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Fakten

Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft

10. Juni 1813

München - Königreich Baiern * Das sogenannte „Baierische Judenedikt“ regelt erstmals einheitlich die „Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern“. Es stellt einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Eingliederung der Juden in den baierischen Staat dar, enthält jedoch zugleich zahlreiche Einschränkungen.

Einerseits bringt das Edikt Verbesserungen: 

  • Juden erhalten mehr bürgerliche Rechte, 
  • dürfen Grundbesitz erwerben und 
  • werden stärker in das staatliche Leben integriert. 

Das Edikt schafft zusätzlich die rechtliche Grundlage für die Bildung jüdischer Kultusgemeinden sowie für die Einrichtung von Gotteshäusern und Friedhöfen. Damit wird jüdisches Gemeindeleben offiziell anerkannt und gefestigt.

Andererseits bleibt das Edikt stark von staatlicher Kontrolle geprägt. Besonders bedeutend war das sogenannte Matrikelgesetz. 

  • Für jede Gemeinde wird eine feste Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt. 
  • Nur wer eine Matrikelstelle besitzt, darf sich dauerhaft niederlassen, heiraten und eine Familie gründen. 
  • Viele junge Juden konnten deshalb keine eigene Familie in ihrer Heimat gründen und sind zur Auswanderung gezwungen, häufig nach Nordamerika. 
  • Außerdem begünstigt das System wohlhabendere Familien, die leichter Matrikelstellen sichern können.

Das Judenedikt ist einerseits ein Schritt zur rechtlichen Konsolidierung und Emanzipation der jüdischen Bevölkerung, andererseits aber auch ein Instrument zur Begrenzung und Kontrolle jüdischen Lebens in Baiern.