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um 98
Bier bei den germanischen Völkern

Germanien * Der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtet um 98 n. Chr. von einem Getränk der germanischen Völker, das aus Gerste oder Weizen hergestellt und ähnlich wie Wein vergoren wird. Dabei handelt es sich um eine frühe Form des Bieres. 

Das Brauen findet wahrscheinlich überwiegend im häuslichen Umfeld statt und gehört damit häufig zum Aufgabenbereich der Frauen. Dass ausschließlich Frauen Bier herstellen, lässt sich jedoch nicht belegen. 

Die Redensart „Da braut sich etwas zusammen“ beschreibt heute eine sich anbahnende, meist unangenehme Entwicklung. Eine Herkunft aus germanischer Zeit oder aus einem alten Göttermythos ist nicht nachweisbar. 

Auch die Erzählung, Wotan und Freyja hätten sich um einen Braukessel gestritten und dadurch ein Gewitter ausgelöst, ist in den überlieferten germanischen Quellen nicht belegt. Wahrscheinlich liegt eine spätere Vermischung verschiedener nordischer Mythen vor: In der „Hymiskviða“ beschafft der Donnergott Thor einen riesigen Braukessel für den Meeresriesen Ägir. Freyja ist eine Göttin der Liebe und Fruchtbarkeit; als Gemahlin Odins und Beschützerin der Ehe gilt dagegen Frigg. 

Personen: Thor, Ägir, Freyja, Odin, Frigg, Wotan
Um 500
Bier aus Getreide und Kräutern 

Im frühen Mittelalter brauen die Menschen Bier aus den Getreidesorten, die in ihrer Region verfügbar sind. Dazu zählen Gerste, Hafer, Weizen und Roggen. Die Behauptung, Weizen und Gerste würden erst seit dem 9. Jahrhundert verwendet, trifft nicht zu: Beide Getreidearten dienen bereits in der Antike zur Bierherstellung. 

Auf dem Land gehört das Brauen häufig zur häuslichen Selbstversorgung und liegt deshalb vielfach in den Händen der Frauen, die zugleich Brot backen und andere Lebensmittel herstellen. Mit der Entstehung klösterlicher und gewerblicher Brauereien sind jedoch zunehmend auch Männer am Brauen beteiligt. Dass ein Sudkessel regelmäßig zur Mitgift einer Braut gehört, ist nicht allgemein belegt.

7. August 1372
Das Ende des sogenannten Patrizierbrauens

München * Da die alten Bräuämter den Bedarf an Greußling nicht herstellen können, gibt es Zwietracht in der Münchner Bevölkerung. Da aber daraufhin heimlich und widerrechtlich Greußling gebraut wird, entgehen dem Herzog Steuereinnahmen. Deshalb soll künftig jeder brauen können, der vom Herzog mit dem Braurecht belehnt wird.

Die Reform leitet das Ende des sogenannten Patrizierbrauens ein.

26. Mai 1388
Ein zufälliger Reliquien-Fund auf dem Andechser Burgberg

Andechs * Auf dem halbverfallenen Burgberg in Andechs machen die Herzöge Stephan und Johann unter dem Altar zufällig einen Fund. Sie entdecken eine eisenbeschlagene Holztruhe, die selbst 150 Jahre nach der Zerstörung der Andechser Burg, nicht einmal nennenswert Rost angesetzt hat, und in welcher zahlreiche Reliquien eingelagert sind. Darunter befinden sich  

  • drei Hostien,  
  • das Spottzepter und  
  • das Schweißtuch Christi,  
  • ein Teil der Dornenkrone,  
  • ein Stück der Lanze des Longonius,  
  • das Brautkleid und das Kreuz der heiligen Elisabeth,  
  • das Siegeskreuz Karls des Großen,  
  • sowie zahlreiche Hirnschalen, Rippen, Fuß- und Armknochen.  

Allerdings war bis zu ihrem wundersamen Auftauchen von diesen Reliquien niemals die Rede.  

Die baierischen Herzöge bringen das Schatzkästlein samt Inhalt in die Lorenzkapelle des Alten Hofes. Die Kapelle hat schon vorher zur Aufbewahrung der Reichsinsignien gedient. Der Aufbewahrungsort und die Art der Reliquien sind eine bewusste Anspielung auf die verlorenen Reichsinsignien.  

Ob es Zufall oder ein geschickt eingefädelter Coup ist, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Auch deshalb, weil gleichzeitig eine Vernebelungstaktik beginnt. Die Einträglichkeit eines solchen Fundes ist den Herzögen freilich bekannt. Und der seit 1385 begonnene Bau der Neuen Veste kostet viel Geld. 

30. November 1487
Herzog Albrecht IV. erlässt das sogenannte Münchner Reinheitsgebot

München * Herzog Albrecht IV. erlässt ein Braugesetz, das ausschließlich in München gilt. Bier ist für die einfache Bevölkerung in Baiern - neben dem täglichen Brot - ein Grundnahrungsmittel. Deshalb stehen sowohl Bäcker als auch Brauer unter besonderer Beobachtung. 

  • Der erste Paragraf regelt drei zentrale Punkte: 
  • Der erste Teilsatz legt den Preis für eine Mass Bier fest. 
  • Der zweite bestimmt, dass Bier ausschließlich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. 
  • Der dritte nennt die Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Ausschank: Das Bier muss zuvor beschaut beziehungsweise geprüft und sein Preis von den im Gesetz bestimmten Prüfern festgesetzt werden. 

Zur Begründung der Vorschriften heißt es, dass „im Bräuwerk in unserer Stadt allhie bisher etwas Unordnung gehalten, auch die Bier so teuer [aus]geschenkt worden, daß solches gemeinen Inwohnern nit eine kleine Beschwerung und Hinderung ihres Aufnehmens gewesen.“ 

Den unmittelbaren Anlass für das Münchner Braugesetz bilden somit die hohen Bierpreise, die das wichtigste Getränk der Bevölkerung für viele Menschen kaum noch erschwinglich machen. 

Um 1489
Die Brauerei zieht in die Burgstraße

München-Graggenau * Nach dem Tod von Andre Hafner wird die Brauerei von der Weinstraße in die Burgstraße 16 [B] verlegt. Am bisherigen Standort finden sich danach keine Hinweise mehr auf eine Braustätte. 

In der Burgstraße, am späteren Standort des Kempterbräus, braut nun Jörg Hafner. In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis er zu Andre Hafner steht – möglicherweise ist er dessen Sohn oder Neffe –, ist nicht überliefert. Jörg Hafner betreibt die Brauerei hier bis 1522. 

1502
In 39 Münchner bürgerlichen Brauereien wird Bier hergestellt

München * In 39 Münchner bürgerlichen Brauereien wird Bier hergestellt.

Erstmals stimmt die Zahl der Brauer mit der Zahl der Brauhäuser überein.
Die 39 Brauhausbesitzer stellen für 13.500 Einwohner Bier her.

Zum Vergleich: Im Jahr 1372 brauten 21 Brauer für 11.500 Münchner.
Kamen also 1372 noch 536 Münchner auf einen Brauer, so waren es 1502 nur mehr 346.
Das kann sich nur dann rentiert haben, wenn sich der Bierumsatz des einzelnen Münchners um mindestens das Eineinhalbfache gesteigert hat.

War das der Beginn für den unvergleichlichen Aufstieg des Bieres und der Anfang vom Niedergang des Weinkonsums in München?

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

1522
Die Brautätigkeit kommt zum Erliegen

München-Graggenau * In seinem letzten Braujahr wird Jörg Hafner von Sigmund Hafner unterstützt. Ob dieser sein Bruder, Sohn oder Neffe ist, lässt sich heute nicht mehr feststellen.

Nach dem Tod Jörg Hafners ruht die Brautätigkeit auf dem Anwesen Burgstraße 16 [B] [= Kempterbräu]. Sein Erbe Sigmund Hafner ist zwar ebenfalls Brauer und besitzt das Brauereianwesen, übt das Handwerk dort jedoch offenbar nicht mehr aus.

13. Mai 1553
Die festgelegte Brauzeit

München * Eine baierische Brauordnung von 1539, spätestens jedoch ein herzogliches Dekret vom 13. Mai 1553, legt fest, dass untergäriges Bier nur während des Winterhalbjahres gebraut werden darf. Die Brausaison beginnt am 29. September, dem Michaelistag, und endet am 23. April, dem Georgstag. 

Die zeitliche Beschränkung ist notwendig, weil die untergärige Hefe für den Gärungsprozess niedrige Temperaturen benötigt. Dabei geht man davon aus, dass die durchschnittliche Außentemperatur während dieses Zeitraums kaum über 10,4 Grad Celsius steigt. 

22. November 1567
Herzog Albrecht V. schränkt den Weißbierausschank stark ein

München * Herzog Albrecht V. erlässt ein Mandat, das den Ausschank von Weißbier stark einschränkt.  

  • Es darf fortan nur mit eigenem oder im Ausland gekauften Weizen gebraut werden.
  • Der Ausschank von Weißbier ist nur in den Städten und Märkten jenseits der Donau in Richtung Bairischer Wald erlaubt.
  • Neue Weißbierbrauereien dürfen bei Strafe nicht mehr errichtet werden,
  • auch deshalb, weil beim Brauen große Mengen Weizen verschwendet werden.

Denn, so der Herzog weiter, das Weißbier ist „gar ein unnuez getranck, [...] das weder fueert noch nert, weder sterck, krafft noch macht gibt, und dahin gericht ist, das es die Zechleut, oder diejenigen dies trincken, nur zu mehrerm trincken raitzt und ursacht“Allerdings, mehr kann man sich doch von einem Getränk nicht erwarten.

1574
Zwei Brauereien in der Burgstraße 16

München-Graggenau * Mit Simon Päl, einem nachgeborenen Sohn des Fuchsbräus Jörg Päl, ist nun auch im Haus B der Burgstraße 16, dem späteren Kempterbräu, wieder ein Brauer ansässig. 

Damit wird in beiden Häusern der Burgstraße 16 gleichzeitig gebraut: im Kempterbräu [B] und im Zengerbräu [A] bestehen die Braubetriebe fortan parallel. 

1584
Verlagerung des Braubetriebs und Verpachtung des Zengerbräu

München-Graggenau * Bis 1584 braut Georg Hainmiller sein Bier im Haus A der Burgstraße 16, dem Zengerbräu [A]. Anschließend verlegt er seinen Braubetrieb in das benachbarte Haus B, den Kempterbräu [B], wo er bis 1608 braut. 

Gleichzeitig führt Simon Päl den Braubetrieb im Zengerbräu [A] als Pächter weiter. Dort braut er bis 1597, als Wolf Hainmiller, der Sohn des Hauseigentümers, den Betrieb übernimmt.

27. September 1589
Das Hofbräuhaus wird gegründet

München-Graggenau * Die Hofkammer will die Geldverschwendung für den Durst der Hofschranzen eingeschränkt sehen, weshalb sie einen Antrag für den Bau eines „aigen Preuhaus“ formuliert. Das Datum gilt seither als offizieller Gründungstermin des Hofbräuhauses.

Einen Brand beim alten Hennen- und Badhaus im Alten Hof erkennt man als Zeichen des Himmels und umgehend beginnen die Arbeiter in der Nähe des Zerwirkgewölbes die Wände einzureißen, die Keller einzuschachten und Sudanlagen zu installieren. Der Keller diente zuvor dem Herzogshof als Vorratsraum. Der Standort am Alten Hof kam den Verantwortlichen aufgrund der „besseren Überwachung bezüglich der möglichen Veruntreuungen“ gerade recht.

Darin wird zunächst nur braunes Bier gebraut. 

18. Januar 1598
Erzherzog Ferdinand II. bedankt sich für die erteilte Ehedispens

Wien - Rom-Vatikan * Erzherzog Ferdinand II. bedankt sich bei Papst Clemens VIII. für die erteilte Ehedispens mit Herzogin Maria Anna von Baiern. Zuvor waren von protestantischer Seite Angriffe auf das Paar unternommen worden.

Beanstandet wurden der beträchtliche Altersunterschied, wobei die 24-jährige Maria Anna lediglich vier Jahre älter als Ferdinand II. war, dann die Hässlichkeit der Braut und schließlich die nahe Verwandtschaft der Geschwisterkinder. [Ferdinands Mutter Erzherzogin Maria war die Schwester von Maria Annas Vater Wilhelm V..]  Schon deshalb musste der päpstlicher Dispens eingeholt werden.

1612
Der aus Einbeck stammende Bierbrauer Elias Pichler kommt nach München

Einbeck - München * Der aus Einbeck - im hohen protestantischen Norden - stammende Bierbrauer Elias Pichler wird vom baierischen Herzoghaus ans Hofbräuhaus nach München angeworben, um hier ein Bier nach ainpöckischer Art zu brauen. Bevor er seine Tätigkeit aufnimmt, muss er aber noch schnell zum katholischen Glauben konvertieren.

Er braucht zwar noch einige Experimente, aber dann gibt‘s statt des bis dahin gebrauten Plempels ein würziges, süffiges und bekömmliches Bockbier aus dem Herzoglichen Hofbräuhaus. Das wird aber erst im Jahr 1614 sein. 

Um den 1. Mai 1614
Elias Pichler kredenzt erstmals das von ihm gebraute Bockbier

München-Graggenau * Braumeister Elias Pichler kredenzt in München erstmals das von ihm gebraute Bier nach original Einbecker Art, das später über ainpöckisch Bier den Namen Bockbier erhalten wird.

Aufgrund der merkantilistischen wirtschaftspolitischen Grundprinzipien ist Herzog Maximilian I. - auch beim Bier - der Meinung, dass es wirtschaftlich besser ist, Fertigwaren auszuführen und allerhöchstens die Rohstoffe einzuführen, um dann am erzielten Mehrwert zu verdienen. Deshalb werden ab dem Jahr 1612, mit der Anwerbung des aus Einbeck stammenden Braumeisters Elias Pichler, auch die Lieferungen von Einbecker Bier für den Münchner Hof eingestellt.

Schon zuvor ist am Münchener Herzogshof der Bedarf an dem Gerstensaft aus dem hohen deutschen (protestantischen) Norden durch den Aufschwung, den das Weiße Bier hier genommen hat, stark zurückgegangen.

Das Luxusgetränk mit seinen mehr als 16 Prozent Stammwürze und über sieben Prozent Alkoholgehalt bleibt auch weiterhin ein Privileg des Landesfürsten. Herzog Maximilian I. lässt - auf nachhaltiges Drängen - zwar den „Bock“ auch an seine Landeskinder ausschenken, erklärt aber die Herstellung des Bockbieres - wie schon zuvor des Weißbieres - zum fürstlichen Regal, also zum Monopol der Landesherrschaft.

Aus dem ainpöckischen Bier wird im Volksmund bald der Bock. Im Kanzleideutsch aber ist noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein vom Ainbock die Rede. 

Juli 1659
Die bischöflichen Hochzeitspläne platzen

Freising * Für den heiratslustigen Freisinger Bischof Albrecht Sigismund ist Henrika Franziska, die Tochter der Fürstin Elisabeth von Zollern, vorgesehen. Diese lebt in der brabantischen Stadt Bergen-op-Zoom. Die Heiratspakte werden im Juli 1659 ausgetauscht. In der Folge wäre der Bischof aus dem geistlichen Stand ausgeschieden, hätte eine jährliche Beihilfe von 18.000 Gulden erhalten und wäre nach dem Tod seines Vaters in die Rechte eines Herzogs von Leuchtenberg eingetreten. 

Doch Kurfürst Ferdinand Maria erhält rechtzeitig vom Kurkölner Hof die Information, dass die Brautmutter ein sittenloses Leben geführt und neben Henrika Franziska noch ein uneheliches Kind zur Welt gebracht hat. Damit steht ihre Tochter freilich nicht mehr für eine standesgemäße Ehe zur Verfügung. 

Für Bischof Albrecht Sigismund ist damit der Traum von der Ehe ausgeträumt. Missvergnügt nimmt er die ungeliebten bischöflichen Pflichten auf dem Freisinger Domberg wieder auf. Das bedeutet jedoch nicht, dass er nicht ein fürstliches Leben im gehobenen Standard leben kann. 

2. April 1751
Das Fest des Ordensgründers Francesco di Paola

Au * Die Paulanerpatres feiern jährlich das Fest ihres Ordensstifters, des heiligen Franziskus zu Paula. Acht Tage dauern die Feierlichkeiten an, die üblicherweise am 2. April ihren Anfang nehmen. Fällt dieser Tag in die Karwoche, so werden die Festivitäten auf den ersten Sonntag nach Ostern verlegt. 

Mit dem Besuch der von den Paulanern betreuten und dem heiligen Carl Borromäus geweihten Pfarr- und Klosterkirche während der Festoktav, können die Gläubigen einen vollkommenen Ablass erlangen. Ein Teil dieses Rituals ist auch die Weihe der in vielerlei Bedrängnis benötigten „Heilig-Vater-Kerzen“. 

Und weil in dieser Zeit hier ein besonders stark eingebrautes Bier zum Ausschank kommt und sich an dessen Verzehr auch der kurfürstliche Hof beteiligt, entwickelt sich das „Heilig-Vater-Fest“ zu einem richtigen Volksfest - für die Au und für die ganze Stadt. Das Festbier heißt „Herrenbier“ oder „Heilig-Vater-Bier“, „Heilig-Vater-Öl“ oder „Sankt-Vater-Öl“. 

Für den Ausschank des Bieres ist im Kloster eine eigene Zechstube eingerichtet worden. Die vornehmeren Gäste werden im Stüberl des Bräumeisters bewirtet, wo es oft bis in die späte Nacht hinein recht gemütlich und sehr lustig zugeht.

17. August 1794
Kurfürstin Elisabeth Auguste stirbt in Weinheim

Weinheim * Die pfalz-baierische Kurfürstin Elisabeth Auguste stirbt in Weinheim. Ihre Grabstätte befindet sich in der Münchner Michaelskirche. Nun ist der 69-jährige Kurfürst Carl Theodor Witwer und begibt sich - ohne Einhaltung einer angemessenen Trauerzeit - umgehend auf Brautschau.

19. September 1794
Kurfürst Carl Theodor bittet um die Hand von Maria Leopoldine

München - Wien * Kurfürst Carl Theodor bittet Kaiser Franz II. um die Hand der 17-jährigen Maria Leopoldine von Österreich-Este. Er wendet sich mit dieser Bitte also nicht an den Vater der auserkorenen Braut, sondern an dessen Bruder. 

Um den 6. Januar 1795
Die Vorzüge und Nachteile der Braut werden ausführlich beschrieben

Mailand * Graf Maximilian Wunibald von Waldburg-Zeil und Trauchburg trifft als von Kurfürst Carl Theodor beauftragter Brautwerber in Mailand ein. Die Braut, Maria Leopoldine, erhält ein reich mit Brillanten verziertes Porträt ihres künftigen Ehemannes.

Carl Theodor erhält einen Bericht seines Beauftragten, in dem die Vorzüge und Nachteile der Braut ausführlich beschrieben werden. 

  • Ihr Aussehen und ihre Charaktereigenschaften hebt der Brautwerber hervor, sodass der „kleine Defekt“ nicht ins Gewicht fällt: ihr linkes Bein war etwas kürzer als das rechte.
  • Doch die Braut könne ohne Schwierigkeiten spazieren gehen und auch sei „im Tanzen von einer Ungemächlichkeit nicht das mindeste“ erkennbar.
  • Durch eine Erhöhung des linken Stöckels an den Schuhen konnte dieser „Mangel“ letztlich aufgehoben werden.
15. Februar 1795
Kurfürst Carl Theodor heiratet Maria Leopoldine von Modena-Este

Innsbruck * Der 70-jährige pfalzbaierische Kurfürst Carl Theodor heiratet am Faschingssonntag, um 18 Uhr, die 52 Jahre jüngere Maria Leopoldine von Österreich-Este.

Die Ehe wird im Thronsaal der Innsbrucker Hofburg geschlossen. Erzherzog Ferdinand, der Brautvater, bezahlt das Heiratsgut von 162.000 rheinischen Gulden in einer Summe. 

10. August 1797
Franz Xaver Zacherl heiratet Maria Elisabeth Schmederer

München * Franz Xaver Zacherl heiratet Maria Elisabeth Schmederer. Durch diese „vorteilhafte Eheschließung” erhält er die Voraussetzung für eine Münchner Braugerechtsame - und mit der Aussteuer der Braut von 7.000 und seiner eigenen in Höhe von 3.000 Gulden steht der geplanten Übernahme der Hallerbrauerei in der Neuhauser Gasse - gleich gegenüber der Michaelskirche - noch im Jahr der Hochzeit nichts mehr im Wege. 

Um 1800
Bayerische Biersorten im 19. Jahrhundert 

Herzogtum Baiern * Neben dem Normalbier brauen die bayerischen Brauereien zahlreiche weitere Biersorten. Ihre Preise sollen sich nach ihrer jeweiligen Stärke richten und im Verhältnis zum Normalbier berechnet werden. Zu dieser Zeit gibt es jedoch noch kein zuverlässiges Verfahren, um die Stärke eines Bieres genau zu bestimmen. Zu den verbreiteten Biersorten gehören: 

  • Fastenbiere: Diese meist besonders starken Biere werden nach älteren Rezepten gebraut. Zu ihnen zählt beispielsweise der „Salvator“. 
  • Doppelbiere und Einböcker: Ihr Name geht auf die Stadt Einbeck bei Braunschweig zurück, aus der das ursprüngliche Rezept stammt. Aus der Bezeichnung „Einböcker“ entwickelt sich schließlich der Name „Bockbier“. 
  • Ammen- und Nährbier: Dieses alkoholarme Getränk wird stillenden Müttern, Ammen und Kranken als Stärkungsmittel angeboten. Da es auch von stillenden Frauen getrunken wird, kommen mitunter bereits Säuglinge indirekt mit Alkohol in Berührung. 
  • Dünn- und Nachbiere: An besonders heißen Tagen sind diese leichten Biere beliebt. Dazu zählen auch misslungene, wenig haltbare oder verschnittene Biere, die als „Schöps“ oder „Scheps“ bezeichnet werden. Weil ihr Preis nicht in Kreuzern, sondern in Pfennigen berechnet wird, nennt man sie auch „Pfennigbiere“. 
1. Januar 1806
München als Ort der Eheschließung

München-Graggenau * Der Brautvater, König Max I. Joseph, hat zwei Forderungen:

  • Erstens soll der Ort der Trauung zwischen der baierischen Prinzessin Auguste Amalie mit dem Stiefsohn Napoleons, Eugène Beauharnais, soll München und nicht Paris sein.
  • Zum Zweiten soll sein zukünftiger Schwiegersohn die Königskrone von Italien erhalten.

Mit der Verhandlung wird Minister Maximilian Joseph Freiherr von Montgelas beauftragt, der München als Ort der Eheschließung durchsetzen kann, allerdings an der Erhebung Eugénes zum König Italiens scheitert. Immerhin bleibt er aber Vizekönig. 

10. Januar 1806
Der Bräutigam Eugène Beauharnais kommt in München an

München * Drei Tage vor der Hochzeit, kommt der 23-jährige Bräutigam Eugène Beauharnais in München an. Seine 17-jährige Braut Auguste Amalie hatte „einen unkultivierten Protegé“ des französischen Kaisers erwartet. Doch nun erlebt sie zu ihrer Überraschung einen „liebenswürdigen Edelmann“

13. Januar 1806
Zivilhochzeit zwischen Eugéne de Beauharnais und Auguste Amalie

München-Graggenau * In der Grünen Galerie der Münchner Residenz findet die nach französischem Recht geforderte Ziviltrauung der Brautleute Eugène Beauharnais und Auguste Amalie, der ältesten Tochter des baierischen Königs, statt.

Karoline Murat, die Schwester Napoleons, bleibt, obwohl sie sich ja schon seit dem 20. Dezember in der Münchner Residenz aufhält, demonstrativ der Eheschließung fern. Sie gönnt der Familie Beauharnais die Verbindung mit dem Hause Wittelsbach nicht. 

14. Januar 1806
Die kirchliche Trauung in der Hofkirche

München-Graggenau * Erst als die kirchliche Trauung in der Hofkirche folgt, sind die Brautleute Auguste Amalie und Eugène Beauharnais aus baierischer Sicht „richtig“ verheiratet. Der Erzbischof von Regensburg, Karl Theodor von Dahlberg, übernimmt die Trauungszeremonie. Am Abend läuten wieder alle Glocken und Kanonenböller werden vor den Toren der Stadt gezündet. Auch die Straßen Münchens sind erneut illuminiert. 

6. Oktober 1810
Prinzessin Therese betritt in Bamberg baierischen Boden

Hildburghausen - Bamberg * Prinzessin Therese von Sachsen Hildburghausen macht sich gemeinsam mit ihren Eltern und ihrer Schwester Louise auf den Weg in Richtung München, wo sie den baierischen Kronprinzen Ludwig I. heiraten wird. Ihre erste Station auf bayerischem Boden ist Bamberg. Dort wird sie von Herzog Wilhelm in Bayern begrüßt. 

10. Oktober 1810
Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen trifft in Freising ein

Landshut - Freising * Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen reist mit ihren Eltern und ihrer Schwester Louise von Landshut aus weiter nach Freising. Kronprinz Ludwig I. - und später sein Vater König Max I. Joseph - reisen den sechsstündigen Weg von München nach Freising inkognito zu einem kurzen Besuch und begrüßen die Teilnehmer des Hochzeitszugs. 

13. Oktober 1810
Ganz München erstrahlt im Lichterschmuck

München * Am Abend findet eine große Festbeleuchtung statt. Ganz München erstrahlt im Lichterschmuck. Mit den Aufbauten zur Illumination auf dem Max-Joseph-Platz ist bereits sechs Wochen zuvor begonnen worden. An den öffentlichen und privaten Gebäuden der Stadt leuchteten „transparente Gemälde und Inschriften“. So trägt die Fassade des Rathauses ein allegorisches, zur Vermählung passendes Bild mit den Wappen des Brautpaares.

Am Gebäude der Königlichen Akademie der Wissenschaften und Künste leuchtet „Hymens Fackel, und Ludwigs und Theresens Namenszüge von Blumen“ mit den Worten: „Der neuen Hoffnung des alten Hauses der Wittelsbacher huldigen Wissenschaft und Kunst.“ Soweit die staatlich verordnete Fürstenhuldigung.  

Unter den Adelspalais erregt das des Freiherrn Maximilian Joseph von Montgelas besondere Aufmerksamkeit. „Letzteres war eigentlich hinter einem prächtigen dorischen Tempel verschwunden, der um dasselbe ausgeführt reichlich mit Grün und Blumengirlanden geschmückt, und durch die Lichtmassen wie in eine Feuerwohnung verwandelt war.“

Auch der Bankier Andreas von Dall’Armi hatte sein Haus am Rindermarkt festlich ausstaffiert. Die Fassade trägt „eine kolossale Bavaria mit einem ruhenden Löwen und […] mit der Inschrift, die den ganzen oberen Stock einnahm: Wittelsbachs Stamm blühe ewig!“ 

Auch die anderen privaten Gebäude sind, soweit es sich die Bewohner finanziell leisten können, aufwändig geschmückt und erleuchtet. Für Kaufleute, Gastwirte, Cafétiers, Weinhändler, Juweliere und Bierbrauer, kurz gesagt, für die besonders gut situierten Kreise der Münchner Bewohnerschaft, bietet sich hier die einmalige Gelegenheit, miteinander mit prunkvollen Illuminationen zu Ehren des Königshauses sich gegenseitig zu übertreffen und nur das Beste vom Besten zu zeigen. 

25. April 1811
Zweifel am staatlichen Bierregulativ

München * Das königlich-baierische Bierregulativ von 1811 erweist sich in der Praxis als wenig realitätsnah. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass es eine bestimmte Menge Malz einem daraus herzustellenden Bierertrag gegenüberstellt. Die Qualität des Malzes ist dabei nicht näher definiert; vorgeschrieben ist lediglich, dass es trocken sein muss. 

Malzmenge und Bierertrag lassen sich jedoch nicht gleichzeitig überprüfen, sondern nur vor beziehungsweise nach dem Brauvorgang. Sind aus einem Scheffel Malz erst einmal sieben Eimer Sommerbier gebraut, ist das Malz aufgebraucht. Fehlt anschließend auch noch ein Teil des Bieres – etwa aufgrund des Durstes der Brauer und ihrer Knechte –, ist für die „Ausmittelung der tarifmäßigen Zusammenhänge“ kaum noch eine verlässliche Grundlage vorhanden. 

Trotz des staatlichen Bierregulativs bleibt die durstige Bevölkerung misstrauisch. Viele Menschen verdächtigen die Brauer, bei der Herstellung zu betrügen und für ihr „Gwasch“, also vermeintlich dünnes oder minderwertiges Bier, einen zu hohen Preis zu verlangen. Die Obrigkeit beteuert zwar immer wieder, das Bierregulativ sei von „kristallener Klarheit“. Die Bevölkerung teilt diese Auffassung jedoch nur bedingt. Das Misstrauen der Biertrinker gegenüber den Brauern bleibt deshalb auch im 19. Jahrhundert stark ausgeprägt. 

Bier gilt in dieser Zeit vor allem als Nahrungs- und Alltagsgetränk, nicht als Luxusgut. Selbst Gegner des Branntwein- und Kaffeekonsums empfehlen es als Alternative zu hochprozentigem Alkohol und bekämpfen den „Fusel“ gewissermaßen mit Bier. 

4. Januar 1812
Die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens

München * König Max I. Joseph genehmigt, „daß den hiesigen Bierbrauern gestattet sein soll,

  • auf ihren eigenen Märzenkellern in den Monaten Juni, Juli, August und September ihr selbstgebrautes Märzenbier in Minuto zu verschleißen und
  • ihre Gäste daselbst mit Bier und Brot zu bedienen.
  • Das Abreichen von Speisen und anderen Getränken bleibt ihnen aber ausdrücklich verboten.“ 

Die Verordnung wird als die Geburtsurkunde des Münchner Biergartenlebens bezeichnet.

1820
Ärger wegen des Bierpreises

Vorstadt Au * Franz Xaver Zacherl bekommt wegen des höheren Bierpreises Ärger mit der Konkurrenz und in der Folge Scherereien mit der Regierung des Isarkreises. Das Finanzamt wirft ihm einen Verstoß gegen das Bierregulativ vor, da er sein Starkbier über dem gesetzlich vorgeschriebenen Bierpreis verkauft. 

Zacherl begründet den erhöhten Preis mit der besseren Qualität des doppelt eingebrauten Starkbieres und verweist auf das „Königliche Hofbräuhaus“, das ebenfalls von den Vorgaben der gesetzlichen Bierpreisregelung ausgenommen ist. 

1822
Der Münchner Bierpfennig 

München-Graggenau * Die Münchner Obrigkeit erkennt, dass sich das in der Stadt gebraute Bier zugunsten der kommunalen Finanzen besteuern lässt. Sie führt deshalb den sogenannten Lokalmalzaufschlag ein, der im Volksmund bald als „Bierpfennig“ bezeichnet wird. Für die Stadtverwaltung entwickelt sich diese Abgabe zu einer äußerst einträglichen Einnahmequelle. 

5. Oktober 1842
Prinzessin Marie Friederike von Preußen wird per procuram getraut

Berlin * Prinzessin Marie Friederike von Preußen wird in Abwesenheit ihres Bräutigams [per procuram] nach den Vorschriften der evangelischen Kirche getraut. Prinz Wilhelm, der spätere König Wilhelm I. von Preußen und Deutscher Kaiser vertritt den Bräutigam Kronprinz Max II. von Bayern. 

16. Oktober 1842
Ein Festzug mit Brautpaaren bewegt sich auf die Theresienwiese

München - München-Theresienwiese * An diesem Sonntag versammeln sich 35 Brautpaare, die aus den acht Regierungsbezirken des Königreichs Bayern stammen, samt ihren Eltern oder deren Stellvertreter, mit den Trauzeugen und der sonst an jedem Ort üblichen Begleitung eines Brautzuges. Sie werden in der katholischen Michaelskirche beziehungsweise der evangelischen Matthäus-Kirche verehelicht. 

Nach einem gemeinsamen Mittagsmahl im Saal des Alten Rathauses bewegt sich der etwa 400 Personen umfassende und in den unterschiedlichen Trachten gekleidete „Hochzeiter“-Zug zur Theresienwiese, in die die 24 katholischen und elf protestantischen Brautpaaren in bayerischer Tracht einbezogen werden. 

Das Kronprinzenpaar eröffnet das Oktoberfest. Danach wohnen die Brautpaare gemeinsam mit der Herrscherfamilie dem Hauptpferderennen und der Preisverleihung des Landwirtschaftsfestes bei. 

19. Juli 1849
Lola Montez heiratet den 21-jährigen George Trafford Heald

London * Lola Montez heiratet den 21-jährigen George Trafford Heald. Der reiche Erbe war eine der besten Partien in London. Die Braut Lola Montez unterschreibt die Heiratsurkunde mit Maria de los Dolores de Landsfeld. Die Ehe hält nicht lange und wird annulliert. Während der Ehezeit tauschen Lola und Ludwig I. weiterhin Briefe aus. Außerdem erhält sie finanzielle Unterstützungen aus Bayern. 

1862
Das Sexualleben auf dem oberbayerischen Land

München * Carl Kern beschreibt in seinem Buch „Oberbayerisches Sittenbild: Die Haberfeldtreiber“ das Sexualleben auf dem Land als „durchaus nicht nach den Ansprüchen einer sittlichen Warte geartet“.

Anders gesagt: „Wer eine hohe Idee von Sitteneinfalt und Sittenreinheit nach dem Oberlande mitbrächte, würde sich getäuscht finden. Die Geschlechter genießen einer zügellosen Freiheit im gegenseitigen Umgang, und das Kammerfenstern hat sich zur bedauerlichen Berechtigung verholfen.

Dass ein Brautpaar eine Familie von vier und fünf Kindern mit an den Traualtar bringt, ist weder eine Seltenheit, noch eine Schande. Sind die Leute aber verheiratet, dann tritt Ordnung und Mäßigung an ihren Sinn auf das Erwerben“.

Und weiter: „Weit häufiger als in den Städten sieht man auf dem Lande die ungleichartigsten Paare zusammengekoppelt, den 60-jährigen Greis mit dem 20-jährigen Weibe, oder die 50-jährige Frau mit dem 25-jährigen Manne, ohne dass diese Ehen zu solchen schauderhaften Experimenten werden, wie in den Städten“

1865
Finanzielle Schwierigkeiten beenden Lochners Tätigkeit 

München-Graggenau * Noch zwischen August 1864 und April 1865 verarbeitet Joseph Lochner im Maderbräu 4.689 Schäffel Gerste. Zum Vergleich: Georg Schneider verbraut im selben Zeitraum 1.473 Schäffel Weizen im Königlichen Weißen Hofbräuhaus. 

Trotz dieser beachtlichen Produktionsmenge gerät Lochner in finanzielle Schwierigkeiten. Sein gesamter Besitz kommt 1865 auf die Gant, wird also zwangsversteigert. Vermutlich gehört auch das Maderbräuschlössl zur Konkursmasse. 

Zunächst übernimmt die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank den Besitz. Anschließend verkauft sie die Anlagen an den Ingenieur Carl del Bondio. Weder die Bank noch der neue Eigentümer führen den Braubetrieb fort. Damit endet vorläufig die Geschichte einer bedeutenden Münchner Brauerei, deren Ursprünge bis in die 1540er-Jahre zurückreichen. 

Nach September 1871
Bier nach Wiener Art wird das erfolgreiche Wiesn-Märzenbier

München-Au - München-Theresienwiese * Gabriel Sedlmayr junior vom Leistbräu entwickelt ein neues, stärker eingebrautes untergäriges Bier nach Wiener Art. Es wird sich zum erfolgreich auf der Wiesn angeschenkten Märzenbier entwickeln. Erstmals wird es im Jahr 1872 im Schottenhamel-Festzelt ausgeschenkt. 

Oktober 1872
Das Märzen erobert das Oktoberfest 

München * Nach dem außergewöhnlich heißen Sommer sind die Vorräte an Lager- und Sommerbier bereits vor Beginn des Oktoberfests nahezu aufgebraucht. Dem Wiesnwirt Michael Schottenhamel droht das Bier auszugehen. Als Ersatz bietet ihm Joseph Sedlmayr von der Franziskaner-Leistbrauerei ein neuartiges, bereits im März nach Wiener Art gebrautes Bier an: das Märzen. 

Das bernstein- bis goldfarbene Bier besitzt eine Stammwürze von ungefähr 16 Prozent und ist dadurch kräftiger, malzbetonter und alkoholreicher als das bisher ausgeschenkte Sommerbier. Wegen des höheren Rohstoffeinsatzes kostet die Maß zwölf statt der üblichen neun Kreuzer. Brauer und Polizeibehörde befürchten angesichts der zurückliegenden Bierkrawalle neue Unruhen. Schottenhamel setzt jedoch auf seine Kenntnis des Münchner Publikums: „Wann d’Münchner was Richtigs kriag’n, na schaug’n s’Geld net an.“ 

Die Ausschankgenehmigung wird zunächst nur unter der Bedingung erteilt, dass Schottenhamel für mögliche Folgen selbst einsteht. Doch die Befürchtungen erfüllen sich nicht: Das kräftige, malzaromatische Märzen findet bei den Gästen großen Anklang. Trotz des höheren Preises wird es zum Verkaufserfolg und entwickelt sich in den folgenden Jahren zum klassischen Oktoberfestbier.

17. September 1873
Der letzte Weißbiersud im Königlichen Hofbräuhaus 

München-Graggenau * Im Königlichen Hofbräuhaus wird zum letzten Mal Weißbier gebraut. Die private Brauerei „G. Schneider & Sohn“ stellt zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast einem Jahr eigenes Weißbier her. Mit dem Ende der höfischen Produktion geht die Münchner Weißbiertradition endgültig in private Hände über.

1895
Die Schüleins übernehmen die Unionsbrauerei 

München-Haidhausen * Joseph Schülein erwirbt gemeinsam mit seinen Brüdern Gustav und Julius Schülein, zusammen mit dem Ehemann ihrer Schwester Amalie, dem Nürnberger Hopfenhändler Josef Aischberg, den konkursreifen und stillgelegten „Gambrinusbräu“ an der Äußeren Wiener Straße, der heutigen Einsteinstraße. 

Mit dem Kauf legen die Unternehmer den Grundstein für den Wiederaufbau und die erfolgreiche Entwicklung des Brauereistandorts. 

Die Unionsbrauerei firmiert nun als „Unionsbrauerei Schülein & Compagnie“. Durch umfangreiche Investitionen und den konsequenten Ausbau entwickelt sich die Brauerei zu einem erfolgreichen und wirtschaftlich bedeutenden Braubetrieb. 

Nach den Erinnerungen von Werner Cahnmann, einem Neffen Joseph Schüleins, erfolgt die Übernahme ursprünglich, um eine festgefahrene Bankhypothek zu retten. Entscheidend für den späteren Erfolg sind jedoch weniger brautechnische Kenntnisse als vielmehr unternehmerisches Geschick sowie ein ausgeprägtes Verständnis wirtschaftlicher und industrieller Entwicklungen.

11. Juli 1896
Im Panoptikum werden erstmals lebende Bilder gezeigt

München-Hackenviertel * In der bayerischen Haupt- und Residenzstadt werden erstmals „lebende Bilder“ gezeigt. Die Aufführung findet - „unter lebhafter Anteilnahme des Münchner Publikums“ - in Carl Gabriels und Emil Eduard Hammers Panoptikum statt. Der Vorführapparat wird mit Theaterkulissen umspannt und dann „drauflos gekurbelt“. Die Vorführungen richtet Carl Gabriel nach französischem Vorbild ein.

Das ganze Programm ist circa 100 Meter lang und läuft innerhalb von einer Viertelstunde ab. Drei bis fünf kleine Filme werden gezeigt:

  • Ein heranbrausener Eisenbahnzug,
  • Eine Schlangendomteuse,
  • Ein Kettensprenger und
  • Das Aufziehen der Hauptwache.

Schon einer der ersten Filme verursacht einen Skandal. Er heißt „Endlich allein“ und zeigt ein Brautpaar am Hochzeitstag. Die Schlussszene wird umgehend zensiert.

1899
Schon einer der ersten Filme verursacht einen Skandal

München-Hackenviertel * Schon einer der ersten im Internationalen Handels-Panoptikum gezeigten Filme verursacht einen Skandal. Er heißt „Endlich allein“ und zeigt ein Brautpaar am Hochzeitstag. Die Schlussszene wird umgehend zensiert. Auch in den folgenden Jahren sorgen Filme wie „Im Bad einer Pariserin“ oder „Im Chambre séparée“ für Aufregung.

Die Neue Bayerische Zeitung schreibt über das neue Medium Kino: „Es scheinen für dieses Etablissement überhaupt nur Nacktheiten als sehenswert und interessant zu existiren. Wir enthalten uns jeglicher weiterer Ausführungen und stellen nur die ergebene Anfrage: Wo bleibt die Münchner Sittenpolizei? Schläft sie oder existirt sie nicht mehr?“ 

Freilich werden neben solchen Filmen auch regelmäßig Aufnahmen von den verschiedenen und aktuellen Kriegsschauplätzen gezeigt.

4. Februar 1916
Brauverbot fürs Starkbier das beliebte Märzenbier

München * Wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit darf weder Starkbier noch das beliebte Märzenbier gebraut werden. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr oder ersatzweise bis zu 10.000 Mark Geldstrafe.

Um das Randalieren der Soldaten auf Heimaturlaub zu unterbinden, appelliert das bayerische Generalkommando an die Verwandten und Freunde der Fronturlauber, diese in Gastwirtschaften nicht mehr freizuhalten.

  • Statt für „Freibier“ sollte das Geld sinnvoller verwendet werden, etwa für den Kauf von „Liebesgaben für die Front“.
  • Das Generalkommando behält sich sogar ein allgemeines Alkoholverbot für Fronturlauber vor.
November 1917
Bier wird noch dünner

Deutsches Reich * Der zulässige Malzverbrauch der Brauereien sinkt auf nur noch 15 Prozent des Vorkriegsniveaus. Zugleich darf Bier nur noch mit einem Stammwürzegehalt von 3,5 Prozent gebraut werden. Eine Ausnahme gilt für Lieferungen an das Militär: Dieses Bier darf weiterhin stärker eingebraut werden.

19. Juni 1921
„Die Maibraut“ im Freilufttheater im Tierpark

München-Giesing * Im Tierpark Hellabrunn wird auf einer Bühne das Theaterstück „Die Maibraut“ von Ernst von Wolzogen aufgeführt. Um eine Naturbühne zu errichten, musste man am Harlachinger Hang eigens Erdmassen aufschütten. 2.000 Zuschauer finden in dem Freilufttheater Platz und können der Hellabrunner Uraufführung beiwohnen. 200 Personen wirken bei der Aufführung auf der Bühne mit. Der Ort des Geschehens ist ein germanischer heiliger Hain.

28. Dezember 1921
Löwenbräu und Bürgerbräu beschließen ihre Fusion

München * Die Generalversammlungen der Löwenbräu AG und der Bürgerbräu AG stimmen der Fusion der beiden Münchner Brauereien zu. Der Zusammenschluss ist eine Reaktion auf die tiefgreifenden wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Ersten Weltkrieg und stärkt die gemeinsame Position auf dem Münchner Biermarkt. 

Mit dem Fusionsbeschluss endet nach rund vier Jahrzehnten die Geschichte des Bürgerlichen Brauhauses als selbstständige Aktiengesellschaft. Die Tradition des alten Zengerbräu, aus dem das Bürgerliche Brauhaus hervorgegangen ist, setzt sich fortan unter dem Dach der Löwenbräu AG fort. 

Das heute von Löwenbräu gebraute Starkbier Triumphator geht auf das gleichnamige Märzenbier der Bürgerbräu AG zurück.

1931
Der Braubetrieb in Haidhausen endet

München-Haidhausen* Die Löwenbräu AG stellt den Braubetrieb in der ehemaligen Bürgerbräu-Brauerei endgültig ein. Die Anlagen bleiben jedoch weiterhin in Nutzung: In den folgenden Jahren dient der Standort Löwenbräu als Mälzerei. 

Mit der Einstellung des Braubetriebs endet in Haidhausen eine lange Brautradition, deren Wurzeln bis zum Zengerbräu zurückreichen. Die frühere Bürgerbräu-Brauerei bleibt als Teil des Löwenbräu-Unternehmens jedoch zunächst erhalten. 

16. Mai 1932
Die Dreharbeiten für „Die verkaufte Braut“ beginnen

München-Geiselgasteig * Die Dreharbeiten für Karl Valentins und Liesl Karlstadts ersten abendfüllenden Tonfilm „Die verkaufte Braut“ in den Emelka-Studios in Geiselgasteig beginnen. Sie dauern bis zum 5. Juli 1932. Der Regisseur Max Ophüls versteht es ausgezeichnet, sich auf Karl Valentins Textschwäche einzustellen.

2. Februar 1955
Wir sind die Cowboys von der Nockher-Ranch

München-Au * Der Cowboy Club München Süd bittet um Baugenehmigung für ein Behelfsclubheim. Auf dem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Grundstück von Frau Ida Krone, „da dadurch das bisher durch Lausbubenstücke und von lichtscheuen Elementen heimgesuchte Gelände unter schärfere Kontrolle fällt und der Rasen und Baumbestand gepflegt wird. Korrektes und ruhiges Verhalten wird die Nachbarschaft nicht belästigen“. In einer Ranch will der Verein einen Clubraum, einen Museumsraum für die wertvolle Sammlung und einen Bibliotheksraum verwirklichen.

Die Cirkus-Krone-Verwaltung genehmigt dem Cowboy-Club die Grundstücksnutzung für seine sportlichen und ideellen Zwecke, bis zum beabsichtigten Verkauf des Areals. Seither beherrschen Winnetou und Old Shatterhand den ehemaligen Schmederer-Garten. Eine alte Wehrmachtsbaracke wird mit Hilfe der Pschorrbrauerei und hoher Eigenleistung zur Ranch umgebaut. „Jeden Samstag und Sonntag sind 15 bis 20 Mann ganztägig da. Rund 2.000 Arbeitsstunden werden freiwillig und gern von den Clubmitgliedern geleistet.“ 

In der Ranch befindet sich der kostbarste Besitz des C.C.M.S., das Indianermuseum. In ihm ist alles Zubehör und Kleidung zu finden, die einen Indianer ausmachen. Köcher aus Büffelleder, Federhauben, Friedens-Pfeifen, Brautmokassins, mit perlenbestickten, bunten Schuhsohlen, sowie Kriegsbeilen, wie sie wirklich waren: schlicht und einfach. In einem eigenen lateinamerikanischen Glaskasten befindet sich ein Schrumpfkopf. 

14. Februar 2015
Der Giesinger Bräu verabschiedet sich vom Untergiesinger Brauplatz

München-Untergiesing * Mit einem Fest „auf dem Bierkeller“ feiert der Giesinger Bräu seinen Abschied von seinem Stammsitz in der Untergiesinger Birkenau. Im Jahr 2006 mietete Geschäftsführer Steffen Marx dort eine Doppelgarage und richtete eine Brauerei samt Bierkeller ein. Die alten Anlagen sind abgebaut und verkauft. Im Herbst übernimmt ein Handwerksbetrieb das Untergiesinger Gelände.   

Seit November 2014 wird das Bier des Giesinger Bräu im ehemaligen Umspannwerk in der Martin-Luther-Straße gebraut und verkauft.