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4. Juli 1776
Die europäische Aufklärung will den Menschen befreien

München * Freiherr Maximilian von Montgelas erfährt seine politische Prägung in der Zeit der Aufklärung, die der Philosoph Immanuel Kant als den Ausgang des Menschen aus seiner Unmündigkeit beschreibt.

Die europäische Aufklärung will den Menschen emanzipieren und ihn von den geistigen und gesellschaftlichen, den kirchlichen und staatlichen Zwängen befreien. Ihre Philosophen und Publizisten sprechen dem Menschen eine gottgegebene Würde und natürliche Rechte zu: So auch das Recht, kraft seiner Vernunft und Dank seiner Erfahrung sein Leben zu gestalten. 

Außerdem soll der freie Mensch sich mit seinesgleichen zusammentun und die alten Gewalten - Monarchie und Aristokratie - in die Schranken weisen, wenn nicht sogar beseitigen. Die befreiten Menschen sollen eine neue Gesellschaft bilden und einen neuen Staat gründen, welcher die Selbstverwirklichung jedes Einzelnen ermöglicht und somit dem Fortschritt Aller dient.

In Amerika werden diese Gedanken in Taten umgesetzt, als sich am 4. Juli 1776 die dreizehn englischen Kolonien zu „freien und unabhängigen Staaten“ erklären. Die Grundlage bildete die Erkenntnis, dass alle Menschen gleich geschaffen, sowie von ihrem Schöpfer mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet worden sind. Dazu gehört Leben, Freiheit und das Streben nach Glück. Freie und gleiche Menschen wählen sich eine Regierung, die, wenn sie nicht mehr ihre Zustimmung hat, durch eine andere ersetzt werden muss. 

17. Juni 1805
Ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München

München * Das „Regulativ über die Verhältnisse der hiesigen Judenschaft“ ist ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München. Es stellt erstmals eine staatlich geregelte Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben dar, bleibt aber von starken Einschränkungen geprägt.

Das Regulativ erlaubt jüdischen Familien die offizielle Niederlassung in München, begrenzt ihre Zahl jedoch streng durch eine Judenmatrikel. 

  • Anfangs dürfen nur 32 Familien und fünf Witwen dauerhaft in der Stadt leben. 
  • Auch Eheschließungen stehen unter staatlicher Kontrolle und sind nur mit polizeilicher Genehmigung sowie ausreichendem Vermögen möglich.

Zugleich bringt das Regulativ einige Verbesserungen: 

  • Juden werden von diskriminierenden Sonderabgaben wie Leib- und Pflasterzöllen befreit, 
  • durften ihre Religion privat ausüben und einen eigenen Friedhof anlegen. 
  • Öffentliche Synagogen bleiben allerdings weiterhin verboten. 
  • Zudem erhalten jüdische Händler mehr Möglichkeiten zur Teilnahme am Wirtschaftsleben, allerdings unter staatlicher Aufsicht.

Historisch markiert das Regulativ den Übergang von der bloßen Duldung einzelner Juden hin zu einer staatlich anerkannten, aber streng kontrollierten jüdischen Gemeinde. Es ist damit sowohl ein erster Schritt zur Emanzipation als auch ein Instrument staatlicher Kontrolle. Gleichzeitig bildet es eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung der jüdischen Gemeinde Münchens und gilt als Vorläufer des Bayerischen Judenedikts von 1813.

10. Juni 1813
Im Königreich Baiern tritt das Judenedikt in Kraft

München - Königreich Baiern * Das sogenannte „Baierische Judenedikt“ regelt erstmals einheitlich die „Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Baiern“. Es stellt einen wichtigen Schritt zur rechtlichen Eingliederung der Juden in den baierischen Staat dar, enthält jedoch zugleich zahlreiche Einschränkungen.

Einerseits bringt das Edikt Verbesserungen: 

  • Juden erhalten mehr bürgerliche Rechte, 
  • dürfen Grundbesitz erwerben und 
  • werden stärker in das staatliche Leben integriert. 

Das Edikt schafft zusätzlich die rechtliche Grundlage für die Bildung jüdischer Kultusgemeinden sowie für die Einrichtung von Gotteshäusern und Friedhöfen. Damit wird jüdisches Gemeindeleben offiziell anerkannt und gefestigt.

Andererseits bleibt das Edikt stark von staatlicher Kontrolle geprägt. Besonders bedeutend war das sogenannte Matrikelgesetz. 

  • Für jede Gemeinde wird eine feste Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt. 
  • Nur wer eine Matrikelstelle besitzt, darf sich dauerhaft niederlassen, heiraten und eine Familie gründen. 
  • Viele junge Juden konnten deshalb keine eigene Familie in ihrer Heimat gründen und sind zur Auswanderung gezwungen, häufig nach Nordamerika. 
  • Außerdem begünstigt das System wohlhabendere Familien, die leichter Matrikelstellen sichern können.

Das Judenedikt ist einerseits ein Schritt zur rechtlichen Konsolidierung und Emanzipation der jüdischen Bevölkerung, andererseits aber auch ein Instrument zur Begrenzung und Kontrolle jüdischen Lebens in Baiern. 

27. Mai 1832
Kritische Töne auf dem Hambacher Fest gegen die Regierung

Hambach * Auf dem Hambacher Fest demonstrieren rund 30.000 Menschen aus Süddeutschland in den Farben Schwarz-Rot-Gold für die Einheit Deutschlands, für eine föderative deutsche Republik und für eine Allianz der demokratischen Bewegungen Europas. Offenbar sind viele Frauen dem Aufruf gefolgt, der sich ja auch ausdrücklich an die „deutschen Frauen und Jungfrauen“ gewendet hat, „deren politische Missachtung in der europäischen Ordnung ein Fehler [...] ist“.

Die Festteilnehmer tragen Fahnen mit politischen Aufschriften mit, die auf die Themen der Veranstaltung aufmerksam machen. In mehr als zwanzig Reden beschreibt man die augenblickliche politische Lage und beschreibt - in einer heute ungewohnt pathetischen Sprache - die künftige Gestaltung Deutschlands.

  • Die Forderung nach Einheit meint die staatliche Einheit der deutschen Kulturnation, die auf der gemeinsamen Sprache und der gemeinsamen historischen Vergangenheit beruht.
  • Die Forderung nach Freiheit meint die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit sowie Handels- und Gewerbefreiheit.
  • Die Forderung nach Gleichheit richtet sich gegen die mittelalterliche „Ständeordnung“, die die Menschen in Adel, Klerus und den dritten Stand, welcher über keinerlei politischen Rechte verfügt, einteilt. Gleichheit meint aber auch eine Gleichberechtigung aller Staatsbürger vor dem Gesetz ohne Bindung an den Geburtsstand.
  • Gegen dieses absolutistische System setzen die Hambacher die Volkssouveränität als den obersten Wert der Staatsverfassung. Die Macht im Staate soll vom Volk ausgehen, gesetzlich festgelegt und kontrollierbar sein, damit Willkürakte verhindert werden und der Einzelne mit Hilfe der Gesetze in seinen Eigentums- und Freiheitsrechten geschützt ist.
  • Anstelle der dem Fürsten verantwortlichen Heere fordern die Hambacher eine allgemeine Bürgerbewaffnung.
  • Die Frau wird als gleichberechtigte Partnerin des Mannes gesehen. Sie ist „nicht mehr die dienstpflichtige Magd des herrschenden Mannes, sondern die freie Genossin des freien Bürgers“, deren Aufgabe es ist, frühzeitig ein politisches Verantwortungsbewusstsein in den Kindern zu wecken.

Überhaupt sehen die in Hambach Versammelten in der politischen Bildungsarbeit ein bedeutendes Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen. Das soll in einem öffentlichen Meinungsbildungsprozess in der Presse und auf Volksversammlungen gefördert werden, damit sich die Ziele der Einheit, der Freiheit, der Gleichheit und der Volkssouveränität in der Bevölkerung festsetzen und so allmählich gewaltlos verwirklicht werden können. 

Dezember 1891
Angriffe auf die rechtliche Gleichstellung der Juden

München * Der „Deutsch-Soziale Verein“ verlangt die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869, das die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Bevölkerung festgeschrieben hatte. Zudem fordert er 

  • eine Beschränkung der Gewerbefreiheit, 
  • die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie 
  • Maßnahmen gegen neue Vertriebsformen, insbesondere gegen die aufkommenden Warenhäuser, die nach Ansicht des Vereins den örtlichen Einzelhandel und das traditionelle Handwerk gefährden.
Dezember 1891
Die erste antisemitische Gesellschaft in München gegründet

München * Mit dem Deutsch-Sozialen-Verein wird in München erstmals eine antisemitische Gesellschaft gegründet. Er fordert unter anderem die Aufhebung des Emanzipationsgesetzes von 1869,  das die jüdische Bevölkerung erstmals offiziell vor dem Gesetz gleichstellt.

Darüber hinaus die Beschränkung der Gewerbefreiheit, die Einführung von Befähigungsnachweisen sowie ein Verbot der neuen, die Existenz der ortsansässigen Detailhändler und des heimischen Handwerks bedrohende Verkaufsformen, worunter in erster Linie die gerade aufkommenden Warenhäuser gemeint sind.

1897
Die SPD fordert die Trennung von Staat und Kirche

München * Der Bayerische Bauernbund - BBB fordert unter anderem

  • die Aufhebung der kirchlichen Schulaufsicht und
  • die Abschaffung der aristokratischen Ersten Kammer.  

Georg von Vollmar, der Führer der SPD fordert die Trennung von Staat und Kirche und kritisiert die Vormundschaft der Kirche über die Lehrer.  

Das Zentrum sieht darin ein Streben nach Entchristlichung der Schule, wie sie auch den Liberalen vorschwebe, und fordert im Umkehrschluss „die volle Emanzipation der Kirche von den Fesseln staatlicher Bevormundung“.

13. April 1919
Das Regierungsprogramm der Kommunistischen Räterepublik

München - Freistaat Bayern * Die Proklamation der Zweiten Räterepublik ist ein aussichtsloses Unterfangen, denn Münchens Isolation in Gesamtbayern ist noch weiter gestiegen und von außen ist keine Unterstützung zu erwarten, da die Reichsregierung Herr der militärischen Lage ist. Eine vage Hoffnung verbindet sich allenfalls mit Aufständen in Österreich.

  • Eugen Leviné will ein revolutionäres Exempel statuieren, den „Massen Anschauungsunterricht geben, ihnen zeigen, wie eine Räterepublik aufgebaut wird“, und hofft, auch eine niedergeschlagene Räterepublik würde weitere Emanzipationsversuche herausfordern.
  • Gegenüber ihrer Vorgängerin bemüht sich die kommunistische Räteregierung mit Hochdruck um die Verwirklichung der Diktatur des Proletariats.
  • Ihr geht es nicht um die bloße Übernahme der Gewalt, sondern um die Zerschlagung des bestehenden Staatsapparates. Vorrang besitzt die Bildung eines eigenen Behördenapparates mit verschiedenen Kommissionen und die Schaffung einer Roten Armee.
  • Zur Abwehr gegenrevolutionärer Putschvorhaben tritt bis zum 23. April ein Generalstreik in Kraft.
  • Das gesamte Bankwesen wird unter der Leitung von Emil Maenner und Towia Axelrod nationalisiert,
  • die Gewerbe- und Industriebetriebe vorerst nicht sozialisiert, aber der Kontrolle der Betriebsräte unterstellt.
  • Mit drakonischen Strafandrohungen wird versucht, gegen Plünderer und „Revolutionsschmarotzer“ vorzugehen.
  • Die bürgerliche Presse wird verboten. Während des Generalstreiks erschienen allein die kostenlos verteilten „Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte“.

Trotz großer Anstrengungen bleiben auch die Herrschaftsorgane der Zweiten Räteregierung weitgehend ineffizient - es fehlt an zuverlässigen Kräften und der Zeitdruck ist groß.