpflichtenden Aufgabe für das Reich, die Länder sowie die Gemeinden und hebt dabei besonders die Volkshochschulen hervor. 

Diese bilden in dieser Zeit die wesentlichen Züge ihrer inneren und äußeren Form aus und werden zur bedeutendsten Institution der Erwachsenenbildung. Sie sind sowohl gesellschaftstheoretisch als auch pädagogisch-didaktisch auf Demokratisierung ausgerichtet. Seinen Ausdruck fand dieser Ansatz vor allem in der Sozialform der Arbeitsgemeinschaft.