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18. April 1371
Hohe Aufnahmegebühren erschweren den Erwerb des Münchner Bürgerrechts

München * Der Münchner Rat setzt die Aufnahmegebühr für das Bürgerrecht auf fünf Pfund Pfennig fest. Für mittellose Zugezogene, darunter viele Tagelöhner, Kleinhandwerker und Dienstboten, stellt diese Summe eine kaum überwindbare Hürde dar. Die Stadt bevorzugt vermögende Neubürger und will eine zusätzliche Belastung der Stadtkasse durch die Versorgung armer Menschen vermeiden. 

Die Stände- und Zunftordnung sowie der begrenzte Wohnraum innerhalb der Stadtmauern erschweren mittellosen Fremden zudem eine dauerhafte Ansiedlung. Fehlendes Bürgerrecht bedeutet jedoch nicht grundsätzlich, dass jemand außerhalb Münchens wohnen muss: Gesellen, Knechte und Mägde leben und arbeiten auch in städtischen Haushalten. 

Für zahlreiche Zugezogene werden die außerhalb des Münchner Burgfriedens gelegenen Orte Au und Haidhausen zu Wohnorten. Die Arbeitsmöglichkeiten in München tragen in den folgenden Jahrhunderten zum Wachstum dieser Ansiedlungen bei.

1590
Die Au und Niedergiesing wachsen 

Au - Niedergiesing * Für die beiden Ansiedlungen werden 97 Behausungen angegeben. Viele Tagelöhner und Dienstboten, die in München Arbeit finden, wohnen hier in kleinen Häusern. Diese entstehen ohne einheitlichen Straßenplan auf wenig ertragreichem [= „ödem“] Grund: in der Überschwemmungsebene der Isar, an den Hängen und in Gruben. Die Obrigkeit sieht die weitere Besiedlung zunehmend kritisch. 

Um 1600
Herbergshäuser prägen die Vororte östlich der Isar 

Haidhausen - Au  Lohe * In den Ansiedlungen vor München verbreitet sich das Herbergssystem. Eine „Herberge“ bezeichnet dabei einen eigenen Wohnanteil innerhalb eines Hauses: Er kann nur eine Stube, eine Wohnung oder ein ganzes Stockwerk umfassen. Mehrere Menschen besitzen so Anteile am selben Gebäude. Solche Wohnteile heißen auch „Gemächer“, ihre Eigentümer werden in den Quellen als „Gmächler“ bezeichnet.  

  • Die später beschriebenen Herbergshäuser bestehen häufig aus Holz oder Fachwerk und sind in kleine Quartiere geteilt. 
  • Zu einem Wohnteil gehören meist eine niedrige Stube, eine Kammer, eine kleine Küche sowie ein „Kastl“ und eine „Holzleg“ für Vorräte und Brennholz. 
  • Kleine Fenster mit verbleiten Scheiben lassen wenig Licht herein. 
  • Wände und Decken sind aus Holz und werden gekalkt. 
  • Oft gibt es nur in der Stube eine Feuerstelle; dort wird auch gekocht und gewaschen. 
  • Dachräume dienen ebenfalls zum Wohnen. 
  • Meist decken Schindeln die Dächer, Ziegel sind seltener. 
  • Unterschiedlich angeordnete Kamine, Dachaufbauten und gelegentlich kleine Erker geben den Häusern ihr vielfältiges Aussehen. 
  • Eigene Eingänge und Außentreppen trennen die Anteile voneinander; 
  • am Hang sind obere Stockwerke mitunter direkt vom höher gelegenen Gelände aus zugänglich.
Ab 1619
Der Festungsbau verändert das Lehel und begünstigt die Entstehung von Herbergen 

München-Lehel * Mit dem Bau der neuen Stadtbefestigung müssen zahlreiche Gewerbeanlagen unmittelbar vor den alten Stadtmauern weichen. Später entstehen sie nur teilweise wieder auf einem wesentlich kleineren Gelände zwischen den Befestigungswerken und der Isar. 

Die Hofbehörden beanspruchen auch das unbebaute Vorfeld der Bastionen und Schanzen. Ohne die städtischen Burgfriedensrechte zu berücksichtigen, vergeben sie Flächen zur Anlage von Gärten und Sommerhäusern. Adelige Grundbesitzer im damals als „auf dem Lehen“ bezeichneten Gebiet folgen diesem Beispiel: Sie überlassen Arbeitern der Stadtbleiche, der Zimmerplätze und der Lände Grundstücke zur Errichtung einfacher Unterkünfte. Dafür verlangen sie einen regelmäßigen Bodenzins sowie ein Laudemium, eine Abgabe bei Besitzwechsel. 

So finden zunehmend Menschen innerhalb des Münchner Burgfriedens Unterkunft, die den strengen Vermögensanforderungen des Magistrats nicht entsprechen. Besonders die gräfliche Familie Tattenbach fördert diese Ansiedlung und beansprucht um ihren Garten mit dem „Gschlößl“ sogar eine eigene Niedergerichtsbarkeit. 

Die kleinen Häuser werden in einzeln veräußerbare Wohneinheiten aufgeteilt. Diese „Gemächer“ oder „Herbergen“ umfassen ein oder mehrere Zimmer. Die Aufteilung ermöglicht eine intensive Nutzung der Gebäude und verschafft den Grundbesitzern Einnahmen aus Bodenzinsen und Besitzwechselabgaben. 

8. November 1625
Die Hofkammer will die Ansiedlung durch Heirat einschränken 

Au * Die Hofkammer beklagt, dass auswärtige Männer durch die Heirat mit ortsansässigen Witwen ein Niederlassungsrecht erwerben. Sie fordert, auch den Frauen das Bleiberecht zu entziehen, wenn ihre neuen Ehemänner nicht über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügen. Damit soll die Eheschließung allein nicht mehr zur dauerhaften Ansiedlung in der Au berechtigen. Ob die Forderung umgesetzt wird, bleibt offen. 

1691
Der Hofrat versucht, den Bau weiterer Wohnungen im Lehel zu unterbinden 

München-Lehel * Der Hofrat versucht vergeblich, die Errichtung weiterer Wohnungen in den Gärten des Lehels zu untersagen. Die Ansiedlung, die auch die Familie Tattenbach durch die Vergabe von Herbergen fördert, widerspricht den obrigkeitlichen Bemühungen, den Zuzug mittelloser Menschen zu begrenzen. 

Zur Begründung erklärt der Hofrat, durch die neuen Bewohner werde „der petl bey alhiesiger statt nur vermehret“. Die Grundbesitzer profitieren dagegen von den Bodenzinsen und den Abgaben bei Besitzwechseln.

3. März 1692
Kurfürst Max Emanuel erklärt Haidhausen zur geschlossenen Hofmark

Haidhausen * Da Graf Franz Pongraz von Leiblfing in seinem Bestreben, die Erhöhung seines Besitzes in Haidhausen zur geschlossenen Hofmark, nicht nachlässt, erklärt Kurfürst Max Emanuel schließlich die Hofmark des Geheimen und Conferenzrates, Kämmerers, Revisionsrates und Pflegers von Waldmünchen, des inzwischen in den Reichsstand erhobenen Reichsgrafen von Leiblfing - wegen der „vill vnd lange Jar trew geleisteter Dienst vnd aus absonderlichen gnaden“ - mitsamt dem Brunnthal für geschlossen. Damit ist der Haidhauser Schlossbesitzer endlich am Ziel seiner langjährigen Bemühungen.  

In seiner geschlossenen Hofmark unterstehen ihm nun alle dem „Hofkastenamte zinsbaren Unterthanen zu Haidhausen“ und nicht nur die Bauern und Dienstboten, die seine Güter bearbeiteten. Neben riesigen landwirtschaftlichen Flächen besitzt der Graf auch das Recht Scharwerke, Bodenzins und sonstige Steuern und Abgaben - also die gesamten Einkünfte aus Haidhausen - einzutreiben. Selbst die Vergabe der Gerechtsamkeiten“ also die Erlaubnis innerhalb der Hofmark ein bestimmtes Handwerk oder Gewerbe ausüben zu dürfen, unterliegen nun ausschließlich seiner Entscheidung.  

  • Dem Hofmarkherrn unterstehen „im Dorfe 85 Hausbesitzer, die Scharwerkgeld zu entrichten haben.  
  • In der Schwaige nimmt er von 42 Untertanen Scharwerkgeld und Bodenzins ein.  
  • Der Großwirt hat Stift und Gilt zu entrichten und Melber, Metzger, Schmid, Hufschmid und Schneider haben unterschiedliche Beträge abzuführen.  
  • Der jährliche Ertrag der Hofmark beläuft sich auf 188 Gulden 11 Kreuzer“.
  • Die Konsequenz aus der Erhebung Haidhausens zur geschlossenen Hofmark ist der Austritt aus dem Verband des Gerichts ob der Au.  

Während der Leiblfing‘schen Hofmarkszeit wird die Ansiedlung minderbemittelter Leute stark begünstigt. Jeder, der die Gebühren entrichten und eine Herberge erwerben kann, darf sich niederlassen und heiraten. Zeitgenossen merken kritisch an, dass der Hofmarkherr nur auf seinen Vorteil bedacht ist und sein Streben einzig der Erhöhung seiner Einnahmen gilt. Er ergreift „jede Gelegenheit Geld aus den Untertanen zu pressen, z.B. durch offenbare Begünstigung der Herbergskäufe und Ansässigmachungen und Verehelichungen, wegen der anfallenden Laudemien, Verbriefungs- und anderer Taxen und Sporteln“. 

1805
Unhaltbare Zustände in Haidhausen

Haidhausen * Die Baierische Landesregierung gibt der Hofmarkverwaltung die Schuld an den unhaltbaren Zuständen in Haidhausen, da sie „ständig ganz unvermögenden Leuten die Ansiedlung und Verehelichung genehmige, sich aber dann nicht mehr um sie bekümmere, so daß sie in Armut gerieten und zum Bettel ihre Zuflucht nehmen müßten, um ihren Lebensunterhalt zu gewinnen“.

25. August 1876
Die Wittelsbacherbrücke wird der Öffentlichkeit übergeben

München-Ludwigsvorstadt - München-Au * Am 31. Geburtstag König Ludwigs II. wird die Wittelsbacherbrücke der Öffentlichkeit übergeben. Die eiserne Brücke stammt von der Münchner Tochtergesellschaft der Cramer-Klett'schen Eisenwerke Nürnberg, der Süddeutschen Brückenbaugesellschaft.

Einen besonderen Aufwand betreibt man mit den zwei Brückenportalen, die reich ausgestattet waren. Den bisherigen Holzsteg reißt man kurz vor Fertigstellung der Brücke ab. Zweifellos ist eine leistungsfähige Brücke für Untergiesing überlebensnotwendig, da hier bisher nur sehr wenig funktioniert hat: kein Bahnhof, kein Schlachthof, dafür aber der städtebaulich stark behindernde Bahndamm.

Eine Brücke ist Untergiesings letzte Chance, denn nur durch sie ist mit einer großflächigen Ansiedlung von Industriebetrieben und Unternehmen zu rechnen, nur durch sie entstehen neue Impulse für die Entwicklung des Stadtviertels, nur durch den neuen Isarübergang kann der Wohlstand der Bewohner gefördert werden und nur durch ihn kann bei der Vorstadt-Bevölkerung „Bildung und bürgerlicher Freisinn“ zunehmen.