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Fakten

Die baierischen Landstände huldigen Kaiser Joseph I. 

1. Juli 1705

München * Vertreter der baierischen Landstände leisten Kaiser Joseph I. den Treueid und erkennen damit die Herrschaft der Kaiserlichen Administration an. Zu den Landständen gehören die Prälaten, der Adel sowie die Vertreter der Städte und Märkte; die bäuerliche Bevölkerung besitzt keine eigene Vertretung. 

Die Huldigung verschafft der Besatzungsregierung politische und rechtliche Anerkennung durch die führenden Kräfte des Landes. Sie bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass diese ihre Bindung an den im Exil lebenden Kurfürsten Max Emanuel endgültig aufgeben.