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28. April 1910
München muss ein Wehramt unterhalten

München * Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet in der Frage, warum die Stadt München verpflichtet ist, ein Städtisches Wehramt zu unterhalten, zu Ungunsten der Stadt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine Entscheidung der städtischen Kollegien für einen neuen Standort für das Städtische Wehramt herbeizuführen. 

Suchbegriffe: Wehramt, Kohleninsel
11. Dezember 1985
Die Rodung des Taxöldener Forstes beginnt

Wackersdorf * Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Vortag einen Eilantrag gegen den Sofortvollzug der Genehmigung zurückgewiesen hat, beginnt die DWK mit der Rodung des Baugeländes im Taxöldener Forst. Ein massives Polizeiaufgebot sichert die Arbeiten gegen Proteste und Besetzungsversuche. Damit beginnt die sichtbare Umsetzung des WAA-Projekts.

19. Januar 1988
Verwaltungsgerichtshof erklärt Bebauungsplan für nichtig

München-Maxvorstadt * Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärt den Bebauungsplan „Westlicher Taxöldener Forst“ für nichtig. Die nuklearspezifischen Risiken der geplanten Wiederaufarbeitungsanlage sind zwar erkannt, aber nicht ausreichend in die bauleitplanerische Abwägung einbezogen worden. Nach Auffassung des Gerichts dürfen diese Fragen nicht vollständig in das parallele atomrechtliche Genehmigungsverfahren verlagert werden. 

Das Urteil bedeutet jedoch keinen automatischen vollständigen Baustopp. Die Arbeiten auf dem WAA-Gelände werden auf der Grundlage bereits erteilter Einzelgenehmigungen fortgesetzt. Dennoch erhöht die Entscheidung die rechtliche Unsicherheit des Projekts erheblich. 

20. Mai 2014
Das KVR legt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein

München * Das Kreisverwaltungsreferat legt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden hat, dass der Andechser am Dom des Ex-Wiesnwirts  Sepp Krätz bis zum abschließenden Urteil über den Entzug der Konzession geöffnet bleiben darf. Doch das könnte Jahre dauern.  

Damit, so das Kreisverwaltungsreferat, würde das Gaststättenrecht „zum stumpfen Schwert“ gemacht. 

8. Juli 2014
Der Verwaltungsgerichtshof entzieht Sepp Krätz endgültig die Konzession

München * Der Verwaltungsgerichtshof entzieht dem Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz endgültig die Konzession für den Andechser am Dom. Schließen muss der Andechser aber nicht. Sepp Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit Längerem schon mit ihrem Vater gemeinsam an der Spitze der Wirtschaft steht, wird das Lokal weiter betreiben. Die Stadt will dieses Modell akzeptieren, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen erteilen wird.  

Das Hauptsacheverfahren läuft noch weiter. Bis zur Urteilsverkündung kann es noch Jahre dauern. Offen ist auch noch, wie es mit der Waldwirtschaft in Großhesselohe weitergeht. Das Verfahren wird beim zuständigen Landratsamt geführt. Die Entscheidung steht noch aus.