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Um den Dezember 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt eine Brauordnung für Regensburg

Regensburg * Eine von Herzog Albrecht IV. erlassene Brauordnung für die Stadt Regensburg lautet im Kernsatz: „Die Bierbräuen sollen einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören, zum Biersieden nichts anderes dann allein Malz, Hopfen und Wasser zu nehmen, noch jemand irgendetwas anderes darin zu versiegen noch in das Bier tun, dieweil das in seiner Gewalt ist, gestatten“.

  • Damit war man schon ganz nahe am Münchner Reinheitsgebot. 
  • Auffallend ist jedoch, dass anstelle von der Gerste vom Malz gesprochen wurde.
  • Damit konnte auch weiterhin dem Bier Hafer zugegeben und dadurch auf die unterschiedlichen Ernteergebnisse Rücksicht genommen werden.

Eine weitere große Ausnahmeregelung unterscheidet das Regensburger vom Münchner Reinheitsgebot: Die Zugabe von bestimmten Gewürzen und Kräutern, die beim Regensburger Wein nicht verpönt waren und deshalb beim Bier - unter bestimmten Voraussetzungen - auch nicht ausgeschlossen werden sollten.

22. November 1500
Herzog Albrecht IV. festigt das Hefe-Monopol der Brauer

München * Herzog Albrecht IV. nimmt in einer Verordnung Stellung zum Bäcker-Brauer-Streit um die Hefezubereitung. Der Landesherr spricht sich darin gegen die Herstellung der Gerben durch die Bäcker aus.

Sollte man den Bäckern den Handel mit Malz gestatten, würde dem herzoglichen Brauwesen - und damit natürlich über die daraus fließenden Abgaben auch an den Herzog - „nit wenig Abbruch zugefügt“.

Der Herzog festigt mit seinem Spruch das Monopol der Brauer. Um aber den Klagen der Bäcker gerecht zu werden, müssen die Brauer auf ihre Kosten einen eigenen Keller einrichten, in denen sie ihre Hefe künftig unter der Aufsicht von Beschauern lagern sollen.

13. Mai 1553
Winterbier und Sommerbier

München * Das verhängte Sommersudverbot zwingt die Brauer, zu Beginn der Brausaison zunächst ein schnell reifendes, hopfen- und alkoholärmeres Bier herzustellen. Dieses Winterbier benötigt nur eine kurze Lagerzeit und kann rasch ausgeschenkt werden. 

Bis Ende März müssen die Brauer anschließend so viel untergäriges Bier in ihren Kellern einlagern, dass der Vorrat für den gesamten Sommer ausreicht. Dieses Sommerbier muss wegen der höheren Temperaturen besonders lange haltbar sein, da ständig die Gefahr besteht, dass es sauer wird. Für seine Herstellung verwenden die Brauer mehr Malz. Dadurch steigen die Stammwürze und der Alkoholgehalt. Zusätzlich geben sie dem Bier mehr Hopfen bei, um seine Haltbarkeit weiter zu erhöhen. Anschließend lagert das Sommerbier in den tiefen Kellern am Gasteigberg und an der Schwanthaler Höhe. Ausgeschenkt wird es erst nach dem Ende der Brausaison. 

Dennoch verdirbt das Bier immer wieder, weil die Münchner Lagerkeller nicht ausreichend kühl sind. Für die Brauer bedeutet dies nicht nur einen finanziellen Schaden, sondern auch den Verlust der eingesetzten Rohstoffe Hopfen und Malz. 

Mai 1600
Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen, selbst „Hexer“ zu sein

München-Graggenau * Paulus, Michael und Gumpprecht bestätigen im Lauf der nächsten Wochen, selbst „Hexer“ zu sein, den Teufel anzubeten und grässliche Verbrechen, die sie durch „Zauberei“ begangen haben.

  • Paulus Pämb hat im „Dienst des Teufels“ 44 Morde begangen.
  • Gumpprecht hat sogar 54 Menschen auf seinem jungen Gewissen und
  • als ganz besonders blutrünstig erweist sich Michael mit 103 Morden.

Dass die über 300-fachen Mörder außerdem unzählige Schadenzauber, Diebstähle und Brandstiftungen begangen haben, spielt da kaum noch eine Rolle.

Aufgrund der Denunziation werden zwei ihrer skrupellosen Gefährten verhaftet und mit den Pämbs vor Gericht gestellt: der Bauer Ulrich Schölz sowie ein Schneider namens Georg Schmälzl, die ebenfalls gefoltert und zu „Geständnissen“ gezwungen werden. Einzig den kleinen Hansel verschont man mit weiteren Folterungen. 

29. Juli 1600
Die Delinquenten werden in Ketten zum Schrannenplatz geführt

München-Graggenau * Am Morgen führt eine Delegation von berittenen Amtmännern, zwei Priestern und bewaffneten Soldaten die Delinquenten in Ketten vom Falkenturm zum Schrannenplatz, dem heutigen Marienplatz, zum „Malefizrechtstag“. Der gerade elf Jahre alt gewordene Hansel muss beim Bußamtmann der Stadt München auf dem Pferd mitreiten und alles mit ansehen.

Eine geifernde Menschenmenge wartet vor dem Rathaus und hofft auf eine spektakuläre Hinrichtung der Pämbs und ihrer Leidensgenossen. Obwohl der Herzog den Prozess führt, muss die Stadt München den Schauprozess und die Hinrichtung ausrichten. Als der Bannrichter Christoph Neuchinger schließlich die Todesurteile verkündet, wollen die Jubelschreie der Münchner kein Ende nehmen. 

29. Juli 1600
Die herzogliche Justiz demonstriert ihre unvorstellbare Bestialität

München * Nun demonstriert die herzogliche Justiz ihre unvorstellbare Bestialität. Noch auf der Freitreppe des Rathauses reißen der Henker und seine Helfer den Männern mit glühenden Zangen jeweils sechs Fleischstücke aus den Armen und dem Oberkörper. Danach schneidet man Anna Pämb die Brüste ab und schmiert sie ihr und den beiden Söhnen dreimal „umb das Maul“, mit dem Hinweis, dass aus diesen Brüsten solche abscheuliche Bubenstücke „gesogen“ wurden.

Schließlich verfrachtet man die Schwerstverwundeten auf zwei Schandkarren, um sie zum Galgenberg zu bringen, der vor den Toren der Stadt liegt, etwa an der Stelle, an der heute die Hackerbrücke auf die Landsberger Straße trifft. Tausende Schaulustige begleiten die Wagen, Hansel Pämb reitet auf dem Pferd des Bußamtmanns mit. 

29. Juli 1600
„Die Teufelsbrut wird verbrannt“

München-Maxvorstadt * Am Galgenberg werden die fünf Männer gerädert. Dazu bindet  man die Malefikanten auf ein scharfkantiges Balkengerüst und zerschmettert ihnen mit einem eisenbeschlagenen Richtrad die Gliedmaßen. Für gewöhnlich beginnt diese Bestialität bei den Unterschenkeln. Die Zahl und der Rhythmus der Schläge sowie die Reihenfolge der Gliedmaßen sind genau vorgeschrieben. Paulus Pämb wird nun zusätzlich „gespießt“. Der Henker rammt ihm einen kurzen Jagdspieß durch den After in den Unterleib.

Der letzte Akt der Justizwillkür im Namen des Herzogs Maximilian I. ist der Feuertod. Man zerrt die Pämbs und ihre Bekannten zu ihren Scheiterhaufen, bindet sie an - Anna setzt man dabei auf einen Stuhl- und verbrennt die „Teufelsbrut“ lebendig und „unter jämmerlichem Geschrei“

29. Juli 1600
Der elfjährige Hansel Pämb muss der Hinrichtung seiner Eltern beiwohnen

München-Maxvorstadt * Das wohl mit weitem Abstand Verabscheuungswürdigste der Hinrichtung aber ist, dass der inzwischen elfjährige Hansel Pämb, auf dem Pferd des Bußamtmanns sitzend, der qualvollen Hinrichtung seiner Eltern und Brüder beiwohnen muss. Doch auch dem Kind bleibt der spätere Feuertod nicht erspart, da Hansel ja schon „im Mutterleibe dem Teufel geweiht und an seiner Stelle ein anderes gestohlenes Kind getauft worden sei“

1807
Franz Xaver Zacherl führt seine Brauerei zum Erfolg

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl gelingt es, sein Unternehmen innerhalb kürzester Zeit so voranzubringen, dass es schon im Sudjahr 1806/07 mit einem Malzverbrauch von 2.107 Scheffel, das entspricht 4.677 Hektoliter, unter den 52 bürgerlichen Brauereien Münchens die zweite Rangstelle nach der Hackerbrauerei seines Schwagers Joseph Pschorr einnimmt. 

25. April 1811
Das Bierregulativ von 1811

München * Unter Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas entwickelt die Regierung eine Formel, mit der sich der Bierpreis jederzeit und für jedermann nachvollziehbar berechnen lassen soll: das sogenannte „Bierregulativ“. Als Grundlage dient die Braubilanz des Königlichen Hofbräuhauses in München. 

Aus dieser Bilanz leitet die Regierung drei feste Kostenbestandteile ab. Sie geht davon aus, dass sich diese über Jahrzehnte hinweg nicht verändern werden. Alle drei fließen in den Bierpreis ein. 

Die erste feste Größe ist die sogenannte „Mannsnahrung“. Darunter versteht man den Unternehmergewinn je Mass Bier. Die Regierung setzt diesen auf 1,47 bayerische Pfennige fest. Der Betrag bildet eine Obergrenze, die keinesfalls überschritten werden darf. Den Brauern steht es jedoch frei, teilweise auf diesen Gewinn zu verzichten. Nach dem Willen der Regierung darf ihr Unternehmergewinn bei steigenden Bierpreisen nicht ebenfalls zunehmen. 

Als zweite feste Größe berücksichtigt das Bierregulativ die laufenden Ausgaben der Brauer. Dazu zählen die Instandhaltung der Brauereigebäude und Sudanlagen, die Personalkosten, die Verzinsung des Grundkapitals sowie das für den Betrieb der Brauerei erforderliche Verlagskapital. Für diese Aufwendungen setzt die Regierung insgesamt 4,53 bayerische Pfennige je Mass Bier an. 

Hinzu kommt als dritter Bestandteil ein „Malzaufschlag“ von vier Pfennigen je Mass, der die Kosten des Rechnungswesens der Brauereien decken soll. 

Damit belaufen sich die festen Kosten über Jahrzehnte hinweg auf insgesamt zehn baierische Pfennige beziehungsweise zweieinhalb Kreuzer je Mass Bier. 

25. April 1811
Festgelegte Mengen und Brauerträge

München * Das Bierregulativ bestimmt außerdem, welche Biermenge ein bayerischer Brauer aus einem Scheffel trockenem Malz herstellen muss. Ein Scheffel entspricht 222,34 Litern. Daraus sind sieben Eimer Sommerbier oder acht Eimer Winterbier zu brauen. 

Ein baierischer Eimer umfasst 60 Mass. Bei einem Inhalt von 1,069 Litern je Mass entspricht dies rund 64 Litern. Für jeden Scheffel Malz sind zudem drei Pfund Hopfen vorgesehen. Aus 225 Scheffeln Malz müssen demnach 1.800 Eimer Winterbier oder 1.575 Eimer Sommerbier entstehen. Umgerechnet sind dies 108.000 Mass Winterbier beziehungsweise 94.500 Mass Sommerbier. 

25. April 1811
Zweifel am staatlichen Bierregulativ

München * Das königlich-baierische Bierregulativ von 1811 erweist sich in der Praxis als wenig realitätsnah. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass es eine bestimmte Menge Malz einem daraus herzustellenden Bierertrag gegenüberstellt. Die Qualität des Malzes ist dabei nicht näher definiert; vorgeschrieben ist lediglich, dass es trocken sein muss. 

Malzmenge und Bierertrag lassen sich jedoch nicht gleichzeitig überprüfen, sondern nur vor beziehungsweise nach dem Brauvorgang. Sind aus einem Scheffel Malz erst einmal sieben Eimer Sommerbier gebraut, ist das Malz aufgebraucht. Fehlt anschließend auch noch ein Teil des Bieres – etwa aufgrund des Durstes der Brauer und ihrer Knechte –, ist für die „Ausmittelung der tarifmäßigen Zusammenhänge“ kaum noch eine verlässliche Grundlage vorhanden. 

Trotz des staatlichen Bierregulativs bleibt die durstige Bevölkerung misstrauisch. Viele Menschen verdächtigen die Brauer, bei der Herstellung zu betrügen und für ihr „Gwasch“, also vermeintlich dünnes oder minderwertiges Bier, einen zu hohen Preis zu verlangen. Die Obrigkeit beteuert zwar immer wieder, das Bierregulativ sei von „kristallener Klarheit“. Die Bevölkerung teilt diese Auffassung jedoch nur bedingt. Das Misstrauen der Biertrinker gegenüber den Brauern bleibt deshalb auch im 19. Jahrhundert stark ausgeprägt. 

Bier gilt in dieser Zeit vor allem als Nahrungs- und Alltagsgetränk, nicht als Luxusgut. Selbst Gegner des Branntwein- und Kaffeekonsums empfehlen es als Alternative zu hochprozentigem Alkohol und bekämpfen den „Fusel“ gewissermaßen mit Bier. 

1812
Der Streit um die Zugehörigkeit der Irrenanstalt

Vorstadt Au - Untergiesing * Nach der Trennung der Lohe und der Falkenau von der Vorstadt Au bleibt die Irrenanstalt zunächst innerhalb der Auer Gemarkung. Dagegen protestiert die Anstaltsverwaltung und erreicht die Zuordnung zur Gemeinde Giesing.

Da jedoch das königliche Landgericht München, „das wegen der verhaßten und gegen dessen Willen erwirkte allerhöchst genehmigten Trennung der Loh und Falkenau immer feindselig für die Gemeinde Giesing gestimmt war“, darüber keinerlei Aufzeichnungen führt, kommen die Auer - clevere Vorstädter mit viel Phantasie im Geldeintreiben - dreißig Jahre später auf die Idee, von den Giesingern die Rückvergütung von 1.515 Gulden für den Malzaufschlag zu verlangen, die die Gemeinde Giesing - nach Auffassung der Auer - seit über zehn Jahren zu Unrecht erhalten hat.

Diese Biersteuer muss - für das in der Anstalt ausgeschenkte Bier - an die zugehörige Gemeinde bezahlt werden. Die Giesinger wehren sich dagegen.

1822
Der Münchner Bierpfennig 

München-Graggenau * Die Münchner Obrigkeit erkennt, dass sich das in der Stadt gebraute Bier zugunsten der kommunalen Finanzen besteuern lässt. Sie führt deshalb den sogenannten Lokalmalzaufschlag ein, der im Volksmund bald als „Bierpfennig“ bezeichnet wird. Für die Stadtverwaltung entwickelt sich diese Abgabe zu einer äußerst einträglichen Einnahmequelle. 

6. Mai 1844
Die Brauer unterzeichnen das Friedensprotokoll

München * Einen Tag nach der Rücknahme der Preiserhöhung unterzeichnen die Münchner Brauer das sogenannte Friedensprotokoll. Darin heißt es: „Die versammelten Bierbrauer beschließen durch Stimmen-Mehrheit, daß der gegenwärtige Biersatz von 6 Kreuzer 2 Pfennigen für den Zeitraum von heute bis zum 16. Juli des Jahres auf 6 Kreuzer mit Einschluss des Lokal-Malzaufschlages und Schankpreises herabgesetzt werden solle.“ Damit sinkt der Bierpreis befristet bis zum 16. Juli 1844 von sechs Kreuzern und zwei Pfennigen auf sechs Kreuzer je Mass. Der Lokalmalzaufschlag und der Schankpreis sind darin bereits enthalten. 

25. Dezember 1852
Bayernkönig Max II. will eine neue Prachtstraße bauen lassen

München-Graggenau - München-Lehel * Der Bayernkönig Max II. teilt dem Ersten Bürgermeister der Stadt München, Dr. Jakob von Bauer, mit, er hat vor, „die Stadt mit der Sankt-Anna-Vorstadt mittels einer schönen Straße zu verbinden und hierdurch einem vielseitig gefühlten Bedürfnisse abzuhelfen.

Die Vorbereitungen sind so weit gediehen, daß Ich Ihnen, Herr Bürgermeister, den Plan anbei mitteilen kann, damit Sie Mir berichten, ob sich die Überbrückung und Auffüllung der Kanäle und die Herstellung des Straßenkörpers aus städtischen Mitteln ins Werk setzen läßt, indem Ich in diesem Falle durch schenkungsweise Überlassung des auf Meine Kosten erworbenen Straßengrundes das Vorhaben zu verwirklichen gedenke.“

Bürgermeister Dr. Bauer setzt sich in der Folge vor dem Magistrat für den Bau der Straße ein, da mit ihr die kurz vor der Eingemeindung stehenden Orte des Ostends (Haidhausen, Au, Giesing) wesentlich besser erschlossen werden können.

Er räumt aber auch ein, dass der auf die Stadt zukommende Aufwand in Höhe von 260.000 Gulden nur dann zu finanzieren sei, wenn der König der Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer oder des Malzzuschlags, einer Art Biersteuer, die der Stadt bis zum Jahr 1899 zu garantieren sei, zustimmen würde.

1853
Die Singlspielerbrauerei geht als Aussteuer an den Brauer Mathias Wild

München-Angerviertel - Vorstadt-Au * Über Brathmanns Tochter Katharina gingt die Singlspielerbrauerei als Aussteuer in die Ehe mit dem Grünwalder Wirtssohn und Brauer Mathias Wild ein. Der neue „Bräu“ vervierfacht die Leistung des Betriebs innerhalb kürzester Zeit. Im Jahr 1853 erreicht er mit 3.481 versottenen Schäffel Malz seine Höchstleistung.

18. Juli 1853
Beginn der Bauarbeiten an der Maximilianstraße

München-Graggenau - München-Lehel * Nachdem das königliche Einverständnis zur Erhöhung des Pflasterzolls, der Weinsteuer und des Malzzuschlags vorliegt, beginnt die Stadt, unter Leitung des noch jungen Bauingenieurs beim Stadtbauamt, Arnold Zenetti, mit den Straßenbauarbeiten zur Maximilianstraße. 

Die gewünschte Auffüllung der Bäche wird abgelehnt, da dies den wirtschaftlichen Ruin für den Münchner Osten bedeuten würde. Deshalb werden später viele Kellergeschosse aus den massiv gemauerten Bacheinfassungen hergestellt.

Oktober 1872
Das Märzen erobert das Oktoberfest 

München * Nach dem außergewöhnlich heißen Sommer sind die Vorräte an Lager- und Sommerbier bereits vor Beginn des Oktoberfests nahezu aufgebraucht. Dem Wiesnwirt Michael Schottenhamel droht das Bier auszugehen. Als Ersatz bietet ihm Joseph Sedlmayr von der Franziskaner-Leistbrauerei ein neuartiges, bereits im März nach Wiener Art gebrautes Bier an: das Märzen. 

Das bernstein- bis goldfarbene Bier besitzt eine Stammwürze von ungefähr 16 Prozent und ist dadurch kräftiger, malzbetonter und alkoholreicher als das bisher ausgeschenkte Sommerbier. Wegen des höheren Rohstoffeinsatzes kostet die Maß zwölf statt der üblichen neun Kreuzer. Brauer und Polizeibehörde befürchten angesichts der zurückliegenden Bierkrawalle neue Unruhen. Schottenhamel setzt jedoch auf seine Kenntnis des Münchner Publikums: „Wann d’Münchner was Richtigs kriag’n, na schaug’n s’Geld net an.“ 

Die Ausschankgenehmigung wird zunächst nur unter der Bedingung erteilt, dass Schottenhamel für mögliche Folgen selbst einsteht. Doch die Befürchtungen erfüllen sich nicht: Das kräftige, malzaromatische Märzen findet bei den Gästen großen Anklang. Trotz des höheren Preises wird es zum Verkaufserfolg und entwickelt sich in den folgenden Jahren zum klassischen Oktoberfestbier.

24. April 1890
Sebastian Kneipp macht Reklame für „Kneipps-Malzkaffee“

Bad Wörrishofen * Die Gründer der Firma Franz Kathreiner‘s Nachfolger, Emil Wilhelm und Adolph Brougier, schließen mit dem Bad Wörrishofener „Wasserdoktor“ Sebastian Kneipp einen Vertrag. Damit können sie ihr Malzkaffee-Produkt als „Kneipps-Malzkaffee“ mit einem Kneipp-Porträt und seiner Unterschrift in den Handel bringen.

1910
Prinzregent Luitpold übernimmt die Schirmherrschaft für den Tierpark

München-Giesing * Unter - erfüllbaren - Vorgaben übernimmt Prinzregent Luitpold nach einer erneuten Eingabe des „Vereins Zoologischer Garten“ die ihm angetragene Schirmherrschaft, was weitere Mäzene veranlasst, sich ebenfalls für den Tierpark zu engagieren. 

  • Das Unternehmen Franz Kathreiner‘s Malzkaffee-Fabriken stellt die Mittel für die Eisbären- und Seelöwenanlage bereit. 
  • Drei Münchner Brauereien - Bürgerbräu, Leistbräu sowie die Spaten-Brauerei - bringen ein Darlehen über 90.000 Mark ins Gespräch, wenn sie dafür „das ausschließliche Recht“ zur Lieferung des Bierbedarfs im Tiergarten überlassen bekommen. 
1. April 1915
Malz wird knapp

Deutsches Reich * Eine gesetzliche Kontingentierung beschränkt den Malzverbrauch der Brauereien auf 60 Prozent ihrer Vorkriegsmenge. Die knapper werdende Gerste wird zunehmend für die Brotherstellung benötigt. Die Rohstoffknappheit verteuert die Bierproduktion – der Bierpreis steigt.

November 1917
Bier wird noch dünner

Deutsches Reich * Der zulässige Malzverbrauch der Brauereien sinkt auf nur noch 15 Prozent des Vorkriegsniveaus. Zugleich darf Bier nur noch mit einem Stammwürzegehalt von 3,5 Prozent gebraut werden. Eine Ausnahme gilt für Lieferungen an das Militär: Dieses Bier darf weiterhin stärker eingebraut werden.

27. Juli 1918
Das Reichssteuerbiergesetz und das Reinheitsgebot

Berlin * Das Reichssteuerbiergesetz nimmt das Bayerische Reinheitsgebot auf. Dort heißt es:

  • „Zur Bereitung von untergärigem Bier darf [...] nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.“ 

Der Begriff Reinheitsgebot war erstmals während einer Debatte im Bayerischen Landtag am 4. März 1918 aufgetaucht. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Problemen man sich nach vier Jahren Krieg beschäftigt. 

Nach dem Mai 1919
Der TSV München-Ost kämpft mit den Folgen von Krieg und Revolution

München-Obergiesing * Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs befindet sich die Vereinsarbeit des TSV München-Ost auf einem Tiefpunkt. Der Verein zählt nur noch rund 200 Mitglieder und trauert um 49 gefallene Sportkameraden.

Zudem steht der bisher genutzte Turnsaal im Schleibinger-Bräu nicht mehr zur Verfügung, da dort seit 1917 ein Malzwerk der Cenovis-Werke eingerichtet ist. Der Verein weicht deshalb erneut auf Schulturnsäle und die Nebenzimmer Münchner Gaststätten aus.

August 1921
Malz wieder frei verfügbar

Deutsches Reich * Die Malzkontingentierung wird aufgehoben. Damit entfällt eine weitere zentrale Beschränkung der Kriegs- und Nachkriegszeit. Für die Brauereien sind nun die Voraussetzungen geschaffen, ihre Produktion schrittweise wieder zu steigern.

Suchbegriffe: Malz, Bier, Malzkontingent
10. Juni 1938
Die Cenovis-Werke geraten unter zunehmenden politischen Druck

München * Die Industrie- und Handelskammer München fordert von den Cenovis-Werken, ihre Eigentümerstruktur bis zum 31. Juli 1938 entsprechend den Vorgaben des Reichswirtschaftsministeriums zu ändern. Andernfalls droht die Streichung aus dem Verzeichnis der als nichtjüdisch eingestuften Betriebe. Gleichzeitig verlangt die Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft den Nachweis, dass das Unternehmen als „arisch“ gelte.

Bis zur Klärung dieser Frage verweigert der Branchenverband die Einlösung von Malzabholscheinen der Cenovis-Werke. Die Maßnahmen verdeutlichen den wachsenden wirtschaftlichen und politischen Druck, dem Unternehmen mit jüdischen Eigentümern im nationalsozialistischen Deutschland ausgesetzt sind.

6. Dezember 2012
Baubeginn für den Giesinger Bräu in der Martin-Luther-Straße 2

München-Obergiesing * Mit dem ersten Spatenstich beginnt der Ausbau des neuen Braubetriebs für den Giesinger Bräu in der Martin-Luther-Straße 2, direkt gegenüber der Heilig-Kreuz-Kirche. Obwohl der Giesinger Bräu sein Bier nur regional vertreibt, ist die Nachfrage ist in den letzten drei Jahren kontinuierlich gestiegen. Damit ist das Produktionsvolumen in der Birkenau 5 vollständig ausgeschöpft.

Außerdem gibt es keine Anfahrtsmöglichkeiten für die Kunden, die das Bier meist direkt in der Brauerei kaufen. Auch die Lkw, die das Malz liefern, tun sich beim Rangieren in dem Wohngebiet schwer. Deshalb haben sich die Brauer um ihren Geschäftsführer Steffen Marx für den Umzug entschieden.

6. November 2014
Der Giesinger Bräu nimmt seinen Braubetrieb in Obergiesing auf

Obergiesing * Der Brauereibetrieb im Giesinger Bräu in der Martin-Luther-Straße 2, direkt gegenüber der Heilig-Kreuz-Kirche, nimmt seine Tätigkeit auf. Die Giesinger Brauer schreiben mit dem Bauvorhaben ein Stück Münchner Biergeschichte. Am neuen Standort kann die Kapazität bereits in der ersten Ausbaustufe auf 5.000 Hektoliter pro Jahr gesteigert werden. Das Gebäude gehört den Stadtwerken, die Brauer ziehen als Mieter ein.

2,8 Millionen Euro investierte der Giesinger Bräu in sein neues Brauhaus. Das neue Brauhaus samt Bierstüberl und Freischankfläche breitet sich auf einer Fläche von 600 Quadratmetern aus. Die Gäste im 60 Plätze fassenden Bräustüberl können durch ein riesiges Panoramafenster in die Brauerei und die Flaschenabfüllanlage schauen.

In zwei weiteren Schritten soll danach die Braukapazität auf bis zu 13.000 Hektoliter jährlich erhöht werden. Eine erhöhte Freischankfläche, sowie eine Rampe, über die Lkw Malz liefern und das Bier für die Getränkemärkte abholen können, ergänzen den Braubetrieb. Am neuen Ort ist genügend Platz für Fassbier. Bisher füllte die Brauerei ihr Bier vor allem in Flaschen ab.