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1461
Eine Konzession für gewerbsmäßige Bettler

München * Die Stadtkammer lässt 91 Schiltlein anfertigen und an die offiziell zugelassenen Stadtarmen verteilen. Diese müssen künftig diese Schilder beim Betteln offen auf der Brust tragen. Wer ohne diese Erlaubnis bettelt, wird in die Schergenstube gebracht und auf den Pranger gestellt.  

Die Stellung dieser gewerbsmäßigen Bettler lässt sich auch an ihrer offiziellen Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ablesen, in der sie in der Gruppe der Handwerker den Abschluss bilden. 

1516
Jedermann darf für den Eigenbedarf brauen

München * Nach der Landes- und Polizeiordnung ist jedermann, und damit natürlich auch jedem Kloster, die Möglichkeit gegeben, für den privaten Bedarf zu brauen.

Diese Braukonzession ist allerdings auf die eigene „Hausnotdurft“, also auf den Eigenbedarf der Klosterbrüder und des Gesindes, beschränkt. Ein öffentlicher Bierausschank ist ausdrücklich verboten. 

1651
Ein Bräuhaus für die Paulaner in der Au

Au * Kurfürst Ferdinand Maria gestattet den Paulanern den Bau eines Bräuhauses, damit diese in der Au ihr Bier für den Hausgebrauch brauen dürfen, „weil ein gleiches und gesundes Getränk ein wesentliches Erfordernis für Mönche ist, deren Hauptnahrung Bier ausmacht, indem sie in Baiern den Wein vermissen und ihnen schlechte Fische und Mehlspeisen, wozu keine Eier, keine Milch und Butter genommen werden dürfen, zu wenig Kräfte geben“. 

Mit der Braustätte eröffnen die Paulaner-Ordensmänner still und leise einen Ausschank im Kloster und ziehen ihren Gewinn daraus. Außerdem bezahlen sie Handwerker und Arbeiter nicht mit Geld, sondern in Form des Kloster-Haustrunks. 

Noch im selben Jahr klagten die Auer Wirte darüber, dass jedermann mit dem Krug ins Kloster kommen und dort sein Bier kaufen kann. Ein kurfürstlicher Erlass bedroht die vegetarischen Patres zwar mit einer Strafe von einhundert Dukaten sowie im Wiederholungsfall mit dem Herausreißen der Braupfanne und dem Verlust der dem Kloster erteilten Konzession. Doch diese Androhungen bekümmern die Mönche wenig. 

1708
Die Obrigkeit kontrolliert die neuen Kaffeehäuser 

München * Wegen der zunehmenden Zahl neu eröffneter Kaffeehäuser schreitet die Obrigkeit gegen nicht genehmigte Betriebe ein. Als ordnungsgemäß konzessionierte Kaffeesieder gelten der Hofzuckerbäcker Claudi Surat sowie André Bellini und Johann Koller. Besonders während der österreichischen Besatzungszeit gewinnt das Kaffeetrinken in München an Beliebtheit. 

11. Dezember 1711
Päpstliche Genehmigung für das Kloster am Gaisberg 

Au * Nach mehr als einem Jahr Verzögerung kann die päpstliche Konzessionsurkunde für das geplante Kloster am Gaisberg ausgestellt werden. Die Paulaner in der Au haben gegen das Vorhaben Einwände erhoben: Sie befürchten, dass Gottesdienste und Spenden am Gaisberg ihre eigenen Einnahmen schmälern. Die Genehmigung ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Benediktinerinnenkloster, zu dem die Gemeinschaft 1715 wird. 

1808
Johann Weinmüllers Vorstadttheater

München-Vorstadt * Die Theatergruppe um Johann Weinmüller erhält eine Konzession für Schau- und Singspiele und eröffnet daraufhin in der Vorstadt seine neue Spielstätte. Ihr Spielplan enthält neben den „Lipperliaden“ auch „regelmäßige Stücke“, meist Ritter- und Schauerdramatik. Das waren verbürgerlichte Weiterentwicklungen barocker Stücke. 

1810
Anton Gruber's Belustigung Zum lustigen Dörflein auf der Isarinsel

München-Lehel * Als Anton Gruber, ein Münchner Gastwirt und Schnürrleibmacher erfährt, dass die Isarinsel zu kaufen sei, kratzt er seine Reserven zusammen, nimmt einen Kredit auf und erwirbt das Eiland um 1.033 Gulden. Von der Polizey-Direktion erhält er die Konzession zum Bierausschank.

Nun baut er einige Holzhütten, nennt den Platz Zum lustigen Dörflein und verabreicht während der Sommermonate frisches Bier und Bratwürst. Der Zuspruch der Münchner ist bald so groß, dass Anton Gruber seine Insel-Gaststätte das ganze Jahr bewirtschaftet.

Oktober 1818
Anton Gruber betreibt sein Karussel auf der Theresienhöhe

München-Theresienwiese * Anton Gruber, der Wirt von der Praterinsel, erhält für fünf Jahre die Konzession für ein besonderes Publikumsvergnügen. Auf der Theresienhöhe, also nicht auf dem Festplatz, betreibt er

  • ein Karussel,  
  • eine „teutsche Schauckel“, wohl eine normale Schwingschaukel,
  • eine „russische Schauckel“, ein Vorläufer des heutigen Riesenrads in bescheidener Größe, und
  • eine Taubenscheibe, mit einer aufgehängten Holztaube als Zielwurfobjekt.
  • Zugleich darf er Speisen und Getränke anbieten.
1822
Ein aussichtsloser Kampf gegen die Mayer'sche Lederfabrik

Untergiesing * Die bürgerliche Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au entschließt sich, nachdem sie jahrelang dem Geschehen in der Mayer'schen Lederfabrik tatenlos und voller Neid zugesehen hat, zu einem Protest bei „allerhöchster Stelle“ - vermutlich dem Königlichen Ministerium des Inneren - gegen die „gewissenlosen Gewerbebeeinträchtigungen, welche wir von den hiesig- und umliegenden Lederfabrikanten und Israeliten durch die widerrechtliche Anmaßung der Selbstfabrikation ihrer in Accord übernommenen Militärlieferungen viele Jahre hindurch sehr empfindlich zu erdulden hatten“.

In der Folge fordert die Behörde den Lederfabrikanten auf, künftige Militäraufträge bei den ansässigen Schuhmachermeistern fertigen zu lassen. Doch die Freude der Schuster über ihren Sieg gegenüber dem Lederfabrikanten dauert nur kurz. 

Dem geschäftstüchtigen Fabrikbesitzer Ignaz Mayer gelingt es nämlich, den Schwabinger Schumacher Hanrieder davon zu überzeugen, dass er seine Werkstatt mit „Sack und Pack“ sowie mit der Genehmigung der zuständigen Behörden in die Untergiesinger Lederfabrik verlegt.

Der Schuhmacher erhält dafür „eine wöchentliche Entschädigung [...], und [kann] sonach genüßlich sein Leben in Wohltätigkeit durchbringen“. Ignaz Mayer aber kann über den Trick der ausgeliehenen Hanriederischen Konzession - sehr zur Empörung der bürgerlichen Schuhmacherzunft Münchens und der Vorstadt Au - seine Militärlieferungen auch künftig weiter in eigener Regie herstellen lassen.

Der Schuhmacherzunft bleibt nur mehr das Beschreiten des Protestwegs. Ihr Protest gegen die „unerlaubte Transferierung einer Gewerbekonzession von einer Vorstadt in die andere“ findet beim Königlichen Landgericht zunächst positives Gehör. Doch die Regierung des Isarkreises hebt das Verbot umgehend wieder auf.

Eine königliche Anweisung zieht schließlich einen Schlussstrich unter die Affäre - und zwar zugunsten der industriellen Produktion in der Lederfabrik. Es war das Königliche Handelsministerium, das sich in den Vorgang um die umstrittene Konzession einmischte und die Entscheidung zugunsten des Hoflieferanten beeinflusste.

Wenn schon nicht das Einzelmitglied, so hätte doch die Schuhmacherzunft den Einfluss ihres Kontrahenten und damit die Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens erkennen müssen. Immerhin ist Ignaz Mayer nicht nur der Schwiegersohn des dem bayerischen Königs als millionenschweren Kreditgebers unentbehrlich gewordenen Leonhard von Eichthal, sondern seit dem Jahr 1809 auch der Schwiegervater von Simon Freiherr von Eichthal, der bei der Gründung der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank eine zentrale Rolle spielte.

Der Hofbankier organisiert nicht nur die neue Kreditbank, sondern stellte auch dem späteren König Ludwig I. Mittel für seine Kunsteinkäufe zur Verfügung.

11. September 1825
Das Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Mit dem Gesetz über die Ansässigmachung und Verehelichung verfolgt der Staat vier Ziele:

  • Vermehrung der Bevölkerung,
  • Hebung des allgemeinen Wohlstands,
  • Verbesserung der Sittlichkeit und
  • Verringerung der Zahl der unehelichen Kinder.

Ansässigmachung ist ein Rechtsverhältnis, das zwischen einem (männlichen) Individuum und einer Gemeinde begründet wird. Voraussetzung für die Ansässigmachung ist

  • der Besitz eines Grundvermögens,
  • der Besitz eines realen, radizierten oder konzessionspflichtigen Gewerbes oder
  • die definitive Einstellung in einem öffentlichen Amt des Staates, der Kirche oder einer Gemeinde oder
  • ein anderweitig gesicherter Nahrungsstand.
  • Die Erfüllung der Bestimmungen des Militärkonskriptsionsgesetzes,
  • ein guter Leumund und
  • den vorschriftsmäßigen Besuch des Schul- und Religionsunterrichts.

Der Ansässigmachungstitel beinhaltet die Erlaubnis zur Verehelichung. Bei Wiederverehelichung oder wenn zwischen Ansässigmachung und dem Heiratsgesuch ein längerer Zeitraum verstrichen ist, wird überprüft, ob die Voraussetzungen für die erteilte Ansässigmachung noch gegeben sind. So ist es möglich, auch einen Ansässigen Bewerber die Heiratserlaubnis zu verweigern. 

11. September 1825
Das Gesetz über das Gewerbewesen

München-Kreuzviertel - Königreich Baiern * Als drittes Gesetz wird zu den Bestimmungen über Heimat, Ansässigmachung und Verehelichung noch das Gesetz über das Gewerbewesen beschlossen, um „die Hindernisse des Kunstfleißes zu beseitigen“ und „die Ausbildung in den Gewerben zu befördern“. Während die Fabrikbesitzer die völlige Gewerbefreiheit fordern, wollen die Vertreter des Handwerks letztlich die bestehende Zunftverfassung behalten und sogar noch erweitern.

Die Ständeversammlung beschließt einen Kompromiss, in dem ein Konzessionssystem im Mittelpunkt steht. Danach ist die Ausübung eines Gewerbes von der Erteilung einer Gewerbekonzession abhängig. Diese wird von der staatlichen Polizeibehörde erstellt. Sie darf nicht versagt werden, wenn

  • der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und
  • der Unterhalt der anderen Gewerbetreibenden durch die Erteilung der Konzession nicht gefährdet wird.

Die bestehenden Realrechte, worunter man die Verkäuflichkeit und Vererbbarkeit des Handwerks versteht, bleiben von dieser Reform ebenso wie die radizierten Gewerbe unberührt. 

Oktober 1825
Sanktionskaralog für Wiesnwirte

München-Theresienwiese * Nach einem Erlass der Polizeidirektion

  • wird „jeder Wirt, der als Folge einer polizeilichen Übertretung bestraft wird“,
  • zum Beispiel bei „Nichteinhaltung der Polizeistunde, Unsauberkeit“ oder „nicht anständiger Bierpreis“

mit dem Verlust der Ausübung seiner Wirtschaft auf der Theresienwiese bestraft.

17. Oktober 1825
Konzession für die erste Kreutzkamm-Konditorei

Dresden * Heinrich Jeremias Kreutzkamm erhält die Konzession zur Eröffnung einer Konditorei mit Laden in Dresden. Mit diesem Schritt gründet er das Unternehmen Kreutzkamm und legt den Grundstein für eine bis heute bestehende Konditorei-Tradition. Seine Backkunst trägt maßgeblich zum internationalen Ansehen des Dresdner Christstollens bei. 

1. Mai 1830
Das Schweiger-Theater hinterm Gasthof zum Kaisergarten

Vorstadt Au * Josef Schweiger tritt mit seinem Ensemble in seinem Theaterbau im Garten des Gasthauses zum Kaisergarten in der Vorstadt Au, in der heutigen Lilienstraße 42, auf.

  • Die Spielzeiten des Schweigerischen Volkstheaters in der Vorstadt Au dauert von Ende April bis Ende September.
  • Täglich finden zwei Aufführungen statt.
  • Josef Schweigers Holztheater bietet Platz für bis zu 500 Zuschauer.
  • Der billigste Platz kostet 6 Kreuzer, was dem Preis einer Maß dunklen Bieres entspricht. Dies können sich auch die weniger bemittelten Theaterbesucher leisten.

Da man der Schweigerbühne eine „Sitten zerrüttende Wirkung auf das Publikum“ nachsagt, lebt Josef Schweiger in ständigem Kampf um die Theaterkonzession. 

23. Juli 1837
Joseph Anton von Maffei setzt die Visionen von Simon von Eichthal um

München * Der Münchner Unternehmer Joseph Anton von Maffei setzt die Visionen von Simon von Eichthal in die Tat um, in dem er sich intensiv um die Förderung des bayerischen Eisenbahnbaus kümmert.  

Nachdem die München - Augsburger Eisenbahngesellschaft ihre endgültige Konzessionierung erhalten hat, wird Joseph Anton von Maffei auf der konstituierenden Verwaltungsratssitzung zunächst ins Direktorium und danach zum Vorsitzenden gewählt. 

1. Mai 1850
J. Schweiger erhält eine Konzession für ein Theater in der Vorstadt Au

Vorstadt Au * Mit der Unterstützung Auer Bürger erhält Johann Schweiger - trotz des Widerstand der Hoftheaterintendanz - die Konzession für ein eigenes Theater in der Vorstadt Au. Es befindet sich im Garten der Wirtschaft Kaisergarten in der Lilienstraße 2.

Jetzt haben die Münchner die Qual dar Wahl. Und schon bald heißt es: „Heut‘ geh‘ ich zum Schani, morgen zum Maxl“.

1853
Simon von Eichthal macht die Giesinger Mühle zur Kunstmühle

Untergiesing * Simon von Eichthal erhält die Konzession zur Umwandlung der Giesinger Mühle in eine Kunstmühle.

Als solche bezeichnet man in der Mitte des 19. Jahrhunderts einen technisch voll automatisierten Mühlenbetrieb, bei dem der Transport des Getreides zu den Reinigungsmaschinen, den Schälmaschinen und den Spitzgängen, von diesen zu den Mahlgängen, Sortiermaschinen usw. durch mechanische Vorrichtungen in Gang gehalten wird und sämtliche Arbeiten vollautomatisch ablaufen.

Um September 1861
Der Magistrat lehnt Beers Pläne für eine Münchner Pferdebahn ab 

München * Der deutsch-amerikanische Ingenieur S. A. Beer aus New York beantragt eine Konzession für eine Pferdebahn. Seine Wagen sollen auf Schienen durch die Stadt fahren. Doch der Münchner Magistrat lehnt das Vorhaben ab: Er hält das vorgeschlagene System für unzureichend erprobt und sieht keinen Bedarf für ein zusätzliches Verkehrsmittel. 

München zählt zu dieser Zeit rund 130.000 Einwohner. Zum Stadtgebiet gehören neben der Altstadt und den umliegenden Vorstädten auch Au, Haidhausen und Giesing, die seit dem 1. Oktober 1854 eingemeindet sind. Das Stadtgebiet entspricht gegenüber den heutigen einem Zehntel. 

Als weiteres Argument verweist der Magistrat auf Michael Zechmeisters gerade eröffneten Pferdeomnibusbetrieb. Dessen fahrplanmäßige „Groschenwagen“ reichen nach Ansicht der Stadtverwaltung aus, um den Bedarf an öffentlichem Personenverkehr zu decken. Beers Vorstoß bleibt damit erfolglos. 

Um September 1861
Anfrage wegen einer Konzession für eine Pferdebahn

München - New York * Der aus New York stammende Zivil-Ingenieur S. A. Beer sucht in München um eine Konzession für eine Pferdebahn nach. Doch der Münchner Magistrat lässt den Amerikaner abblitzen, weil die Sache für ihn zu wenig erprobt und er München schlichtweg für zu klein hält.   

Tatsächlich besteht München damals lediglich aus der Innenstadt, der zum ehemaligen Burgfrieden gehörenden Anna-Vorstadt, der Maxvorstadt, der Ludwigsvorstadt, der Isarvorstadt und den seit dem 1. Oktober 1854 eingemeindeten Vorstädten Haidhausen, Au und Giesing. Durch die Eingemeindung hat sich das Stadtgebiet Münchens zwar verdoppelt. Doch dieses Stadtgebiet entspricht mit seinen rund 3.200 Hektar gerade einmal zehn Prozent der heutigen Stadtfläche, die damals von 130.222 Menschen bewohnt wird.  

Außerdem, so lautet ein weiteres Argument des Stadt-Magistrats, hat ja der bürgerliche Lohnkutscher Michael Zechmeister gerade einen privaten Stellwagenverkehr eingerichtet, der seine drei Groschenwagen fünfmal täglich die Strecke Centralbahnhof - Marienplatz - Tal - Lilienstraße - Mariahilfplatz anfahren lässt. 

4. März 1864
Johann Valentin Fey will eine persönliche Tapeciererconzession

München * Der aus Darmstadt stammende Johann Valentin Fey stellt beim Münchner Magistrat im Alter von 30 Jahren den Antrag für eine persönliche Tapeciererconzession. Er tritt dabei gegen den Tapeziergehilfen Voll in Konkurrenz.

  • Als persönliches Vermögen gibt er 1.000 Gulden Elterngut und 550 Gulden Ersparnisse an.
  • Des weiteren legt er ein notariell beglaubigtes Zeugnis des Tapezierers Karl Falk vor, bei dem er elf Jahre gearbeitet hat,  
  • und sein in Freising absolviertes Prüfungszeugnis vom 25. November 1863, in dem ihm die Note I „vorzüglich“ attestiert wird. 
30. Januar 1868
Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein

München * Das Königreich Bayern führt - als letztes deutsches Land - die Gewerbefreiheit ein. In dem Gesetz heißt es:

„Alle Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts und des Glaubensbekenntnisses sind zum Betriebe von Gewerben im ganzen Umfange des Königsreichs berechtigt.
In dieser Berechtigung liegt insbesondere die Befugnis, verschiedenartige Geschäfte gleichzeitig an mehreren Orten und in mehreren Lokalitäten desselben Ortes zu betreiben, von einem Gewerbe zum andern überzugehen, ein Geschäft auf den Bereich anderer Gewerbe auszudehnen und Hilfspersonen aus verschiedenartigen Gewerbszweigen in beliebiger Anzahl in und außer dem Hause zu beschäftigen.“
 

Das bedeutet, dass jeder, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, beliebig viele Gewerbeunternehmungen an beliebig vielen Orten in Bayern betreiben kann. Nur für Apotheken und Gastwirtschaften bleibt auch weiterhin ein Konzessionssystem erhalten.

Um 1872
Gründerzeit belebt die Pläne für eine Münchner Pferdetrambahn 

München * Nach dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges fördern die erwarteten französischen Reparationszahlungen und der wirtschaftliche Aufschwung der Gründerzeit das Interesse an neuen Verkehrsunternehmen. Auch in München bewerben sich zahlreiche Unternehmer um eine Konzession für den Bau und Betrieb einer Pferdetrambahn. 1872 liegen zwölf Gesuche vor. Der Magistrat beschäftigt sich erneut mit einem leistungsfähigen Verkehrsmittel für die wachsende Stadt. 

26. März 1876
Bürgermeister Erhardt schließt einen Vorvertrag für die Pferdetrambahn 

München * Bürgermeister Alois von Erhardt schließt mit dem Brüsseler Unternehmer Edouard Otlet einen Vorvertrag über den Bau und Betrieb einer Pferdetrambahn. Die Zustimmung der beiden städtischen Ratskollegien steht noch aus. Vorgesehen ist eine Konzession für dreißig Jahre. Otlet bringt Erfahrung aus dem Aufbau von Pferdebahnen in Prag und Wiesbaden mit. 

Das geplante Netz besteht aus zwei Hauptlinien, die sich am Stachus kreuzen und die engen Straßen der Altstadt umgehen: 

  • Die West-Ost-Linie führt von Nymphenburg über Neuhausen zum Stachus. Ein Abzweig erschließt den Promenadeplatz mit seinen Hotels und Geschäften. Die Hauptstrecke verläuft über die Sonnenstraße zum Sendlinger-Tor-Platz, weiter über das Gärtnerplatzviertel und die Ludwigsbrücke nach Haidhausen. Über die Rosenheimer und die Weißenburger Straße erreicht sie den heutigen Ostbahnhof. 
  • Die Nord-Süd-Linie beginnt beim Großen Wirt in Schwabing, an der heutigen Münchner Freiheit. Sie führt über die heutige Leopoldstraße und die Ludwigstraße zum Odeonsplatz, anschließend über die Brienner Straße und den Lenbachplatz zum Stachus. Über den Bahnhofsplatz und die Bayerstraße erreicht sie den Fuß der Theresienhöhe. 

Die Wagen sollen im Zehn-Minuten-Takt verkehren und an den Bahnhöfen Anschluss an die Eisenbahn bieten. Für die Nutzung des städtischen Straßengrundes soll Otlets Gesellschaft ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an die Stadt abführen. 

23. Juni 1876
Die Stadt und Otlet unterzeichnen den Pferdebahnvertrag 

München * Die Stadt München und der Brüsseler Unternehmer Edouard Otlet unterzeichnen den endgültigen Vertrag über den Bau und Betrieb einer Pferdetrambahn. Er konkretisiert die Vereinbarungen des Vorvertrags vom 26. März und sieht eine Konzession für dreißig Jahre vor. 

Nach der königlichen Genehmigung vom 20. Mai ist damit auch der Vertrag mit der Stadt abgeschlossen. Im Juli beginnen die Gleisbauarbeiten für die erste Teilstrecke vom Promenadeplatz zur Nymphenburger Straße. 

1878
Jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ muss polizeilich genehmigt werden

Berlin * In einer Reichspolizeiverordnung wird festgelegt, dass jeder Vortrag in einem „Tingeltangel“ polizeilich genehmigt werden muss, dass diese Genehmigung nur für ein bestimmtes Lokal gilt und dass die Erlaubnis zudem zurückgezogen werden kann.

  • Außerdem wird die Aufführung von Dramen, Lustspielen, Possen, Opern, Operetten, Sing- und Liederspielen, Tänzen und Balletts als unzulässig erklärt.
  • Nur Gesangs- und Deklamationsstücke mit einer Besetzung von höchstens zwei Personen sind erlaubt.
  • Die vortragenden Personen dürfen aber nur in bürgerlicher Kleidung (Gesellschaftsanzug) auf der Bühne erscheinen.
  • Alle Vorträge im Kostüm sind verboten.
  • Als Ausnahme wird der Auftritt im „wirklichen Nationalkostüm“ (Tracht) genehmigt.
  • Auch Kulissen, Vorhänge und jede Art von Requisiten werden von der Bühne verbannt.  
  • Außerdem durften die vorgetragenen Gesangs- und Deklamationsstücke in Inhalt und Vortragsweise nicht gegen die Religion, die Sittlichkeit, die staatlichen Einrichtungen, den öffentlichen Anstand und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Vorträge dürfen frühestens um 18 Uhr beginnen und müssen spätestens um 23 Uhr beendet sein.
5. Oktober 1878
Das Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen

München-Isarvorstadt * Die Singspielhalle Kil's Colosseum erhält die Konzession für Singspielhallen und Café chantants. Sie wird in Bezug zum Bayerischen Polizei-Strafgesetzbuch vom 16. Dezember 1871 gestellt, in dem festgelegt ist: „das sogenannte Chansonetten-Kostüm selbst in der abgeschwächten Form des kurzen ausgeschnittenen Kleides mit kurzen Ärmeln und mit Trikot ist verboten.

Die Chansonetten und Coupletsängerinnen dürfen nur in langem Gesellschaftskleide auftreten. Nur das National-Costüm von echten National-Sängern ist von den Bestimmungen [...] ausgenommen“.

1880
Es kommt zum Konflikt mit Edouard Otlet

München * Die „Société Anonyme des Tramways de Munich“ stellt einen deutschen Geschäftsführer ein. Doch die weitere Handlungsweise des Stadtmagistrats ist maßgeblich gesteuert von seiner Verärgerung über Otlets Geschäftsgebaren, aber auch von dem im gesamten Deutschen Reich aufkeimenden Nationalismus und der ständig wachsenden Erbfeindschafts-Hysterie gegenüber Frankreich. 

Hinzu kommt aber auch, dass die Münchner Stadträte nicht nur den Erfolg des Unternehmens erkannt haben, sondern darüber hinaus auch die sozialpolitische und stadtplanerische Bedeutung der Straßenbahn. 

Es kommt zum Konflikt mit Edouard Otlet mit der Folge, dass der Magistrat der belgisch-französischen Gesellschaft die Konzession versagt.

1. Juli 1883
Jeder muss sich um eine Konzession bemühen

München * Mit dem Ergänzungsparagraphen 33a der Gewerbeordnung müssen Personen, die „gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs- und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen“ öffentlich veranstalteten, „ohne Rücksicht auf die etwa bereits erwirkte Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes“, um eine gesonderte Erlaubnis dafür nachzusuchen.

Das bedeutete, dass nicht nur der Besitzer und damit Betreiber der Singspielhalle, sondern auch der Direktor der Singspielhalle und der Direktor der Volkssänger-Gesellschaft eine Konzession benötigt. Außerdem muss jeder Unterhaltungskünstler für jede Stadt, in der er auftritt, eine ortspolizeiliche Erlaubnis vorweisen.

Ab 15. November 1884
Die Kongo-Konferenz legt die Abgrenzung der Besitzstände fest

Berlin * Im Reichskanzler-Palais in Berlin, dem ehemaligen Hôtel Radziwill, findet unter dem Vorsitz von Otto von Bismarck eine internationale Konferenz, bei der es um Lösungen von Konflikten geht, die im Zusammenhang mit dem Wettlauf um Afrika stehen.

Dreizehn europäische Staaten, die USA und das Osmanische Reich beteiligen sich an der sogenannten Kongo-Konferenz. Es geht dabei um die Festlegung von Kriterien für die völkerrechtliche Anerkennung von Kolonialbesitz. Immerhin waren in etwas mehr als zwei Jahrzehnten über zehn Millionen Quadratmeilen afrikanischen Bodens und mindestens einhundert Millionen Afrikaner unter europäische Herrschaft gelangt.

Um die Besetzung der restlichen Gebiete und der abschließenden Abgrenzung der Besitzstände geht es auf dieser Konferenz. Das Ergebnis sind die wie mit dem Lineal gezogene Demarkationslinien, wobei die Grenzen oft quer durch die Lebensräume einheimischer Ethnien verlaufen.

Afrika wird als herrenloses Land definiert, das nunmehr als Kronland und Eigentum europäischer Staaten an Kolonialgesellschaften, Konzessionäre und Siedler vergeben werden kann. Damit folgt die schrittweise Verdrängung der Eingeborenen aus ihren Wohn- und Lebensgebieten bis hin zur Eingrenzung in Reservate.

Zu dieser Konferenz ist kein einziger afrikanischer Vertreter eingeladen worden und die Souveränitätsrechte der betroffenen Staaten werden schlicht ignoriert. Wozu auch, es geht doch den europäischen Mächten um so hehre Ziele wie den Zivilisationsauftrag und die Verbesserung der „sittlichen und materiellen Wohlfahrt der eingeborenen Völkerschaften“.

Die Kongo-Konferenz endet mit der Verabschiedung einer Generalakte am 26. Februar 1885. 

5. Februar 1887
Bittschrift an Prinzregent Luitpold um Aufhebung des Kostümverbots

München * Johann Kögel ersucht in einer Bittschrift an Prinzregent Luitpold um die Aufhebung des Kostümverbots. Er begründet sein Schreiben damit, dass nicht jeder Volkssänger in konzessionierten Singspielhallen auftreten kann und deshalb die weniger etablierten Künstler weiter ins berufliche Abseits gedrängt werden würden.

1891
Die Elektrifizierung der Münchner Trambahn wirft Finanzierungsfragen auf

München * Die Umstellung der Pferdetrambahn auf elektrischen Betrieb wird diskutiert. Mit August Ungerers privater Bahn in Schwabing gibt es bereits ein Beispiel für den elektrischen Antrieb. 

Die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft macht größere Investitionen von einer Verlängerung ihrer bis 1907 laufenden Konzession abhängig. Nach ihrer Einschätzung reicht die verbleibende Vertragsdauer nicht aus, um die Kosten für Modernisierung und Netzausbau durch die Betriebseinnahmen zu decken. 

Die Stadt lehnt eine längere Konzessionsdauer jedoch ab. Damit wird die Finanzierung des weiteren Ausbaus zu einem zentralen Streitpunkt zwischen der Stadtgemeinde und dem privaten Verkehrsunternehmen. 

1891
Die Trambahn AG verlangt eine längere Konzession für den weiteren Netzausbau

München * Die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft erklärt, das vereinbarte Bauprogramm nicht vollständig erfüllen zu können. Seit 1882 sind sechs der acht zugesagten neuen Strecken fertiggestellt. Zugleich erfordert das Wachstum der Stadt einen weiteren Ausbau des Schienennetzes. 

Die Gesellschaft macht zusätzliche Investitionen von einer erheblichen Verlängerung ihrer Konzession abhängig. Eine längere Betriebsdauer soll ihr ermöglichen, die Baukosten durch künftige Einnahmen zu decken. 

Bei der Streckenplanung orientiert sich das private Unternehmen vor allem an den erwarteten Erträgen. Die Verkehrsbedürfnisse wachsender Stadtviertel führen deshalb nicht automatisch zu einer Trambahnanbindung. 

1894
Das Deutsche Theater entsteht als Spekulationsobjekt

München-Ludwigsvorstadt * Der geschäftstüchtige Münchner Kommerzienrat Friedrich Haenle, der mit der Herstellung von Silberbeschlägen reich geworden ist, besitzt an der Schwanthalerstraße ein 5.400 Quadratmeter großes Grundstück.
Dieses will er gewinnbringend veredeln und sein Geld mit einem weiteren Projekt vermehren. Zusammen mit dem aus Frankreich stammenden Architekten Alexander Bluhm, der auch als Konzessionär verantwortlich zeichnet, baut er ein Theater für Aufführungen von Schauspiel, Lustspiel, Schwank und Ballett. 

Und wer mit einem Unterhaltungspalast sein Geld verdienen möchte, darf „nicht knausern“. Die beiden lassen es also krachen und setzen auf mondänen Luxus, sodass die Münchner Fremdenzeitung über die ehrgeizige Ausstattung euphorisch jubiliert „Überall ist nur das Beste gewählt, die ersten Firmen der Welt wurden mit Lieferungen betraut, ohne Rücksicht auf Entfernung oder Unkosten, die bis jetzt schon sechs Millionen verschlungen haben. Welches Finanzkonsortium hat diese sechs Millionen gezahlt?  Was kümmert‘s uns und Euch!“.

Das Bauprogramm hat sich aber keineswegs nur auf das Deutsche Theater beschränkt. Die sogenannte Schwanthaler Passage ist eine interessante Kombination. Neben dem Bühnenhaus besteht die Schwanthaler Passage aus dreißig Wohnungen mit insgesamt 114 Zimmern. Zusätzlich bieten zwanzig Läden vielfältige Möglichkeiten für einen Einkaufsbummel.

25. Oktober 1897
Ein neuer Vertrag regelt die Elektrifizierung und stärkt die städtische Kontrolle 

München * Nachdem zunächst die beiden Gemeindelinien elektrifiziert sind, steht die Umstellung der übrigen Pferde- und Dampftrambahnstrecken an. Die Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft macht die dafür notwendigen Investitionen von einer Verlängerung ihrer Konzession abhängig. 

Stadt und Gesellschaft schließen einen neuen „Vertrag über die Umwandlung des Pferde- und Dampfbetriebes auf elektrischen Antrieb“. Die Stadt übernimmt die Kosten der Umstellung und Modernisierung und erhält weitreichende Kontrollrechte bei Baumaßnahmen und im Linienbetrieb. 

Die Aufsicht übernimmt der städtische Trambahn-Ausschuss, der seit 1892 als Verwaltungsrat der beiden Gemeindelinien besteht. Die Aktiengesellschaft bleibt rechtlich ein privates Unternehmen, ist in wesentlichen Entscheidungen jedoch an die Vorgaben der Stadt gebunden. 

1. Juli 1907
München übernimmt die Straßenbahn 

München * Nach Ablauf des Konzessionsvertrags mit der Münchner Trambahn-Aktiengesellschaft übernimmt die Stadt das Straßenbahnunternehmen in ihr alleiniges Eigentum. Sie führt den Betrieb nun als „Städtische Straßenbahnen“ in eigener Regie weiter. 

Mit der Übernahme erhält die Stadt die Möglichkeit, Fahrpreise und Verkehrsangebot stärker an sozialen Bedürfnissen auszurichten. In den folgenden Jahren treibt sie den Ausbau des Liniennetzes voran und verbessert die Anbindung weiterer Wohngebiete und öffentlicher Einrichtungen. Damit fördert sie die Entwicklung der Trambahn zum Massenverkehrsmittel. 

1. Juli 1908
Karl Valentin tritt erstmals im Frankfurter Hof auf

München-Ludwigsvorstadt * Josef Durmer, der Besitzer des Hotels Frankfurter Hof, Schillerstraße 49, besuchte eine Veranstaltung von Karl Valentin und engagiert ihn umgehend für ein dauerhaftes Engagement an seiner renommierten Volkssängerbühne. Am 1. Juli tritt der 26-jährige Künstler erstmals im Frankfurter Hof für eine Gage von 5.- Mark am Abend auf.

Zum gleichen Zeitpunkt meldet er sein Gewerbe als „Singen im Stadtbezirk“ an. Nun ist er „amtlich gemeldeter Volkssänger“.

20. April 1919
Mit erhobenem Haupte untergehen

München * Eugen Leviné erkennt, dass es für die bedrängte Räterepublik keine Unterstützung von außen geben wird. Doch wenn die Revolution untergehen soll, dann - so seine Auffassung - mit erhobenem Haupt:

„Es ist ein Irrtum zu glauben, dass kleinmütige Unterwerfung ein besserer Weg sei, um Blutvergießen zu vermeiden oder zu verhindern. Im Gegenteil: Nur wenn die Weißen Garden eine kühn entschlossene Armee vor sich haben und merken, dass der Kampf auch in ihren Reihen Opfer fordern wird, werden sie bereit sein, Konzessionen zu machen. […]

Die Weiße Armee wird auf jeden Fall einen Vorwand für ein Blutbad finden. […] Ist Arbeiterblut so billig, dass man es zur Genugtuung von neugebackenen Pazifisten wehrlos vergießen darf?“.

Leviné argumentiert damit gegen Ernst Toller und Gustav Klingelhöfer, die mit der Regierung Hoffmann verhandeln wollen. Doch auch der KPD-Parteiführer in Berlin, Paul Levi, befürwortet eine bedingungslose Kapitulation, um unnötiges Blutvergießen zu vermeiden. 

2. Februar 1931
Karl Valentins Antrag eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal

München-Schwabing * Karl Valentin stellt den „Antrag zur Erteilung eines Bühnenspielbetriebs im Goethesaal“ in der Leopoldstraße 46a und begründet diesen mit seiner Asthmaerkrankung. Doch selbst ein Künstler wie Karl Valentin muss sich den polizeilichen Vorgaben unterwerfen. Er erhält zwar die Konzession, doch kleinliche behördliche Auflagen zwingen ihn schon bald wieder zur Aufgabe des Lokals.

Die Feuerpolizei will ihm sogar eine wichtige Pointe aus dem Bühnenstück „Im Photoatelier“ zunichte machen. Sie verbietet Karl Valentin, dass das in der Szene vom Gehilfen abgeschnittene glühende Ende der Zigarette, die Valentin verbotenerweise im Atelier raucht, auf den Boden fällt und sich durch seine Rauchentwicklung verrät, was zu Valentins Ausrede führt, es handle sich dabei wohl um ein „Glühwürmchen“.

17. März 1934
Karl Valentin beantragt die Konzession für sein „Panoptikum“

München-Ludwigsvorstadt * Karl Valentin beantragt die Konzession für sein „Panoptikum“ in den Kellerräumen des Hotels Wagner in der Sonnenstraße. 

  • Als Unternehmer gibt er an: „Karl Valentin (Fey) Schauspieler, Liesl Karlstadt (Wellano) Schauspielerin, Eduard Hammer Universitätsplastiker und Gebrüder Wagner, Besitzer des Hotels Wagner.
  • Die Illustrationen für das „Panoptikum“ fertigt Ludwig Greiner.
Um den 25. September 1984
Zwei kleine Männer rasen wie ungebremste Lokomotiven aufeinander

München-Theresienwiese * Günter Jauch, Journalist beim Bayerischen Rundfunk, findet heraus, dass in Richard Süßmeiers Armbrustschützenzelt aus einem Hirschen (200-Liter-Fass) 289 Mass Wiesnbier ausgeschenkt werden. Süßmeier nimmt das Ganze auf die leichte Schulter und macht sich darüber lustig. Peter Gauweiler, CSU-Stadtrat und Kreisverwaltungsreferent, geht gegen Süßmeier wegen Betrügerischen Einschenkens vor. 

Der Wiesnwirt beruft daraufhin eine Pressekonferenz ein, verkleidet sich als Gauweiler und hängt Gauweiler-Plakate mit dem Schriftzug „Gauweiler sieht Dich!“, „Gauweiler paßt auf!“ und „Gauweiler is watching you!“ an die Zeltwände. Sein Schankkellner Biwi Wallner zeigt schließlich noch, wie man aus einem ganzen Hendl drei halbe Hendl machen kann. Dass er zuvor eine Hälfte hatte einnähen lassen, finden nicht Alle lustig. Allen voran Peter Gauweiler.

Bei der darauf folgenden einer Razzia in Süßmeiers Armbrustschützenzelt werden 23 „Verstöße gegen das Ausländerrecht“ festgestellt. Einige Hilfskräfte haben illegal gearbeitet. Süßmeiers Beteuerungen, er habe davon nichts gewusst, glaubt die Gegenseite natürlich nicht - und handelt: Gauweiler entzieht Süßmeier die Festzeltkonzession.

Zwei Tage später wird mit Helmut Huber ein neuer Wirt eingesetzt.

8. Mai 2012
Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012

München-Graggenau * Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats entscheidet über die Vergabe der Konzessionen für die Wiesn 2012. Wiesnwirt Sepp Krätz kann vorerst das Hippodrom weiterbetreiben. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft braucht noch Zeit, um die Ermittlungen in Sachen Steuerhinterziehung abzuschließen. Diese haben im Herbst 2011 begonnen.    

Krätz soll in seinem Andechser am Dom Personalabgaben nicht korrekt abgeführt haben. Insgesamt werden drei Durchsuchungen von der Steuerfahndung durchgeführt.

Die Stadt hat ihn 2011 bereits abgemahnt, weil er im Hippodrom Angestellte geschlagen hat. Wegen dieses Vorfalls ist er mit einem Strafbefehl über 18.000 € belegt worden, den er letztlich akzeptiert hat.

13. März 2014
Sepp Krätz handelt mit dem Landgericht einen Deal aus

München * Sepp Krätz handelt mi dem Landgericht München I einen Deal aus. Vor Gericht gibt der Wiesnwirt Steuerverkürzungen zu. So hat er in seinem Wiesnzelt Hippodrom rund 988.000 Euro und in seinem Innenstadtlokal Andechser am Dom etwa 115.000 € Steuern hinterzogen. Im Gegenzug sichert ihm das Gericht eine Freiheitsstrafe von eineinalb bis maximal zwei Jahren auf Bewährung zu. Der Prozess geht weiter.

Für den Erfolgsgastronomen Krätz kann das - durch die Entziehung der Schankkonzession durch das Kreisverwaltungsreferat - dennoch das Aus als Wiesnwirt, für die Genehmigung zum Frühlingsfest und für die Schankkonzession im Andechser am Dom bedeuten.

14. April 2014
Sepp Krätz zieht seinen Antrag für das Frühlingsfest zurück

München-Theresienwiese * Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz zieht seinen eigenen Antrag auf Gestattung für das Frühlingsfest zurück. Statt ihm sollen seine Ehefrau Tina Krätz und seine Schwester Johanna Barsy das Hippodrom betreiben. Das Kreisverwaltungsreferat - KVR stimmt dem Antrag zu.

Ob Sepp Krätz seine Schankkonzession und damit seine Zukunft als Wirt des Andechser am Dom weiter behalten kann, entscheidet das KVR nach Ostern. Erst Anfang Mai will das Landratsamt über die Zukunft seiner Konzession als Wirt der Waldwirtschaft in Großhesselohe entscheiden. 

23. April 2014
Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz verliert seine Schanklizenz

München-Kreuzviertel * Der Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz verliert seine Schanklizenz und muss den Andechser am Dom bis 1. Juni räumen. Möglicherweise übernimmt - ebenso wie das Hippodrom am Frühlingsfest seine Ehefrau Tina Krätz und seine Schwester Johanna Barsy den Betrieb.

Vorsorglich hat Sepp Krätz gegen den Konzessionsentzug geklagt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, sodass er erstmal im Andechser am Dom noch Wirt bleiben kann. 

20. Mai 2014
Das KVR legt beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein

München * Das Kreisverwaltungsreferat legt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde ein, nachdem das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden hat, dass der Andechser am Dom des Ex-Wiesnwirts  Sepp Krätz bis zum abschließenden Urteil über den Entzug der Konzession geöffnet bleiben darf. Doch das könnte Jahre dauern.  

Damit, so das Kreisverwaltungsreferat, würde das Gaststättenrecht „zum stumpfen Schwert“ gemacht. 

8. Juli 2014
Der Verwaltungsgerichtshof entzieht Sepp Krätz endgültig die Konzession

München * Der Verwaltungsgerichtshof entzieht dem Ex-Wiesnwirt Sepp Krätz endgültig die Konzession für den Andechser am Dom. Schließen muss der Andechser aber nicht. Sepp Krätz wird zwar als Geschäftsführer ausscheiden, seine Tochter, die seit Längerem schon mit ihrem Vater gemeinsam an der Spitze der Wirtschaft steht, wird das Lokal weiter betreiben. Die Stadt will dieses Modell akzeptieren, wenn Krätz schriftlich erklärt, dass er seiner Tochter keine Weisungen erteilen wird.  

Das Hauptsacheverfahren läuft noch weiter. Bis zur Urteilsverkündung kann es noch Jahre dauern. Offen ist auch noch, wie es mit der Waldwirtschaft in Großhesselohe weitergeht. Das Verfahren wird beim zuständigen Landratsamt geführt. Die Entscheidung steht noch aus. 

16. Oktober 2026
Keine europaweite Ausschreibung für Wiesn-Standplätze 

München * Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt in letzter Instanz das Zulassungsverfahren der Stadt München für das Oktoberfest. Es weist die Beschwerde eines ehemaligen Wiesnwirtes zurück, dessen Unternehmen eine europaweite Ausschreibung der Standplätze nach europäischem Vergaberecht gefordert hatte. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Zulassung zum Oktoberfest keine Dienstleistungskonzession dar: Die Stadt vergibt keinen Auftrag zur Erbringung einer eigenen Leistung, sondern lässt Betriebe zu einer öffentlichen Einrichtung beziehungsweise Veranstaltung zu. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vom Mai 2026. Der Beschluss ist rechtskräftig. 

Oberbürgermeister Dominik Krause und Wirtschaftsreferent und Wiesnchef Dr. Christian Scharpf begrüßen die Entscheidung als Sicherung des bewährten Zulassungsverfahrens und des münchnerisch-bayerischen Charakters des Oktoberfests.