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13. Juli 1180
Kaiser Barbarossa widerruft die Belehnung des Herzogtums Baiern

Regensburg * Auf dem Reichstag zu Regensburg widerruft Kaiser Friedrich Barbarossa die Belehnung des Herzogtums Baiern an Herzog Heinrich dem Löwen. Das Regensburger Urteil, der zweiten für die Gründung Münchens wichtigen Kaiserurkunde, wird vom selben Fürstengremium getroffen, das den Herzog zuvor abgesetzt hat und steht damit natürlich in einem engen Zusammenhang mit der Entmachtung Heinrichs des Löwen.  

Erstmals ist darin von der Zerstörung der Brücke und der gewaltsamen Verlegung des Marktes von Föhring die Rede. Die Regensburger Kaiserurkunde bezieht sich allerdings mit keinem Wort auf den Augsburger Schied vom 14. Juni 1158. Dafür heißt es:  „Es mögen daher in Gegenwart und Zukunft alle Getreuen des Reiches wissen, dass unser geliebter Albert, Bischof von Freising, vor unserer Majestät erschienen ist und untertänig vor uns Klage geführt hat, dass der Edelmann Heinrich von Braunschweig, vormals Herzog von Baiern und Sachsen, den Markt mit der Brücke in Föhring, den seine Kirche seit uralten Zeiten ungestört in Besitz gehabt hatte, zerstört und ihn gewaltsam in den Ort München verlegt habe“.  

Die Darstellung ist knapp und sehr ungenau. Welchen Markt und welche Brücke sollte denn der Löwe zerstört haben? Lautete der erste Punkt des Augsburger Schieds vom 14. Juni 1158 doch: „Der Markt, der bisher zu Föhring abgehalten wurde, die Zollbrücke und die Münze, werden dort künftig nicht mehr bestehen“.  

Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt enthält der vierte Absatz des Kaiserdiploms eine regalrechtliche Regelung. Demnach wird dem Freisinger Bischof der Markt und die Zollbrücke übertragen. Wie künftig die Einkünfte der Münze aufgeteilt werden, darüber trifft die Urkunde jedoch keine Aussage.  

Um diesen Sachverhalt und die Berechtigung der Klage zu untermauern und eine spätere eventuelle Zurücknahme der Entscheidung zu verhindern, bietet der Freisinger Bischof eine Reihe von hochrangigen Würdenträgern als Zeugen auf.

Damit ist die Rechnung des Klage führenden Bischofs von Freising aufgegangen, indem er sich an das knapp einen Monat zuvor abgeschlossene landrechtliche Verfahren angehängt und gewonnen hat. Er hat in dieser Verfahrensweise die Gelegenheit gesehen, über eine Verurteilung des Welfenherzogs als Friedens- und Rechtsbrecher einen Gewinn für die eigene Kirche herauszuholen. Die Münchner Stadtherrschaft der Freisinger Bischöfe wird bis zum Jahr 1240 andauern. 

24. Oktober 1307
Jacques de Molay legt im Pariser Verhör ein Geständnis ab 

Paris * Der gefangene Großmeister des Templerordens, Jacques de Molay, wird im Pariser Temple vom Inquisitor Guillaume de Paris verhört. Laut Protokoll erklärt er, bei seiner Aufnahme in den Orden vor mehr als vierzig Jahren aufgefordert worden zu sein, Christus zu verleugnen und auf ein Kreuz zu spucken. Er gesteht die Verleugnung, betont jedoch, nur auf den Boden gespuckt zu haben. 

Molay bestätigt damit einzelne Anschuldigungen gegen den Orden, keineswegs aber den gesamten Katalog der behaupteten Vergehen. Sein Geständnis erhält wegen seiner Stellung als Großmeister besonderes Gewicht. Am folgenden Tag wiederholt er es vor einer Versammlung von Geistlichen und Angehörigen der Pariser Universität. 

Die Verhöre finden unter den Bedingungen königlicher Gefangenschaft statt. Gegen zahlreiche Templer werden Drohungen und Folter eingesetzt. Die so gewonnenen Aussagen dienen zur Stützung der Anklage, lassen jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf tatsächliche Ordenspraktiken zu. Molay widerruft sein Geständnis später. 

Dezember 1307
Templerführer widerrufen ihre Geständnisse vor päpstlichen Gesandten 

Paris * Papst Clemens V. entsendet die Kardinäle Bérenger Frédol und Étienne de Suisy nach Paris, um die gefangenen Templerführer anzuhören. Vor ihnen widerrufen Großmeister Jacques de Molay und weitere Ordenswürdenträger ihre zuvor abgelegten Geständnisse. Zu ihnen gehört der Visitator von Frankreich, Hugues de Pairaud. 

Die Gefangenen erklären, ihre belastenden Aussagen unter Zwang abgegeben zu haben. Damit stellen sie die Grundlage des königlichen Vorgehens infrage. Molay und Pairaud ermutigen auch andere Ordensbrüder, ihre Geständnisse zurückzunehmen. Der Widerruf verschärft den Konflikt um die Beweisführung und die Kontrolle über das Verfahren. 

Um Februar 1308
Clemens V. setzt die inquisitorischen Verfahren gegen die Templer aus 

Poitiers - Frankreich * Papst Clemens V. suspendiert die Vollmachten der Inquisitoren in der Templerangelegenheit. Nach den Widerrufen führender Ordensmitglieder wachsen seine Zweifel am bisherigen Vorgehen. Zugleich beanstandet er das nicht autorisierte Eingreifen und beansprucht die Kontrolle über das Verfahren. 

Die Maßnahme führt jedoch nicht zur Freilassung der Gefangenen. Die Templer bleiben in königlicher Haft, und Philipp IV. setzt seinen politischen Druck auf den Papst fort. Über Schuld oder Unschuld des Ordens ist damit noch nicht entschieden. 

16. Oktober 1311
Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben

Vienne * Auf dem Konzil zu Vienne wird der Templerorden aufgehoben. Gleichzeitig entscheidet das Konzil aber auch, dass die Templer der ihnen vorgeworfenen Häresie und Blasphemie nicht überführt sind. Bis dahin geht der König rücksichtslos gegen die Templer vor. Geständnisse werden durch die Folter erzwungen und der Widerruf durch Verbrennen geahndet. Trotzdem sterben viele Templer lieber im Feuer, als ihren Widerruf zurückzuziehen.

Ab dem 6. Dezember 1414
Jan Hus wird in Konstanz in einem Verlies inhaftiert

Konstanz * Jan Hus wird auf der Dominikanerinsel in Konstanz in einem Verlies inhaftiert. Weil Jan Hus seine Thesen nicht widerrufen will, wird der Geleitbrief des Königs für den Kritiker für ungültig erklärt, weil jetzt nicht mehr die weltliche Ordnung für ihn zuständig sei, sondern die kirchliche.

Außerdem war die Zusage - nach damaliger Rechtsauffassung - sowieso ungültig, weil es gegenüber einem Häretiker keine verpflichtende Zusage geben kann.

Bis um den 30. Juni 1415
Jan Hus schwört seinen Lehren nicht ab

Konstanz * Böhmische und mährische Adlige haben erreicht, dass Jan Hus auf dem Konzil von Konstanz sich selbst und seine Lehren öffentlich verteidigen kann. Das Konzil verlangt von Jan Hus „den Widerruf und die Abschwörung seiner Lehren“. Der als Häretiker Angeklagte lehnt dies jedoch ab. 

Personen: Hus Jan
Um den 30. April 1600
Die alte Anna „Pämbin“ widerruft sie ihre Aussage

München-Graggenau * Einige Tage nach ihrem Folterverhör, nachdem sich die alte „Pämbin“ wieder ein wenig erholt hat, widerruft sie ihre Aussage. Der Widerruf führt sie jedoch direkt zurück in die Folterkammer, wo sie erneut alles zugibt, was ihr die Inquisitoren des Herzogs Maximilian I. unterstellen. 

26. Juli 1600
Die Hofkommissare fällen ihr Urteil im Pappenheimer-Prozess

München * Die Hofkommissare unter der Leitung von Dr. Johann Simon Wagnereckh fällen ihr Urteil. Nachdem sie es ausformuliert haben, begeben sie sich in den Falkenturm, wo sie den Malifikanten die Geständnisse vorlesen.

Es ist üblich, den Delinquenten drei Tage vor der Hinrichtung diese sogenannten Urgichten noch einmal zur Kenntnis zu geben, damit sie die Gelegenheit zur Korrektur haben und eventuell Denunziationen zu widerrufen. Aus panischer Angst vor weiteren Folterungen verzichten die Pämbs und ihre Mitangeklagten darauf, den Urgichten zu widersprechen. Danach gewährt man ihnen eine Henkersmahlzeit, die auch gebratenes Fleisch und Wein umfasst. 

21. Januar 1616
Der Hexenprozess gegen die Familie Schwerzin wird wieder aufgenommen

München * Der Hexenprozess gegen Barbara, Elisabeth und Katharina Schwerzin wird wieder aufgenommen. Nach den Geständnissen der Elsl Schwerzin unter der Folter werden vier weitere Frauen verhaftet, jedoch im Mai wieder entlassen. Am letzten Gerichtstag widerrufen die Mutter Katharina und ihre Tochter Bärbl alles vorher gesagte; nur Elsl bleibt bei ihren früheren Aussagen.

Das Stadtgericht nimmt nun den Prozess mit verstärkter Anwendung der Folter wieder auf, prüft aber die erzwungenen Aussagen besser nach und muss feststellen, dass die Aussagen frei erfunden und erlogen sind. 

1633
Galileo Galilei wird verurteilt

Rom * Galileo Galilei muss sich vor der römischen Inquisition verantworten, weil er den Heliozentrismus in seinem Dialog über die beiden hauptsächlichsten Weltsysteme verteidigt. Das Gericht erklärt ihn der „starken Häresieverdächtigung“ für schuldig. Galilei widerruft seine Unterstützung des heliozentrischen Weltbilds und verbringt den Rest seines Lebens unter Hausarrest.

Ab 1643
Der letzte große Hexenprozess in Rain am Lech im Kurfürstentum

Rain am Lech * Im Kurfürstentum Baiern kam es unter der Regierung Maximilians I. in den Jahren 1643/44 zum letzten größeren Hexenprozess in Rain am Lech, der die ungeheuerliche Summe von 3.141 Gulden verschlingt.

  • Die immensen Kosten, die auch aus den Hinterlassenschaften der Hexen nicht finanziert werden können, lassen den Hofrat von weiteren Hexen-Verfolgungen Abstand nehmen.
  • Auch die weitgehend beachteten Beschränkungen der Folter und die Strategie des Widerrufs steuern ihren Teil dazu bei.

Der Tatbestand der Hexerei reicht alleine nicht mehr zur Rechtfertigung eines Todesurteils aus. Hingerichtet werden Zauberer und Hexen im Kurfürstentum Baiern nur noch dann, wenn zudem andere Delikte wie Giftmord, Kindsmord oder Diebstahl nachgewiesen werden können. 

1897
Münchner Künstler protestieren gegen Trambahn-Oberleitungen 

München * Die Elektrifizierung der Trambahn stößt auf heftigen Widerstand aus der Münchner Künstlerschaft. Die Kritiker sehen das Stadtbild durch die zahlreichen Fahrdrähte beeinträchtigt. Eine Entschließung, die unter anderem Franz von Lenbach und die Brüder Gabriel und Emanuel von Seidl unterzeichnen, fordert ein grundsätzliches Verbot von Oberleitungen. 

Auch der königliche Hof setzt Einschränkungen durch: In der Ludwigstraße nördlich der Galeriestraße wird die Oberleitung nur vorläufig und unter dem Vorbehalt eines Widerrufs genehmigt, bis ein geeignetes System ohne Fahrdrähte zur Verfügung steht. In der Brienner Straße und am Odeonsplatz bleibt sie zum Schutz des repräsentativen Stadtbildes untersagt. 

Um das Jahr 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“. 

7. Dezember 1918
Ministerpräsident Eisner erklärt Auers Rücktritt für nichtig

München * Der MSPD-Innenminister Erhard Auer wird kurz nach Mitternacht von ungefähr 300 Demonstranten in seiner Wohnung „überfallen“. Sie holen ihn aus dem Bett und erzwingen von ihm mit vorgehaltenem Gewehr seinen Rücktritt. Erhard Auer äußert sich daraufhin: „Der Gewalt weichend erkläre ich [..], dass ich das Amt des Ministers des Inneren niederlege.“

In der Zwischenzeit ist Ministerpräsident Kurt Eisner in Auers Wohnung geeilt. In seinem ehrlichen Bemühen, Gesetz und Ordnung des Freistaats aufrecht zu erhalten, weist er die Demonstranten auf das Falschsein ihrer Gewalthandlungen hin und wird dafür begeistert gefeiert. Er entgegnet den Angreifern: Ihr Handeln sei „sicherlich gut gemeint und […] sicherlich aus Liebe zu mir geschehen, aber es war nicht gut“.

Eisner und Auer sind sich einig, dass das Rücktrittsgesuch öffentlich widerrufen werden soll. Ministerpräsident Kurt Eisner nimmt Auers Rücktritt nicht an und erklärt die „erpresste Erklärung“ für nichtig. Gegen vier Uhr früh ist die Angelegenheit erledigt und die Ruhe in der Stadt wieder eingekehrt. 

2. Mai 1919
Eine Denunziationswelle setzt ein

München * Eine Denunziationswelle setzt ein. Das für politische Straftaten zuständige Stand- und Volksgericht am Mariahilfplatz hat Hochkonjunktur. Da wird so manche offene Rechnung beglichen.

Beispiel: Der Straßenbahnschaffner Alois Bosch gerät mit seinem Nachbarn in Streit. Daraufhin geht dieser zur Polizei und behauptet, Bosch hätte am 2. Mai auf heranrückende Truppen geschossen. Obwohl er seine Aussage später widerruft, wird der Straßenbahner wegen Mitgliedschaft in der Roten Armee zu zwei Wochen Haft verurteilt. Wegen dieser Vorstrafe wird Bosch von seinem Arbeitgeber, der Stadt München, entlassen. 

12. Mai 1924
Kein Verfahren gegen Kahr, Seißer und Lossow 

München * Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Generalstaatskommissar Gustav Ritter von Kahr, Landespolizeichef Hans Ritter von Seißer und den früheren Reichswehrbefehlshaber Otto von Lossow ein. Ein Vorsatz der drei Beschuldigten, sich am Hitler-Ludendorff-Putsch vom 8. und 9. November 1923 zu beteiligen, sei nicht nachzuweisen. 

Kahr, Seißer und Lossow haben während des Umsturzversuchs eine widersprüchliche Rolle gespielt: Im Bürgerbräukeller erklären sie zunächst – unter dem Druck der bewaffneten Putschisten – ihre Unterstützung, widerrufen diese jedoch noch in derselben Nacht und leiten Gegenmaßnahmen ein. Wegen ihres mehrdeutigen Verhaltens und ihrer vorausgegangenen eigenen Diktaturpläne ist bereits ihr Ausschluss vom Münchner Hochverratsprozess auf scharfe Kritik gestoßen. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens bleiben sie strafrechtlich unbehelligt. 

10. Januar 1969
George Harrison verlässt die Film- und Plattenaufnahmen

London * George Harrison verlässt nach einem erbitterten Streit mit John Lennon die Film- und Plattenaufnahmen von „Let It Be“, nachdem es zuvor schon Auseinandersetzungen mit Paul McCartney gab. Erst nach zwei klärenden Gesprächen aller vier Beatles können die Aufnahmen am 21. Januar fortgeführt werden. Der Bruch ist aber unwiderruflich eingetreten.