Paris - Königreich Frankreich * Im Morgengrauen beginnt eine landesweit vorbereitete Verhaftungsaktion gegen den Templerorden. Königliche Amtsträger nehmen die Ordensbrüder fest, beschlagnahmen ihre Güter und stellen die Niederlassungen unter königliche Kontrolle. Auch Großmeister Jacques de Molay gerät im Pariser Temple in Gefangenschaft. Die überraschende Aktion trifft den Orden weitgehend unvorbereitet; ein organisierter bewaffneter Widerstand bleibt aus.
Die Grundlage bildet ein geheimer Befehl König Philipps IV. vom 14. September 1307, dem Fest der Kreuzerhöhung. Darin ordnet er die Festnahme aller Templer seines Königreichs sowie die Sicherstellung ihres beweglichen und unbeweglichen Besitzes an. Die königlichen Amtsträger sollen die Gefangenen für ein kirchliches Verfahren festhalten.
Das Schreiben schildert die angeblichen Vergehen in einer betont empörten Sprache. Den Templern wird vorgeworfen, bei ihrer Aufnahme Christus zu verleugnen, auf das Kreuz zu spucken und sich obszönen Handlungen zu unterziehen. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen sexueller Beziehungen zwischen Ordensbrüdern. Philipp stellt diese Behauptungen als glaubwürdig übermittelte Verbrechen dar, obwohl ihre gerichtliche Prüfung noch aussteht.
Mit seinem Vorgehen greift der König der bereits angekündigten päpstlichen Untersuchung vor. Der Orden untersteht unmittelbar dem Papst, weshalb Clemens V. den eigenmächtigen Zugriff als Eingriff in seine Zuständigkeit betrachtet. Am 27. Oktober protestiert er gegen die Verhaftungen, die Folter und die Einziehung des Ordensvermögens.
In Paris beginnen am 19. Oktober die Verhöre der Gefangenen. Das erhaltene Verhörprotokoll erfasst die Aussagen von 138 Templern, darunter Jacques de Molay. Unter dem Druck der Haft, von Drohungen und Folter kommen zahlreiche Geständnisse zustande. Sie bilden eine wesentliche Grundlage des weiteren Verfahrens, sind jedoch keine verlässlichen Beweise für die behaupteten Praktiken.
Die Verhaftungen leiten die offene Verfolgung des Templerordens in Frankreich ein. Der Orden ist damit noch nicht aufgehoben; darüber entscheidet erst Papst Clemens V. im Jahr 1312.