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2000
0 Chronik 2026
17. Juni 1805
Ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München

München * Das „Regulativ über die Verhältnisse der hiesigen Judenschaft“ ist ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München. Es stellt erstmals eine staatlich geregelte Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben dar, bleibt aber von starken Einschränkungen geprägt.

Das Regulativ erlaubt jüdischen Familien die offizielle Niederlassung in München, begrenzt ihre Zahl jedoch streng durch eine Judenmatrikel. 

  • Anfangs dürfen nur 32 Familien und fünf Witwen dauerhaft in der Stadt leben. 
  • Auch Eheschließungen stehen unter staatlicher Kontrolle und sind nur mit polizeilicher Genehmigung sowie ausreichendem Vermögen möglich.

Zugleich bringt das Regulativ einige Verbesserungen: 

  • Juden werden von diskriminierenden Sonderabgaben wie Leib- und Pflasterzöllen befreit, 
  • durften ihre Religion privat ausüben und einen eigenen Friedhof anlegen. 
  • Öffentliche Synagogen bleiben allerdings weiterhin verboten. 
  • Zudem erhalten jüdische Händler mehr Möglichkeiten zur Teilnahme am Wirtschaftsleben, allerdings unter staatlicher Aufsicht.

Historisch markiert das Regulativ den Übergang von der bloßen Duldung einzelner Juden hin zu einer staatlich anerkannten, aber streng kontrollierten jüdischen Gemeinde. Es ist damit sowohl ein erster Schritt zur Emanzipation als auch ein Instrument staatlicher Kontrolle. Gleichzeitig bildet es eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung der jüdischen Gemeinde Münchens und gilt als Vorläufer des Bayerischen Judenedikts von 1813.

9. November 1918
Die Vereinigten Verkehrsverbände laden zur Versammlung ein

München - Freistaat Bayern * Der Ausschuss der Vereinigten Verkehrsverbände ruft per Kreistelegramm und in Zeitungsannoncen seine Mitglieder zu einer Massenveranstaltung in den Münchner Bavariakeller an der Theresienwiese ein.

Die Einladung beginnt mit den Worten: „Die Stunde der Erlösung aus tiefster wirtschaftlicher Not ist auch für Euch angebrochen. Jetzt oder nie gilt es, Euch im Rahmen der jetzigen Regierungsgewalt die politische und soziale Machtstellung zu erkämpfen, auf die Ihr auf Grund Eurer Massen und Eurer für das deutsche Wirtschaftsleben ausschlaggebenden wichtigen Berufsarbeit Anspruch habt“

5. Januar 1919
Die Deutsche Arbeiterpartei - DAP wird gegründet

München-Hackenviertel * Eine Woche vor der bayerischen Landtagswahl wird im Fürstenfelder Hof, in der Fürstenfelder Straße 14, die Deutsche Arbeiterpartei - DAP durch den Werkzeugschlosser Anton Drexler und den Sportjournalisten Karl Harrer sowie 22 weiteren Anwesenden gegründet. 

Die Deutschen Arbeiterpartei - DAP geht aus dem Münchner Freien Arbeiterausschuss für einen guten Frieden hervor, der am 7. März 1918 ebenfalls von Drexler gegründet worden war. Als Vorsitzender der neuen Partei wird Anton Drexler gewählt. 

Zu den ersten Mitgliedern der DAP zählen fast ausschließlich Arbeitskollegen Drexlers aus den Münchner Eisenbahnwerken. Die ersten Parteiversammlungen finden in Hinterzimmern kleiner Bierlokale statt. Der wenig begeisternde Redner Drexler hält zumeist kaum motivierende Reden, die oft in der Geräuschkulisse des Lokals untergehen.

Während der Politische Arbeiterzirkel eindeutig eine Schöpfung der Thule-Gesellschaft ist, soll die Deutsche Arbeiterpartei - aus taktischen Erwägungen - als Gründung Anton Drexlers erscheinen.

Vorbereitet wird die konstituierende Parteiversammlung von einem Dreier-Ausschuss, der sich aus Harrer, Drexler und Michael Lotter zusammengesetzt. An der eigentlichen Versammlung nimmt Harrer allerdings nicht teil. 

Umgekehrt werden Drexler und Lotter keine Mitglieder der Thule-Gesellschaft, verkehren aber als ständige Gäste in den Logenräumen im Hotel Vier Jahreszeiten, wo sie bald auch Personen wie Dietrich Eckart und Gottfried Feder kennenlernen.

In den von der Gründungsversammlung angenommenen Richtlinien der Deutschen Arbeiterpartei heißt es, dass die DAP eine aus „allen geistig und körperlich schaffenden Volksgenossen zusammengesetzte sozialistische Organisation“ ist. Die Deutsche Arbeiterpartei will

  • „die Adelung des deutschen Arbeiters. Die gelernten und ansässigen Arbeiter haben ein Recht, zum Mittelstand gerechnet zu werden. Zwischen Arbeiter und Proletarier soll ein scharfer Trennungsstrich gezogen werden. [...]
  • Das Großkapital ist als Brot- und Arbeitgeber zu schützen, sofern nicht rücksichtsloseste Ausbeutung des Arbeiters diesem ein menschenwürdiges Dasein unmöglich macht. 
  • Die DAP sieht in der Sozialisierung des deutschen Wirtschaftslebens einen Zusammenbruch der deutschen Volkswirtschaft. [...] Darum darf es nicht Sozialisierung, sondern Gewinnbeteiligung für den deutschen Arbeiter heißen. [...].“ 

Hier zeichnete sich deutlich eine eigentlich mittelständische Orientierung dieser pseudosozialistischen und antisemitischen Organisation ab.

Die anfallende Parteiarbeit der zunächst auf München beschränkten winzigen Vereinigung wird im Wesentlichen von dem mit dem Politischen Arbeiterzirkel nicht identischen Arbeitsausschuss der DAP bewältigt, der in den Anfängen auch die Führung der Gesamtpartei inne hat und dem im Sommer 1919 neben Anton Drexler und Karl Harrer weitere vier Personen angehören. Anton Drexler, der Vorsitzende der Deutschen Arbeiter Partei - DAP, bleibt es bis zum Juni 1921.

23. März 1919
Einführung der Betriebsräte auf SPD-Konferenz beschlossen

Weimar * Die SPD-Parteikonferenz beschließt die Einführung der Betriebsräte:

  • „Zur Mitwirkung an Sozialisierungsmaßnahmen, zur Kontrolle sozialistischer Betriebe, zur Überwachung der Gütererzeugung und Verteilung im gesamten Wirtschaftsleben sind gesetzlich geordnete Arbeitervertretungen zu schaffen.
  • In dem zu diesem Zweck schleunigst zu schaffenden Gesetz sind Bestimmungen zu treffen über die Wahl und Aufgaben von Betriebs-, Arbeiter- und Angestelltenräten, die bei der Regelung der allgemeinen Arbeitsverhältnisse gleichberechtigt mitzuwirken haben.
  • Es sind weiter Bezirksarbeiterräte und ein Reichsarbeiterrat vorzusehen, die vor dem Erlass wirtschaftlicher und sozialpolitischer Gesetze ebenso wie die Vertretungen aller übrigen schaffenden Stände gutachtlich zu hören sind und selbst Anträge auf Erlass solcher Gesetze stellen können.
  • Die entsprechenden Bestimmungen sind in der Verfassung der deutschen Republik festzulegen.“ 
12. November 1938
Hermann Göring erlässt eine Sühneverordnung für Juden

Berlin * Hermann Göring, der Beauftragte für den Vierjahresplan zur Kriegsvorbereitung, erlässt eine Sühneverordnung, die zur Finanzierung der Aufrüstung gedacht ist.

  • Die Juden deutscher Staatsangehörigkeit müssen zusammen eine Milliarde Reichsmark wegen „ihrer feindlichen Haltung gegenüber dem deutschen Volk und Reich“ zahlen.
  • Weiterhin werden alle Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben ausgeschaltet.
  • Und schließlich gibt es die Verordnung zur Wiederherstellung des Straßenbildes.
  • Sie besagt: „Alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das nationalsozialistische Deutschland an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstanden sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbetreibenden sofort zu beseitigen.
  • Die Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdischen Gewerbebetriebe und Wohnungen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlagnahmt.“

In München wird eine eigene Arisierungsstelle in der Widenmayerstraße 27 eingerichtet, die die Enteignung und Gettoisierung der jüdischen Bevölkerung durchführen soll.