Die Verhöre der verhafteten Templer beginnen
Paris * Die Verhöre der verhafteten Templer beginnen.
Paris * Die Verhöre der verhafteten Templer beginnen.
Paris * Die päpstliche Kommission nimmt in Paris ihre Arbeit auf und verhört insgesamt 546 Templer, die aus dem ganzen Königreich Frankreich kommen.
Konstanz * Jan Hus kommt in das Franziskaner-Kloster in Konstanz. Dort wird er bis zum 8. Juni verhört.
München * 29 Angehörige der Münchner Wiedertäufergemeinde werden verhaftet, verhört und gefoltert. Nur neun Mitglieder bleiben ihrem Glauben treu. Das bedeutet für sie das Todesurteil, das am 30./31. Januar vollstreckt werden wird.
Ingolstadt * Im Zuge der großen Hexenverfolgungen im Herzogtum Baiern wird auch Ingolstadt vom Hexenwahn ergriffen. Mehrere unschuldige Frauen werden verhaftet, verhört und gefoltert. Bis zum Jahr 1592 werden in Ingolstadt 13 unschuldige Frauen als Hexen zum Tode verurteilt.
München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen.
München * Der zwölfjährige Onophrius Mießl kommt in den Verdacht der Hexerei, nachdem er dreimal hintereinander eine geronnene Milch heimbrachte. Mit vorformulierten Fragen stimuliert das Kürschnerehepaar, bei dem er angestellt ist, ihn zu Hexereigeständnissen.
Auf Anraten eines Paters wird der Stadtrichter vom Verdacht informiert und der Junge unter Einsatz der Folter verhört. Der Rat der Stadt stellt abschließend fest, dass das Geständnis ein erdichtetes Lügen- und Fabelwerk sei und sperrt statt des Knaben das Kürschnerehepaar acht Tage bei Wasser und Brot ins Gefängnis.
Freising * Der große baierischen Kinderhexenprozess geht in Freising, in zwei Teilen vonstatten. Die Bettelkinder Andre, genannt der Drudenfanger, und Lorenz werden unter der Beschuldigung, Ferkel und Mäuse hergezaubert zu haben, verhaftet. Die Verhöre ergeben weitere Beschuldigungen.
Spanien - Holland * Mata Hari wird auf der Schiffsreise von Spanien nach Holland mit der deutschen Spionin Clara Benedix verwechselt. Erneut wird sie vom britischen Geheimdienst verhört und danach als verdächtige Person nach Spanien zurückgeschickt. Offenbar reichen weder den Briten noch den Franzosen die Beweise für eine aktive Agententätigkeit von Mata Hari aus.
München-Graggenau * In ihrem Versammlungsraum im Hotel Vier Jahreszeiten werden 17 Mitglieder des Ausschusses zur Gründung einer Bürgerwehr, die auch Mitglieder der Thule-Gesellschaft sind, festgenommen. Darunter Freiherr Rudolf von Sebottendorf. Sie werden gegenrevolutionärer Umtriebe verdächtigt. Die meisten Verhafteten werden jedoch nach einem kurzen Verhör wieder entlassen.
München-Lehel * Der Oberbefehlshaber der Roten Armee, Rudolf Egelhofer, wird um die Mittagszeit in der Wohnung der Ärztin Dr. Hildegard Menzi in der Maximilianstraße 22, wo er zur Untermiete wohnt, aufgegriffen und verhaftet.
Er wird zum Verhör in Kriegsministerium an der Ludwigstraße gebracht und brutal misshandelt. Anschließend wird er zur Residenz transportiert und im Keller des Kolonadenhofes eingesperrt.
München-Graggenau * Der im Keller der Residenz inhaftierte Rudolf Egelhofer wird in aller Frühe zum Verhör geholt. Wenig später wird er mit einem Kopfschuss getötet. Da der Exekution keine Gerichtsverhandlung vorausgeht, handelt es sich bei der Erschießung Rudolf Egelhofers um vorsätzlichen Mord.
Ernst Toller schreibt später in seinen Erinnerungen: „Egelhofers Gegner nannten ihn einen Bluthund, in Wahrheit war er ein sensibler Mensch, den erst das Erlebnis der Kieler Matrosenaufstände hart und mitleidlos gemacht hat“.
München-Maxvorstadt * Etwa dreißig Mitglieder des Katholischen Gesellenvereins Sankt-Joseph treffen sich in ihrem Vereinslokal, dem Maxkasino, in der Augustenstraße 41. Dem preußischen Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiment war zuvor von einem Denunzianten mitgeteilt worden, dass dort am Abend eine Versammlung von Rotarmisten stattfindet.
Noch während sich im Kasino die Vereinsmitglieder unterhalten, wird das „Spartakistennest“ von Regierungssoldaten beobachtet und 25 Teilnehmer sowie der Wirt kurz vor 21 Uhr verhaftet.
Die Möglichkeit, gegenüber den Soldaten das Missverständnis aufzuklären und sich zu legitimieren, wird von diesen gewaltsam unterbunden. Erste Gewehrkolbenhiebe gegen die Arretierten und Zurechtweisungen sind die Folge. Mit dem Abmarsch zum Quartier des Alexander-Regiments beginnt der weitere Leidensweg für die Gefangenen, denn bald geht die Begleitmannschaft dazu über, die angeblichen Spartakisten nicht nur zu beschimpfen, sondern auch mit Pistolen und Gewehren auf sie einzuschlagen.
Nun werden die 26 katholischen Gefangenen in das Prinz-Georg-Palais am Karolinenplatz 5 gebracht. Im Hof beginnt das eigentliche Massaker. Sechs der Gesellen werden im hinteren Teil des Hofes gegen das Tor eines Schuppens gestoßen. Dann eröffnen die Soldaten mit Gewehren und Pistolen das Feuer, bis alle sechs tot sind. Die verbliebenen zwanzig Kolpinggesellen werden zum Eingang des Kellers geführt. Dort erwischt es einen siebten Gefangenen. Er wird auf den Boden geworfen und mit einem gezielten Pistolenschuss ermordet.
Die Übrigen werden jetzt zur Zielscheibe sadistischer Spiele ihrer Peiniger. Man stößt sie mit Flüchen und Beschimpfungen die Treppe zum Keller hinunter. Dort müssen sie sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden legen. Dann beginnen die Erschießungen. Auf grauenhafte Weise werden 14 Kolpinggesellen ermordet. Wer nicht durch die Schüsse stirbt, wird mit dem Bajonett erstochen. Manche Gefangene stellen sich tot oder sind bewusstlos.
Nur durch das Eingreifen eines hohen Offiziers wird das Morden beendet. Nach dem Massaker werden 21 Tote in das Pathologische Institut gebracht. Unter den Erschossenen befinden sich zwei Brüderpaare, bei zwei weiteren wird jeweils einer getötet. Zwei Schwerverletzte werden in das Reservelazarett an der Zollstraße eingeliefert. Drei Opfer brauchen keine Krankenhausbehandlung.
Alle Ermordeten sind eingeschriebene Mitglieder der konservativen Bayerischen Volkspartei - BVP. Der Fall wird deshalb vor Gericht ausführlich untersucht. Man ist jedoch von Regierungsseite geneigt, nichts mehr über den Vorfall an die Presse zu geben. Die Folge davon ist, dass die von den Militärbehörden erstellten unwahren Berichte überall, auch im Ausland, Verbreitung finden.
Ansonsten achten die Zensurbehörden streng darauf, dass keine publikumswirksame Veröffentlichung über das blutige Geschehen unter die Leute kommen können. So wird beispielsweise die Sondernummer der Süddeutschen Illustrierten Kriminal-Zeitung vom November 1919, die darüber berichtet, sofort nach ihrem Erscheinen beschlagnahmt.
München - München-Obergiesing * Nach dem dreitägigen Verhör bei der Gestapo folgt der Prozess gegen die Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem Volksgerichtshof unter dem Vorsitz des eigens aus Berlin angereisten Dr. Roland Freisler.
Hans und Sophie Scholl werden gemeinsam mit Christoph Probst zum Tod verurteilt. Das Urteil wird noch am selben Tag im Strafgefängnis München-Stadelheim durch den Scharfrichter Johann Reichhart vollstreckt.