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2000
0 Chronik 2026
17. Juni 1805
Ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München

München * Das „Regulativ über die Verhältnisse der hiesigen Judenschaft“ ist ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München. Es stellt erstmals eine staatlich geregelte Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben dar, bleibt aber von starken Einschränkungen geprägt.

Das Regulativ erlaubt jüdischen Familien die offizielle Niederlassung in München, begrenzt ihre Zahl jedoch streng durch eine Judenmatrikel. 

  • Anfangs dürfen nur 32 Familien und fünf Witwen dauerhaft in der Stadt leben. 
  • Auch Eheschließungen stehen unter staatlicher Kontrolle und sind nur mit polizeilicher Genehmigung sowie ausreichendem Vermögen möglich.

Zugleich bringt das Regulativ einige Verbesserungen: 

  • Juden werden von diskriminierenden Sonderabgaben wie Leib- und Pflasterzöllen befreit, 
  • durften ihre Religion privat ausüben und einen eigenen Friedhof anlegen. 
  • Öffentliche Synagogen bleiben allerdings weiterhin verboten. 
  • Zudem erhalten jüdische Händler mehr Möglichkeiten zur Teilnahme am Wirtschaftsleben, allerdings unter staatlicher Aufsicht.

Historisch markiert das Regulativ den Übergang von der bloßen Duldung einzelner Juden hin zu einer staatlich anerkannten, aber streng kontrollierten jüdischen Gemeinde. Es ist damit sowohl ein erster Schritt zur Emanzipation als auch ein Instrument staatlicher Kontrolle. Gleichzeitig bildet es eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung der jüdischen Gemeinde Münchens und gilt als Vorläufer des Bayerischen Judenedikts von 1813.

10. Juni 1813
Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft

München - Königreich Baiern * Das sogenannte „Baierische Judenedikt“ regelt erstmals einheitlich die „Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern“. Es stellt einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Eingliederung der Juden in den baierischen Staat dar, enthält jedoch zugleich zahlreiche Einschränkungen.

Einerseits bringt das Edikt Verbesserungen: 

  • Juden erhalten mehr bürgerliche Rechte, 
  • dürfen Grundbesitz erwerben und 
  • werden stärker in das staatliche Leben integriert. 

Das Edikt schafft zusätzlich die rechtliche Grundlage für die Bildung jüdischer Kultusgemeinden sowie für die Einrichtung von Gotteshäusern und Friedhöfen. Damit wird jüdisches Gemeindeleben offiziell anerkannt und gefestigt.

Andererseits bleibt das Edikt stark von staatlicher Kontrolle geprägt. Besonders bedeutend war das sogenannte Matrikelgesetz. 

  • Für jede Gemeinde wird eine feste Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt. 
  • Nur wer eine Matrikelstelle besitzt, darf sich dauerhaft niederlassen, heiraten und eine Familie gründen. 
  • Viele junge Juden konnten deshalb keine eigene Familie in ihrer Heimat gründen und sind zur Auswanderung gezwungen, häufig nach Nordamerika. 
  • Außerdem begünstigt das System wohlhabendere Familien, die leichter Matrikelstellen sichern können.

Das Judenedikt ist einerseits ein Schritt zur rechtlichen Konsolidierung und Emanzipation der jüdischen Bevölkerung, andererseits aber auch ein Instrument zur Begrenzung und Kontrolle jüdischen Lebens in Baiern. 

Dezember 1891
Angriffe auf die rechtliche Gleichstellung der Juden

München * Der „Deutsch-Soziale Verein“ verlangt die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869, das die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung festgeschrieben hatte. Zudem fordert er 

  • eine Beschränkung der Gewerbefreiheit, 
  • die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie 
  • Maßnahmen gegen neue Vertriebsformen, insbesondere gegen die aufkommenden Warenhäuser, die nach Ansicht des Vereins den örtlichen Einzelhandel und das traditionelle Handwerk gefährden.
Dezember 1891
Die erste antisemitische Gesellschaft in München gegründet

München * Mit dem Deutsch-Sozialen-Verein wird in München erstmals eine antisemitische Gesellschaft gegründet. Er fordert unter anderem die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869,  das die jüdische Bevölkerung erstmals offiziell vor dem Gesetz gleichstellt.

Darüber hinaus die Beschränkung der Gewerbefreiheit, die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie ein Verbot der neuen, die Existenz der ortsansässigen Detailhändler und des heimischen Handwerks bedrohende Verkaufsformen, worunter in erster Linie die gerade aufkommenden Warenhäuser gemeint sind.

1897
Die SPD fordert die Trennung von Staat und Kirche

München * Der Bayerische Bauernbund - BBB fordert unter anderem

  • die Aufhebung der kirchlichen Schulaufsicht und
  • die Abschaffung der aristokratischen Ersten Kammer.  

Georg von Vollmar, der Führer der SPD fordert die Trennung von Staat und Kirche und kritisiert die Vormundschaft der Kirche über die Lehrer.  

Das Zentrum sieht darin ein Streben nach Entchristlichung der Schule, wie sie auch den Liberalen vorschwebe, und fordert im Umkehrschluss „die volle Emanzipation der Kirche von den Fesseln staatlicher Bevormundung“.

13. April 1919
Das Regierungsprogramm der Kommunistischen Räterepublik

München - Freistaat Bayern * Die Proklamation der Zweiten Räterepublik ist ein aussichtsloses Unterfangen, denn Münchens Isolation in Gesamtbayern ist noch weiter gestiegen und von außen ist keine Unterstützung zu erwarten, da die Reichsregierung Herr der militärischen Lage ist. Eine vage Hoffnung verbindet sich allenfalls mit Aufständen in Österreich.

  • Eugen Leviné will ein revolutionäres Exempel statuieren, den „Massen Anschauungsunterricht geben, ihnen zeigen, wie eine Räterepublik aufgebaut wird“, und hofft, auch eine niedergeschlagene Räterepublik würde weitere Emanzipationsversuche herausfordern.
  • Gegenüber ihrer Vorgängerin bemüht sich die kommunistische Räteregierung mit Hochdruck um die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats.
  • Ihr geht es nicht um die bloße Übernahme der Gewalt, sondern um die Zerschlagung des bestehenden Staatsapparates. Vorrang besitzt die Bildung eines eigenen Behördenapparates mit verschiedenen Kommissionen und die Schaffung einer Roten Armee.
  • Zur Abwehr gegenrevolutionärer Putschvorhaben tritt bis zum 23. April ein Generalstreik in Kraft.
  • Das gesamte Bankwesen wird unter der Leitung von Emil Maenner und Towia Axelrod nationalisiert,
  • die Gewerbe- und Industriebetriebe vorerst nicht sozialisiert, aber der Kontrolle der Betriebsräte unterstellt.
  • Mit drakonischen Strafandrohungen wird versucht, gegen Plünderer und „Revolutionsschmarotzer“ vorzugehen.
  • Die bürgerliche Presse wird verboten. Während des Generalstreiks erschienen allein die kostenlos verteilten „Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte“.

Trotz großer Anstrengungen bleiben auch die Herrschaftsorgane der Zweiten Räteregierung weitgehend ineffizient - es fehlt an zuverlässigen Kräften und der Zeitdruck ist groß.