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14. September 1442
Herzog Albrecht III. überträgt die Münchner Synagoge an Hans Hartlieb 

München-Graggenau * Nach der Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus München schenken Herzog Albrecht III. und Herzogin Anna die Synagoge in der Judengasse dem herzoglichen Leibarzt Johannes „Hans“ Hartlieb. Damit endet das mittelalterliche Gemeindeleben an diesem Ort. Hartlieb lässt um 1442/44 im Untergeschoss des Gebäudes eine Marienkapelle einrichten. 

1553
Juden ist der Aufenthalt im Herzogtum Baiern verboten

München * Die Vertreibung aller Juden aus dem Herzogtum Baiern wird von den versammelten baierischen Landständen in der neuen „Landesordnung“ aufgenommen. Die „Landschaft“ besteht aus Vertretern des Klerus mit Grundherrschaft, des Adels sowie der Städte und Märkte mit niederer Gerichtsbarkeit.

Weil der Landtag in der Regel nur alle drei Jahre zusammenkommt, ist es für Herzog Albrecht V. die erste Gelegenheit, seinen Erlass zur Vertreibung aller Juden vom 21. Dezember 1551 gesetzlich zu verankern.

13. Oktober 1559
Die ersten zwei Jesuitenpater kommen in München an

München - Au * Die ersten zwei Jesuitenpater treffen in München ein, um hier im Auftrag von Herzog Albrecht V. eine Schule zu eröffnen. Sie bewohnen zunächst einen Teil des Augustinerklosters. 

Albrecht V. möchte den Jesuiten die Mönchsunterkunft ganz überlassen und die drei verbliebenen Augustinermönche in ein neues Kloster in der Au umsiedeln. Doch Papst Pius IV. untersagt dem Herzog in einer päpstlichen Bulle die Vertreibung der Augustiner außerhalb der Münchner Stadtmauern. So muss alles beim Alten bleiben, weshalb die Jesuiten - ab dem Jahr 1591 - ein eigenes, durch Herzog Wilhelm V. erbautes, repräsentatives Kloster bekommen werden. 

Aber die Idee eines Klosters in der Au war geboren. 

29. September 1616
Aufenthalts-, Handels- und Gewerbeverbot für Juden erneuert

München * Herzog Maximilian I. bestätigt im sogenannten „Codex Maximilianeus“ die seit dem 16. Jahrhundert geltenden Aufenthalts-, Handels- und Gewerbeverbote für Juden in Baiern. Die Grundlagen dieser Politik reichen bis zur Vertreibung der jüdischen Bevölkerung unter Herzog Albrecht V. in den Jahren 1551/53 zurück. 

Juden ist es damit weiterhin untersagt, sich dauerhaft in Bayern niederzulassen, Handel zu treiben oder ein Gewerbe auszuüben. Nur in Ausnahmefällen können einzelne sogenannte „Schutzjuden“ mit besonderer Genehmigung zeitweise im Land leben oder wirtschaftlich tätig sein.

22. November 1705
Plinganser ruft zum Kampf für die „baierische Freiheit“ auf 

Kurfürstentum Baiern * Unter dem Namen „J. H. Wormbs“ veröffentlicht Georg Sebastian Plinganser ein Mandat, das alle nichtadeligen und unverheirateten kurbaierischen Untertanen zu den Waffen ruft. Gemeinsam sollen sie die kaiserlichen Truppen aus dem Land vertreiben und die „alt churbaierische Libertät“ wiederherstellen. 

Damit verändert sich der Charakter der Erhebung: Richtet sich der Widerstand zunächst vor allem gegen Zwangsrekrutierungen, hohe Abgaben und Übergriffe der Soldaten, fordert Plinganser nun offen die Vertreibung der Besatzungsmacht. Aus örtlichen Protesten wird ein politischer und militärischer Kampf um die Wiederherstellung der kurbaierischen Herrschaft. 

16. Dezember 1705
Ein Manifest begründet den Widerstand

Königsdorf * Die Münchner Wirte Johann Jäger, Johann Georg Küttler und Georg Hallmayr beraten mit Vertretern des Oberlands. Zu ihren Gesprächspartnern gehören Adam Schöttl, genannt „Jägeradam“, der Tölzer Weinwirt Franz Jäger sowie die Bierbrauer Michael Schaindl und Anton Fiechtner. 

Die Versammelten verständigen sich auf eine Begründung des Aufstands. Sie verweisen auf 

  • die hohen Steuern und Kriegsumlagen,
  • die Belastungen durch Einquartierungen und Übergriffe der Soldaten,
  • die vertragswidrige Besetzung des Rentamts München,
  • die Verweigerung der Rückkehr der Kurfürstin,
  • die Beschlagnahmung kurfürstlichen Eigentums sowie
  • die befürchtete Deportation der Prinzen. 

Die Besetzung des Rentamts München betrachten sie als Vertragsbruch. Weil sie von der Landschaftsvertretung keine ausreichende Hilfe erwarten, erklären sie die Vertreibung der kaiserlichen Verwaltung zum Ziel.

Nach dem 11. April 1715
Max Emanuel ordnet die Ausweisung von Juden an 

München - Kurfürstentum Baiern * Nach seiner Rückkehr nach München ordnet Kurfürst Max Emanuel an, die im Land lebenden Juden auszuweisen. Er knüpft damit an eine seit dem 15. Jahrhundert betriebene Politik der Vertreibung und Ausgrenzung an. Die Anordnung steht im Widerspruch zu Aufenthaltszusagen, die Vertreter der baierischen Landstände nach einer Münchner Chronik jüdischen Geldgebern während der kaiserlichen Besatzung bis zur Rückzahlung ihrer Darlehen gemacht haben. Für einzelne jüdische Hoffaktoren, die den Hof mit Krediten und Waren versorgen, gelten später Ausnahmen vom Aufenthaltsverbot. 

24. März 1816
Die erste Bestattung auf dem jüdischen Friedhof

Thalkirchen * Die Israelitische Kultusgemeinde München hat eine Genehmigung zur Anlage eines jüdischen Friedhofs an der Thalkirchner Straße erhalten. Dieser kann am 24. März 1816 eingeweiht werden. Es ist der erste jüdische Friedhof Münchens seit der Vertreibung der Juden im Jahr 1442. 

Zuvor mussten Münchner Juden ihre Verstorbenen außerhalb der Stadt, etwa in Kriegshaber bei Augsburg, bestatten. 

25. August 1913
Prinzregent Ludwig lädt die Bundesfürsten in die Befreiungshalle

Kelheim * Die 22 deutschen Bundesfürsten treffen sich nach Einladung durch Prinzregent Ludwig [III.] bei der Befreiungshalle in Kelheim. Die Befreiungshalle war am 18. Oktober 1863, dem 50. Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, der Öffentlichkeit übergeben worden und stellt ein Wahrzeichen des deutschen Patriotismus dar.

Gefeiert wird die endgültige Vertreibung Napoleons aus Deutschland vor einhundert Jahren. Es ist eine glänzende patriotische Feier, die zum ersten - und zum letzten - Mal alle regierenden Fürsten Deutschlands zusammenführt. Es ist sozusagen das „Totenfest des deutschen Monarchismus“.

Prinzregent Ludwig preist die Verdienste seiner Wittelsbacher Vorfahren um das deutsche Nationalbewusstsein und lobt das immer mehr erstarkte „Gefühl der Zusammengehörigkeit aller Teile des Reichs in Freud und Leid“. Er warnt zugleich: „Wer gleichwohl im Auslande je mit der Uneinigkeit, der Eifersucht der Reichsglieder rechnet, wird diese Rechnung grausam enttäuscht sehen.“ 

18. August 1938
Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern

Halle * Das Amtsgericht Halle fällt ein Urteil zur Vertreibung der Juden aus „arischen“ Wohnhäusern. Darin heißt es unter anderem:

  • „Auch in der Hausgemeinschaft können eigennützige Interessen der einzelnen keinen Bestand haben. Eine wahre Hausgemeinschaft im Sinne dieses Denkens kann aber nur von gleichgesinnten, deutsch denkenden Personen und Hausbewohnern arischer Abstammung gebildet und gepflegt werden; sie ist mit Personen jüdischer Herkunft wegen des bestehenden Rassenunterschiedes schlechterdings unmöglich.
  • Da der nationalsozialistische Staat aber auf das Bestehen und die Pflege einer wahren Hausgemeinschaft einen besonderen Wert legt und von jedem Volksgenossen diese Einstellung im Sinne der Hausgemeinschaft fordert, so kann dem Vermieter und den Mietern arischer Abstammung im Interesse der Erhaltung dieser Hausgemeinschaft nicht zugemutet werden, diese mit Mietern jüdischer Abstammung zu bilden und zu pflegen und mit diesen in derselben Hausgemeinschaft zu leben.
  • Dem Vermieter muß deshalb das Recht zugesprochen werden, Mieter jüdischer Abstammung aus dieser Hausgemeinschaft auszuschließen und von diesen Räumung ihrer Wohnung zu fordern.
  • Leistet ein solcher Mieter jüdischer Abstammung dem Räumungsverlangen des Vermieters keine Folge oder lehnen die Mieter arischer Abstammung eine Hausgemeinschaft mit ihnen ab, so stört er damit die zwischen dem Vermieter und den anderen Mietern arischer Abstammung bestehende Hausgemeinschaft und macht sich durch sein weiteres Wohnenbleiben diesen gegenüber einer erheblichen Belästigung im Sinn des § 2 Mieterschutzgesetz schuldig“.
22. November 1938
Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern

München * Der Völkische Beobachter begründet die Vertreibung der Juden aus arischen Wohnhäusern so:

  • „Es besteht ein dringender Bedarf an Wohnraum, und es ist nicht einzusehen, dass arbeitende deutsche Menschen ohne Unterkunft sind oder sich auf primitivste Weise behelfen müssen.
  • Deshalb müssen die ausgewiesenen Juden ihre Wohnungen vorher auf eigene Kosten renovieren und ihren Hausrat und ihre Möbel zurücklassen.“

Die auf diese Weise freigewordenen, voll eingerichteten Wohnungen werden in der Regel von verdienten Parteigenossen bezogen.