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Um Juni 1905
Polemik der „Münchener Bier-Chronik“ gegen die Unionsbrauerei

München-Haidhausen * Die wöchentlich erscheinende „Münchener Bier-Chronik“, eine Fach- und Werbezeitschrift der Münchner Brauereien, berichtet über das Brauwesen, wirtschaftliche Entwicklungen sowie die Münchner Bierkultur. Im Juni 1905 greift sie einen Rechtsstreit zwischen der Unionsbrauerei und einem Münchner Wirt auf. 

Anlass ist die Klage der Unionsbrauerei gegen den Wirt eines Gasthauses, das den geschützten Namen „Schützenlisl“ führt, obwohl dort Bier von Löwenbräu ausgeschenkt wird. Die Darstellung der Schützenlisl ist als Schutzmarke der Münchner Kindl Brauerei eingetragen und befindet sich nach deren Fusion im rechtlichen Besitz der Unionsbrauerei. Da der Wirt kein Bier der Unionsbrauerei ausschenken kann oder will, muss er den Namen seines Gasthauses ändern.

Die „Münchener Bier-Chronik“ nutzt den Fall für eine polemische Attacke auf die Unionsbrauerei und kommentiert: „Dieses Beispiel diene den anderen Herren Brauereibesitzern zum Spiegel, wie ,kollegialisch‘ die Unionsbrauerei auf die Hektoliterjagd geht.“ Anschließend schlägt die Berichterstattung in offenen Antisemitismus um. Die Zeitung behauptet, eine „jüdische Schützenlisl“ sei ohnehin nicht mehr von Interesse, „denn sobald das Weibsbild einmal ,jüdisch‘ geworden, beschnüffelt sie kein räudiger Hund mehr, viel weniger ein echter Bajuware.“ 

Die diffamierenden und antisemitischen Angriffe der „Münchener Bier-Chronik“ führen wenig später zum sogenannten „Dividendenwasser-Prozess“, in dem sich Joseph Schülein erfolgreich gegen die Zeitung zur Wehr setzt.

10. August 1905
Antisemitische Angriffe auf die Unionsbrauerei

München-Haidhausen * Auch die von jüdischen Unternehmern geführte Unionsbrauerei wird Ziel antisemitischer Kampagnen. In der „Münchener Bier-Chronik“ vom 10. August 1905 wird ihr Bier als die „letzte Brühe“ und als „Dividenden-Wasser“ verunglimpft. Hinter der vermeintlichen Kritik an der Qualität des Produkts stehen vielfach Ressentiments gegen jüdische Geschäftsinhaber und deren wirtschaftlichen Erfolg. 

Der Vorfall zeigt, wie antisemitische Vorurteile zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmend auch im Wirtschaftsleben öffentlich verbreitet und zur Diffamierung jüdischer Unternehmen eingesetzt werden.

4. Oktober 1905
Das Urteil im „Dividendenwasser-Prozess“

München-Haidhausen * Mit dem Beitrag „Zur Abwehr und Aufklärung. Die Unionsbrauerei contra ,Münchener Bier-Chronik‘“ berichtete die „Münchener Bier-Chronik“ über den Ausgang des sogenannten „Dividendenwasser-Prozesses“. Joseph Schülein, Eigentümer der Unionsbrauerei, hat erfolgreich gegen die Zeitung geklagt, nachdem sein Bier als „Dividendenwasser“ verunglimpft und er wiederholt antisemitisch angegriffen worden ist. Der Prozess endet mit einem Sieg Schüleins. Nach einzelnen zeitgenössischen Angaben wird der verantwortliche Redakteur zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt. 

In der Folge stellt die „Münchener Bier-Chronik“ ihre Angriffe auf Schülein ein und berichtet in den folgenden Jahren überwiegend wohlwollend über die Unionsbrauerei. Der Prozess gilt als bedeutendes Beispiel für Schüleins erfolgreiche Gegenwehr gegen Verleumdung und antisemitische Hetze im Münchner Brauereiwesen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

1919
Unionsbrauerei unter wirtschaftlichem Druck

München-Haidhausen * Die Unionsbrauerei schließt das Braujahr 1918/19 mit einem Verlust von mehr als 340.000 Mark ab. Ein Teil der Schulden ist der Auszahlung der Dividende in Höhe von vier Prozent geschuldet. Um das Ergebnis auszugleichen, muss sie ihre Reserven weitgehend auflösen. Am Ende verbleibt ein Gewinn von lediglich 60.000 Mark. 

Zugleich fehlt der Brauerei ein größerer Immobilienbesitz, mit dessen Erträgen sich anhaltende Verluste im Biergeschäft längerfristig auffangen ließen.

9. April 1919
Linke Kritik an der Räteregierung

München * In der Münchner Roten Fahne erscheint ein Artikel von Eugen Leviné, in dem er die Politik der Räteregierung scharf angreift:

„Alles wie sonst. In den Betrieben schuften und fronen die Proletarier nach wie vor zugunsten des Kapitals. In den Ämtern sitzen nach wie vor die [...] kgl. Wittelsbacher Beamten. An den Straßen die alten Hüter der kapitalistischen Wirtschaftsordnung mit dem Schutzmannssäbel.

Kein bewaffneter Arbeiter zu erblicken. Keine roten Fahnen. Keine proletarische Besetzung in den Machtpositionen der Bourgeoisie. Noch liegen die Kapitale in den Safes der Banken. Noch klappern die Kuponscheren der Kriegsgewinnler und Dividendenjäger. Noch üben in den Gerichten die königlichen Landgerichtsräte Klassenjustiz. Alles wie sonst. Noch rattern die Rotationsmaschinen der kapitalistischen Presse und speien ihr Gift und ihre Galle, ihre Lügen und ihre Verdrehungen in die nach revolutionären Kampfworten begierige Menge. Alles wie sonst.

Nur an den Straßen von Wind und Regen zerfetzte Plakate: ‚Nationalfeiertag!‘ steht darauf! Nationalfeiertag! Nicht proletarischer Feiertag. Nicht internationaler Feiertag. Von der Nation sprechen sie, der einigen Nation der Arbeiter und Kapitalisten. [...] Sie sitzen zusammen im Wittelsbacher Palais und dichten Dekrete. [...]

Räterepublik ohne Räte. Proletarische Diktatur ohne Proletariat. Volksbeauftragte ohne Auftrag des arbeitenden Volkes. Ein Projekt der Roten Armee ohne Beihilfe des Proletariats, Sozialisierungsprojekte ohne wirkliches Eingreifen der Macht. Angebliche Siege ohne Kämpfe. Revolutionäre Phrasen ohne revolutionären Inhalt, revolutionäre Worte ohne revolutionäre Taten.“