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Fakten

Vorschriften für Kinderarbeit in Fabriken in Preußen

9. September 1839

Berlin - Königreich Preußen * Das „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken“ in Preußen tritt in Kraft. 

  • Danach dürfen Kinder unter 17 Jahren erst dann arbeiten, wenn sie nachweisen können, dass sie eine dreijährige Schulbildung genossen haben. Unternehmer umgehen diesen Punkt jedoch leicht, wenn sie eine Fabrikschule führen. Diese sind dann aber mehr Alibischulen. 
  • Kinder unter 17 dürfen nicht mehr als zehn Stunden täglich arbeiten. Die Ortspolizei kann jedoch die Arbeitszeit für maximal einen Monat erhöhen. 
  • Zwei Pausen von mindestens 15 Minuten und eine einstündige Mittagspause müssen eingeräumt werden. 
  • Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie die Nachtschicht ist für Kinder völlig verboten. 
  • Fabrikbesitzer haben Buch über die Kinder in ihren Unternehmen zu führen. Nichteinhaltung der Vorschriften werden mit Geldstrafen geahndet. 
  • Die Vorgaben gelten nicht für Arbeiterkinder in der Landwirtschaft. 

An das Gesetz zum Schutze der Fabrikkinder halten sich allerdings die wenigsten Unternehmer. Das liegt zum einen an den noch nicht vorhandenen Gewerkschaften, die sich für die Fabrikkinder einsetzen, zum anderen an der fehlenden Kontrolle. Selbst die Geldstrafen sind so niedrig, dass sie nicht ernstgenommen werden.