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10. Juni 1530
Ein Manöver mit vielen Toten und Verletzten

München - Haidhausen * Der eigentliche Höhepunkt soll aber erst rund achthundert Meter weiter kommen, etwa an der Stelle des heutigen Rosenheimer Platzes. Dort ist innerhalb von wenigen Tagen - fast nach Hollywood-Manier - eine wehrhaft aussehende Burg mit vier Türmen und Bastionen aus Holz, Leinwand und Farbe errichtet worden. Alles wirkt sehr realistisch.

In der Festung warten einhundert schwerbewaffnete Männer, bis die Gäste auf der Ehrentribüne Platz genommen haben. Auf ein Zeichen Herzog Wilhelms IV. rücken die von Ramersdorf kommenden Angreifer heran und es kommt unausweichlich zur Schlacht, bei der sechzehnhundert Mann unter ohrenbetäubendem Kriegsgeschrei das Schloss stürmen.

Nachdem einige an die Mauern gelehnte Sturmleitern von den Verteidigern der Burg umgestoßen worden sind und sich dabei die Angreifer und das nachdrängende Fußvolk etliche Blessuren zugezogen haben, „überkam beide Seiten eine große, unbändige Wut“, schreibt unser Zeitzeuge. Und da es sich sowohl bei der Burgbesatzung als auch bei den Angreifern um „temperamentvolle, rauflustige und keine Schmähung duldende Altbaiern” handelt, wird aus dem zur Ergötzung des Kaisers veranstaltetem Scheingefecht sehr schnell blutigster Ernst.

Die Manöver-Gegner dreschen derart rabiat aufeinander ein, dass am Ende acht Tote und eine unbekannte Zahl von Männern verletzt liegen bleibt. Das wird von den Ehrengästen auf ihren Tribünen natürlich nicht bemerkt. Immerhin erhalten die Getöteten ein Begräbnis auf dem Salvatorfriedhof und deren Witwen und Waisen ein jährliches Gnadengeschenk aus der landesherrlichen Privatschatulle.

Auf dem Manöverfeld schießen die Angreifer die Burg später schließlich noch in Trümmer und Fetzen. Der Chronist vermerkt: „Mit ungeheuerem Krachen entluden sich alle Geschütze auf einmal.” Immerhin zeigt sich Kaiser Carl V. von dem Manöver und der dabei gezeigten baierischen Kampfkraft mächtig beeindruckt.

15. April 1799
Maria Leopoldine erhält die Herzog-Max-Burg als Witwensitz

München * In einem Zusatzvertrag zum Ehevertrag wird von Kurfürst Max IV. Joseph festgelegt, dass die Kurfürstin-Witwe Maria Leopoldine

  • die Herzog-Max-Burg als Witwensitz nutzen kann. 
  • Als Sommersitz erhält sie Schloss Berg am Starnberger See mit dem dazugehörigem Garten, Grund und Gebäude sowie die kurfürstlichen Fahrzeuge „zur Lustfahrt auf dem See“. 
  • Außerdem bekommt sie einen jährlichen Unterhalt von 100.000 Gulden, bezahlbar in Monatsraten von 8.333 Gulden 20 Kreuzern. 
Nach dem 25. August 1801
Kurfürst Max IV. Joseph nimmt die Reform Baierns in Angriff

München * Mit tatkräftiger Unterstützung seines Ministers Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas nimmt Kurfürst Max IV. Joseph eine Reform seines Landes in Angriff. Zur dauerhaften Stabilisierung des Staates ist eine Umverteilung von Rechten, Pflichten und Chancen notwendig.

Zu dieser Revolution von oben gehört auch die revolutionäre Gleichbehandlung aller Baiern, mit dem Anspruch des Herrschers, „allen Untertanen, Reichen und Armen, Witwen und Waisen, Geistlichen und Weltlichen, gleiches Recht und Schirm zu verschaffen“.

Durch diese Reformen kann der Baiernregent einen Großteil der Kritik, die zu Beginn seiner Regierung die öffentliche Debatte geprägt hatte, den Boden entziehen. Vieles von dem wird beseitigt, was unter der Regentschaft des Kurfürsten Carl Theodor als willkürlich und korrupt angegriffen worden ist.

Gleichzeitig lässt er energisch eingreifen und setzt sich mit Militärgewalt durch, wenn seiner Politik offene Auflehnung entgegen schlägt. Beides, die umfangreichen und weitreichenden Reformen sowie das energische und harte Durchgreifen, lassen die heftige Kritik der Anfangsjahre und jedes Auflehnen gegen seine Politik allmählich verstummen.

Durch sein leutseliges Verhalten kann Kurfürst Max IV. Joseph sogar die Zuneigung der Münchnerinnen und Münchner erringen und sich so zu einer der beliebtesten Persönlichkeiten der Wittelsbacher hocharbeiten. Schon bald gehören die anfänglichen Differenzen zwischen dem Herrscher und dem baierischen Volk der Vergangenheit an. 

17. Juni 1805
Von der Duldung zur kontrollierten Gemeinde

München * Das „Regulativ über die Verhältnisse der hiesigen Judenschaft“ ist ein wichtiger Schritt für die jüdische Gemeinde in München. Es stellt erstmals eine staatlich geregelte Eingliederung der Juden in das bürgerliche Leben dar, bleibt aber von starken Einschränkungen geprägt.

Das Regulativ erlaubt jüdischen Familien die offizielle Niederlassung in München, begrenzt ihre Zahl jedoch streng durch eine Judenmatrikel. 

  • Anfangs dürfen nur 32 Familien und fünf Witwen dauerhaft in der Stadt leben. 
  • Auch Eheschließungen stehen unter staatlicher Kontrolle und sind nur mit polizeilicher Genehmigung sowie ausreichendem Vermögen möglich.

Zugleich bringt das Regulativ einige Verbesserungen: 

  • Juden werden von diskriminierenden Sonderabgaben wie Leib- und Pflasterzöllen befreit, 
  • durften ihre Religion privat ausüben und einen eigenen Friedhof anlegen. 
  • Öffentliche Synagogen bleiben allerdings weiterhin verboten. 
  • Zudem erhalten jüdische Händler mehr Möglichkeiten zur Teilnahme am Wirtschaftsleben, allerdings unter staatlicher Aufsicht.

Historisch markiert das Regulativ den Übergang von der bloßen Duldung einzelner Juden hin zu einer staatlich anerkannten, aber streng kontrollierten jüdischen Gemeinde. Es ist damit sowohl ein erster Schritt zur Emanzipation als auch ein Instrument staatlicher Kontrolle. Gleichzeitig bildet es eine wichtige Grundlage für die spätere Entwicklung der jüdischen Gemeinde Münchens und gilt als Vorläufer des Bayerischen Judenedikts von 1813.

1840
Die Frauen vom Guten Hirten kaufen das ehemalige Preysing-Schloss

Haidhausen * Die Frauen vom Guten Hirten kaufen - unterstützt von König Ludwig I. - das ehemalige Preysing-Schloss. Sie errichten auf dem Anwesen eine „Institution zum Zwecke der Besserung gefallener Mädchen, Frauen und Witwen, dann der Bewahrung der jungen schutzlosen weiblichen Unschuld vor Verführung“.

April 1897
Eine Witwenverbrennung in Indien im Handels-Panoptikum

München-Hackenviertel * Im Internationalen Handels-Panoptikum wird eine Witwenverbrennung in Indien und der Tod eines lebenslänglich Verurteilten in den sibirischen Bergen gezeigt. Mit solchen Darstellungen soll den Besuchern die Überlegenheit der westlichen Zivilisation insbesondere gegenüber der außereuropäischen Welt vor Augen geführt werden.

Um das Jahr 1900
Einstellungsbedingungen für Frauen im Fernsprechdienst

München * Für Frauen im Fernsprechdienst gelten folgende Einstellungsbedingungen: 

  • „Die Bewerberinnen - Mädchen oder kinderlose Witwen - müssen
  • zwischen 18 und 25 Jahre alt sein, 
  • eine gute häusliche Erziehung erhalten und
  • sich sittlich tadellos geführt haben,
  • von entstellenden Gebrechen frei und
  • körperlich vollkommen gesund sein,
  • namentlich ein gutes Seh- und Hörvermögen sowie
  • normale Atmungswerkzeuge besitzen und
  • nicht zu Ohrenleiden, Nervosität und Bleichsucht neigen.
  • Zur Einstellung als Telegraphengehülfin ist im allgemeinen eine Körpergröße von mindestens 158 cm erforderlich.
  • Die Bewerberinnen dürfen keine Schulden haben.
  • Es können in der Regel nur solche Bewerberinnen angenommen werden, welche in dem Orte der Beschäftigung dauernd festen Familienanhalt durch nahe Verwandte haben und bei diesen wohnen.
  • Ausnahmen hiervon unterliegen der Genehmigung der Ober-Postdirektion. [...]  
  • Die Beschäftigung ist eine widerrufliche und gewährt keinen Anspruch auf Zulagen, Unterstützungen usw.
  • Die Verheiratung hat den Verlust der Stelle zur Folge.“

Neben den günstigen Lohnkosten werden die Damen auch wegen ihrer - als weibliche Sozialisation beschriebenen - geschlechtsspezifischen Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Aufmerksamkeit, Genauigkeit, Höflichkeit, Geduld, einfach „die ausgleichenden und vermittelnden Qualitäten der Frau“, eingestellt. Gerade in der Anfangsphase des Vermittlungsdienstes müssen die Frauen die Pannen, Störungen und Kapazitätsprobleme der Technik mit ihrer „natürlichen Veranlagung“ ausgleichen.

  • Sie kommen meistens aus gutem Hause,
  • sind unverheiratet,
  • besitzen eine ordentliche Schulbildung - zum Teil sogar mit Fremdsprachenkenntnissen - und
  • verfügen über einen einwandfreien Leumund.

Mit diesen Voraussetzungen garantieren sie ein adäquates Benehmen im Umgang mit den „sozial hochgestellten Telefonabonnenten“. Aus einer Vielzahl von Bewerberinnen können die bestqualifiziertesten Frauen ausgewählt werden, die aufgrund ihrer Vorbildung, Sozialisation und Jugend als hoch motivierte Arbeitskräfte mit wenig anderen Berufs- oder Aufstiegschancen anerkannt sind. Die jungen Damen haben eine Aufnahmeprüfung in Rechnen, Geographie und Aufsatz zu absolvieren. Nach einer halbjährigen Probezeit müssen sie eine mündliche Prüfung ablegen und praktisch beweisen, dass sie Telefon- und Telegrafenapparate bedienen können.

Die Tätigkeit in der Telefonvermittlung wird jetzt als dauerhafte Beschäftigung für Frauen verstanden. Wie schwer der Beruf der Telefonistin war, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, beispielsweise von der Größe der Stadt und der Art der Vermittlungsstelle. Die Arbeit einer Ortsvermittlungskraft gilt als monoton und - darüber sind sich die Arbeitsmediziner einig - stellt hohe Anforderungen an das Nervensystem. „Eine über mehrere Jahre tätige Telephonistin musste einfach hysterisch werden“.

  • Die wöchentliche Arbeitszeit schwankt - je nach Schwere des Dienstes - zwischen 42 und 48 Stunden, 
  • nur jeder dritte Sonntag ist frei.
  • Die Dienstschicht dauert elf Stunden;
  • Urlaub gibt es keinen.

Der Durchschnittsverdienst einer Telefonvermittlungskraft liegt etwas über dem von weiblichen Kaufhausangestellten und etwas unterhalb der Einkünfte von Lehrerinnen. Nur einzelne Kräfte können zur Aufsicht aufrücken.

Während des Dienstes ist das Tragen einer einheitlichen Dienstbluse aus dunkelblauem Stoff vorgeschrieben, da man befürchtet, dass „bei der Eigenart der weiblichen Natur nur zu leicht ein gegenseitiges Überbieten in der äußeren Erscheinung Platz greifen würde“. 

5. Mai 1919
12 Perlacher Arbeiter werden im Hofbräukeller hingerichtet

München-Haidhausen * Der 19-jährige Konrad Zeller sagt als Zeuge der Erschießungen im Hofbräukeller folgendes aus: „Gleich nach unserer Ankunft im Hofbräukeller mussten wir in Reihe antreten. Jemand, wer weiß ich nicht, gab den Befehl: ‚Ludwig raus‘. Ludwig wurde von 2 Soldaten hinter das Auto geführt. Gleich darauf krachte es 2 oder 3 mal. Ich glaube, dass Ludwig sofort erschossen worden ist“.

Gegen Mittag werden die übrigen elf Perlacher von Erschießungskommandos hingerichtet. Bei den Ermordeten handelt es sich um den bereits erwähnten Hafnermeister Josef Ludwig sowie die Hilfsarbeiter Artur Koch, Johann Keil, Sebastian Hufnagel, Albert Dengler, sowie den Arbeiter Albert Krebs, der Schweizer Staatsbürger war, weiters um den Schreiner Georg Jakob, den Maurer Josef Jakob, den Eisenbahnarbeiter Georg Eichner, den Arbeiter Konrad Zeller, den Korbmacher August Stöber und den Former Johann Fichtl.

Josef Ludwig ist Vorsitzender des Perlacher Arbeitersrats, dem aus dem Kreis der Ermordeten noch Josef Jakob und August Stöber angehören. Außerdem ist Ludwig Mitglied im Gemeindeausschuss und steht dem wichtigen Lebensmittelausschuss vor. 

Von den zwölf Ermordeten sind zehn Mitglieder der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands - USPD. Zwei der Getöteten sind Junggesellen; insgesamt werden zehn Frauen zu Witwen, die sich um 46, davon 35 minderjährige Kinder [!], sorgen müssen. 

4. Mai 1998
Der Kranzgeldparagraph wird gestrichen.

Bundesrepublik Deutschland - Bonn * Der sogenannte Kranzgeldparagraph wird gestrichen. Als Kranzgeld bezeichnet man bis dahin eine finanzielle Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten fordern kann, wenn sie auf Grund eines Eheversprechens ihre Jungfräulichkeit verloren hat, und er anschließend das Verlöbnis löst. Gleiches gilt übrigens auch für neuverlobte Witwen.