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Ab 380
Augustinus legt die Grundlagen der Lehre vom gerechten Krieg 

Römisches Reich * Seit Konstantin das Christentum fördert und Kaiser Theodosius I. es 380 zur maßgeblichen Religion des Reiches erhebt, muss die Kirche ihr Verhältnis zu Staat, Militär und Krieg neu bestimmen. Augustinus versucht, das christliche Friedensgebot mit der staatlichen Gewaltanwendung zu vereinbaren. Ein Krieg kann für ihn nur dann gerechtfertigt sein, wenn eine rechtmäßige Obrigkeit ihn anordnet, schweres Unrecht abgewehrt oder gesühnt werden soll und die Wiederherstellung des Friedens das Ziel bleibt. Eroberungslust, Ruhmsucht, Grausamkeit und persönliche Rache gelten dagegen als unzulässige Beweggründe. Damit schafft Augustinus wichtige Grundlagen der späteren Lehre vom gerechten Krieg. 

Um das Jahr 1420
Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie

Paris * Der nächste Schritt zur Kriminalisierung der Magie kristallisiert sich zwischen 1400 und 1430 heraus und ist eine Folge der politisch motivierten Magie- und Schadenszauberprozesse am französischen Königshof.

Eine neue Tätergruppe wird gefunden in den gotteslästerlichen, die göttliche wie obrigkeitliche Ordnung verleugnende Ketzersekte der schadenstiftenden Hexen, die sich zu ihren nächtlichen Verschwörungsorgien an heimlichen Orten auf allerlei Fluggeräten auf den Weg machen. Daraus leitet sich ab: der Pakt, die Buhlschaft, der Flug, der Sabbat und der Schadenszauber. 

Das ist der Beginn einer breiten Hexenverfolgung in den Tälern der Westalpen. 

Um das Jahr 1484
Ein früher Entwurf einer Münchner Brauordnung

München * Aus diesen Jahren stammt ein Entwurf einer Münchner Brauordnung. Als Begründung für das Entstehen dieses Entwurfs nennen die Verfasser Missstände im Bräuamt und zahlreiche Beschwerden darüber.

  • Die städtischen Gesetze umfassen die Organisation des Handwerks, die Herstellung des Produkts vom Einkauf der Rohstoffe bis zur Fertigung des Produkts und dessen Vertrieb.
  • Zudem finden sich in diesem ratsherrlichen Entwurf Anweisungen zum Bierpreis und zur Biersorte.

Die städtische Obrigkeit tritt eindeutig für die Interessen der Verbraucher ein.

23. April 1516
Das gesamtbayerische Reinheitsgebot: Strenge Regeln für die Brauer

Ingolstadt * Auf dem Landtag in Ingolstadt verkünden die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. eine neue Landes- und Polizeiordnung. Die darin enthaltene Landesfreiheitserklärung bestimmt bis zur Aufhebung der landständischen Korporation im Jahr 1808 das Verhältnis zwischen der Landschaft und dem Landesherrn. 

Das „Buch der gemeinen Landpolizei, Landesordnung, Satzung und Gebräuche des Fürstentums Ober- und Niederbaiern“ enthält auch Vorschriften darüber, „wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll“. Dieser Abschnitt wird erst im 20. Jahrhundert als Bayerisches Reinheitsgebot bezeichnet. 

Das gesamtbaierische Reinheitsgebot übernimmt wesentliche Vorschriften des Münchner Biergesetzes. Es regelt nicht nur die zulässigen Zutaten, sondern auch die Bierpreise und den Ausschank. In neuhochdeutscher Übersetzung lautet der betreffende Abschnitt: 

  • „Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass forthin überall im Fürstentum Bayern, sowohl auf dem Lande als auch in unseren Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi eine Mass oder ein Kopf Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchner Währung und von Georgi bis Michaeli die Mass für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller, bei Androhung der unten angeführten Strafe, gegeben und ausgeschenkt werden soll. 
  • Wo aber einer nicht Märzenbier, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs für mehr als einen Pfennig je Mass ausschenken und verkaufen. 
  • Ganz besonders wollen wir, dass forthin überall in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande für kein Bier mehr Zutaten als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. 
  • Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, sooft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. 
  • Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbrauer in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer Bier kauft und wieder an das gemeine Bauernvolk ausschenkt, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt sein, die Mass oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben auszuschenken.“

 Wie stark das Misstrauen gegenüber den Brauern bereits zu dieser Zeit ist, zeigt auch die Verpflichtung zur Eidesleistung. Der Eid soll den mit dem Bierbrauen Beauftragten verdeutlichen, wie ernst die Herzöge die Einhaltung der Vorschriften nehmen. 

Darüber hinaus sind die Brauer verpflichtet, Bier „nach Notdurft“, also in ausreichender Menge, herzustellen und damit den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Selbst bei hohen Rohstoffpreisen und geringen Gewinnaussichten dürfen sie die Produktion nicht eigenmächtig verringern. 

In der ursprünglichen Fassung des Biergesetzes wollten die Herzöge den Brauern noch erlauben, gleichzeitig Einpfennig- und Zweipfennigbier zu brauen. Dabei sollten sie jedoch jeweils nur eine der beiden Sorten ausschenken dürfen. Ein solches Maß an Vertrauen erscheint letztlich zu groß. Deshalb erhält der endgültige Gesetzestext folgende Fassung: 

„Es sollen auch all Bräuen eins jeden Jahrs auf einem nämlichen Tag, den die Beschauer verkünden, zu denselben Beschauern kommen und ihnen ein jeder Bräu ansagen, was Biers, zu einem oder zweien Pfennigen, er brauen will; dasselbe Bier soll er alsdann ein Jahr nächst folgend ganz ausbrauen und schenken und kein anderes.“ 

Für diese Regelung ist vor allem die Befürchtung ausschlaggebend, die Brauer könnten unterschiedlich teure Biere miteinander vermischen. Das Reinheitsgebot von 1516 dient somit nicht allein der Festlegung der erlaubten Zutaten. Es soll zugleich die Bierpreise begrenzen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und Verstöße der Brauer und Wirte verhindern. 

31. Oktober 1561
Verfassungsrechtliche Verbesserung durch den Albertinischen Rezeß

München * Mit dem Albertinischen Rezeß kommt es zu einer weiteren verfassungsrechtlichen Verbesserung für die Stadt München. Damit werden die Müller, Kalt- bzw. Kupferschmiede und die Bierbrauer der Gerichtsbarkeit der städtischen Obrigkeit unterstellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat dieser Personenkreis eine Sonderstellung eingenommen.  

Außerdem wird die vermutlich schon vorher tatsächlich ausgeübte Blutgerichtsbarkeit der Stadt durch Herzog Albrecht V. als gegeben hingenommen. Umgekehrt nimmt nun aber der Landesherr verstärkt Einfluss auf die Auswahl und die Besetzung der Stadtrichter. So muss sich der Stadtoberrichter als höchster städtischer Richter, bei seinem Amtsantritt erst den Blutbann vom Herzog übertragen lassen. Damit ist die Doppelbindung des obersten städtischen Juristen an Stadt und Herzog festgeschrieben. 

1590
Die Au und Niedergiesing wachsen 

Au - Niedergiesing * Für die beiden Ansiedlungen werden 97 Behausungen angegeben. Viele Tagelöhner und Dienstboten, die in München Arbeit finden, wohnen hier in kleinen Häusern. Diese entstehen ohne einheitlichen Straßenplan auf wenig ertragreichem [= „ödem“] Grund: in der Überschwemmungsebene der Isar, an den Hängen und in Gruben. Die Obrigkeit sieht die weitere Besiedlung zunehmend kritisch. 

6. April 1590
Die Hexen-Gutachten des Hofrats und der Universität Ingolstadt

München - Ingolstadt * In dem Gutachten des Hofrates werden zunächst ausdrücklich die Meinungen derjenigen protestantischen Hexenverfolger zurückgewiesen, die gemäßigt auftreten. Dazu gehören Johannes Brenz aus Stuttgart und seine Anhänger, die jede Möglichkeit eines tatsächlichen Wetterzaubers abstreiten. Wetter sind eine Angelegenheit der Natur oder Gottes, nicht aber Sache „alter Weiber“ oder gar des „Teufels“.

  • Nach dem Hofratsgutachten ist den Katholiken künftig jeder Zweifel an der Existenz der Hexen, des Teufelspakts, des Hexenflugs und des Schadenszaubers ebenso verboten wie jede inhaltliche Kritik. 
  • Auch das von vier Theologieprofessoren ausgearbeitete Ingolstädter Gutachten,kommt zum Ergebnis, dass die Obrigkeit mit Eifer und Strenge gegen die Hexen vorgehen und es den Untertanen zur Pflicht machen soll, Verdächtige zu denunzieren.  

Die Gutachten folgen alleine den katholischen Autoren und unter diesen wiederum nur denjenigen, die die härtesten Ansichten zur Hexenverfolgung vertreten, die jemals in der europäischen dämonologischen und juristischen Literatur zum Hexenprozess geäußert worden sind. 

1591
Peter Binsfelds Buch erscheint in München in deutscher Sprache

München * Peter Binsfelds Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ erscheint in München in deutscher Sprache.

  • Der Münchner Stadtgerichtsassessor Bernhard Vogel hat das Werk aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt.
  • Der Verleger Adam Berg lässt es im Einverständnis mit dem Geistlichen Rat drucken.
  • Gewidmet ist das Buch „Von Bekanntnuss der Zauberer und Hexen“ Herzog Ferdinand, der den Schongauer Hexenprozess der Jahre 1589/90 führte und nachträglich für seine abscheuliche Tat gerühmt werden soll.

Adam Berg schreibt im Vorwort des Buches, dass es gerade jetzt notwendig sei, da man „zu diser zeit etliche Personen finden möchte, die sagen dörfften, man thue den Leuthen unrecht“.  
Das Buch verfolge also vornehmlich den Zweck, „das diejenigen, so irgent hierinn zweiflen, ein Bericht haben und nit also freventlich die hohe Obrigkeit in Straffung solcher Laster urtheilen und Nachreden“. 

März 1612
Das baierische Aberglaubens- und Hexenmandat wird veröffentlicht

München * Erst jetzt ist das Herzogliche Baierische Mandat gegen Aberglauben, Zauberei, Hexerei und andere sträfliche Teufelskünste den Beamten zugänglich gemacht. Das „Landgebott wider die Aberglauben Zauberey Hexerey und andere sträffliche Teufelskünste“ umfasst 40 Seiten und ist das umfangreichste Gesetz gegen die Hexerei, Zauberei und Aberglauben, das jemals in Mitteleuropa publiziert worden ist.

  • Es listet 52 strafbare Formen von Aberglauben auf. Darunter beispielsweise Wahrsagen, Astrologie, Geisterbeschwörung, Ausgraben von Leichen und Alraunen, abergläubisches Schatzsuchen, Ungezieferbeschwörung, Wetter- und Bildzauber, Bannung von Geistern und Krankheiten durch Ansegnen, Missbrauch von Scharfrichterutensilien und so weiter.
  • Ausdrücklich wird guter und schlechter Zauber gleichgesetzt. Auch harmloser Aberglaube gilt als Vorstufe zum Hexenverbrechen. 
  • Jede Form von Zauberei muss ausgerottet werden, weil sonst „Gott der Allmechtig zu billichem Zorn gegen uns Menschen bewegt und unser Landt und Leuth mit thewrung Krieg und Pestilentz auch andern mannigfaltigen Plagen straffen und angreiffen möchte“. Schließlich ist es Aufgabe der Obrigkeit, die Ehre Gottes zu retten.
  • Als besonders tatverdächtig werden im Bereich des Aberglaubens die Schmiede auf dem Lande, die alten Weiber und die Nachrichter genannt.
  • Erstmals wird für den Bereich des Herzogtums Baiern nun auch der Teufelspakt als Straftat ausformuliert. 
1691
Der Hofrat versucht, den Bau weiterer Wohnungen im Lehel zu unterbinden 

München-Lehel * Der Hofrat versucht vergeblich, die Errichtung weiterer Wohnungen in den Gärten des Lehels zu untersagen. Die Ansiedlung, die auch die Familie Tattenbach durch die Vergabe von Herbergen fördert, widerspricht den obrigkeitlichen Bemühungen, den Zuzug mittelloser Menschen zu begrenzen. 

Zur Begründung erklärt der Hofrat, durch die neuen Bewohner werde „der petl bey alhiesiger statt nur vermehret“. Die Grundbesitzer profitieren dagegen von den Bodenzinsen und den Abgaben bei Besitzwechseln.

23. Oktober 1693
Pater Onuphrius lernt die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennen

Pisa * Pater Onuphrius hat inzwischen auf einer Romreise die Eremiten vom seligen Petrus von Pisa kennengelernt, die sich die „Armen Eremiten des heiligen Hieronymus“ nennen. An diesem Tag werden die inzwischen vierzehn Einsiedler vom Walchensee in diesen Orden aufgenommen.  

Die Hieronymiten tragen einen schwarzen Habit mit Gürtel und hohem Kragen, mit Kapuze und Birett. Die Vereinigung ist den Bettelorden angeglichen worden und führt ein strenges Leben, allerdings ohne auf die ausgeprägte Eigenwilligkeit, die die Einsiedler zu allen Zeiten auszeichnen und der geistlichen Obrigkeit so manchen Kummer bereiten, zu verzichten.  

Die Äbte von Benediktbeuern beschweren sich über die Klausner, die sich nur wenig an die Abmachungen halten. Und als die Gemeinschaft auf sechs Mitglieder zurückgeführt werden soll, versucht Pater Onuphrius nach Schönbach in Niederösterreich oder Pobenhausen bei Ingolstadt auszuweichen, was allerdings der Fürstbischof von Augsburg zu verhindern weiß. 

14. Juli 1700
Der Hofrat geht gegen Prostitution und „Gaukelhäuser“ vor 

München - Haidhausen - Au * Der Münchner Hofrat ordnet an, die sogenannten „Hurerey- und Gaukelhäuser“ aufzuspüren und ihre Betreiber und Bewohner mit angemessenen Strafen zu belegen. Nach dem Wortlaut des Befehls sollen solche Einrichtungen vollständig „ausgerottet“ werden. 

Trotz wiederholter Kontrollen bleibt die obrigkeitliche Verfolgung weitgehend erfolglos. Hopfengärten vor den Stadtmauern, die dunklen Bögen an der Südseite des Marktplatzes, die Ziegelöfen in Haidhausen und die Herbergen in der Au bieten verborgene Treffpunkte und Unterkünfte. Dort greifen die Behörden immer wieder Frauen auf, die sie abwertend als „Schrannenmentscher“ bezeichnen und der umherziehenden Prostitution zurechnen. 

14. November 1705
Wien droht den Aufständischen mit militärischer Gewalt 

Wien * Ein kaiserliches Mandat kündigt den Einsatz von Truppen gegen die Aufständischen an, die darin als „Tumultuanten“ bezeichnet werden. Sie sollen ihren Widerstand aufgeben und sich der Obrigkeit unterwerfen. 

Damit behandelt der Kaiserhof die Proteste gegen Zwangsrekrutierungen und Besatzungslasten nicht länger als örtliche Unruhen, sondern als gewaltsam niederzuschlagenden Aufruhr. Die Aussicht auf eine friedliche Beilegung des Konflikts schwindet weiter. 

28. November 1705
Die Administration stellt ein Ende der Zwangsrekrutierungen in Aussicht

München * Auf Drängen der Landschaftsverordnung, der ständigen Vertretung der baierischen Landstände, sagt die Kaiserliche Administration zu, die Zwangsrekrutierungen einzustellen. Die Landschaftsverordnung distanziert sich zwar ausdrücklich vom Aufstand der Bauern, erkennt deren Beschwerden über Abgaben, Einquartierungen und gewaltsame Aushebungen jedoch als berechtigt an. 

Gegenüber dem Kaiser beklagt sie das seit Langem auf dem Land lastende Elend und wirbt für eine Verständigung zwischen der Obrigkeit und den Aufständischen. Die Zusage beruhigt die Lage allerdings nicht: Die Rekrutierungen enden vorerst nicht vollständig, und der bewaffnete Aufstand breitet sich weiter aus. 

13. Dezember 1705
Vorbereitung des Aufstands im Oberland 

Stallau bei Tölz * Bauern aus den Gerichtsbezirken Tölz und Benediktbeuern treffen sich in Stallau, um das weitere Vorgehen vorzubereiten. An den Beratungen beteiligen sich der Tölzer Pflegskommissär Joseph Ferdinand Dänkel und der Benediktbeurer Klosterrichter Joseph Bernhard Wendenschlegel. 

Die Beteiligung örtlicher Amtsträger erleichtert die Organisation des Aufstands. Zugleich verleiht sie dem Unternehmen gegenüber der Landbevölkerung den Anschein obrigkeitlicher Zustimmung.

23. Dezember 1705
Der Freisinger Bischof warnt vor dem Aufstand

Freising * Fürstbischof Johann Franz Eckher fordert die Pfarrer auf, ihre Gemeinden vor der Beteiligung am Aufruhr zu warnen. Er erklärt den Widerstand für unvereinbar mit dem geschuldeten Gehorsam gegenüber der Obrigkeit und droht mit göttlicher Strafe. 

Seine Haltung zeigt, dass der Aufstand keineswegs die Unterstützung aller geistlichen und weltlichen Herrschaftsträger findet. Als eigenständiger Reichsfürst verfolgt der Bischof andere Interessen als die kurfürstlich gesinnten Aufstandsführer.

25. Dezember 1705
Die Bilanz der Mordweihnacht: Rund 1.100 Aufständische sterben

Untersendling - München * Gegen 11 Uhr ist alles vorbei. Der Widerstand der Oberländer ist gebrochen. Kaiserliche Truppen machen noch 36 Gefangene und sammeln sechs Kanonen, drei Munitionswagen, fünf Fahnen, zwei Dragoner-Standarten und ein paar Pauken sowie 150 Pferde ein. 

Auf kaiserlicher Seite zählt man 40 Gefallene und Verletzte. Die Aufständischen aus dem Oberland müssen demgegenüber eine Vielzahl von Toten beklagen. 

  • Alleine in München werden 1.066 Oberländer beerdigt. 
  • Insgesamt sind es etwa 1.100 Tote aus Oberbaiern. 
  • 609 Aufständische werden verwundet, 
  • nur 107 werden unverletzt in Gefangenschaft gekommen. 

Die erhoffte Unterstützung durch die Münchner Bevölkerung bleibt während der Kämpfe aus. Unter den Strafandrohungen der kaiserlichen Verwaltung kommt es zu keiner Erhebung innerhalb der Stadt. 

Noch in der Nacht versichert der Stadtmagistrat der kaiserlichen Obrigkeit die untertänige Treue der Bürgerschaft. Die Aufständischen bezeichnet er abschätzig als „paurs rott“ – als Bauernrotte. Damit distanziert sich die städtische Führung ausdrücklich von dem niedergeschlagenen Aufstand.

1708
Die Obrigkeit kontrolliert die neuen Kaffeehäuser 

München * Wegen der zunehmenden Zahl neu eröffneter Kaffeehäuser schreitet die Obrigkeit gegen nicht genehmigte Betriebe ein. Als ordnungsgemäß konzessionierte Kaffeesieder gelten der Hofzuckerbäcker Claudi Surat sowie André Bellini und Johann Koller. Besonders während der österreichischen Besatzungszeit gewinnt das Kaffeetrinken in München an Beliebtheit. 

13. August 1713
Obergiesing und die Lohe kommen zum Gericht ob der Au 

Au - Lohe - Obergiesing * Obergiesing und die Lohe werden dem Gericht ob der Au angeschlossen. Die Erweiterung trägt der wachsenden Bedeutung der Au, dem anhaltend rasanten Bevölkerungswachstum und das gewerbliche sowie kirchliche Schwergewicht Rechnung. ES soll zugleich die Überwachung zuziehender Menschen und Bettler erleichtern. 

Noch im selben Jahr berichtet Hofoberrichter Pistorini, er habe eine vom Gericht Wolfratshausen in der Lohe geduldete „Schelmen- und Diebsrotte“ vertrieben. Außerdem habe er Frauen, die er als „Huren“ bezeichnet, unter öffentlicher Beschämung aus der Au entfernen lassen. Sein Bericht dokumentiert die obrigkeitliche Ausgrenzung und Kontrolle unerwünschter Bevölkerungsgruppen.

Um das Jahr 1730
Der Viehmarkt auf den Lüften wird vom Lüftenwirt organisiert

Haidhausen - Au * Aus Beschwerden des Münchner Rats wissen wir, dass Auf den Lüften in der Gegend des heutigen Rosenheimer Platzes, ein Viehmarkt entstanden ist. Der sich aus „wilder Wurzel“ entwickelnde Viehmarkt auf den Lüften wird vom Lüftenwirt organisiert und macht dem Münchner Viehmarkt am Anger erhebliche Konkurrenz. Dagegen läuft der Münchner Rat Sturm.

Weil aber die Gegend der Lüften zu dieser Zeit noch in den Grenzen des Pfleggerichts Wolfratshausen und damit außerhalb des Münchner Burgfriedens liegt, ist sie der Gerichtsbarkeit und dem Zugriff der Münchner Obrigkeit entzogen. Der Stadtrat fordert deshalb durch seinen Amtmann Jakob Röderer alle Viehhändler und Viehtreiber auf, ihre Tiere auf den Münchner Viehmarkt am Anger hereinzutreiben. Doch es hilft nichts. 

28. April 1738
Papst Clemens XII. verbietet Katholiken die Freimaurerei 

Rom * Papst Clemens XII. verurteilt mit der Bulle „In eminenti apostolatus specula“ die Freimaurerei. Er untersagt katholischen Laien und Geistlichen, Freimaurergesellschaften beizutreten, an ihren Zusammenkünften teilzunehmen oder sie zu unterstützen. Bei Zuwiderhandlung tritt die Exkommunikation ohne weiteres Urteil ein. 

Der Papst begründet das Verbot unter anderem mit der Geheimhaltung, den Verschwiegenheitseiden und der Aufnahme von Menschen unterschiedlicher Religionen. Darin sieht er eine Gefahr für Kirche und staatliche Ordnung. Über die Freimaurer heißt es sinngemäß: „Wenn sie nichts Böses täten, würden sie das Licht nicht so sehr hassen.“ 

Clemens beauftragt Bischöfe und Inquisitoren, gegen Verstöße vorzugehen. Bei Bedarf sollen sie die weltliche Obrigkeit hinzuziehen. Die Bulle bildet den Auftakt einer langen Reihe päpstlicher Verurteilungen der Freimaurerei. 

Suchbegriffe: Freimaurer, Mopsorden, Vatikan
1781
Kurfürst Carl Theodor lässt vaterländische Stücke verbieten

München * Der pfalz-baierische Kurfürst Carl Theodor lässt einige vaterländische Stücke aus politischen Gründen verbieten. Ein Verbot folgt dem anderen. Dabei spielen die Vorstadttheater gerade diese Volksstücke mit Vorliebe. Die Gründe für diese restriktiven Maßnahmen der Regierung liegen zum einen in der Unsittlichkeit der Stücke, zum anderen im Bestreben der Obrigkeit, angebliche öffentliche Unruheherde zu unterbinden.

24. Juni 1801
Das Ende des Brezenritts

München * Der jahrhundertealte Brauch des Brezenreiters endet. Als dem Reiter während der Brezenausgabe das Laugengebäck ausgeht, wird er von der enttäuschten Menschenmenge bedrängt und übel zugerichtet. Die Vorfälle veranlassen die Münchner Obrigkeit, den Brezenritt noch im selben Jahr zu verbieten. Damit endet eine fast 500 Jahre währende Tradition. 

Suchbegriffe: Breze, Brezenreiter
12. Juli 1808
Staatliche Vorschriften zur Verehelichung

München - Königreich Baiern * In einer erlassenen Verordnung zur Beförderung der Heiraten auf dem Lande wird die Verehelichung von der Bewilligung der ordentlichen Polizeiobrigkeit des Ortes abhängig gemacht, wo die Heiratenden mit hinreichender Aussicht auf ihre Nahrung den Wohnsitz nehmen.  Damit wird den Gemeinden auch in Fragen der Verehelichung die Mitwirkung entzogen. 

Zusätzliche Haftungsbestimmungen gegenüber den entscheidenden Beamten schränken die Wirksamkeit der Verordnung stark ein. Sollte sich die Familie doch nicht selbst ernähren können, fällt der Unterhalt der genehmigenden Behörde zur Last.

Wenn Geistliche eine Eheschließung ohne die vorherige staatliche Heiratsbewilligung vornehmen, haften sie für Schäden und Kosten, welche hieraus irgendeiner Gemeinde zuwachsen.

Eheschließungen außerhalb Baierns werden für ungültig erachtet und sind strafbar. 

25. April 1811
Zweifel am staatlichen Bierregulativ

München * Das königlich-baierische Bierregulativ von 1811 erweist sich in der Praxis als wenig realitätsnah. Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass es eine bestimmte Menge Malz einem daraus herzustellenden Bierertrag gegenüberstellt. Die Qualität des Malzes ist dabei nicht näher definiert; vorgeschrieben ist lediglich, dass es trocken sein muss. 

Malzmenge und Bierertrag lassen sich jedoch nicht gleichzeitig überprüfen, sondern nur vor beziehungsweise nach dem Brauvorgang. Sind aus einem Scheffel Malz erst einmal sieben Eimer Sommerbier gebraut, ist das Malz aufgebraucht. Fehlt anschließend auch noch ein Teil des Bieres – etwa aufgrund des Durstes der Brauer und ihrer Knechte –, ist für die „Ausmittelung der tarifmäßigen Zusammenhänge“ kaum noch eine verlässliche Grundlage vorhanden. 

Trotz des staatlichen Bierregulativs bleibt die durstige Bevölkerung misstrauisch. Viele Menschen verdächtigen die Brauer, bei der Herstellung zu betrügen und für ihr „Gwasch“, also vermeintlich dünnes oder minderwertiges Bier, einen zu hohen Preis zu verlangen. Die Obrigkeit beteuert zwar immer wieder, das Bierregulativ sei von „kristallener Klarheit“. Die Bevölkerung teilt diese Auffassung jedoch nur bedingt. Das Misstrauen der Biertrinker gegenüber den Brauern bleibt deshalb auch im 19. Jahrhundert stark ausgeprägt. 

Bier gilt in dieser Zeit vor allem als Nahrungs- und Alltagsgetränk, nicht als Luxusgut. Selbst Gegner des Branntwein- und Kaffeekonsums empfehlen es als Alternative zu hochprozentigem Alkohol und bekämpfen den „Fusel“ gewissermaßen mit Bier. 

25. April 1811
Staatliche Festsetzung des Bierpreises

München * König Max I. Joseph erlässt eine Verordnung über die künftige Regulierung des Biersatzes im Königreich Bayern. Das sogenannte Bierregulativ ist somit eine königliche Verordnung und kein vom Landtag verabschiedetes Gesetz. 

Bis zur Aufhebung des Bierregulativs im Jahr 1865 bestimmen die Obrigkeit und die Regierung maßgeblich über den bayerischen Bierpreis. Dieser richtet sich daher nicht nach den Grundsätzen des freien Marktes und kann auch von den Brauern nicht eigenständig festgesetzt werden. 

Ab Juni 1815
Die Zeit des Biedermeier

Deutscher Bund * Die Zeitspanne vom Ende des Wiener Kongresses [1815] bis zum Beginn der bürgerlichen Revolution [1848] in den Ländern des Deutschen Bundes wird als Biedermeier bezeichnet.

In dieser Zeit wird ein großer Teil der Bevölkerung daran gehindert, einen eigenen Hausstand zu gründen und zu heiraten. Als besonders streng gelten die Vorschriften im rechtsrheinischen Königreich Baiern. Noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts ist die Eheschließung in Bayern an eine obrigkeitliche Genehmigung gebunden. 

1822
Der Münchner Bierpfennig 

München-Graggenau * Die Münchner Obrigkeit erkennt, dass sich das in der Stadt gebraute Bier zugunsten der kommunalen Finanzen besteuern lässt. Sie führt deshalb den sogenannten Lokalmalzaufschlag ein, der im Volksmund bald als „Bierpfennig“ bezeichnet wird. Für die Stadtverwaltung entwickelt sich diese Abgabe zu einer äußerst einträglichen Einnahmequelle. 

1826
Das Haberfeldtreiben als einfältigen und tollen Spuk bezeichnet

Miesbach * Der Miesbacher Landrichter schreibt, dass es sich bei einem Haberfeldtreiben zwar um einen „einfaltigen und tollen Spuk“ handle, den aber „die Geistlichkeit als Strafe der Gefallenen gerne sieht“.

Es gibt sogar Geistliche, die sich gegen die eigene kirchliche Obrigkeit wenden und „Schnaderhüpfel“ und so manchen Haberervers dichten. Diese sind in ihrer Ausdrucksweise schon nahe an der Pornographie. 

26. Mai 1827
Die Haberer führen einen Doppelschlag aus

Steingraben bei Elbach - Großpienzenau * In der Nacht vom 26. zum 27. Mai 1827 führen die Haberer einen Doppelschlag aus.

  • In Steingraben bei Elbach treibt man den beiden Bauerntöchtern Anna Kirchberger und Barbara Huber wegen ihres unsittlichen Lebenswandels und wegen ihrer unehelichen Kinder das Haberfeld.
  • Kaum sind in Steingraben die letzten Schüsse verhallt, geht in dem drei Stunden entfernten Großpienzenau das Getöse los. Das Treiben gilt hier der Bauerntochter Anna Taubenberger wegen „Umgangs mit mehreren Männern“. Neben der Anna werden noch „weitere Sünder ins Gebet genommen“. 

Bei beiden Treiben kann die Obrigkeit keine Spuren der Teilnehmer entdecken. 

23. April 1844
Der Münchner Bierkrawall von 1844

München * Nur ein Jahr nach den Ausschreitungen von 1843 erhebt sich die biertrinkende Bevölkerung erneut. Dieses Mal kommt es zu einem schweren Krawall, bei dem Menschen verletzt und zahlreiche Einrichtungen beschädigt werden. 

Mit dem Beginn des sommerlichen Brauverbots am Georgstag gibt die Obrigkeit den Preis für das Sommerbier bekannt. Da dessen Herstellung aufwendiger ist und das Bier einen höheren Alkoholgehalt besitzt als das Winterbier, liegt auch sein Preis höher. Mit dem Beginn des Sommerbierausschanks steigt der Preis um einen halben Kreuzer beziehungsweise zwei Pfennige. Eine Maß kostet nun sechseinhalb statt sechs Kreuzer - oder 26 statt 24 Pfennige. Die Erhöhung entspricht etwa dem damaligen Preis einer Semmel. 

Auf den ersten Blick erscheint der Aufschlag moderat, zumal die Verbraucher dafür ein gehaltvolleres Bier erhalten. Dennoch löst er heftigen Widerstand aus. Der Zorn der Aufständischen richtet sich weniger gegen den König und die königliche Regierung, die den Bierpreis festsetzen, als gegen die Brauereien und deren Einrichtungen. 

In der Bevölkerung gelten die Brauer zunehmend als rücksichtslose Unternehmer, die technische Neuerungen vor allem zur Vergrößerung ihres Gewinns einsetzen. Viele Biertrinker haben den Eindruck, mit jeder Maß zum wachsenden Wohlstand der Brauereibesitzer beizutragen. Diese Wahrnehmung mobilisiert offenbar mehr Menschen als manche politische Forderung oder Ideologie. 

Klagen über den Bierpreis sind in München weit verbreitet und keineswegs auf die unteren Bevölkerungsschichten beschränkt. Ein zeitgenössischer Beobachter stellt fest, der Fremde werde, „wohin er sich auch fragend wendet“, stets auf Beschwerden über den hohen Bierpreis sowie über den vermeintlich unverhältnismäßigen Gewinn und die „unmäßige Bereicherung der Brauer auf Kosten des Publikums“ stoßen. Solche Klagen seien sogar „in den höheren Schichten der Bevölkerung, in den Gesellschaften der gebildeten Stände“ zu hören. 

2. Mai 1844
Die Unruhen greifen auf die Stadt über

München * Die Unruhen setzen sich unvermindert fort. Erneut nehmen sie ihren Ausgang beim „Maderbräu“ im Tal. Schon bald gehen auch beim Löwenbräu Fenster und Mobiliar zu Bruch. Anschließend ziehen die Aufständischen zu den Brauereien Pschorr und Augustiner. Zeitgenössischen Berichten zufolge werden während der mehrtägigen Unruhen insgesamt 33 Brauereien und Brauhäuser verwüstet. Die Obrigkeit ruft das Militär zu Hilfe. Ein Reiterregiment, das den Befehl zum Aufsitzen erhält, verweigert jedoch den Einsatz. Die in der Bevölkerung verhassten Polizisten und Gendarmen werden von den Aufständischen angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Das Militär hält sich zunächst zurück und sieht weitgehend untätig zu. 

Auf den Wachstationen ersetzen Soldaten die dort gewöhnlich eingesetzten Polizeikräfte. Wegen ihres besseren Verhältnisses zur Bevölkerung gelten sie als weniger feindselig, zeigen jedoch kaum Bereitschaft zum Einschreiten. Erst als die königliche Residenz angegriffen wird, greifen die Soldaten ein. Selbst dann gehen sie so zurückhaltend vor, dass sie die Randalierer kaum ernsthaft aufhalten. 

Die Tumulte dauern an. Mobiliar fliegt auf die Straßen, Bilderrahmen und Porträts wohlhabender Münchner Brauereibesitzer prallen gegen die Hauswände, Fensterstöcke und Türrahmen zersplittern. Gleichzeitig zapfen die Aufständischen das frische Sommerbier direkt aus den geöffneten Fässern und füllen damit kostenlos ihre Krüge. Erst der zunehmende Rausch lässt selbst die wildesten Teilnehmer vorübergehend ermüden. 

September 1844
Anhaltende Teuerung und neue Unruhe 

München * Die nach der Bierrevolution eingetretene Ruhe erweist sich als trügerisch. Die Königliche Gendarmeriekompanie der Haupt- und Residenzstadt München berichtet der Regierung von Oberbayern über die wachsende Unzufriedenheit: 

„Die arbeitende Klasse, nämlich Maurer, Zimmerleute und Tagelöhner klagen in Wirtshäusern und öffentlichen Plätzen über große Teuerung der Viktualien. […] Diese Klasse Menschen beschweren sich auch über geringen Taglohn, da sie in früheren Jahren, wo die Viktualien billiger waren, viel besser als jetzt bezahlt wurden. […] Bei fortgesetzten hohen Viktualienpreisen dürfte noch zu besorgen sein, daß nun auch die arbeitende Klasse, die sich bis jetzt ruhig verhalten hat, mit dem unruhigen Volke gemeinsame Sache machen werde.“ 

Der Bericht macht deutlich, dass nicht allein der Bierpreis für Unmut sorgt. Steigende Lebensmittelpreise und niedrige Löhne verschärfen die soziale Not und nähren die Sorge der Obrigkeit vor neuen Unruhen. 

4. Juni 1848
Das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur

München-Kreuzviertel * Außerdem tritt das Gesetz über die Abschaffung der Pressezensur in Kraft. In dem vom König erlassenen Edikt über die Freiheit der Presse und des Buchhandels ist festgelegt worden, dass das Erscheinen von Presseerzeugnissen nicht „von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung des Inhalts oder überhaupt von irgend einer obrigkeitlichen Erlaubniß abhängig“ sei. „Die Strafgerichtsbarkeit [steht] nicht den Polizeibehörden, sondern den Gerichten zu.“ 

Um Juli 1852
Aufträge zur Anfertigung von Musterfassaden für die neue Straße

München-Graggenau - München-Lehel * König Max II. gibt den Architekten Bürklein, Gottreu, Riedel, Voit und Ziebland Aufträge zur Anfertigung von Musterfassaden für die neue Straße.

Dass sich der König statt an einen, an mehrere Architekten wendet, ist vorbildlich. Doch er macht wieder den Fehler, den Architekten bindende, alle Einzelheiten festlegende Vorschriften vorzugeben und damit jede Bewegungsfreiheit und Kreativität der Fachleute einzuengen. Damit macht er eine unabhängige Lösung des Problems unmöglich.

Kein Wunder, dass die Ergebnisse ziemlich gleich sind und den Wünschen des Königs entsprechen. Bürkleins Vorschläge finden volles Lob und Anerkennung, weshalb er den Sieg davonträgt.

Um das Projekt zu beschleunigen und die Verhandlungen über die Grundstückskäufe in Gang zu bringen, stellt König Max II. den notwendigen Betrag zunächst aus seiner Privatkasse zur Verfügung, sodass die ersten Verhandlungen über die Grundstückskäufe aufgenommen werden können. Die Ankäufe gehen rasch und reibungslos vor sich. Auch deshalb, weil sich der König - entgegen seiner sonst üblichen Sparsamkeit - sehr großzügig zeigt. Er will eben den Bau seines „Prachtboulevards“ möglichst schnell umgesetzt sehen. 

Freilich möchte der Bayernherrscher auch,  dass auch die Stadt zur finanziellen Beteiligung herangezogen wird, da sie ja immerhin der Hauptnutznießer des Bauvorhabens ist. Bei der künstlerischen Ausgestaltung der Prachtstraße soll die Obrigkeit der Stadtgemeinde allerdings keinerlei Mitspracherechte haben. Nur die Herstellung des Straßenkörpers will ihr der Regent überlassen.

15. Dezember 1860
Erstmals erklingt die „Bayernhymne“

München * Erstmals erklingt die „Bayernhymne“,  intoniert von den Mitgliedern der Münchner Bürger-Sänger-Zunft. Die Melodie in G-Dur geht angenehm ins Ohr und hat deshalb großen Anteil an der Popularität der „Bayernhymne“. 

  • Komponiert hat die Melodie Konrad Max Kunz, der Chordirigent der Königlichen Hofoper.
  • Den Text der „Bayernhymne“ verfasste der wegen kritischer Artikel im Visier der Obrigkeit stehende Lehrer Michael Öchsner. 
1. Oktober 1865
Die Freigabe des Bierpreises tritt in Kraft

Königreich Bayern * Die neue Freigabe-Regelung des Bierpreises tritt in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an können die Brauer ihre Preise selbst festlegen. Der bayerische Bierpreis wird nun nicht mehr von der Obrigkeit bestimmt, sondern richtet sich zunehmend nach den Bedingungen des freien Marktes.

Suchbegriffe: Bier, Bierpreis
1. März 1869
Der Münchner Ableger des ADV wird in der Nordendhalle gegründet

München * Der Münchner Ableger des seit 1863 bestehenden Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins - ADV wird in der Nordendhalle gegründet. Angekündigt ist eine Veranstaltung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt: „Besprechung der Arbeiterfrage“.

Tatsächlich ist es eine Gründungsversammlung. Siebzig Personen treten dem Vorgängerverein der SPD an diesem Tag bei. Der Verein wird aber ziemlich schnell wieder verboten, weil der Obrigkeit die politischen Debatten in Vereinen einfach suspekt sind. 

1878
Der Velociped-Klub führt immer wieder Rennen in den Isarauen durch

München * Der Münchner Velociped-Klub führt in den kommenden Jahren immer wieder Rennen in den Isarauen durch, hat allerdings das Problem, dass sie tagsüber verboten sind und die Obrigkeit nichts davon erfahren darf. So auch anno 1878, als die Fahrer in der vorletzten Runde „von der bewaffneten Macht, die von der Veranstaltung Wind bekommen hatte, mit donnerndem Halt zum Absitzen gezwungen wurden“.

Der Attraktivität des neuen Sports schadeten diese Maßnahmen in keinster Weise. Auch wenn die Rennen wegen der Verbote in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden mussten, war das Publikumsinteresse am „Reiten auf den Velocipeden“ riesengroß.

Schon deshalb erlebt die Stadt seither ständig neue radsportliche Höhepunkte. Die ehrgeizigen Münchner Velo-Clubs verfügen immer über die besten und schnellsten Rennbahnen.

11. März 1888
Von der Wirtshausrauferei zum Bierkrawall

München-Au * Nicht jeder Bierkrawall entsteht aus Protest gegen steigende Preise, die Obrigkeit oder die Brauereien. Das zeigt eine große Massenschlägerei, die als „Salvatorschlacht“ in die Münchner Stadtgeschichte eingeht. 

Zwar steigt der Preis für die Mass während der Starkbiersaison 1888 um einen Pfennig. Diese Erhöhung bildet jedoch lediglich den angespannten Hintergrund der Ereignisse. Ausgelöst wird die gewaltsame Auseinandersetzung am 23. März durch einen scheinbar nichtigen Anlass. Was zunächst wie eine gewöhnliche Wirtshausrauferei beginnt, entwickelt sich zu einem der bekanntesten Bierkrawalle des ausgehenden 19. Jahrhunderts. 

21. April 1907
Carl Gabriel eröffnet in der Dachauer Straße 16 sein erstes Münchner Kino

München-Maxvorstadt * Carl Gabriel eröffnet in der Dachauer Straße 16 sein erstes Münchner Kino unter dem weltmännischen Namen „The American Bio-Cie./Carl Gabriel's Theater lebender Bilder“ mit 145 Plätzen. Es ist Münchens viertes Kino. Es werden Stummfilme gezeigt, die von einem mehr oder weniger talentiertem Klavierspieler und einem Explikateur, einen Filmerklärer, begleitet werden.

An den Lehnen der Vordersitze sind Drahtgestelle angebracht, in denen man seinen Masskrug abstellen kann. Statt Popkorn und Eis - wie heute - werden Schokolade und Wurstsemmeln verkauft.

Nach 19 Uhr geht fast niemand mehr ins Kino, denn: „Der Münchner geht im Gegensatz zum Berliner, soweit er es ermöglichen kann, lieber Nachmittags ins Kino, weil er den Abend gern im Bierrestaurant verbringt.“Trotzdem suchen die „Gebildeten“ das Kino erst im Schutz der Dunkelheit auf. Etwaige Bekannte begrüßen sich - wenn überhaupt - mit einem verlegenem Lächeln. Es gibt Logen mit einem Loch im Vorhang, von dem aus man zwar alles sehen kann, selbst aber nicht gesehen wird.

Die Münchner Polizei besucht im Auftrag der Obrigkeit regelmäßig die Kinematographen. Sie muss sicherstellen, dass im dunklen Kinosaal alles „sittlich“ und „mit rechten Dingen“ zugeht.

29. September 1913
Rosa Luxemburg ruft zum Widerstand gegen den Militärdienst auf

Frankfurt am Main-Bockenheim * Rosa Luxemburg ruft in Anbetracht der Kolonialpolitik und des Militarismus des Deutschen Kaiserreichs zum Widerstand gegen den Militärdienst auf. Sie wird vors Gericht gezerrt und am 14. April 1914 wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. 

14. April 1914
Rosa Luxemburg wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Frankfurt am Main * Rosa Luxemburg steht wegen Aufforderung zur Ungehorsamkeit gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit in Frankfurt vor dem Landgericht. Sie wird zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Knast bleibt der gehbehinderten Frau, die Berufung gegen das Urteil einlegt, vorerst erspart. 

25. November 1918
Kurt Eisner will Karl Liebknecht von seiner Friedensinitiative überzeugen

Berlin * Unmittelbar vor der Ministerpräsidenten-Konferenz trifft sich Kurt Eisner mit dem Führer des Spartakusbundes, Karl Liebknecht, in Berlin, um ihn zur Unterstützung seiner Friedensinitiative gegenüber den Alliierten zu überzeugen.

Liebknecht lehnt das Ansinnen ab, da er weder im Inland noch im Ausland mit Kapitalisten verhandeln will. Für die Spartakisten kommt die Einführung des Sozialismus erst dann in Frage, wenn alle Strukturen des ehemaligen Obrigkeitsstaates restlos zerstört sind.

17. Dezember 1918
Soldaten besetzen die Versammlung der Deutschen Volkspartei München

München-Ludwigsvorstadt * Eine Gruppe Soldaten besetzt die Versammlung der Deutschen Volkspartei München im Saal des Hotel Wagner. Die Eindringlinge stören den Ablauf derart, dass die Beratungen vorzeitig abgebrochen werden müssen.  

Professor Ludwig Quidde erntet stürmischen Beifall der Versammelten, als er die Forderung formuliert: „Wir beanspruchen vom freien Volksstaat Bayern das, was der verfluchte Obrigkeitsstaat uns gewährt hat.“ 

16. März 1919
Heinrich Mann würdigt Kurt Eisner bei einer Trauerfeier im Odeon 

München-Maxvorstadt * Im Odeon findet eine Trauerfeier für den ermordeten Ministerpräsidenten Kurt Eisner statt. Der Schriftsteller Heinrich Mann und Sozialminister Hans Unterleitner halten Gedenkreden. 

Heinrich Mann würdigt Eisner als einen Politiker, der geistige Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Menschlichkeit miteinander verbindet. Seine Bedeutung liegt für ihn weit über dem Sturz der Monarchie: „Die hundert Tage der Regierung Eisners haben mehr Ideen, mehr Freuden der Vernunft, mehr Belebung der Geister gebracht, als die fünfzig Jahre vorher.“ 

Als Ausdruck dieses Aufbruchs nennt Mann den Achtstundentag, die Demokratisierung des Heeres, eine von obrigkeitlicher Bevormundung befreite Schule und das Streben nach einer wirtschaftlichen Ergänzung der politischen Revolution. 

Besonders hebt er Eisners Gewaltlosigkeit hervor: Was dessen Gegner als Schwäche betrachten, versteht Mann als menschliche Größe. Mit dem Appell „Bewahren wir sein unversehrtes Bild!“ fordert er dazu auf, Eisners humanistische Ziele und seine politische Leistung im Gedächtnis zu bewahren. 

4. November 1936
Faulhabers Unterredung mit Adolf Hitler

Obersalzberg * Kardinal Michael von Faulhaber ist ein Leben lang stolz auf seine Aussagen vom Deutschen Katholikentag. Er brüstet sich sogar damit noch bei seiner - problematischen - dreistündigen Unterredung mit Adolf Hitler auf dem Obersalzberg: „1922 habe ich den marxistischen Umsturz von 1918 und 1919 als ‚Meineid und Hochverrat‘ bezeichnet und trotz aller Bedrohungen das Wort nicht zurückgenommen.“

Nach seinem selbst verfassten Protokoll trat er Adolf Hitler mit folgenden Worten gegenüber: „Sie sind als das Oberhaupt des Deutschen Reiches für uns gottgewollte Autorität, rechtmäßige Obrigkeit, der wir im Gewissen Ehrfurcht und Gehorsamkeit schulden.“