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Ab 500
Klöster und Bistümer bewahren die Weinkultur 

Gebiete des heutigen Deutschlands * Mit der Ausbreitung des Christentums steigt der Bedarf an Wein für die Feier der Eucharistie. Bistümer, Klöster und kirchliche Grundherren pflegen deshalb bestehende Weinberge, vor allem an Rhein und Mosel, und geben Kenntnisse über Anbau, Kelterung und Lagerung weiter. Wein entwickelt sich zugleich zu einem wichtigen Handels- und Wirtschaftsgut. Die weitere Ausbreitung des Weinbaus in Regionen wie Franken lässt sich jedoch erst seit dem 8. Jahrhundert sicher schriftlich nachweisen. 

6. April 1156
Kaiser Friedrich Barbarossa erklärt alle Zölle am Main für aufgehoben

Worms * In Worms erklärt Kaiser Friedrich Barbarossa in einer Urkunde alle Zölle am Main - bis auf wenige Ausnahmen - für aufgehoben. Fernhändler hatten sich bei ihm beschwert, dass sie zwischen Bamberg und Mainz allzu oft von regionalen Herrschern zur Kasse gebeten würden. Die Anmaßung königlicher Befugnisse durch die Fürsten widerspricht aber den politischen Zielen Kaiser Friedrich Barbarossas, weshalb er diesen Missbrauch eindämmen will.

Der Kaiser setzt den Grundherren daraufhin eine Frist, binnen der sie die Berechtigung dieser Zollerhebungen anhand königlicher Privilegien nachzuweisen haben. Nur die wenigsten Betroffenen können den geforderten Nachweis erbringen.  

Gut vorstellbar, dass sich vor diesem Hintergrund auch ein heftiger Streit über die bischöflichen Einnahmen aus dem Zoll, dem Markt, der Münze und der Isarbrücke in Föhring entzündet hat.  
Man muss davon ausgehen, dass Herzog Heinrich XII. „der Löwe“ die unsicheren Rechtsgrundlagen des Freisinger Bischofs Otto I. über seine selbstherrlich geschaffenen Einrichtungen bewusst sind.

Außer den Ansprüchen der beiden Kontrahenten spielt dabei natürlich auch das machtpolitische Interesse des Kaisers mit. Dieser tritt zwar vordergründig als unparteiischer Richter oder Schlichter auf, kann aber im Hintergrund agierend so seine Interessen und Ziele dennoch verwirklichen. Der Herzog und der Kaiser ziehen also am gleichen Ende des Seiles.

1553
Juden ist der Aufenthalt im Herzogtum Baiern verboten

München * Die Vertreibung aller Juden aus dem Herzogtum Baiern wird von den versammelten baierischen Landständen in der neuen „Landesordnung“ aufgenommen. Die „Landschaft“ besteht aus Vertretern des Klerus mit Grundherrschaft, des Adels sowie der Städte und Märkte mit niederer Gerichtsbarkeit.

Weil der Landtag in der Regel nur alle drei Jahre zusammenkommt, ist es für Herzog Albrecht V. die erste Gelegenheit, seinen Erlass zur Vertreibung aller Juden vom 21. Dezember 1551 gesetzlich zu verankern.

17. Juni 1678
Fürstbischof Albrecht Sigismund kauft die Hofmark Berg am Laim

Berg am Laim * Der wittelsbachische Fürstbischof von Freising, Albrecht Sigismund, kauft die Lerchenfeld‘sche Hofmark Berg um 29.300 Gulden. Mit dem Besitzerwechsel unterstehen nun auch die Berg am Laimer Dorfbewohner einer geistlichen Grundherrschaft. Sie teilen damit das Schicksal der Hälfte der baierischen Untertanen nach dem Dreißigjährigen Krieg. 

Für den leidenschaftlich jagenden Bischof lag das Hofmarkschloss in Berg am Laim ideal zwischen Freising und Grünwald. Von hier aus startet der hohe Kleriker seine Jagdausflüge, begleitet von einer illustren Jagdgesellschaft und einer großen Hundemeute. 

Ihm steht  die Falkenau zur Jagd mit dem Falken zur Verfügung. Außerdem hat er in den Auwäldern auf der rechten Isarseite, in der Perlacher Haid und dem Grünwalder Forst ein weitläufiges Jagdrevier. Vom elterlichen Jagdschloss Laufzorn ritt er schon als Jugendlicher zur Hirsch- und Rehjagd aus. 

Ab 1681
Die Grafen Tattenbach vergeben Herbergen im Lehel 

München-Lehel * Die Grafen von Rheinstein und Tattenbach vergeben einzelne Wohneinheiten als „Gemächer“ oder „Herbergen“. Zimmer- und Herbergsgerechtigkeitsbriefe sichern die Rechte der Erwerber. Diese entrichten einen jährlichen Grundzins und zusätzliche Abgaben bei Besitzwechsel oder Besitzaufgabe. Die Vergaben ermöglichen den Erwerb kleiner Wohnstätten und verschaffen der gräflichen Grundherrschaft laufende Einnahmen. Für den Zeitraum von 1681 bis 1725 berichtet Karl von Rambaldi später von 45 erhaltenen Vergabebriefen. 

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden neu geregelt 

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen zwischen Stadt und Landesherrschaft bestätigt der Landesherr die Münchner Burgfriedensgrenze erneut. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden zugunsten der Stadt geregelt. 

In den folgenden Jahren werden die bisher zum Hofkastenamt zinspflichtigen Kleinhäuser und Herbergen dem Magistrat unterstellt. Ihre Abgaben vereinnahmt künftig die städtische Kämmerei. Eine entsprechende Übertragung der Tattenbach’schen Rechte ist damit nicht nachgewiesen.

Die Festungswerke und die „alten Lehen“, insbesondere die Mühl- und Werkgerechtigkeiten, bleiben jedoch dem Landesherrn vorbehalten. Für die Verwaltung des stark gewachsenen Viertels ist eine eigene Lehel-Deputation zuständig.

7. November 1724
Die städtischen Rechte im Lehel werden bestätigt

München-Lehel * Nach langen Verhandlungen bestätigt Kurfürst Max Emanuel die Münchner Burgfriedensgrenze zugunsten der Stadt. Die umstrittenen grundherrlichen und gerichtlichen Zuständigkeiten im Lehel werden neu geregelt. Eine eigene Lehel-Deputation übernimmt die städtische Verwaltung des Viertels. 

Die Bewohner nehmen die Neuordnung zum Anlass, eine eigene Kirche und eine verlässliche Seelsorge für die rund 2.000 Einwohner zu fordern. Das Lehel gehört bereits zur Graggenau und damit zum Pfarrgebiet Unserer Lieben Frau. Stadtgraben, Befestigungswall und Mauer erschweren jedoch den Zugang zu den Seelsorgern. 

Besonders problematisch ist die Versorgung Schwerkranker in der Nacht: Die Stadttore dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Bürgermeisters geöffnet werden. Deshalb holen die Bewohner mitunter einen Paulanerpater aus dem Kloster Neudeck in der Au. Nach der überlieferten Darstellung dauert dies mindestens zwei Stunden; im Winter erschweren schlechte Wege den ohnehin langen Weg zusätzlich. Manche Sterbende erhalten deshalb die Sterbesakramente nicht mehr rechtzeitig. 

Nach dem 25. August 1803
Österreich zieht einen Gewinn aus der baierischen Säkularisation

München-Angerviertel - Wien * In der Haupt- und Residenzstadt München gibt es nur ein ständisches Kloster: das Klarissen-Kloster zu Sankt Jakob am Anger, dessen Äbtissin Mitglied der Landschaft ist. Es ist eines der siebzig Landsässigen Klöster in Altbaiern, das durch den verfassungsrechtlichen Schutz erst im Jahr 1803 aufgehoben werden kann.

Auch Österreich zieht - damals noch als baierischer Verbündeter - einen erheblichen Gewinn aus der Aufhebung der baierischen Klöster. Diese haben ihre Aktiva - aufgrund der in Baiern nicht vorhandenen Bankhäuser - bei der Wiener Bank angelegt. Nach der Klosteraufhebung kassiert Österreich diese Guthaben ein und beschlagnahmt deren Grundherrschaften, vor allem Weingüter in Südtirol und in anderen habsburgischen Gebieten. Baiern muss dagegen die Schulden der Klöster übernehmen.

29. November 1809
Maximilian Joseph von Montgelas erhält das Grafendiplom

München * In Anerkennung seiner Verdienste um den König, die königliche Familie und um Baiern erhält Freiherr Montgelas das Grafendiplom verliehen. Es ist vererbbar - und damit können seine ehelichen männlichen und weiblichen Nachkommen auch diesen Adelstitel führen.  

Damit verbunden ist, als besonderer Gnadenerweis und Vertrauensbeweis des Königs, die Errichtung eines Majorats. Ein Majoratsbesitzer kann frei über sein Eigentum bestimmen und darf es im Erbfall sogar ungeteilt an den ältesten Sohn weitergeben. Neben Montgelas gelingt es in Altbaiern nur zwei Familien, ein Majorat zu bilden: Carl Philipp Fürst von Wrede und Johann Maximilian von Preysing-Hohenaschau.

Für Montgelas, der ursprünglich aus einer Familie ohne jeglichen Grundbesitz stammt, hat das Majorat zwischenzeitlich erhebliche Bedeutung gewonnen, denn er wird schon während seiner Amtszeit zu einem der reichsten Grundherren. 

Bis 1848
Die Vor- und Nachteile der sogenannten Bauernbefreiung

München * Mit der sogenannten Bauernbefreiung ist der Landwirt zwischen 1800 und 1848 zum freien Eigner seines bisher in grundherrlicher Leihe besessenes Anwesens, und somit Grundherr, geworden - mit allen Vorteilen, aber auch Risiken des freien Marktes.

In diesen mobil gewordenen befreiten Bauern, die seither ihren Grundbesitz verkaufen, anderen Besitz ankaufen oder dem ländlichen Raum ganz den Rücken kehren konnten, sah der Adel und das Besitzbürgertum den natürlichen Damm gegen die revolutionär-kommunistischen [= demokratischen] Umtriebe.

4. Juni 1848
Die ständischen Privilegien des Adels werden endgültig gebrochen

München-Kreuzviertel * Mit einem weiteren Reformgesetz werden auch die letzten Elemente der feudalen Grundherrschaft im Königreich Bayern beseitigt. Im I. Abschnitt des Gesetzes über die Aufhebung der standes- und gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, dann die Aufhebung, Fixierung und Ablösung von Grundlasten hebt König Max II. die standes- und gutsherrliche Gerichtsbarkeit auf.

Das Gesetz entzieht den Gutsherren die Gerichtsbarkeit und die Polizeigewalt ohne Entschädigung und überträgt diese Befugnisse auf den Staat. Damit sind die letzten Reste des feudalen Staatsaufbaus abgeschafft worden. Dem Aufbau einer modernen einheitlichen Justizverwaltung steht nun nichts mehr im Weg.